Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das Familienrecht regelt die familiären Verhältnisse zwischen Personen – von der Trauung bis zur Scheidung. In der familienrechtlichen Praxis hat ein Rechtsanwalt für Familienrecht mit dem Recht der Ehe/Lebenspartnerschaft, der Scheidung, der elterlichen Sorge (Sorgerecht), dem Unterhalt sowie dem Umgangs- und Kontaktrecht zu tun.
Eine Besonderheit des Familienrechts ist dessen enge Verknüpfung einzelner Teilbereiche und anderer Rechtsgebiete, wie beispielsweise dem Immobilien-, Vertrags- und Erbrecht. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht ist demzufolge meist bereichsübergreifend tätig. Darüber hinaus regelt das Familienrecht die Verwandtschaft von Personen sowie das Adoptionsrecht, die Betreuung, Vormundschaft und die Pflegschaft. Bei einer Lebenspartnerschaft dienen die Vorschriften des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) als rechtliche Grundlage.
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