Erbe bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
Durch einen Ehevertrag kann auch die sogenannte fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart werden. In dem Fall besteht die Gütergemeinschaft auch nach dem Todesfall eines Gatten weiter und wird zwischen dem verbliebenen Ehegatten und den aus der Ehe hervorgegangenen Abkömmlingen fortgeführt. Der Anteil des Verstorbenen am Gesamtgut wird nicht aufgeteilt. Lediglich das Sondergut und das Vorbehaltsgut fallen in den Nachlass. Eine fortgesetzte Gütergemeinschaft zu vereinbaren, ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Gesamtgut erhalten bleiben soll und man vermeiden möchte, dass es im Todesfall eines Gatten zu Auseinandersetzungen zwischen den Erben kommt. Der verbliebene Ehegatte hat jedoch das Recht, die Fortsetzung der Gütergemeinschaft abzulehnen.
Was sieht das Erbrecht für die anderen Güterstände vor?
In einer Zugewinngemeinschaft hat der Ehepartner zusätzlich zur Erbschaft auch ein Recht auf den sogenannten Zugewinnausgleich. Dieser beträgt ein Viertel des Erbes und kann unabhängig vom tatsächlich erwirtschafteten Zugewinn beansprucht werden. Erbschaftssteuer fällt für den Zugewinnausgleich keine an. In einer Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Anteil des Ehegatten am Erbe insgesamt auf die Hälfte des Erbes – auch dann, wenn Kinder des Erblassers als Miterben vorhanden sind. Im Hinblick auf das Erbrecht ist die Zugewinngemeinschaft also vorteilhafter für die Ehegatten.
Ehepartner, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben übrigens automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Außerdem gibt es noch den Güterstand der Gütertrennung. Diesen können die Ehegatten (wie auch die Gütergemeinschaft) nur durch einen Ehevertrag festlegen. In dem Fall erbt der verbliebene dann, wenn nur ein Kind, Verwandte zweiter Ordnung oder Großeltern vorhanden sind, die Hälfte. Bei zwei Kindern hat der Ehegatte das Recht auf ein Drittel des Erbes. Ab drei Kindern steht ihm ein Viertel zu.
Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?
Die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft kann ziemlich kompliziert sein. Informieren Sie sich am besten ausführlich über die Konsequenzen dieses Güterstands. Entscheiden Sie sich dennoch dafür, empfiehlt es sich, in einer anwaltlichen Beratung abzuklären, welche Möglichkeiten bestehen, um unerwünschten Nachteilen entgegenzuwirken. Nicht nur im Ehevertrag lassen sich spezifische Regelungen treffen, womit spätere Konflikte vermieden werden können – durch ein Testament können Sie genau festlegen, was mit Ihrem Vermögen im Todesfall passiert. Für ein Testament sollten Sie einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht aufsuchen. Dadurch können Sie Ihren letzten Willen klar definieren und ersparen etwaigen Erben langwierige Gerichtsverfahren.
Konflikte lassen sich jedoch nicht immer komplett vermeiden – sie können jedoch unter Umständen abgeschwächt werden. Dabei kann ein kompetenter Ansprechpartner unterstützend sein. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie die rechtlichen Grundlagen und mögliche Vorgehensweisen abklären, wodurch Sie auch einer sehr spannungsgeladenen Situation schon etwas gelassener entgegenblicken können. Ein Aufzeigen verschiedener Perspektiven und Möglichkeiten kann Sie dabei unterstützen, bedachter vorzugehen – was letztendlich zum Vorteil für alle Beteiligten gereichen kann.