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Der Ehevertrag in Deutschland – Inhalt, Kosten & mehr

Viele Paare stellen sich vor einer Hochzeit die Frage Ehevertrag Ja oder Nein? Was muss der Inhalt eines Ehevertrags sein? Kann man den Vertrag nachträglich vereinbaren? Kann man mit dem Ehevertrag das Erbe ausschließen und kann der Unterhaltsverzicht darin vereinbart werden? Diese Fragen und natürlich auch die Frage was sind die Kosten eines Ehevertrags in Deutschland werden Ihnen im folgenden Artikel beantwortet. Bedenken Sie, dass im Falle einer Scheidung ein Ehevertrag böse Überraschungen verhindern und eine gewünschte Vermögensaufteilung und angemessene Unterhaltsvereinbarungen gewährleisten kann.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt eines Ehevertrags

Zu den zentralen Aspekten des Inhalts eines Ehevertrags zählen:

  • Unterhaltsregelungen
  • Regelung des Güterstands (Gütertrennung, Gütergemeinschaft, modifizierter Zugewinnausgleich).
  • Regelungen zum Versorgungsausgleich

Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft und im Falle einer Scheidung wird das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen geteilt. Mithilfe eines Ehevertrags kann der Güterstand individuell geregelt werden.

Regelung zu Unterhaltsansprüchen

In einem Ehevertrag können Unterhaltsansprüche nach der Scheidung geregelt werden. Oftmals bestehen Ansprüche auf Unterhalt ein Leben lang. Der Vertrag kann geltende Regelungen zum Ehegattenunterhalt abändern, erweitern oder ausschließen. Allerdings greift das Gesetz dort ein, wo der finanziell schwächer gestellte Ehegatte aus Alter, Krankheit oder wegen Kindererziehung nicht ausreichend versorgt ist. Demzufolge könnte ein Ehevertrag ohne Unterhaltsanspruch unwirksam werden. Ferner kann der Trennungsunterhalt nicht ausgeschlossen werden oder beliebig abgeändert werden. Die Höhe der Unterhaltszahlungen ist abhängig vom Lebensstandard während der Ehe und den finanziellen Mitteln der beiden Ehegatten nach der Scheidung.

Vereinbarungen zum Unterhaltsverzicht

An einen Verzicht auf Unterhalt kann gedacht werden, wenn beide Ehegatten über ausreichend eigenes Einkommen verfügen oder anderweitig versorgt werden. Jedoch ist es nicht zulässig, im Ehevertrag auf den Trennungsunterhalt, welcher für die Zeit zwischen der Trennung und der Scheidung vorgesehen ist, zu verzichten. Ebenso kann der Vertrag ungültig werden, wenn ein finanziell schlechter gestellter Ehegatte trotz Kinderbetreuung gänzlich auf den nachehelichen Betreuungsunterhalt verzichtet.

Erweiterung und Begrenzung: Unterhaltsansprüche

Unterhaltsansprüche können auch erweitert und begrenzt werden. Dies ist meist bei einem überdurchschnittlich hohen Einkommen eines Partners der Fall. Demgegenüber kann der Unterhalt auch erweitert werden und beispielsweise über das dritte Lebensjahr eines Kindes hinaus gezahlt werden.

Wichtiger Hinweis

Nicht immer sind die Absichten bei der Unterzeichnung des Vertrags dieselben, sondern können bei der Scheidung, insbesondere durch veränderte Lebensumstände, abweichen. Ein zuvor vereinbarter Unterhaltsverzicht kann später unwirksam werden, wenn gemeinsame Kinder die Grundlage für den zuvor vereinbarten Verzicht ändern. Daher sollte im Vertrag erkenntlich sein, in welcher familiären Situation Sie sich während der Unterzeichnung des Ehevertrags befanden.

