Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Im Grunde genommen ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehepartnern sehr unterschiedlich sind. Durch einen derartigen ehelichen Vertrag kann man anhand von individuellen Regelungen das eigene Vermögen schützen, unangemessene Unterhaltsansprüche vermeiden und Versorgungsansprüche ausschließen. Prinzipiell ist ein Vertrag sinnvoll, da das heutige Familienrecht nach wie vor auf die klassische „Hausfrauen-Ehe“ zugeschnitten ist.
Demzufolge passen die gesetzlichen Bestimmungen meist nicht mehr in die Zeit der Doppelverdiener-Ehen und modernen Formen des ehelichen Zusammenlebens. Daher ist der Abschluss eines Vertrags sinnvoll. Mithilfe eines Ehevertrags können Sie ein auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenes Regelwerk entwerfen und im Scheidungsfall viel Geld sparen. Da die Rechtsmaterie sehr komplex sein kann und eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen beachtet werden müssen, empfehlen wir Ihnen, sich der Hilfe unserer Rechtsanwälte für Familienrecht zu bedienen. Anhand einer ausführlichen Rechtsberatung und Betreuung erhalten Sie ausreichend Rechtssicherheit.
Wer sollte einen Ehevertrag abschließen?
Prinzipiell sollte jeder einen Ehevertrag abschließen, der individuelle Unterhaltsvereinbarungen treffen möchte oder plant, seine Vermögenswerte zu sichern. Jedoch gibt es einen Personenkreis, für den der Abschluss eines Ehevertrags sehr sinnvoll ist. Ob Sie zu jenem Personenkreis zählen, können Sie anhand der folgenden Fragen prüfen:
- Besteht eine Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder?
- Ist ein Ehepartner vermögender als der andere?
- Sind beide Ehepartner im fortgeschrittenen Lebensalter, waren verheiratet und haben Kinder?
- Besteht eine Unternehmer-Ehe oder eine Ehe mit Selbstständigen?
- Haben die Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten?
Unterschiedliche Vermögensverhältnisse
Ist ein Ehepartner vermögender als der andere und es herrschen unterschiedliche Vermögensverhältnisse, dann spricht man von einer Diskrepanz-Ehe. Ohne Vertrag wird das Vermögen im Scheidungsfall reduziert. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Immobilie Wertzuwachs erlangt.
Wiederheirat und der Ehevertrag
Sind beide Ehepartner bereits im fortgeschrittenen Alter, waren bereits verheiratet und haben Kinder, dann ist ein Ehevertrag sinnvoll. Im Todesfall ergäbe sich sonst eine Diskrepanz in dem Sinne, dass die Kinder im Todesfall weniger erhalten als der überlebende Ehegatte. Dies kann auch nicht durch ein Testament geregelt werden, da der überlebende Ehegatte einen höheren Pflichtanspruch hätte.
Ehevertrag bei Unternehmern
Besitzt einer der Eheleute ein Unternehmen (Unternehmerehe), dann wäre im Scheidungsfall möglicherweise die Existenz des Unternehmens gefährdet.
Ehevertrag bei unterschiedlichen Nationalitäten
Haben beide Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten, gilt zwar das Recht des Aufenthaltslandes, dennoch haben die Regelungen eines anderen Landes dann Vorrang, wenn ein Ehepartner im Ausland lebt. Einige Staaten wenden allerdings immer ihre Gesetze an, egal welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben; dies gilt beispielsweise für die USA. Anhand eines ehelichen Vertrags können im Ausland lebende deutsche Ehegatten oder Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten die Anwendung des Rechts handhaben und somit eine Scheidung vereinfachen.
Wann benötigt man keinen Ehevertrag?
Möchten Sie gemeinsame Kinder und wissen bereits bei der Eheschließung, dass sich ein Ehepartner um die Kinderbetreuung kümmern wird und somit beruflich zurücktreten wird, ist ein Vertrag nicht unbedingt notwendig. Prinzipiell schützt der Gesetzgeber den Ehegatten, der sich um die Kinderbetreuung kümmert und sorgt für einen gerechten Ausgleich. Allerdings kann er individuelle Vereinbarungen bezüglich des Ehegattenunterhalts regeln.
Möchten Sie hingegen verhindern, dass ein Ehepartner für die Schulden des anderen aufkommen muss, ist ein Ehevertrag und Gütertrennung überflüssig. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft regelt dies ebenso und solange Sie nicht ausdrücklich für die Schulden unterschrieben haben, haften Sie nach den geltenden Gesetzen nicht für die Verbindlichkeiten Ihres Ehegatten. Sollten Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kontaktieren Sie einen unserer ausgewählten Rechtsexperten. In wenigen Minuten finden Sie den passenden Ansprechpartner in unserem Anwaltsverzeichnis.
Sollten Sie einen Ehevertrag aufsetzen wollen, um eine größere Erbschaft zu sichern, dann ist dieser Vertrag auch in diesem Fall unnötig. Eine Erbschaft oder geschenktes Vermögen wird nicht als Zugewinn ausgeglichen, sondern dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Anders sieht es bei einer Immobilie aus, deren Wert stark steigt. Die Wertsteigerung der Immobilie wird ausgeglichen. Sie sind sich immer noch unsicher, ob ein Vertrag sinnvoll ist? Dann sollten Sie unbedingt einen unserer Rechtsanwälte für Familienrecht kontaktieren und sich ausführlich beraten lassen. Im Rahmen eines neutralen Gesprächs erhalten Sie alle notwendigen Informationen vom Experten.