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Erbe bei Scheidung – Wie das Erbe nach der Scheidung geregelt wird

Bei der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung müssen viele Fragen geklärt werden, unter anderem auch, wie das Erbe nach der Scheidung geregelt wird. Dabei ist es auch wichtig, ob die Ehegatten einen Erb- und Ehevertrag aufgesetzt haben oder nicht.  Der folgende Artikel gibt Ihnen Aufschluss über alle wichtigen Fragen zum Thema Erbe bei Scheidung und geht dabei auf zahlreiche Aspekte des Themas ein.

Inhaltsverzeichnis

Grundlegende Hinweise zum Erbrecht

Der Ehegatte wird als Erbe anders betrachtet als Kinder oder andere Verwandte. Prinzipiell werden sie keiner Ordnung von Erbberechtigten zugeordnet, sondern nach dem Ehegattenerbrecht mit besonderen Aspekten bewertet.

Per Gesetz folgen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im Erbrecht nach den Erben der ersten und zweiten Ordnung sowie der Großeltern. Der Anspruch des Ehepartners auf das Erbe richtet sich dabei nach dem Güterstand, der während der aufrechten Ehe bestand. Bei einer Scheidung stellt sich jedoch die Frage, wie das Erbe nach der Scheidung aufgeteilt wird. Bleiben die Ansprüche auf das Erbe auch nach der Scheidung bestehen?

Erbe nach der Scheidung ohne Testament

Im Erbrecht muss grundsätzlich zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge unterschieden werden. Hat der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag verfasst, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Erbrecht des Ehegatten wird im BGB geregelt, welches auch festlegt, wann der Erbanspruch entfällt. Der Erbanspruch verfällt dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Scheidung der Ehe absehbar war und der Erblasser die Scheidung beantragt hatte.

Kurz gefasst heißt das: Hatte der Verstorbene die Scheidung bereits eingeleitet, so hat der überlebende Ehepartner keinen Anspruch auf ein Erbe bei der Scheidung. Sollte das Trennungsjahr vollzogen sein und die Voraussetzung für das Einreichen des Scheidungsantrags vorgelegen haben, besteht auch kein Anspruch auf ein Erbe bei ScheidungNach § 1933 BGB muss der Antrag tatsächlich gestellt sein bzw. der Erblasser muss ihm zugestimmt haben. Dass die Voraussetzungen vorliegen, den Antrag stellen zu können, reicht nicht. Somit verliert der Ehepartner nicht erst mit der rechtskräftigen Scheidung seinen Anspruch, sondern bereits früher. Kann ein geschiedener Ehepartner erben? Die Begründung hierfür ist naheliegend:

  • Der geschiedene Ehepartner zählt nicht mehr zum gesetzlich zugesprochenen Ehegattenerbrecht.
  • Der geschiedene Ehepartner ist in keiner Weise gesetzlicher Erbe irgendeiner Ordnung, da er nicht mit dem Erblasser verwandt ist.

Erbe nach der Scheidung mit Testament oder Erbvertrag

Anders sieht es bei einem Erbe nach einer Scheidung mit gemeinschaftlichem Testament aus, denn hierdurch kann es zu Abweichungen der gesetzlichen Erbfolge kommen. In den meisten Fällen erklären sich beide Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und legen Schlusserben für den Moment der Scheidung fest. Wie ist das Erbe bei Scheidung genau geregelt? Ist das gemeinschaftliche Testament oder der Erbvertrag bei einer Scheidung gültig oder nicht? Diese Frage ist gewiss nicht unberechtigt, da der Erbvertrag oder das gemeinschaftliche Testament gegenseitige Erbansprüche begründen könnte.

Dies ist aber nicht der Fall, denn auch bei einer Scheidung mit Testament hat der Ehegatte keinen Anspruch auf ein ErbeDer Erbvertrag oder das gemeinschaftliche Testament wird mit der Scheidung unwirksam. Hierfür muss die Scheidung nicht erst rechtskräftig sein, wenn der Erblasser vorher stirbt. Das Testament ist unwirksam, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft vor dem Tod des Erblassers aufgelöst wurde.