Regelungen zum Versorgungsausgleich

Ebenso sind Regelungen zum Versorgungsausgleich Inhalt eines Ehevertrags. Dabei geht es um die Bestimmungen bezüglich Ihrer erworbenen Rentenanwartschaften. Laut Versorgungsausgleichsgesetz müssen die während der Ehe erworbenen Anwartschaften zur Hälfte dem anderen Ehepartner zugeschrieben werden. Hat ein Ehegatte wesentlich höhere Beiträge als der andere gezahlt, dann führt dies zu einer wirtschaftlichen Diskrepanz im Rentenalter. Mithilfe einer vertraglichen Angleichung lässt sich die gesetzliche Regelung abändern.

Allerdings müssen die Änderungen im Scheidungsfalle vom Familiengericht genehmigt werden, damit ein angemessener Ausgleich für beide Partner im Alter gegeben ist. Ein Verzicht auf Versorgungsausgleich ist nur dann empfehlenswert, wenn beide Ehegatten bereits ausreichende eigene Versorgungsanwartschaften erworben haben. Sollten beide Ehegatten während der Ehe in etwa gleichem Umfang erwerbstätig gewesen sein, dann kann der Versorgungsausgleich ebenfalls ausgeschlossen werden. Andernfalls kann ein Versorgungsausgleich auch ungerecht sein und sollte daher fairerweise ausgeschlossen werden.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn einer der Ehegatten selbstständig ist und während der Ehe nie in eine eigene Altersvorsorge investiert hat. War der andere Ehepartner hingegen erwerbstätig und möglichweise auch für die Kindererziehung zuständig, dann muss er bzw. sie einen Ausgleich zahlen. Hierbei wäre es gerecht, auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten. Darüber hinaus kann es passieren, dass der Ausgleichsberechtigte höhere Rücklagen für das Alter hat als der Ausgleichspflichtige. Auch dann empfiehlt sich ein Verzicht. Grundsätzlich werden nur die Rentenansprüche berücksichtigt, die während der Ehe erworben wurden, nicht aber Lebensversicherungen.

Scheidungsfolgen­vereinbarung im Ehevertrag

Selbst wenn die Ehe bereits am Scheitern ist, kann ein Ehevertrag nachträglich abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um den Abschluss eines derartigen Vertrags zur Regelung der Scheidungsfolgen – die sogenannte Scheidungs­folgen­vereinbarung. Die Eheleute können im Rahmen der geltenden Gesetze die Folgen der Scheidung regeln und eine gerechte Vermögensaufteilung erzielen. Meist klärt ein Notar in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Rechtsanwälten der Ehegatten über die Scheidungsfolgen auf und zeigt dabei Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung auf.

Somit kann eine strittige Scheidung, die wiederum sehr langwierig und kostspielig ist, verhindert werden. Eine Scheidungs­folgen­vereinbarung erleichtert das Scheidungs­verfahren, denn durch das Vorlegen der Scheidungs­folgen­vereinbarung kann das Familiengericht die Ehescheidung in einem Verfahren vollziehen. Damit eine parteiische Rechtsberatung ausgeschlossen werden kann und weil finanziell weitreichende Regelungen im Ehevertrag vereinbart werden, sieht der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung des Vertrags sowie der Scheidungsfolgenvereinbarung vor. Eine vertragliche Regelung oder ein Ehevertrag ohne die Beglaubigung durch einen Notar ist nicht möglich.

Der Güterstand und der Ehevertrag

Der Güterstand regelt die Vermögenszuordnung während der Ehe und im Scheidungsfall. Prinzipiell leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes in einem Ehevertrag vereinbart wurde. Darüber hinaus gibt es die Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.

Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag

Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag abgeschlossen, dann leben sie in einer Zugewinngemeinschaft. Zunächst bleiben die Vermögen beider Ehepartner getrennt voneinander, und jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst. Im Falle einer Scheidung findet aber ein Zugewinnausgleich statt. Der Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Vermögenszugewinn erzielt hat, muss dann die Hälfte der Differenz an den Ehepartner abführen. Mit einem Ehevertrag können die Ehepartner von dieser rechtlichen Bestimmung abweichen.

