Auf dem Gebiet des Familienrechts bin ich seit mehr als 20 Jahren anwaltlich tätig. Im Falle der Trennung und Scheidung vertrete ich Sie in allen relevanten Angelegenheiten:
- (einvernehmliche) Scheidung
- Vermögensauseinandersetzungen
- Unterhalt
- Zugewinnausgleich
Bereits zu einem frühen Zeitpunkt kann es sinnvoll sein, Regelungen für den Fall einer Scheidung zu treffen. Entsprechende Eheverträge können vor und auch während einer Beziehung getroffen werden:
Bei getrenntlebenden Eltern kommt es immer wieder zu Streitigkeiten um die Kinder. In den allen kindschaftsrechtlichen Verfahren unterstütze ich Sie:
- Umgang
- Elterliche Sorge (Gemeinsames Sorgerecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc.)
Auch in sogenannten Gewaltschutzverfahren vertrete ich Ihre Interessen:
Wenn Sie sich eine anwaltliche Vertretung nicht leisten können, beantragen wir für Sie Verfahrenskostenhilfe bei Gericht.