Merke:

Ist die Ehe bereits aufgelöst oder ist ein Scheidungsverfahren anhängig, wird der Erbvertrag oder das Testament aufgrund der Scheidung unwirksam. Ganz gleich, ob es sich um eine gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge handelt, bei einer Scheidung entfällt der Anspruch auf das Erbe.

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Wem gehört die Erbschaft in der Zugewinngemeinschaft?

Ist Erbe Zugewinn? Eine während der Ehe erworbene Erbschaft, die zwischen Heirat und Beantragung der Scheidung erhalten wurde, gehört dem Erben. Erbt ein Ehepartner während der Ehe, dann gehört ihm die Erbschaft allein. Der andere Ehegatte hat auf das Erbe keinen Anspruch, was sich auch bei der Scheidung nicht ändert.

Ebenso hat der Ehepartner keinen Anspruch auf das Erbe bei einer Scheidung. Bei einer Zugewinngemeinschaft ändert sich an dieser Tatsache auch dann nichts, wenn das Erbe für gemeinsame Zwecke für die gesamte Familie genutzt wird. Denn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kennt kein gemeinsames Vermögen, da jeder Ehegatte der Eigentümer seines eigenen Vermögens bleibt.

Was geschieht mit einem erhaltenen Erbe nach der Scheidung?

Angenommen ein Ehegatte hat während der Ehe ein Erbe erhalten. Muss das Erbe bei Scheidung aufgeteilt werden? Und was geschieht mit geerbten Vermögenswerten, die während der Ehe in das Vermögen eines oder beider Ehepartner eingeflossen ist. Was geschieht mit Mieteinnahmen aus einem Erbe bei Scheidung? Was passiert, wenn das Erbe ins Haus gesteckt wurde vor der Scheidung? Und wie sieht es aus, wenn die Frau das Haus erbt und dann die Scheidung folgt? Muss eine Schenkung bei der Scheidung geteilt werden?

Befanden sich die Eheleute während der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft, wird ein Zugewinnausgleich vorgenommen. Dabei werden die Vermögenszuwächse beider Ehepartner gegenübergestellt und die Differenz des Zugewinns wird hälftig aufgeteilt. Anhand des Anfangs- und Endvermögens wird der Zugewinn ermittelt, der letztendlich die Differenz dieser beiden Werte darstellt. Das während der Ehe erworbene Erbe zählt allerdings zum privilegierten Erwerb und wird zum Anfangsvermögen hinzugerechnetDemnach muss das Erbe in einer Zugewinngemeinschaft bei Scheidung nicht geteilt werden. Das während der Ehe erworbene Erbe bleibt bei Scheidung das alleinige Vermögen des Erben.

Was geschieht bei Erben zu gleichen Teilen?

Haben beide Ehegatten zu gleichen Teilen geerbt, dann erfolgt eine andere Aufteilung des Erbes. In diesem Fall muss das Erbe unter den Erben aufgeteilt werden, sofern keine vertragliche Klausel für den Fall einer Scheidung vereinbart wurde.

Der Erbteil beider Ehegatten wird dann auf ihr jeweiliges Anfangsvermögen angerechnet, sodass es letztendlich beim Zugewinnausgleich keine Beachtung findet. Bei der Gütertrennung wird ähnlich verfahren; Unterschiede gibt es jedoch bei der Gütergemeinschaft. Bei der Gütergemeinschaft ist das gesamte Vermögen gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten, sodass auch das während der Ehe erworbene Erbe bei der Vermögensaufteilung bei Scheidung berücksichtigt wird.

Erbe ins Haus gesteckt vor der Scheidung

Schwierig wird die Vermögensaufteilung auch dann, wenn das Erbe vor der Scheidung ins Haus gesteckt wurde. Was geschieht, wenn das Erbe ins Haus gesteckt wurde vor der Scheidung? Sind beide Eheleute dann im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, haben beide einen Anspruch auf das Haus. Bei einer Scheidung erhält der Miteigentümer demnach die Hälfte des Hauses. Somit wird das Erbe nach der Scheidung über die Investition in ein gemeinsames Haus letztendlich im Rahmen der Vermögensaufteilung aufgeteilt.