Gegenständliche oder wertmäßige Beschränkung

Im Vertrag kann eine gegenständliche oder wertmäßige Beschränkung vereinbart werden, sodass der Zugewinn nur teilweise ausgeglichen werden muss. Beispielsweise kann dadurch bei einer Erbschaft, die während der aufrechten Ehe ein Ehepartner erhält, eine zwischenzeitliche Wertsteigerung vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Bei Unternehmerehen wird in einem Ehevertrag meist das Betriebsvermögen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen, um die Existenz des Unternehmens nicht zu gefährden. Ebenso kann vereinbart werden, dass der Anspruch auf Zugewinnausgleich begrenzt ist.

Abweichende Ausgleichsquote & Anfangsvermögen

Darüber hinaus kann eine abweichende Ausgleichsquote vereinbart werden, die von der gesetzlichen Hälfte des Wertunterschieds abweicht. Bei Bedarf kann eine andere Ausgleichsquote bestimmt werden, etwa nur ein Drittel des Wertunterschieds. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Anfangsvermögen festzulegen. Dadurch können Konflikte zu einem späteren Zeitpunkt vermieden werden, indem nicht über die Höhe des Anfangsvermögen diskutiert werden muss. Im Vertrag kann zudem das Anfangsvermögen festgehalten werden.

Gütertrennung im Vertrag vereinbaren

Möchten Sie hingegen im Scheidungsfall gar keinen Zugewinnausgleich zahlen, dann müssen Sie eine Gütertrennung im Ehevertrag vereinbaren. Durch die Gütertrennung bleibt das Vermögen der beiden Ehegatten sowohl während als auch nach der Ehe in deren Besitz. Im Todesfall erbt der andere Ehegatte nur ein Viertel des Erbes. Allerdings sollte man beachten, dass die Vorteile der Zugewinngemeinschaft bezüglich der Erbschaftssteuer verloren gehen. Daher muss je nach individuellem Einzelfall abgewogen werden, ob ein Ehevertrag mit Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoller ist.

Dies sollten Sie mit einem Anwalt für Familienrecht vorab klären. Ein Experte kann die Auswirkungen der unterschiedlichen Güterstände während und nach der Ehe erläutern, einschließlich der Möglichkeiten einer Anpassung dieser Auswirkungen. Im Anschluss an eine ausführliche Beratung und Erläuterung durch den Rechtsexperten können die Ehegatten den für ihre individuellen Zwecke am besten geeigneten Güterstand wählen und einen auf ihre persönlichen Erfordernisse abgestimmten Vertrag abschließen.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Im Grunde genommen ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehepartnern sehr unterschiedlich sind. Durch einen derartigen ehelichen Vertrag kann man anhand von individuellen Regelungen das eigene Vermögen schützen, unangemessene Unterhaltsansprüche vermeiden und Versorgungsansprüche ausschließen. Prinzipiell ist ein Vertrag sinnvoll, da das heutige Familienrecht nach wie vor auf die klassische „Hausfrauen-Ehe“ zugeschnitten ist.

Demzufolge passen die gesetzlichen Bestimmungen meist nicht mehr in die Zeit der Doppelverdiener-Ehen und modernen Formen des ehelichen Zusammenlebens. Daher ist der Abschluss eines Vertrags sinnvoll. Mithilfe eines Ehevertrags können Sie ein auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenes Regelwerk entwerfen und im Scheidungsfall viel Geld sparen. Da die Rechtsmaterie sehr komplex sein kann und eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen beachtet werden müssen, empfehlen wir Ihnen, sich der Hilfe unserer Rechtsanwälte für Familienrecht zu bedienen. Anhand einer ausführlichen Rechtsberatung und Betreuung erhalten Sie ausreichend Rechtssicherheit.

Wer sollte einen Ehevertrag abschließen?

Prinzipiell sollte jeder einen Ehevertrag abschließen, der individuelle Unterhaltsvereinbarungen treffen möchte oder plant, seine Vermögenswerte zu sichern. Jedoch gibt es einen Personenkreis, für den der Abschluss eines Ehevertrags sehr sinnvoll ist. Ob Sie zu jenem Personenkreis zählen, können Sie anhand der folgenden Fragen prüfen:

  • Besteht eine Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder?
  • Ist ein Ehepartner vermögender als der andere?
  • Sind beide Ehepartner im fortgeschrittenen Lebensalter, waren verheiratet und haben Kinder?
  • Besteht eine Unternehmer-Ehe oder eine Ehe mit Selbstständigen?
  • Haben die Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten?

Unterschiedliche Vermögensverhältnisse

Ist ein Ehepartner vermögender als der andere und es herrschen unterschiedliche Vermögensverhältnisse, dann spricht man von einer Diskrepanz-Ehe. Ohne Vertrag wird das Vermögen im Scheidungsfall reduziert. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Immobilie Wertzuwachs erlangt.

Wiederheirat und der Ehevertrag

Sind beide Ehepartner bereits im fortgeschrittenen Alter, waren bereits verheiratet und haben Kinder, dann ist ein Ehevertrag sinnvoll. Im Todesfall ergäbe sich sonst eine Diskrepanz in dem Sinne, dass die Kinder im Todesfall weniger erhalten als der überlebende Ehegatte. Dies kann auch nicht durch ein Testament geregelt werden, da der überlebende Ehegatte einen höheren Pflichtanspruch hätte.

Ehevertrag bei Unternehmern

Besitzt einer der Eheleute ein Unternehmen (Unternehmerehe), dann wäre im Scheidungsfall möglicherweise die Existenz des Unternehmens gefährdet.

Ehevertrag bei unterschiedlichen Nationalitäten

Haben beide Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten, gilt zwar das Recht des Aufenthaltslandes, dennoch haben die Regelungen eines anderen Landes dann Vorrang, wenn ein Ehepartner im Ausland lebt. Einige Staaten wenden allerdings immer ihre Gesetze an, egal welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben; dies gilt beispielsweise für die USA. Anhand eines ehelichen Vertrags können im Ausland lebende deutsche Ehegatten oder Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten die Anwendung des Rechts handhaben und somit eine Scheidung vereinfachen.

Wann benötigt man keinen Ehevertrag?

Möchten Sie gemeinsame Kinder und wissen bereits bei der Eheschließung, dass sich ein Ehepartner um die Kinderbetreuung kümmern wird und somit beruflich zurücktreten wird, ist ein Vertrag nicht unbedingt notwendig. Prinzipiell schützt der Gesetzgeber den Ehegatten, der sich um die Kinderbetreuung kümmert und sorgt für einen gerechten Ausgleich. Allerdings kann er individuelle Vereinbarungen bezüglich des Ehegattenunterhalts regeln.

Möchten Sie hingegen verhindern, dass ein Ehepartner für die Schulden des anderen aufkommen muss, ist ein Ehevertrag und Gütertrennung überflüssig. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft regelt dies ebenso und solange Sie nicht ausdrücklich für die Schulden unterschrieben haben, haften Sie nach den geltenden Gesetzen nicht für die Verbindlichkeiten Ihres Ehegatten. Sollten Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kontaktieren Sie einen unserer ausgewählten Rechtsexperten. In wenigen Minuten finden Sie den passenden Ansprechpartner in unserem Anwaltsverzeichnis.

Sollten Sie einen Ehevertrag aufsetzen wollen, um eine größere Erbschaft zu sichern, dann ist dieser Vertrag auch in diesem Fall unnötig. Eine Erbschaft oder geschenktes Vermögen wird nicht als Zugewinn ausgeglichen, sondern dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Anders sieht es bei einer Immobilie aus, deren Wert stark steigt. Die Wertsteigerung der Immobilie wird ausgeglichen. Sie sind sich immer noch unsicher, ob ein Vertrag sinnvoll ist? Dann sollten Sie unbedingt einen unserer Rechtsanwälte für Familienrecht kontaktieren und sich ausführlich beraten lassen. Im Rahmen eines neutralen Gesprächs erhalten Sie alle notwendigen Informationen vom Experten.

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Wann kann man einen Ehevertrag abschließen?

Einen Ehevertrag kann sowohl vor der Ehe als auch während der bestehenden Ehe geschlossen werden. Meist ist der Abschluss des Vertrags sinnvoll, bevor man die Ehe eingeht, denn während der Ehe ist der Ehepartner nicht verpflichtet, einen ehelichen Vertrag abzuschließen. Vor der Ehe ist jedoch eine sachliche und vernünftige Vereinbarung noch möglich. Will man den Vertrag nachträglich während der Ehe aufsetzen, sollte ebenfalls eine vernünftige Verhandlungsbasis vorhanden sein.

Ideal ist daher ein Zeitpunkt, zu dem beide Ehepartner nicht an das Scheitern der Ehe denken, sondern lediglich eine Regelung für den Ernstfall aufstellen möchten. Nichtsdestotrotz ist es auch möglich, dass ein Ehepaar den Ehevertrag nachträglich aufsetzt, wenn die Ehe scheitert oder ein Scheitern wahrscheinlich ist. In diesem Fall können die Eheleute im Rahmen einer Scheidungs­folgen­vereinbarung noch Regelungen bezüglich der Vermögensaufteilung und des Unterhalts treffen.

Wo kann man einen Ehevertrag abschließen?

Gemäß deutscher Rechtslage ist es nicht möglich, einen ehelichen Vertrag ohne Notar abzuschließen. Sollten Sie einen eigenen Vertragsentwurf haben, so können Sie diesen von einem Notar oder Anwalt prüfen lassen. Andernfalls ist es sinnvoll, von einem Anwalt den Ehevertrag aufsetzen zu lassen, um gänzlich auf Nummer sicher zu gehen.

Hinweis:

Ein Rechtsanwalt für Scheidungsrecht ist bei strittigen Scheidungen vor Gericht und weiß daher aus zahlreichen Fällen und richterlichen Entscheidungen, wie ein Ehevertrag aufgesetzt und vor allem was dieser beinhalten muss.

Erfragen Sie die genauen Gebühren im Vorfeld beim Notar oder Anwalt. Allerdings stehen die anfallenden Kosten außer Verhältnis der finanziellen Belastung, die Ihnen ohne einen Ehevertrag entstehen können. Gemessen an lebenslangen oder bis zur Wiederheirat erfolgenden Unterhalts-, Vermögens- und Versorgungsansprüchen, fallen die Anwalts- und Notarkosten kaum ins Gewicht. Gleichzeitig beschleunigt und vereinfacht ein Ehevertrag eine mögliche Scheidung.

Wann ist ein Ehevertrag nicht gültig?

Im Grunde unterliege ein Ehevertrag der Vertragsfreiheit. Nichtsdestotrotz muss er gewisse Formvorschriften und Regelungen beachten, um rechtskräftig zu sein. Ein derartiger Vertrag gilt als ungültig, nicht rechtskräftig oder sittenwidrig, wenn:

  • gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wird
  • gegen die guten Sitten verstoßen wird
  • er zulasten Dritter geht (das Kindeswohl gefährdet)

Unter welchen Bedingungen die Ehe geschieden werden darf (Scheidungsgründe) regelt das Gesetz, d.h. in einem Ehevertrag darf keine Bedingung gestellt werden, wann eine Ehe geschieden werden darf. Die Vereinbarung, dass eine Ehe nur bei Ehebruch geschieden werden kann, ist nicht gültig. Als sittenwidrig gilt ein Ehevertrag, wenn ein vermögender Ehepartner den anderen schutzlos benachteiligt (Mittelosigkeit, Alter, Krankheit, Schwangerschaft). Darüber hinaus können die Ehepartner nicht auf Kindesunterhalt verzichten, da der Unterhaltsanspruch dem Kind bzw. den Kindern zusteht.

Leitlinien des Bundesgerichtshofs beim Ehevertrag

In einigen Fällen kann ein Gericht einen Ehevertrag als unwirksam erklären, weil ein Ehegatte unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einen Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile verspricht und gewährleistet, die wiederum in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Obschon die Ehegatten rechtlich dazu befugt sind, einzelne Scheidungsfolgen auszuschließen, kann der Ehevertrag sittenwidrig sein. Deswegen hat der Bundesgerichtshof Leitlinien erarbeitet, was in einem Ehevertrag erlaubt ist und was nicht.

Fazit

Zielt ein Vertrag insgesamt darauf ab, einen Ehepartner zu benachteiligen, gilt er meist als unwirksam. Ebenso kann die Art der Vertragsverhandlung und das Zustandekommen des Vertrags entscheidend sein. Auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit und Unerfahrenheit in geschäftlichen Angelegenheiten können Indizien für einen sittenwidrigen Vertrag sein. Daher kann ein Ehevertrag nachträglich als sittenwidrig und unwirksam erklärt werden.

Ehevertrag anfechten

Sollte ein Ehevertrag falsche Formulierungen enthalten, wichtige Inhalte vermissen lassen oder Formvorschriften verletzen oder zum Teil sogar nicht eindeutig sein, kann dieser später angefochten werden. Damit niemand den Ehevertrag wirksam anfechten kann, sollten Sie sich unbedingt einen Scheidungsanwalt oder Anwalt für Familienrecht zur Seite nehmen, der mit Ihnen den Vertrag aufsetzt. In unserem Verzeichnis finden Sie mit Sicherheit einen passenden Rechtsanwalt für Ihren individuellen Ehevertrag. Nehmen Sie Kontakt auf und klären Sie die anfallenden Kosten.

Kann man einen Ehevertrag nachträglich ändern?

Einen Ehevertrag nachträglich zu ändern, kann umständlich sein. Dennoch ist es möglich, ihn im Nachhinein abzuändern oder an neue Lebensumstände anzupassen, wenn sich die Ehegatten darüber einig sind. Ebenso können Sie von einem Notar oder Anwalt prüfen lassen, ob ein zuvor abgeschlossener Ehevertrag noch wirksam ist oder Anpassungen nötig sind. Eine Änderung kann insbesondere dann relevant sein, wenn sich die Lebensverhältnisse anders entwickelt haben, als die Ehegatten es bei Abschluss des Ehevertrags geplant hatten. Ein Beispiel hierfür wäre eine längere Erwerbslosigkeit der Ehefrau, da sie sich um die Kindererziehung kümmerte. Dabei kann eine Berufung auf den Ehevertrag unwirksam sein, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Kinder geplant waren. In diesem Fall ist eine Anpassung des Ehevertrags sinnvoll.

Kosten eines Ehevertrags

Die Kosten eines Ehevertrags ergeben sich aus den Notar- und Anwaltskosten und sind abhängig davon, ob Sie nur einen Notar oder zusätzlich einen Rechtsanwalt beauftragt haben. Zwingend notwendig ist der Weg zum Anwalt nicht, sodass Sie Kosten für den Ehevertrag sparen können. Allerdings ist der Weg zum Anwalt sehr ratsam, um einen rechtswirksamen und präzise formulierten Ehevertrag aufsetzen zu lassen. Die zusätzlich anfallenden Anwaltsgebühren können die Kosten für den Ehevertag zwar in die Höhe treiben, doch auf lange Sicht betrachtet, lohnt sich die Investition. Gehen Sie nicht das Risiko ein, einen zu schwammigen Ehevertrag zu vereinbaren.

Kosten eines Ehevertrags beim Notar und Anwalt

Die Kosten eines Ehevertrags beim Notar können Sie im Gerichts- und Notarkostengesetz einsehen; hier sind die Gebührensätze der Notare festgelegt. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühr bildet der Geschäftswert des Ehevertrags, welcher sich aus dem ermittelten Vermögen beider Ehegatten zusammensetzt. Hierbei werden auch die Schulden der Ehegatten berücksichtigt und bis zur Hälfte vom maßgeblichen Wert abgezogen. Die Summe gilt dann als Reinvermögen des Ehevertrags. Das somit berechnete Vermögen ist der Geschäftswert.

Anhand der Anlage 2 zum Gerichts- und Notarkostengesetz kann man anhand des Geschäftswertes die Gebühren ablesen. Hinzu kommen noch Auslagen und die Mehrwertsteuer. Informieren Sie sich ausführlich über die Kosten eines Ehevertrags beim Notar und Anwalt in unserem Artikel „Kosten eines Ehevertrags“. Möchten Sie nach der Beratung durch den Notar keinen Ehevertrag aufsetzen, müssen Sie nur die Gebühren für die Beratung begleichen. Somit halten sich die Kosten für den Ehevertrag geringer, wenn Sie lediglich einen Notar beauftragen. Nichtdestotrotz kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Familienrecht eine ausführliche Rechtsberatung bieten und Ihnen alternative Möglichkeiten aufzeigen.

So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht unterstützen!

Das Aufsetzen eines Ehevertrags genießt bis heute keinen besonders romantischen Ruf, spart im Nachhinein jedoch mühsame Konflikte. Im Falle einer Scheidung regelt der Ehevertrag die individuellen Bedürfnisse worunter unter anderem der Güterstand, der Versorgungsausgleich sowie eventuelle Unterhaltsansprüche fallen. Vor allem sollte diese Art des Abkommen getroffen werden, wenn die Ehepartner unterschiedliche Vermögen besitzen, aus verschiedenen Nationen kommen oder einer davon als Unternehmer tätig ist. Dabei ist es ratsam einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren, der mit dem Verfassen eines Ehevertrags bestens vertraut ist.

Prinzipiell gesehen unterliegt diese Art von Vertrag der Vertragsfreiheit, gleichwohl juristische als auch faire Regelungen für beide Ehegatten berücksichtigt werden müssen. Ein Familienrechtsexperte berät Sie zugeschnitten auf Ihre Lebenssituation sowie ehevertraglichen Möglichkeiten und sorgt dafür, dass Ihre gesetzlichen Ansprüche rechtssicher aufgeteilt werden. Zusammen mit Ihm, kann dies auch bei einer zerrütteten Ehe in der Scheidungsfolgenvereinbarung bestimmt werden.

Fragen zum Ehevertrag?
Unsere Anwälte beraten Sie gerne zum Thema Ehevertrag und informieren Sie zu allen Themen rund um das Familienrecht.

FAQ: Ehevertrag

Das Aufsetzen eines Ehevertrags ist bei ungleicher Vermögensverteilung, für Unternehmer oder internationalen Ehen sinnvoll. Zudem können Unterhalts- und Versorgungsansprüche im Vorfeld geregelt werden.
Ein Ehevertrag kann in erster Linie selbst verfasst werden, solange nicht gegen ein geltendes Recht verstoßen oder einer der Partner benachteiligt wird. Es empfiehlt sich diesen vor der notariellen Beglaubigung von einem Familienrechtsanwalt prüfen zu lassen.
Ein Ehevertrag kann vor sowie nach der Eheschließung abgeschlossen werden. Sollte eine mögliche Scheidung in Betracht gezogen werden, kann noch während der Ehe eine Scheidungsfolgenvereinbarung bestimmt werden.
Ohne Ehevertrag lebt ein Ehepaar automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Mit der Scheidung der Ehe wird somit ein Zugewinnausgleich vorgenommen, bei dem der Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Vermögenszugewinn erzielt hat, die Hälfte der Differenz an den Ehegatten abgeben muss.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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