Gütertrennung und Erben durch gesetzliche Erbfolge
Gibt es kein Testament, so finden die Bestimmungen aus § 1931 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in denen die Erbfolge ohne Testament geregelt wird, Anwendung. Laut diesen spielen folgende Faktoren es eine Rolle:
- Wer erbt neben dem überlebenden Ehegatten?
- Wie viele Erben gibt es neben dem überlebenden Ehegatten?
Besonders relevant ist der § 1931 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort werden spezielle Regelungen für den Erbfall bei Gütertrennung getroffen:
„Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen.“
Zitat § 1931 Abs. 4 BGB
Was diese Sonderregelung bedeutet, wird gleich in den Praxisbeispielen deutlich. Allgemein lässt sich der Anteil am Erbe jedoch nach dem Verwandtschaftsgrad bestimmen.
Gütertrennung Erbe: Verwandte erster Ordnung
Zu den Verwandten erster Ordnung zählen die Kinder und die Enkelkinder des verstorbenen Ehegatten. Neben diesen Personen hat der überlebende Ehegatte grundsätzlich einen Erbanspruch auf Viertel des Vermögens. Geht es um das Erbe der Kinder des Erblassers, gilt die Sonderregelung aus § 1931 Abs. 4 BGB.
- 1 Kind = Überlebender Ehegatte und Kind bekommen jeweils die Hälfte
- 2 Kinder = Überlebender Ehegatte bekommen und beide Kinder jeweils ein Drittel
Gütertrennung Erbe: Verwandte zweiter Ordnung
Verwandte der zweiten Ordnung sind die Eltern oder Geschwister des Erblassers. Außerdem werden auch die Großeltern zu dieser Gruppe gezählt. Als überlebender Ehegatte steht Ihnen die Hälfte des Vermögens zu.
Was erbt der Ehepartner, wenn es keine anderen Erben gibt?
In manchen Fällen gibt es neben dem überlebenden Ehepartner keine anderen Erben. Besonders wenn die Ehepartner keine Kinder hatten, kann es sein, dass das Erbe vollständig an den Ehegatten übergeht. In diesem Fall erben Sie also 100 % des Vermögens. Dieses muss jedoch – wie bereits oben erwähnt – vollumfänglich versteuert werden.