In den meisten Fällen kann der Erbe jedoch keinen Ausgleichsanspruch geltend machen. Welchen Anspruch auf das Erbe bei einer Scheidung besteht, kann ein Rechtsanwalt für Sie klären. Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs kann er sie ausführlich zum Thema Erbe nach einer Scheidung beraten.

Frau erbt Haus dann Scheidung – was nun?

Haben die Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen, in dem ein anderer Güterstand vereinbart wurde, dann leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen, das die Ehepartner bei der Eheschließung haben, wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Das Vermögen, welches sie bei der Zustellung des Scheidungsantrags besitzen, ist das Endvermögen. Die Differenz des Anfangs- und des Endvermögens ist der Zugewinn.

Bei der Scheidung wird jeder Ehepartner am erwirtschafteten Vermögen des anderen beteiligtAusgeglichen wird jedoch nur der Vermögenszuwachs, der von einem Ehepartner erwirtschaftet wurde. Eine Erbschaft zählt nicht dazu, da sie zum Anfangsvermögen hinzugerechnet wird. Demnach ist es möglich, dass die Frau ein Haus erbt und dann bei Scheidung nicht aufteilen muss. Das Erbe ist bei Scheidung nicht dem Zugewinn zugeordnet. Problematisch wird es erst, wenn durch das Haus Einnahmen erzielt werden.

Immobilien als Ausnahme beim Erbe nach der Scheidung

Erfolgt ein Zugewinnausgleich bei Erbe einer Immobilie? Fakt ist, dass es für den Zugewinnausgleich unerheblich ist, ob ein Ehegatte der Erbe eines Barvermögens, Hauses, einer Wohnung, von Ackerland, einem Bauernhof, Grünland oder Waldfläche ist. Ganz gleich, welcher Vermögenswert geerbt wurde, bei Scheidung ist das Erbe vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Wann stellt das Erbe einer Immobilie beim Zugewinnausgleich eine Ausnahme dar?

Diese Regelung gilt jedoch nicht für Wertsteigerungen einer geerbten Immobilie. Somit kann die Immobilie in einem besonderen Fall eine Ausnahme darstellen, und zwar dann, wenn durch Sie Einnahmen erzielt werden. Jegliche Erhöhungen des Wertes eines Hauses, einer Wohnung, des Ackerlands oder der Waldfläche müssen beim Zugewinnausgleich einkalkuliert werden. Dies gilt beispielsweise auch für die Renovierung einer geerbten Immobilie, sofern dadurch eine Werterhöhung stattfand. In diesen Fällen zählt die Werterhöhung immer zum ZugewinnEbenso betrachtet man gestiegene Immobilienpreise als Wertsteigerung, wobei der Zeitraum zwischen Erhalt der Erbschaft und Einreichen des Scheidungsantrags relevant ist.

Was geschieht mit den Mieteinnahmen aus einem Erbe bei Scheidung?

Eine Vermögensvermehrung kann den Zugewinnausgleich jedoch beeinflussen. Beispielsweis zählt eine Lebensversicherungssumme, welche ein Ehepartner währen der Ehe erhalten hat, als privilegiertes Vermögen. Dieses wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs nicht berücksichtigt.

Anders sieht es aber aus, wenn der Ehepartner aus dem geerbten Vermögen während der aufrechten Ehe Einnahmen oder Gewinne erzielt. In diesem Fall müssen die Einkünfte beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werdenWas geschieht mit Mieteinnahmen aus einem Erbe bei Scheidung? Mieteinnahmen gelten grundsätzlich als Einnahmen und unterliegen dem Zugewinnausgleich. Ebenso erhöhen Vermietungseinkünfte eines geerbten Hauses den Zugewinn. Demnach sind Mieteinnahmen eines Erbes bei Scheidung zu berücksichtigen.

