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Selbstbehalt beim Unterhalt – Wie hoch ist dieser?

Im folgenden Artikel erhalten Sie ausführliche Informationen darüber, wie hoch der Selbstbehalt 2019 ist und wie Sie mithilfe dessen den Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt berechnen können. Außerdem haben Sie hier die aktuellen Kindergeldsätze und Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle sowie die derzeitigen Werte des Selbstbehalts für den Unterhalt 2019 im Überblick.

Wir erläutern Ihnen, wie groß der Selbstbehalt ist, wie dieser erhöht oder verringert wird und was der Bedarfskontrollbetrag ist. Mithilfe von anschaulichen Beispielen können Sie leicht die Berechnung des Kindesunterhalts, Trennungsunterhalts oder nachehelichen Unterhalts nachvollziehen.

Inhaltsverzeichnis

Wieso wird der Selbstbehalt beim Unterhalt benötigt?

Wer unterhaltspflichtig ist, muss noch lange nicht finanziell leistungsfähig sein. Sowohl die Bedürftigkeit der unterhaltsberechtigten Person als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners sind Voraussetzungen für Unterhaltszahlungen.

Insbesondere die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird durch den Selbstbehalt (Eigenbedarf) eingeschränkt, damit der Unterhaltschuldner durch Unterhaltsleistungen nicht selbst bedürftig wird. Das heißt, dass der Selbstbehalt die letzte bzw. die unterste Grenze der Leistungsfähigkeit darstellt.

Was bedeutet das Wort Selbstbehalt beim Unterhalt

Im Grunde genommen erklärt es sich fast von selbst, was das Wort Selbstbehalt bedeutet. Beim Selbstbehalt oder Eigenbedarf hat der Unterhaltspflichtige einen Betrag, den er zur Deckung des eigenen Bedarfs selbst behält. Dies soll gewährleisten, dass er einen Betrag zur Deckung seines eigenen Lebensbedarfs hat. Nach Abzug aller Unterhaltsverpflichtungen muss dieser Betrag monatlich beim Unterhaltsschuldner verbleiben, um sein Existenzminimum zu sichern. Welche Auswirkungen der Selbstbehalt auf die Unterhaltsberechnungen haben kann und wie hoch der Selbstbehalt ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wie groß ist der Selbstbehalt?

Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt vor allem davon ab, wem der Unterhalt geschuldet wird und in welcher Rangfolge die unterhaltsberechtigte Person steht. Handelt es sich demnach um den Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt) oder Kindesunterhalt? Grundsätzlich ist der Selbstbehalt gegenüber Kindern wesentlich geringer als bei Ehepartnern oder Eltern. Die aktuellen Beträge des Selbstbehalts für den Unterhalt 2019 haben sich seit 2015 nicht mehr geändert und gelten daher weiterhin.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einzelnen Unterhaltsformen?


Unterhaltspflicht für

Selbstbehalt
Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahren (Unterhaltspflichtiger erwerbstätig)1.080 Euro
Minderjährige und privilegierte Volljährige bis 21 Jahren

(Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig)
880 Euro
andere volljährige Kinder
1.300 Euro
Ehepartner sowie Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes1.200 Euro
Eltern
1.800 Euro

Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und Selbstbehalt

Bei mehreren unterhaltsberechtigten Personen besteht eine festgelegte Rangfolge, wobei minderjährige Kinder und privilegierte Kinder vorrangig sind. Als privilegierte Kinder bezeichnet man volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, die im Haushalt der Eltern leben und eine Ausbildung absolvieren. Erst nachdem der Kindesunterhalt für die besagten unterhaltsberechtigten Kinder abgegolten ist, folgen andere Unterhaltsberechtigte wie beispielsweise Ehegatten, Eltern oder nicht privilegierte volljährige Kinder (Studenten).

Bei mehreren unterhaltberechtigten Personen kann der Fall eintreten, dass der Unterhaltsschuldner nicht genügend Einkommen besitzt, um alle Ansprüche zu decken. Dann liegt ein sogenannter Mangelfall vor und die Ansprüche der oberen Ränge werden zuerst gezahlt. Abhängig von der Rangfolge gilt ein anderer Selbstbehalt.

Wie setzt sich der Selbstbehalt beim Unterhalt zusammen?

Der Selbstbehalt soll die grundlegenden Lebenshaltungskosten berücksichtigen und wahren, deswegen werden die Sätze im Laufe der Jahre immer wieder angepasst. Die letzte Änderung fand am 1. Januar 2015 statt. Wie oben erwähnt, gibt es je nach Unterhaltspflicht unterschiedlich hohe Beträge für den Selbstbehalt. Im unteren Textabschnitt erfahren Sie mehr über die Einteilung der verschiedenen Formen des Selbstbehalts.

Nichtsdestotrotz ergibt sich der Gesamtbetrag des Selbstbehalts aus mehreren Faktoren und Berechnungsgrößen. Inbegriffen im Selbstbehalt ist beispielsweise ein Betrag von rund 440 Euro, der als finanzielle Grundlage für die Gestaltung des Alltags gilt. Eine weitere Berechnungsgröße sind die Mietkosten, die vom Gesetzgeber mit einem Betrag von rund 430 Euro veranschlagt werden.

Ferner beinhaltet die Berechnung des Selbstbehalts auch den Betrag von rund 200 Euro und weiteren Pauschalen, die für die Begleichung von Versicherungsbeiträgen und weiteren Kosten vorgesehen sind. Muss ein Unterhaltsschuldner jedoch unvermeidlich hohe Wohnkosten decken, erfolgt eine Anpassung des Selbstbehalts. Weitere Informationen zur Erhöhung und Senkung des Selbstbehalts erhalten Sie im unteren Abschnitt dieses Artikels.

Welche Unterschiede gibt es?

Man unterscheidet zwischen dem notwendigen, angemessenen und billigen Selbstbehalt. Je nachdem, wem gegenüber die Unterhaltsverpflichtungen entstehen, betrachtet man den Selbstbehalt als notwendig, billig oder angemessen. Darüber hinaus gibt es noch den Sonderfall der volljährigen Kinder, die ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren haben.

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Der notwendige Selbstbehalt Unterhalt

Der notwendige Selbstbehalt gilt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern sowie gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis 21, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und eine Schulausbildung oder ein Studium ausüben. Ist der Unterhaltsschuldner erwerbstätig, hat er einen Selbstbehalt in Höhe von 1.080 EuroIst er nicht erwerbstätig, dann stehen ihm 880 Euro im Monat zu. Hierbei sind bis zu 380 Euro für Warmmiete (Unterkunft, Nebenkosten und Heizung) inbegriffen. Der Selbstbehalt kann gegebenenfalls erhöht werden, wenn die Wohnkosten den Betrag überschreiten, aber angemessen sind.

Der angemessene Selbstbehalt 

Der angemessene Selbstbehalt gilt gegenüber anderen volljährigen Kindern und Unterhaltsberechtigten, die in der Rangfolge hinter den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen. Beim angemessenen Selbstbehalt ist ein Wohnkostenanteil von 480 Euro enthalten.

Der billige Selbstbehalt

Der billige Selbstbehalt gegenüber einem Ehegatten beim Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) beträgt 1.200 Euro und ist unabhängig von der Erwerbstätigkeit. Oftmals wird der billige Selbstbehalt auch eheangemessener Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt genannt, da er sich zwischen dem notwendigen und angemessenen Eigenbedarf befindet und hauptsächlich beim Ehegattenunterhalt eine Rolle spielt. Hierin ist ebenfalls ein Wohnkostenanteil in Höhe von 430 Euro berücksichtigt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei volljährigen Kindern?

Bei der Festlegung des zutreffenden Selbstbehalts gegenüber volljährigen Kindern spielen Faktoren wie Alter, Wohnsitz und wirtschaftliche Selbstständigkeit eine Rolle. Die Höhe des Selbstbehalts für den Unterhalt 2019 ist abhängig davon, welches Alter die Kinder haben, ob sie bereits auf eigenen Beinen standen, ob sie einer Berufsausbildung nachgehen und ob sie im Haushalt der Eltern wohnen. Je nach individueller Situation gelten daher für unterhaltspflichtige Eltern beim Selbstbehalt und Unterhalt unterschiedliche Sätze.

Volljährige Kinder mit verlorener wirtschaftlicher Selbstständigkeit?

Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern, die ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren haben, ist ein Sonderfall. Werden volljährige Kinder bedürftig und beziehen sie Arbeitslosengeld II, dann können die zuständigen Behörden die Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtenAllerdings wird ein angemessener Eigenanteil für die Eltern beim Unterhalt berücksichtigt. Ihnen steht dabei der Betrag zu, der einem Kind zustehen würde, wenn es für seine Eltern Unterhalt zahlen müsste. Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern, die ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren haben, beträgt 1.800 Euro monatlich.

Nicht im Haushalt der Eltern lebende volljährige Kinder

Lebt ein volljähriges Kind in der Ausbildung noch im Haushalt der Eltern, dann gilt der Zahlbetrag für Kinder ab 18 laut Düsseldorfer Tabelle 2019. Sollte ein volljähriger Student aber nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen, beträgt der angemessene Unterhaltsbedarf eines Studenten monatlich 735 Euro. Hierin ist ein Wohnkostenanteil von 300 Euro inbegriffen. Der gleiche Bedarfssatz kann für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.

Weitere Beträge des Selbstbehalts für den Unterhalt 2019


Selbstbehalt

Betrag
Selbstbehalt für den Ehegatten eines Unterhaltspflichtigen gegenüber Eltern, Enkeln oder volljährigen Kindern.1.440 Euro
Familiensockelselbstbehalt gegenüber Eltern, Enkeln oder volljährigen Kindern.3.240 Euro
Notwendiger Selbstbehalt des Ehegatten von einem unterhaltsberechtigten Ehegatten getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten
– gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten.1.200 Euro
– gegenüber nicht privilegierten, volljährigen Kindern.1.300 Euro
– Gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen.1.800 Euro
Notwendiger Selbstbehalt des mit einem unterhaltsberechtigten Ehegatten im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten
– gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten.960 Euro
– gegenüber nicht privilegierten, volljährigen Kindern.1.040 Euro
– gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen.1.440 Euro

Selbstbehalt laut Düsseldorfer Tabelle

Anhand der Düsseldorfer Tabelle können die unterschiedlichen Beträge abgelesen werden. Nichtsdestotrotz ist der Bedarfskontrollwert ab der zweiten Gehaltsstufe nicht mit dem Selbstbehalt gleichzusetzen. Der Bedarfskontrollbetrag gewährleistet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Einkommen des Unterhaltschuldners und den Unterhaltsberechtigten.

 

Wie hoch ist der Selbstbehalt im Mangelfall?

Ein Mangelfall liegt vor, sobald nicht alle Unterhaltsansprüche vom Unterhaltspflichtigen gezahlt werden können. Reicht das Einkommen des Unterhaltschuldners nicht aus, wird die nach Abzug des notwendigen Selbstbehalts verbleibende Verteilungsmasse im entsprechenden Verhältnis der jeweiligen Einsatzbeträge auf die Unterhaltsberechtigten aufgeteilt. Der Einsatzbetrag des Kindesunterhalts ist der Zahlbetrag des Unterhaltsschuldners.

 

Beispiel:

Das bereinigte Nettoeinkommen beträgt 1.750 Euro und der Unterhaltsschuldner muss Unterhalt für 3 Kinder im Alter von 3 Jahren (K3), 8 Jahren (K2) und 18 Jahren (K1) zahlen. Seine Ehefrau erhält das Kindergeld, welches vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019 194 Euro für das erste und zweite Kind und 200 Euro für das dritte Kind beträgt.

Selbstbehalt des Unterhalts für 2019: Notwendiger Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners: 1.080 Euro.
Verteilungsmasse 1.750 Euro – 1.080 Euro = 670 Euro.
Summe der Ersatzbeträge der Unterhaltsberechtigten: 333€ + 309€ + 254€ = 896 €

  • 333 Euro
  • 309 Euro
  • K3: 254 Euro

Unterhalt für alle drei Kinder:

  • K1: 333 € x 670 : 896 = 249,01 Euro
  • K2: 309 € x 670 : 896 = 231,06 Euro
  • K3: 254 € x 670 : 896 = 189.93 Euro

Selbstbehalt beim Unterhalt bei Arbeitslosengeld

Ist der Unterhaltszahler hingegen erwerbslos, ist der Selbstbehalt beim Unterhalt niedriger und beträgt nicht 1.080 Euro. Was ist die Höhe des Selbstbehalts beim Unterhalt bei Arbeitslosigkeit? Ein erwerbsloser Unterhaltspflichtiger hat monatlich 880 Euro als Selbstbehalt beim Unterhalt. Allerdings ist in diesem Betrag auch bereits ein Wohnanteil von 380 Euro inbegriffen.

 

Beispiel 1 – Selbstbehalt beim Unterhalt bei Arbeitslosengeld:

Herr Weiß erhält monatlich 1.400 Euro Arbeitslosengeld und ist gegenüber seiner 7-jährigen Tochter unterhaltspflichtig. Seine Frau erhält 194 € Kindergeld. Laut Düsseldorfer Tabelle muss er 309 € Kindergeld zahlen.

 

Kindesunterhalt

Unterhalt: 309 Euro (406 – 97 (Hälfte des Kindergelds))

Selbstbehalt beim Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

Verfügbarer Betrag: 1.400 € – 880 € Selbstbehalt beim Unterhalt = 520 €
Resteinkommen abzgl. Unterhaltszahlung: 1.400 € – 309 € = 1.091 €.
Herr Weiß hat nach Abzug des Kindesunterhalts 1.091 Euro zur eigenen Verfügung und unterschreitet nicht seinen Selbstbehalt in Höhe von 880 Euro.

 

Beispiel 2 – Selbstbehalt beim Unterhalt bei Arbeitslosengeld im Mangelfall

Herr Weiß erhält monatlich 1.400 Euro Arbeitslosengeld und ist gegenüber seiner 7-jährigen Tochter (K1) und seinem 5-jährigen Sohn (K2) unterhaltspflichtig. Seine Frau erhält pro Kind 194 € Kindergeld. Laut Düsseldorfer Tabelle muss er folgenden Unterhalt zahlen.

Selbstbehalt beim Unterhalt bei Arbeitslosigkeit im Mangelfall

Verteilungsmasse: 1.400 € – 880 € = 520 €

 

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt K1: 309 Euro (406 – 97)
Kindesunterhalt K2: 257 Euro (354 – 97)
Summe der Unterhaltsleistungen: 309€ + 257€ = 566 €

Mangelfallberechnung

K1: 309 € x 520€ : 566 € = 283.88 €
K2: 257 € x 520 € : 566 € = 236.11 €
Herr Weiß zahlt 283.88 € an seine 7-jährige Tochter und 236.11 € an seinen 5-jährigen Sohn. Ihm bleibt sein Selbstbehalt in Höhe von 880,- Euro.

 

Wie wirkt sich der Selbstbehalt auf den Ehegattenunterhalt aus?

Hat ein geschiedener oder getrenntlebender Ehegatte Anspruch auf Unterhalt, führt eine Erhöhung des Selbstbehalts bei einem geringen Einkommen zu reduzierten Unterhaltsansprüchen für den betreffenden Ehegatten.

 

Beispiel:

Herr Schmitt hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.800 Euro und zwei unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 3 Jahren (K1) und 7 Jahren (K2). Seine Frau erhält das Kindergeld und hat Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

 

Kindesunterhalt:

Unterhalt K1: 257 €
Unterhalt K2: 309 €
Gesamtunterhalt: 309 € + 257 € = 566 €

Ehegattenunterhalt:

Resteinkommen: 1.800 € – 566€ = 1.234 €
Davon 3/7 für den Ehegattenunterhalt: 528,86 €
Der Selbstbehalt beim Unterhalt für 2019 beträgt 1.200 Euro.
Für seine Ehefrau verbleiben 34 Euro als Unterhalt.

Kann sich der Selbstbehalt reduzieren oder erhöhen?

Grundsätzlich ist sowohl eine Erhöhung als auch eine Reduzierung des Selbstbehalts beim Unterhalt 2019 möglich. Eine Anhebung des Selbstbehalts kommt in der Regel vergleichsmäßig häufiger vor als eine Reduzierung des Selbstbehalts. Eine Erhöhung ist im Grunde genommen nur bei einem mehr als 50% höheren Einkommen des anderen Elternteils oder bei höheren und unvermeidbaren Wohnkosten möglich.

 

Erhöhung des Selbstbehalts

Eine Erhöhung des Selbstbehalts beim Unterhalt 2019 ist unter zwei Bedingungen möglich:

  • Es liegen unvermeidlich höhere Wohnkosten vor.
  • Der andere Elternteil hat ein 50% höheres Einkommen.
  • Wird der Selbstbehalt beim Unterhalt 2019 unvermeidlich überschritten, dann kann der Satz in angemessener Weise erhöht werden.

Beispiel – unvermeidlich hohe Wohnkosten:

Herr Zimmermann muss für ein Kind Unterhalt zahlen, kann diesen aber nicht in vollem Umfang leisten, da seine Warmmiete 500 Euro im Monat beträgt und nicht gesenkt werden kann. Normalerweise haben Eltern beim Unterhalt einen Selbstbetrag von 1.080 Euro, worin ein Wohnkostenanteil von 380 Euro inbegriffen ist. Da die Wohnkosten nicht gesenkt werden können, ist eine Erhöhung des Selbstbehalts auf 1.200 Euro möglich.

500 – 380 = 120 Euro höher als notwendig, deswegen wird der Selbstbehalt beim Unterhalt 2019 um 120 Euro erhöht.
1.080 € (Selbstbehalt) + 120 € (Erhöhung des Selbstbehalts) = 1.200 € (neuer Selbstbehalt)
Alimente muss der Elternteil zahlen, in dessen Haushalt die Kinder nicht leben. Angenommen das betreuende Elternteil verdient jedoch um 50 % mehr als der Unterhaltsschuldner. Wie hoch ist der Selbstbehalt dann?

 

Beispiel – 50 % höheres Einkommen des anderen Elternteils:

Herr Zimmermann muss für ein Kind Unterhalt zahlen, aber verfügt über ein vergleichsweise geringes Einkommen. Die Kinder leben im Haushalt der Mutter, die ein 50 % höheres Einkommen hat. In diesem Fall sprechen die Gerichte dem unterhaltspflichtigen Ehepartner jedoch meist den angemessenen Selbstbehalt von 1.200 Euro und nicht den notwendigen Selbstbehalt zu.

 

Beispiel – Selbstbehalt beim Unterhalt mit einem Kind im Haushalt:

Herr Müller lebt mit seiner 7-jährigen Tochter im selben Haushalt, aber der 16-jährige Sohn lebt bei der Mutter. Herr Müller hat nur ein geringes bereinigtes Einkommen von 1.200 Euro und muss, aufgrund regelmäßiger Besuche des Sohnes, ein weiteres Zimmer zur Verfügung haben. Dadurch entsteht eine höhere Miete in Höhe von 550 Euro. Seine Frau ist erwerbslos und hat einen neuen Lebenspartner, der gut verdient. Die Frau zahlt keinen Unterhalt. Wie hoch ist der Selbstbetrag beim Unterhalt für Herrn Müller?

 

Selbstbehalt

  • Notwendiger Selbstbehalt 1.080 Euro mit 380 Euro Wohnanteil.
  • Erhöhter Mietaufwand: 550 – 380 Euro = 170 Euro
  • Erhöhter Selbstbehalt: 1.250 Euro

Kindesunterhalt

  • Kindesunterhalt: 379 € (476 € – 97 € (Kindergeld))
  • Resteinkommen: 1.200 € – 1.250 € (erhöhter Selbstbehalt)= -50 €.
  • Herr Müller kann keinen Kindesunterhalt zahlen.

Senkung des Selbstbehalts beim Unterhalt

Grundsätzlich beträgt der notwendige Selbstbehalt beim Unterhalt 2019 monatlich 1.080 Euro, allerdings kann er auch in seltenen Fällen abgesenkt werden. Jedoch ist vorweg anzumerken, dass dies nicht immer gelingt. Eine Senkung des Selbstbehalts ist nur möglich, wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner neu verheiratet ist, der Ehepartner erheblich mehr verdient sowie dem Unterhaltsschuldner Ehegattenunterhalt zahlen muss und der Unterhaltspflichtige seinen Selbstbehalt durch das Erbringen von Unterhaltszahlungen unterschreitet.

Grundsätzlich sorgen veränderte Lebensverhältnisse für eine Kürzung des Selbstbehalts. Zudem ist dieser abhängig von der Warmmiete, welche ein Elternteil aufbringen muss. Geht ein Elternteil jedoch eine neue Partnerschaft ein oder heiratet wieder, verringern sich meist die Lebenshaltungskosten inklusive der Kosten für Miete.

Demnach kann der Selbstbehalt um bis zu 25% gesenkt werden. Bei einer neuen Ehe wird die Berechnung des Unterhalts noch komplizierter. Verdient der neue Ehepartner, steht mehr Einkommen für den Unterhaltspflichtigen zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt fallen die normalen Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle an und der Selbstbehalt entfällt.

 

Beispiel – Absenkung des Selbstbehalts:

Herr Rosenfeld verfügt über ein bereinigtes Nettoeinkommen von rund 1.350 € und muss seiner 7-jährigen Tochter Unterhalt zahlen. Seine Exehefrau erhält das Kindergeld in Höhe von 194 Euro. Somit beträgt sein notwendiger Selbstbehalt für den Unterhalt 2019 monatlich 1.080 Euro. Seine neue Ehefrau hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.700 Euro und schuldet ihm monatlich 150 Euro Ehegattenunterhalt.

 

Kindesunterhalt

  • Kindesunterhalt abzüglich der Hälfte des Kindergelds: 406 € – 97 € = 309 €
  • Unterschreitung des Selbstbehalts beim Unterhalt 2019: 1.350 € – 309 € = 1.041 €
  • Leistungsfähigkeit: 1.350 € – 1.080 € = 270 €

Verrechnung des Ehegattenunterhalts:

  • 3/7 der Differenz beider Einkommen: 1.700 € – 1.350 € = 350 € x 3 : 7 = 150 €.

Nach Ergänzung des Einkommens um den Ehegattenunterhalt wäre der Unterhaltspflichtige voll leistungsfähig und könnte den Kindesunterhalt zahlen: 270€ + 150€ = 420 €. Eine Senkung des Selbstbehalts findet statt.

Wie viel Selbstbehalt bleibt trotz Kindesunterhalt?

Unterhalt wird hauptsächlich gezahlt, um die gemeinsamen Kinder ausreichend zu versorgen. Daher orientiert sich der Kindesunterhalt am Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Das entsprechende Elternteil muss alle verfügbaren Mittel aufwenden, um den Kindesunterhalt zu zahlen. Trotzdem schützt der Selbstbehalt die Existenz des Unterhaltsschuldners.

Wie hoch der Selbstbehalt ist und wie viel trotz Kindesunterhalt bleibt, ist daher von vielen Faktoren abhängig. Gewiss ist jedoch, dass der Kindesunterhalt nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners geleistet werden kann. Der Selbstbehalt steht ihm mit oder ohne Erwerbstätigkeit zu.

Der Kindesunterhalt ist stets vorrangig zu leisten. Verfügt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht über genügend Einkommen, um die Ansprüche aller unterhaltsberechtigten Personen zu zahlen, tritt ein Mangelfall ein. Trotz Kindesunterhalt bleibt mindestens ein Selbstbehalt von 1.080 Euro.

Was ist der Bedarfskontrollbetrag beim Unterhalt

Der Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle darf keinesfalls mit dem Selbstbehalt verwechselt werden. Die Bedarfskontrollbeträge befinden sich in der äußersten rechten Spalte der Düsseldorfer Tabelle und haben nichts gemeinsam mit dem relevanten Selbstbehalt für den Unterhalt 2019. Beide Rechengrößen haben eine unterschiedliche Funktion. Das Hauptziel der Unterhaltszahlungen ist es selbstverständlich, die Kinder bestmöglich versorgen zu können. Nichtsdestotrotz wirken sich die Unterhaltsleistungen oftmals stark auf die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen aus und schränken diese durch Leistungen für mehrere unterhaltsberechtigte Personen ein.

Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber einen Selbstbehalt und Bedarfskontrollbeträge festgesetzt. Neben dem Selbstbehalt lässt sich in der Düsseldorfer Tabelle auch der Bedarfskontrollbetrag ablesen, der bei höheren Einkommen steigt. Der Bedarfskontrollbetrag soll für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Verteilung des Einkommens der Elternteile und der Kinder sorgen. Der Bedarfskontrollbetrag zeigt aber nicht das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen an.

Der Selbstbedarf zeigt hingegen den notwendigen Betrag für das Existenzminimum an. Hierbei handelt es sich um den Eigenbedarf des unterhaltspflichtigen Elternteils, der dessen Existenz wahren soll und ihm zur Deckung seiner Lebensbedürfnisse zur Verfügung stehen muss.

Wie hoch ist das Kindergeld 2019?

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts spielt das bereinigte Nettoeinkommen und das Kindergeld eine Rolle. Die Düsseldorfer Tabelle zeigt an, welchen Unterhaltsanspruch ein Kind in einer spezifischen Altersgruppe in Abstimmung mit der Gehaltsstufe des unterhaltspflichtigen Ehegatten hat. Dabei ist das Kindergeld noch nicht verrechnet und muss zunächst vom Kindesunterhalt abgezogen werden. Um eine ausführliche Übersicht über die tatsächlichen Zahlbeträge für den Kindesunterhalt zu erhalten, empfehlen wir Ihnen unseren Leitartikel zur Düsseldorfer Tabelle.

Das Kindergeld für minderjährige Kinder steht beiden Elternteilen zu, wird aber vollständig an das betreuende Elternteil ausbezahlt. Daher kann der Unterhaltsschuldner den Unterhaltsanspruch laut Düsseldorfer Tabelle bei Minderjährigen um die Hälfte des Kindergelds reduzieren. Bei privilegierten Volljährigen wird das Nettoeinkommen in vollem Umfang bereinigt. Im folgenden Abschnitt erhalten Sie eine Übersicht, wie hoch das Kindergeld 2019 ist.

Was kann dem Unterhaltsschuldner zugemutet werden?

Nichtsdestotrotz ist der Betrag des Selbstbehalts beim Unterhalt nicht unbedingt ein endgültiger Richtwert, denn der Unterhaltsschuldner kann beispielsweise auch zur Mehrarbeit durch Überstunden verpflichtet werden. Ist der Unterhaltsschuldner erwerbslos, dann kann man ihn u.U. zur Arbeit zwingen und beispielsweise verlangen, dass er sich um einen Nebenjob kümmern muss.

Er ist dazu verpflichtet, ausreichend Einkommen zu erwirtschaften, um seinen Unterhaltsforderungen in vollem Umfang nachzukommen. Darüber hinaus kann die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung gefordert werden, um letztendlich ein höheres Einkommen zu erzielen. Werden die zumutbaren Bemühungen nicht erbracht, kann ein fiktives Einkommen festgelegt werden. Hierbei wird geprüft, was der Unterhaltspflichtige verdienen könnte. Der ermittelte Betrag fällt nicht immer zugunsten des unterhaltspflichtigen Elternteils aus und kann auch zwangsvollstreckt werden.

Zwangsvollstreckung bis zum notwendigen Selbstbehalt

Für den ein oder anderen mag es tatsächlich ein erleichterndes Gefühl sein, zu wissen, dass es den Selbstbehalt gibt. Nichtsdestotrotz können Unterhaltsschuldner dazu verpflichtet werden, das notwendige Einkommen für den Kindesunterhalt zu erwirtschaften. Ebenso können auch Zwangsvollstreckungen erfolgen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass das bereinigte Nettoeinkommen aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate errechnet wird. Einmalige Zahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden daher auf 12 Monate verteilt. Schlimmstenfalls hat der Unterhaltschuldner dadurch weniger Geld in einem Monat zur Verfügung als der Selbstbehalt vorsieht.

Viele vergessen dabei Rücklagen für die folgenden Monate zu bilden und kommen somit in Verzug mit den Unterhaltsleistungen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird es rechtlich kritisch, denn ausstehende Unterhaltszahlungen können eingeklagt und vollstreckt werden.

Im Normalfall sind Überstundenvergütungen, die Hälfte des Weihnachtsgelds (höchstens 500 Euro) und das Urlaubsgeld nicht pfändbar. Anders sieht es aber bei Unterhaltsforderungen aus, da hier die Beträge zur Hälfte pfändbar sind. Darüber hinaus gilt die Pfändungsfreigrenze in diesem Fall nicht, sodass das Einkommen bei einer Zwangsvollstreckung bis zum notwendigen Selbstbehalt gepfändet werden kann.

Selbstbehalt beim Unterhalt für Eltern

Auch Kinder sind im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu leisten. Bei einer notwendigen Pflege im Altenheim sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen. Selbst wenn der Sozialhilfeträger diese Leistungen vorab zahlt, verlangt er sie später von den Kindern zurück.

Gibt es auch einen Selbstbehalt beim Unterhalt für Eltern? Ob Kinder in diesem Fall Elternunterhalt zahlen müssen, ist abhängig vom Einkommen und vom Selbstbehalt beim Unterhalt für Eltern. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird laut Düsseldorfer Tabelle ein Selbstbehalt von 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbetrag für die Familie beträgt 3.240 Euro.

Haben die Kinder Vermögen, dann müssen Sie auf das Vermögen zurückgreifen, um die Kosten zu decken. Allerdings gibt es auch Vermögensformen, die geschützt sind. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Schonvermögen beim Elternunterhalt. Hierbei spielt die Art des Schonvermögens und die eigene Altersvorsorge eine entscheidende Rolle. Lassen Sie sich Ihren Selbstbehalt beim Unterhalt für Eltern von einem Rechtsanwalt für Familienrecht berechnen.

Selbstbehalt beim Unterhalt mit Firmenwagen

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Unterhalt, wenn der Unterhaltspflichtige einen Firmenwagen fährt? Der folgende Abschnitt erklärt Ihnen, worauf Sie beim Selbstbehalt beim Unterhalt mit Firmenwagen achten sollten. Beim Firmenwagen ist beim Selbstbehalt beim Unterhalt der repräsentative und der private Nutzenanteil zu berücksichtigen.

Laut Rechtsprechung ist die Grundlage zur Ermittlung des Elternunterhalts das Nettoeinkommen, das sich aus dem Brutto errechnet. Das Brutto beinhaltet jedoch den Firmenwagen als geldwerter Vorteil, welcher das Einkommen erhöht. Vereinfacht gesagt: Wer einen Firmenwagen hat, muss mehr Unterhalt zahlen als ein Unterhaltspflichtiger ohne Firmenwagen. Aus diesem Grund sollte ein Unterhaltspflichtiger beweisen, dass er sich einen privaten preisgünstigeren Wagen kaufen würde.

Werden die Kosten des Firmenwagens vom Arbeitgeber übernommen, können diese als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Jedoch ist der verbleibende Vorteil als Einkommen bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen. Lassen Sie sich den Selbstbehalt mit einem Firmenwagen von einem Anwalt für Familienrecht berechnen.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Egal ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nacheheliche Unterhalt, die Grundbedürfnisse der zahlungspflichtigen Person müssen erhalten bleiben. Wer unterhaltspflichtig ist, muss nicht automatisch leistungsfähig sein. Aus diesem Grund steht jedem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt an seinem Vermögen zu, um die lebensnotwendigen Kosten decken zu können. Ein Anwalt für Familienrecht klärt Sie über die Auskunftspflicht und die Berechnung des Unterhalts auf.

Die Höhe des Selbstbehalts hängt im Wesentlichen von der Rangfolge im Unterhaltsrecht ab, wem gegenüber der Unterhalt zu leisten ist. Zusätzlich wird beim Eigenbedarf zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt unterschieden. Wie beim Unterhalt, wird auch bei der Bestimmung des Selbstbehalts die Düsseldorfer Tabelle als Richtwert hergenommen. Bei Unsicherheiten wie viel Selbstbehalt Ihnen zusteht, lassen Sie sich von einem erfahrenen Familienrechtsexperten beraten.

Nutzen Sie einen Anwalt beim Einfordern Ihrer Unterhaltsansprüche!
Unsere Anwälte für Familienrecht informieren Sie gerne zum Thema Selbstbehalt und beantworten Ihre Fragen.

FAQ: Selbstbehalt beim Unterhalt

Der Selbstbehalt soll sicherstellen, dass der Unterhaltspflichtige durch die Zahlung des Unterhalts nicht selbst bedürftig wird. Der Selbstbehalt sicher sein Existenzminimum.
Als Orientierungsgrundlage gilt dabei die Düsseldorfer Tabelle. Ein Familiengericht legt die Höhe des Selbstbehalts im Einzelfall fest.
Die Höhe des Selbstbehalts ist abhängig davon, welcher Person der Zahlungspflichtige Unterhalt schuldet. Die Rangfolge im Unterhaltsrecht regelt die Höhe des Selbstbehalts.
Ein Beitrag der juristischen Redaktion
Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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