Düsseldorfer Tabelle 2026 – Zahlbeträge, Selbstbehalt und Unterhaltsübersicht
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Die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle gilt ab dem 1. Januar 2026. Die Mindestbedarfssätze der drei Altersstufen minderjähriger Kinder wurden gegenüber 2025 leicht angehoben; volljährige Kinder und studierende Kinder sind ebenfalls berücksichtigt. Die Tabelle inklusive Anmerkungen und Zahlbetragsanhang ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht worden.
- Das Wichtigste in Kürze
- Die Düsseldorfer Tabelle 2026 ist ab dem 01.01.2026 gültig
- Das Existenzminimum liegt bei 1.450 Euro
- Der Kindesunterhalt ist erneut leicht angestiegen
- Kindergeld (Anrechnung): Ab 01.01.2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Kind/Monat
- Volljährige Kinder (Wohnung bei Eltern): Mindestbedarf entfällt an 125 % der 2. Altersstufe in der 1. Einkommensgruppe
Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2026
Fraglich ist zuerst, wer überhaupt Kindesunterhalt zahlen muss. Denn nur für diese Personen haben die Angaben der Düsseldorfer Tabelle 2026 Gültigkeit. Allgemein gilt:
Im Falle einer Scheidung / Trennung muss derjenige Elternteil Barunterhalt leisten, bei dem das Kind regelmäßig nicht wohnt. Verständlicher: wohnt die gemeinsame Tochter die gesamte Woche über bei der Mutter, so ist der Vater verpflichtet Barunterhalt in Höhe des in der Düsseldorfer Tabelle veranschlagten Betrages zu zahlen.
Kindesunterhalt berechnen – Zahlbeträge laut Düsseldorfer Tabelle 2026
Um den konkret geschuldeten Kindesunterhalt berechnen zu können, müssen Sie wissen, dass das Kindergeld den Unterhaltsanspruch mindert.
Das Kindergeld wird meist an den Elternteil ausgezahlt, bei welchem das Kind lebt. Grundsätzlich steht das Kindergeld den Eltern jeweils zur Hälfte zur Verfügung. Bedeutet:
- Regelbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle 2026 – Kindergeld / 2 = Zahlbetrag
Das Kindergeld beträgt im Jahr 2026, 259 Euro für jedes Kind. Dieser Betrag muss nun durch zwei geteilt werden, da Ihnen nur die Hälfte zusteht:
Ist das Kind zwar noch unterhaltspflichtig, weil es sich in der Ausbildung befindet, dafür aber schon volljährig, so wird regelmäßig das gesamte Kindergeld vom Unterhaltsanspruch subtrahiert. Bedeutet für Sie: wird Ihr Kind volljährig, sinkt der Unterhalt.
Zahlbeträge (Kindesunterhalt) nach Düsseldorfer Tabelle 2026
| Netto-einkommen | Alter | Prozent | Bedarfskontrollbetrag | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | |||
| bis 2.100 € | 486 | 558 | 653 | 698 | 100 | 1200/ 1450 |
| 2.101-2.500 € | 511 | 586 | 686 | 733 | 105 | 1750 |
| 2.501-2.900 € | 535 | 614 | 719 | 768 | 110 | 1850 |
| 2.901-3.300 € | 559 | 642 | 751 | 803 | 115 | 1950 |
| 3.301-3.700 € | 584 | 670 | 784 | 838 | 120 | 2050 |
| 3.701-4.100 € | 623 | 715 | 836 | 894 | 128 | 2150 |
FAQ: Düsseldorfer Tabelle 2026
Auch 2026 ist der Kindesunterhalt leicht angestiegen. Besonders nennenswert ist die Anhebung des Existenzminimums auf 1.45o€.
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