Verträge, die sowohl bei der Eingehung als auch beim Scheitern einer Ehe relevant sind, spielen in der Praxis eine große Rolle. Da die gesetzlichen Regelungen häufig nur auf den Normalfall zugeschnitten sind, sind viele Ehepartner auf individuelle Anpassungen und Korrekturen angewiesen. Ich berate Sie kompetent bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Im Falle einer Trennung oder Ehescheidung stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Vermögensauseinandersetzungen, Unterhaltsansprüche sowie Fragen des Sorge- und Umgangsrechts zu regeln. Selbstverständlich übernehme ich auch die Vertretung vor Gericht, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.