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Testament schreiben – Was müssen Sie beachten?

Möchte man ein Testament schreiben, dann muss dieses formal aufgesetzt sein, um gültig zu sein. Wer ein Testament verfassen möchte, muss unbedingt daran denken, dass dieses handschriftlich und lesbar geschrieben sein muss. Doch wie schreibe ich ein Testament richtig und wie soll ein handgeschriebenes Testament aussehen? Der nachfolgende Artikel gibt Ihnen Antworten sowie Muster für ein Testament, sodass Sie nicht Gefahr laufen, ein formal fehlerhaftes Testament zu erstellen. Ebenso erläutern wir Ihnen, was es kostet ein Testament zu machen und wie man ein Berliner Testament schreiben kann.

Inhaltsverzeichnis

Testament schreiben – Was kann ich vorab tun?

Laut Statistik werden in Deutschland enorme Summen vererbt. Je höher der Nachlass, desto größer das Konfliktpotential. Daher ist es ratsam, ein Testament zu schreiben und eine gute Nachlassplanung zu machen. Nur so lässt sich ein Streit innerhalb der Familie verhindern.

Dies können Sie vorab tun, um das Testament richtig aufzusetzen: Finden Sie heraus, wer in Ihrer Familie wie viel nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde. Sollten Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sein, dann müssen Sie ein Testament aufsetzen.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Es ist jedem selbst überlassen, ob er ein Testament verfassen möchte oder nicht. Letztendlich gilt ohne Testament auch die gesetzliche Erbfolge, doch diese kennt nur feste Erbquoten. Möchten Sie diese jedoch verändern, dann müssen Sie ein Testament schreiben. Ebenso kann ein Testament für eine steueroptimierte Nachfolgenregelung genutzt werden, um somit weniger Erbschaftssteuern zu zahlen.

Das Testament hilft Ihnen selbst zu bestimmen, wer Anteil an Ihrem Erbe hat oder nicht. Viele Erblasser entscheiden sich gegen die gesetzliche Erbfolge und möchten daher ein Testament aufsetzen. Andere sind hingegen mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden und halten es nicht für nötig ein Testament zu verfassen. Viele empfinden die gesetzliche Erbfolge als gerecht.

Immer dann, wenn Sie einen Angehörigen enterben möchten oder einige Punkte der gesetzlichen Erbfolge ändern möchten, müssen Sie ein Testament aufsetzen. Dieses Testament muss unbedingt eigenhändig verfasst sein und unterschrieben werden, ansonsten hat es keine Gültigkeit. Wer ein Testament schreiben will, muss mindestens 16 Jahre alt sein. In diesem Alter muss das Testament aber vor einem Notar aufgesetzt werden, denn ein eigenständiges Testament ist nicht möglich.

Warum sollte ein Testament unbedingt formrichtig sein?

Oft unterschätzen Erblasser, dass ein Testament die richtige Form haben muss. Doch laut Schätzungen sind rund 90% aller Testamente nur aufgrund von formellen Fehlern unwirksam oder anfechtbarFormfehler machen das Testament unwirksam, denn nur so können Testamente vor Fälschungen geschützt werden. Wenn eine Person als Erbe oder Alleinerbe eingesetzt wird und andere enterbt werden, werden zurückgewiesene Erben nach Formfehlern suchen und das Testament anfechten. Sichern Sie sich daher durch eine ausführliche Beratung beim Anwalt ab.

Nur so können Sie das Risiko vermeiden, dass Ihr letzter Wille ins Leere zielt. Ein Testament-Muster gibt Ihnen eine erste Orientierungshilfe, wie man formrichtig ein Testament schreiben kann. Neben der richtigen Form sollte vor allem der Inhalt bestimmt werden, sodass Ihr letzter Wille unmissverständlich zum Ausdruck kommt. Formulieren Sie die Vereinbarungen so präzise, dass Zweifel ausgeschlossen sind. Sind Sie sich dennoch unsicher, ob Ihr Testament richtig verfasst ist, sollten Sie unbedingt juristische Hilfe suchen.

Wie schreibe ich ein Testament richtig?

Ein privat geschriebenes Testament muss handschriftlich und lesbar verfasst sein, um Gültigkeit zu haben. Gleichzeitig benötigt das Testament eine Orts- und Datumsangabe sowie eine eindeutige Überschrift. Nachdem man das Testament verfasst hat, muss es mit dem vollen Namen unterschrieben werden. Das Testament muss sowohl formal als auch inhaltlich einwandfrei sein. Insbesondere die Verfügungen müssen klar und unmissverständlich mit Detailangaben verfasst werden und dürfen keinen Interpretationsspielraum haben.