Berechnungsbeispiel beim Zugewinnausgleich

Frau Müller hat bei der Eheschließung ein Vermögen von 100.000 Euro und erhält während der Ehe ein Erbe in Höhe von 50.000 Euro. Bei der Zustellung des Scheidungsantrags hat sie ein Vermögen von 300.000 Euro. Wie hoch ist ihr Zugewinn?

  • Anfangsvermögen: 100.000 Euro
  • Hinzurechnung zum Anfangsvermögen: 50.000 Euro
  • Anfangsvermögen gesamt: 150.000 Euro
  • Endvermögen: 300.000 Euro
  • Zugewinn: 150.000 Euro

Herr Müller erzielte in der Ehe keinen Zugewinn und hat deshalb einen Anspruch auf die Hälfte des Zugewinns: 75.000 Euro.

Erbe bei Scheidung ohne Ehevertrag

Erhielt ein Ehepartner ein Erbe bei Scheidung ohne Ehevertrag, ist die Sachlage relativ einfach. In diesem Fall leben die Eheleute nicht in einer Gütergemeinschaft und es wurden keine anderen Vereinbarungen getroffen, sodass sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Somit wird das Erbe bei Scheidung ohne Ehevertrag nicht beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Muss eine Schenkung bei Scheidung geteilt werden?

Schenkungen sind grundsätzlich schwieriger bei der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung. Ob eine Schenkung bei Scheidung geteilt werden muss oder nicht, ist abhängig vom individuellen EinzelfallBeispielsweise werden Hochzeitsgeschenke meist als eine Schenkung für beide Ehepartner betrachtet, sodass es sich um eine Zuwendung handelt, die bei Scheidung ausgeglichen werden muss. Demgegenüber stehen jedoch Geschenke für einen Unternehmer, die eine persönliche Beziehung aufzeigen und nicht ausgleichspflichtig sind.

Erbschaft bei getrennt lebenden Ehegatten

Was geschieht mit einer Erbschaft bei getrennt lebenden Ehegatten? Haben die Ehegatten keine anderen Vereinbarungen getroffen, dann bleibt das gesetzliche Ehegattenerbrecht und die entsprechenden Verfügungen, wie Erbverträge und Testamente, im Todesfall eines Ehegatten bestehen. Eine Ausnahme für die Erbschaft bei getrennt lebenden Ehegatten tritt nur dann ein, wenn andere Vereinbarungen getroffen werden. Wurde ein getrenntlebender Ehepartner enterbt, stehen ihm weiterhin die hälftigen Pflichtansprüche des gesetzlichen Erbteils zu.

Waren jedoch die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben und wurde diese vorher beantragt, steht dem Ehepartner kein Erbe bei Scheidung zu. In diesem Fall wird die Erbschaft bei getrennt lebenden Ehegatten nicht aufgeteilt. Wurde jedoch kein Scheidungsantrag gestellt oder der Scheidung zugestimmt, dann bleibt das Ehegattenerbrecht bestehen. Gleiches gilt auch, wenn nur der überlebende Ehegatte die Scheidung beantragt hat.

Unterliegt der Zugewinnausgleich der Erbschaftssteuer?

Nein, der Zugewinn unterliegt nicht der Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer, denn der Zugewinnausgleichsanspruch ist erbschafts- und schenkungssteuerfrei.

Wann ist Erbe Zugewinn?

In einigen Fällen kann das Erbe in indirektem Sinne als Zugewinn betrachtet werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn beispielsweise mit einer geerbten Immobilie eine Wertsteigerung erzielt wurde. Um letztendlich auf Nummer sicher zu gehen, ob ein Erbe Zugewinn ist oder nicht, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. Er kann in wenigen Minuten Ihre Situation analysieren und Sie adäquat beraten. Jeder Ehegatte, der während einer Ehe Erbe wird, sollte einige Dokumente sicher aufbewahren, um die Erbschaft im Scheidungsverfahren beweisen zu könnenHierzu zählen folgende Formulare:

  • Erbschein
  • Testament
  • Erbschaftssteuerbescheid
  • Kontoauszüge des ausgezahlten Erbes
  • