Nach einer Trennung endet die Beziehung der ehemaligen Partner indes nicht mit dem Verfahren. Die Beteiligten werden vielmehr in den weitaus häufigsten Fällen auch im Anschluss noch miteinander zu tun haben, sei es mehr oder sei es weniger freiwillig. Eine gute anwaltliche Beratung muss diese Besonderheiten berücksichtigen und daher komplex sein.
In dieser Situation vertrete ich meine Mandanten seit zwischenzeitlich mehr als 18 Jahren, denn das Familienrecht hat neben dem Strafrecht von Beginn an einen Schwerpunkt in meiner Kanzlei dargestellt. Meine Mandanten wissen, dass ich Freude an meiner Arbeit habe und an ihrem Erfolg, und dass ich für die Interessen meiner Mandanten mit stets angemessener Distanz aber auch hoher Empathie einstehe – konsequent und kompetent.
Ich würde mich freuen, auch mit Ihnen zusammenzuarbeiten !
© Profilfoto: Christina Förster
Mai 2003 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwältin
seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht
seit 2003 Lehrbeauftragte der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
2001-2003 Referendariat bei dem OLG Hamm / LG Essen
1999-2003 Ruhr-Universität Bochum (Studium der Humanmedizin)
1994-1999 Ruhr-Universität Bochum (Studium der Rechtswissenschaft)