Was regelt man in einem Ehevertrag?

Was regelt man in einem Ehevertrag? Der Inhalt eines Ehevertrags kann prinzipiell fast frei gestaltet werden, sollte jedoch einige Formvorschriften und inhaltliche Aspekte einhalten. Ein Ehevertrag in Deutschland kann den gesetzlichen Güterstand außer Kraft setzen und individuelle Regelungen für die Vermögensaufteilung treffen. Darüber hinaus ist es möglich, lediglich einzelne Vermögenspositionen zu vereinbaren.

Ein Muster für einen Ehevertrag ist nicht unbedingt empfehlenswert, da nachteilige Vertragsinhalte nach der notariellen Beurkundung sehr schwer zu korrigieren sind. Daher empfehlen wir Ihnen unbedingt einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren, um sich ausführlich beraten zu lassen. Im Rahmen eines Erstgesprächs kann Ihnen der jeweilige Rechtsexperte die Kosten eines Ehevertrags offenlegen.

Was passiert, wenn man ein Testament nicht handschriftlich verfassen kann?

Ist der Erblasser nicht in der Lage ein Testament handschriftlich zu verfassen, weil er beispielsweise krank ist oder in einer Ausnahmesituation ist, darf das Testament auch vor Zeugen mündlich vorgetragen werden. In diesem Fall greift das Bürgermeistertestament. Ein Erblasser, der sich in Lebensgefahr befindet und keinen Notar aufsuchen kann, darf seinen letzten Willen vom Bürgermeister beurkunden lassen. Bei dieser Situation müssen zwei weitere Zeugen hinzugezogen werden. Die können aber weder im Nachlass bedacht werden noch das Testament vollstrecken. Kann auch der Bürgermeister nicht mehr hinzugezogen werden, darf das Testament auch mündlich vor drei Zeugen vorgetragen werden, wobei keiner eine Amtsperson sein darf.

Das Berliner Testament schreiben

Eheleute können ein Testament schreiben, welches auch als Berliner Testament bezeichnet wird. Nach dem Berliner Testament erbt der länger Lebende zunächst einmal das gesamte Vermögen. Erst nach dessen Tod erben die KinderBedenken Sie aber, dass die Vereinbarung den Überlebenden binden kann. In diesem Fall kann er nur noch das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Ist der Erblasser sehr vermögend, kann es zu steuerlichen Nachteilen kommen. Sollten Sie Fragen zum Thema Berliner Testament haben, können Sie einen Anwalt oder Notar kontaktieren. Er gibt Ihnen detaillierte Informationen zum Berliner Testament.

Wie viel kostet ein Berliner Testament?

Wie hoch die Kosten für ein Testament sind, richtet sich danach, ob es sich um ein einzelnes oder gemeinschaftliches – beispielsweise das Berliner Testament – handelt. Bei einem einzelnen Testament wird eine einfache Gebühr fällig, bei einem Berliner Testament eine zweifache. Dabei gilt: Je größer der Vermögenswert, desto höher die Kosten für den Notar.

Was ist ein Erbvertrag?

Beim Erbvertrag vereinbaren Sie mit einer dritten Person, die auch Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte sein kann, eine erbvertragliche Regelung. Anders als beim Testament verpflichten Sie sich mit einem Erbvertrag und können die Vereinbarungen nicht mehr so einfach widerrufen. Der Erbvertrag muss beurkundet werden und kann nur vor einem Notar vereinbart werden.

Was kann ich in einem Testament regeln?

In einem Testament können Sie verschiedene Aspekte regeln, dennoch sollten Sie gut über den Inhalt nachdenken. Sie können Freunden, Verwandten oder gemeinnützigen Organisationen Vermögen zukommen lassen oder die eigenen Kinder enterben. In diesem Fall erhalten die Kinder nur den gesetzlichen Pflichtteil.

Dieser Anteil gewährleistet, dass die nächsten Angehörigen (Kinder und Ehegatten) einen Mindestanteil des Erbes erhalten. Dieser Anspruch beträgt nach dem deutschen Recht die Hälfte des ErbteilsIn einem Testament können aber nicht nur die Erben benannt werden, sondern auch viele weitere Details geregelt werden. Der Erblasser kann veranlassen, dass eine Immobilie nicht verkauft werden darf. Damit dieser Wille umgesetzt wird, sollte der Erblasser einen Testamentsvollstrecker einsetzen, welcher sich um die korrekte Testamentsvollstreckung kümmert.

Kann man ein Testament widerrufen?

Ein Testament ist auch dann noch sinnvoll, wenn sich einige Lebensumstände des Erblassers ändern. Trotzdem führen Veränderungen in der Vermögensstruktur, den sozialen Verhältnissen oder subjektive Vorstellungen dazu, dass Erblasser nachträglich Änderungen an einem Testament vornehmen wollen oder ein neues aufsetzen. Im deutschen Recht besteht Testierfreiheit, kann jeder Erblasser jederzeit sein Testament ändern und widerrufen. In diesem Rahmen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Einschränkungen gibt es jedoch beim Widerruf von gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten, u.a. das sogenannte Berliner Testament. Prinzipiell kann man Einzeltestamente problemlos widerrufen oder ändern, allerdings ist es wichtig, dass jede Änderung mit vollem Namen unterschrieben wird. Darüber hinaus kann ein Testament auch widerrufen, vernichtet oder durch ein neues ersetzt werden. In diesem Fall verliert das ältere Testament seine Gültigkeit. Der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments ist jedoch komplizierter, insbesondere dann, wenn einer der Erblasser verstirbt.

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Was kostet es ein Testament zu machen?

Grundsätzlich fallen keine Kosten für Sie an, wenn Sie ein Testament verfassen und zu Hause aufbewahren. Die Kosten entstehen erst dann, wenn Sie das Testament bei einem Nachlassgericht hinterlegen. Diese Hinterlegung beim Nachlassgericht kostet eine Pauschale von ca. 50 EuroAuch die Beratung eines Anwalts oder Notars verursacht Kosten für das Testament. Die Gebühren für den Notar sind abhängig vom Vermögen des Erblassers. Bei der Berechnung ist aber auch entscheidend, wie komplex das Verfassen des Testaments ist. Insbesondere dann, wenn das Erbe ein Unternehmen umfasst, fallen höhere Kosten für das Testament an.

Kosten eines öffentlichen Testaments

Ein notarielles oder öffentliches Testament können Sie bei einem Notar verfassen lassen. Hierfür können Sie in eine Kanzlei gehen und Ihren letzten Willen formulieren lassen. Andernfalls können Sie Ihr Testament selbst verfassen oder von einem Anwalt verfassen lassen und dieses anschließend beim Notar abgeben.

Für das notarielle Testament fallen hingegen Kosten an, die anhand der Höhe des Vermögenswerts bemessen werden. Beträgt der Wert des Vermögens beispielsweise bei Errichtung des Testaments 25.000 Euro, dann müssen Sie rund 115 Euro Gebühren zahlen. Ist der Wert jedoch höher und liegt bei 100.000 Euro, dann betragen die Gebühren 273 Euro.

Wo soll man ein Testament aufbewahren?

Wo Sie Ihr Testament letztendlich aufbewahren, ist Ihnen überlassen. Jedoch sollten Sie einen sicheren Ort wählen. Einerseits können Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren und andererseits in einem Banksafe. Weihen Sie jedoch eine Person ein, wo sich Ihr Testament befindet. Darüber haben Sie die Möglichkeit, ein notarielles Testament zu verfassen, welches dann beim Notar aufbewahrt wird. Ebenso ist eine amtliche Verwahrung möglich. Hierfür bringt der Erblasser sein Testament zu einem Nachlassgericht, welches die Testamentseröffnung garantiert.

Muster für ein Testament

Damit Sie einen Überblick erhalten, wie man ein Testament schreiben kann, erhalten Sie auf unserer Seite auch ein Muster für ein Testament. Die Vorlage für das Testament bietet Ihnen Formulierungen, die Sie in Ihrem Testament verwenden können. Unsere Testament-Muster sind selbstverständlich kostenlos. Sollten Sie jedoch eine detaillierte Beratung für das Aufsetzen eines Testaments wünschen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Anwalts

Bedenken Sie stets, dass ein Muster für ein Testament nur eine allgemein gehaltene Vorlage für ein Testament ist, aber nicht Ihre individuellen Lebensbedingungen und Wünsche berücksichtigt. Das Testament-Muster dient nur zur Orientierung. Ein Anwalt oder Notar ist in allen Fällen eine gute Wahl, denn nur er kann Ihnen ausreichend Sicherheit geben und sicherstellen, dass das Testament rechtskräftig ist. Sollten Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden, dann übernimmt der Notar die Formulierung Ihres letzten Willens.

Inhalte eines Testaments

Im folgenden Abschnitt möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten inhaltlichen Regelungen eines Testaments geben. Folgende Vereinbarungen können Sie in einem Testament verfassen und vereinbaren.

Erbeinsetzung: Wer ein Testament schreiben möchte, denkt in erster Linie an die Erben, somit entsteht eine Erbgemeinschaft mit Erbquoten. Sollten Sie jedoch Immobilien, Gegenstände, Guthaben und andere Vermögenswerte vererben wollen, wird dies in Form eines Vermächtnisses bzw. einer Teilungsordnung gemacht. Wird dem Erben zusätzlich eine Aufgabe auferlegt (Grabpflege, Hausverwaltung), kann dies in einer Auflage erfolgen.

Gegenstände: In einem Testament können Sie auch vereinbaren, dass bestimmte Dinge vermacht werden sollen. Dabei muss derjenige, der die Gegenstände erhält nicht zwangsläufig ein Erbe sein. In diesem Fall muss der Erbe dem Beschenkten das Vermächtnis aushändigen. Somit können Konflikte umgangen werden. Möchten sie hingegen einem Ihrer Kinder einen gewissen Vermögensgegenstand vermachen, müssen Sie dies explizit im Testament schreiben und bestimmen, ob dieser dem Erbteil angerechnet werden soll.

Ersatzerben: Beim Verfassen eines Testaments sollten Sie auch daran denken, dass Ihre Erben das Erbe nicht antreten wollen oder können. Für diesen Fall sollten Sie unbedingt Ersatzerben bestimmen.

Auflagen und Bedingungen: In einem Testament können auch bestimmte Auflagen oder Bedingungen vereinbart werden. Soll ein Enkel beispielsweise eine gewisse Aufgabe übernehmen (Grabpflege, Verwaltung einer Immobilie), dann kann dies im Testament schriftlich festgehalten werden. Andernfalls können Sie auch eine Bedingung einräumen, dass die Enkelin einen Vermögenswert erst in einem bestimmten Alter erhält.

Enterbung: Möchten Sie gewisse Personen enterben und verhindern, dass sie mehr als den Pflichtteil erhalten. Bedenken Sie jedoch immer, dass nahe Angehörige immer ihren Pflichtteil einfordern können.

Vormund bestimmen: Wenn Sie ein Testament schreiben und eigene Kinder als Erben einsetzen, sollten Sie auch einen Vormund bestimmen. Für den Fall, dass beide Eltern durch einen Unfall oder unvorhergesehen versterben.

Vor- und Nacherbschaft: Bei der Vor- und Nacherbschaft erbt zunächst ein Vorerbe, welcher jedoch den Nachlass nur zeitlich begrenzt für den Nacherben hat. Die Bestimmung eines Vor- und Nacherben kann gesetzlich sehr komplex sein und verursacht meist Probleme. Daher sollte diese Form nur für bestimmte Sonderkonstellationen gewählt werden. Ein Beispiel wäre ein Behindertentestament oder das Geschiedenentestament.

Testamentsvollstreckung: Sollten Sie befürchten, dass das Testament nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird, dann ist eine Testamentsvollstreckung ratsam. Hierfür müssen Sie im Testament einen Testamentsvollstrecker und seine Aufgaben benennen. Ebenso wird die Höhe seiner Vergütung schriftlich im Testament festgehalten. Der Testamentsvollstrecker übernimmt anstelle der Erben den Nachlass für die Zeit der Abwicklung und darf über den Nachlass verfügen. Wie weit er zu Handlungen befugt ist, können Sie im Testament festhalten.

Ein Anwalt ist ratsam

Laien haben häufig Schwierigkeiten einzelne erbrechtliche Begrifflichkeiten richtig zu verwenden und den Nachlass lückenlos zu regeln. Häufig sind selbst geschriebene Testamente sehr auslegungsbedürftig, daher ist die Hilfe eines Anwalts ratsam. Das Erbrecht hält daher auch einige gesetzliche Auslegungsregeln bereit. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher, indem Sie einen Rechtsanwalt für Erbrecht kontaktieren und dessen Hilfe in Anspruch nehmen.

Testament-Muster: Wie soll ein handgeschriebenes Testament aussehen?
Einsetzen eines Alleinerbens

Ich, Hans Müller, geboren am 25.08.1957 in Bonn, setze hiermit meine Ehefrau Lisa Müller, geborene Schmitt, geboren am 15.09.1954 in Frankfurt, als Alleinerbin ein.

Kinder als Erben zu gleichen Teilen einsetzen
Ich, Maria Schmitt, geboren am 28.09.1945 in Halle, bestimme hiermit, dass meine Kinder Michael Schmitt, 12.04.1965, Bonn und Simone Schmitt, 15.04.1966, Bonn, Erben zu gleichen Teilen werden.

Kinder als Erben mit unterschiedlichen Anteilen

Ich, Maria Müller, geboren am 16.08.1960 in Hamburg, setze zu unbeschränkten Erben mit folgenden Erbanteilen ein:

Meine Tochter Susanne Müller, geboren am 15.06.1980 in Berlin, zu 40%.

Meinen Sohn Udo Müller, geboren am 18.06.1981 in Berlin, zu 60%.

Bestimmung eines Ersatzerben

Sollte einer der zuvor genannten Erben vor mir verstorben sein, werden stattdessen die Abkömmlinge des verstorbenen Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge meine Rechtsnachfolger.

Sollte der verstorbene Erbe gegen eine Abfindungszahlung auf das Erb- oder Pflichtteilsrecht verzichten, wird die Ersatzerbfolge unwirksam. Sind im Erbfall keine der Ersatzerben mehr am Leben, erhalten die übriggebliebenen Erben diesen Erbteil entsprechend dem Verhältnis der von mir vorgegebenen Erbanteilen.

Einen Angehörigen enterben

Hiermit enterbe ich meinen Sohn Simon Schwarz, geboren am 15.07.1985 in München. Gleiches gilt für seine Abkömmlinge.

Vermächtnis anordnen

Meinem Freund Sebastian Weiß, geboren am 18.04.1972 in Leipzig, vermache ich 100.000 Euro.

Einsetzen eines Testamentsvollstreckers

Ich, Lisa Müller, geboren am 28.05.1940 in Köln, ordne für meinen Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Testamentsvollstrecker soll Helmut Schmitt, geboren am 11.03.1950 in Erfurt, sein. Kann oder will er nicht als Testamentsvollstrecker fungieren, bestimme ich hiermit, dass Erna Schmitt, geboren am 12.03.1951 in Jena, die Testamentsvollstreckung vollziehen soll. Der eingesetzte Testamentsvollstrecker soll den Nachlass möglichst zeitnah nach meinen Verfügungen in diesem Testament für meine Erben regeln. Als Vergütung soll er/sie einen Betrag in Höhe von 1000 Euro bekommen.

Berliner Testament verfassen

Wir, Susanne-Marie Schmitt, geboren am 16.03.1946 in Jena, und Martin Schmitt, geboren am 14.03.1945 in Halle, bestimmen uns hiermit gegenseitig als Alleinerben. Erben des zuletzt von uns Verstorbenen sollen unsere leiblichen Kinder Tim Schmitt, geboren am 12.03.1966 in Jena, und Eva Schmitt, geboren am 12.01.1970 in Halle, sein. Alle Bestimmungen unseres Testaments sind wechselbezüglich. Sie können ausschließlich gemeinschaftlich geändert oder widerrufen werden.

Pflichtteilsklausel

Sollte mein Kind Eva Müller, geboren am 15.01.1976 in Essen, ihren Pflichtteil nach dem Ableben des zuerst versterbenden Partners durchsetzen, so soll mein Kind auch im Todesfall des verbliebenen Elternteils kein Erbe mehr sein, sondern wird mitsamt seinen Abkömmlingen auf den Pflichtteil verwiesen.

Wiederverheiratungsklausel

Die Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten ist mit der auflösenden Bedingung seiner Wiederheirat verbunden. Heiratet der überlebende Partner wieder, wird er nur Vorerbe und unser(e) gemeinsame(s) Kind(er) werden/ wird Nacherbe(n). Von den Beschränkungen der Paragrafen 2112 ff. BGB wird der heiratende Partner (nicht) befreit.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der in diesem Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam sein, so behalten trotzdem alle anderen Anordnungen ihre Wirksamkeit.

Widerruf formulieren

Ich, Elisabeth Roth, geboren am 25.02.1987 in Freiburg, widerrufe mit diesem Testament alle bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen und bestimme hiermit, dass_________ (neue Verfügungen).

Wie läuft eine Testamentseröffnung ab?

Wer ein Testament findet, ist gesetzlich unter Strafandrohung verpflichtet, das Testament beim Nachlassgericht abzugeben. Durch den Tod einer Person findet beim örtlich zuständigen Amtsgericht beim Nachlassgericht die Testamentseröffnung statt. Dabei wird das Testament vom Gericht eröffnet und der Inhalt eines Testaments verkündet. Durch die Testamentseröffnung werden die gesetzlichen Erben und alle am Nachlass beteiligten Personen in Kenntnis gesetzt. Eine Testamentseröffnung kann so stattfinden, indem das Nachlassgericht einen förmlichen Eröffnungstermin bestimmt und allen Beteiligten mitteilt. Ein amtlich verwahrtes Testament ist spätestens nach 30 Jahren zu eröffnen, es sei denn, der Erblasser lebt noch.

Was geschieht, wenn Kinder den Pflichtteil fordern?

Bei einem gemeinschaftlichen Testament setzen Ehepartner meist den anderen Ehegatten als Erben ein. Haben die Eheleute Kinder, dann werden diese meist als Schlusserben bestimmt und erben erst, wenn der überlebende Ehepartner verstirbt. Allerdings verlangen Kinder häufig nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtanteil. In diesem Fall ist der andere Ehepartner gesetzlich dazu gezwungen, die Vermögenswerte abzutreten. Nicht selten muss hierfür eine Immobilie verkauft werden, um liquide zu sein. 

Durch ein Testament kann diese Situation für den erbenden Ehegatten vermieden werden. Hierfür muss eine Strafklausel vereinbart werden. Die Strafklausel besagt, dass das Kind, welches beim Tod des zuerst verstorbenen Elternteils seinen Pflichtteil einfordert, auch beim Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils nur noch den Pflichtteil erhalten soll. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

So kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht helfen!

Um in Deutschland ein Testament schreiben zu dürfen, muss die Person testierfähig sein. Da viele Erblasser auf unwirksame Musterentwürfe zurückgreifen, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt für Familienrecht damit zu beauftragen. Dieser berät Sie nicht nur umfassend zu den Gestaltungsmöglichkeiten und der passenden Testamentsart, sondern stellt sicher, dass die testarischen Bestimmungen Ihren Wünschen und Vorstellungen bezüglich der Verteilung Ihres Nachlasses entsprechen. Somit ist Ihr letzter Wille rechtlich abgesichert und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.

Mit einem kompetenten Familienrechtsberater als Testamentsvollstrecker müssen Sie sich keine Sorgen um die Korrektheit des Testaments machen. Er kümmert sich darum, dass Ihr schriftliches Vermächtnis fehlerfrei notariell beglaubigt und sicher beim Amtsgericht oder im Testamentsregister aufbewahrt wird. Darüber hinaus garantiert er, dass all Ihre Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Die anwaltliche Unterstützung gewährleistet Ihnen eine strategische Regelung, durch die Ihre Erben finanziell abgesichert sind und Ihr Nachlass erhalten bleibt.

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Wer sich frühzeitig um seinen Nachlass regelt, hat später weniger Sorgen. Ihr Anwalt kann auch als Mediator helfen und Streitigkeiten lösen!

FAQ: Testament schreiben

Nach §2229 BGB darf jede Person die testierfähig ist ein Testament verfassen. Diese Person muss mindestens 16 Jahre alt sowie bei geistiger und körperlicher Gesundheit sein und die Tragweite und Auswirkungen Ihrer Entscheidungen einschätzen können.
Damit ein Testament wirksam ist, muss es bestimmten formalen Anforderungen entsprechen. Darunter fallen: handschriftliche Aufsetzung, Leserlichkeit, Angabe von Ort und Datum, Geburtsdatum, Unterschrift mit vollständigem Namen sowie eine Seitennummerierung. Erfüllt der Erblasser diese Vorgaben nicht, ist das Testament unwirksam und die gesetzliche Erbfolge greift stattdessen.
Ein Testament anfechten darf jede berechtigte Person, für die eine erfolgreiche Anfechtung vorteilhaft wäre. Dies gilt insbesondere für Erb- und Pflichtteilsberechtigte, Vorerben und Ersatzerben sowie übergangene Erben, von denen der Erblasser nicht wusste, dass diese Pflichtteilsberechtigte sind.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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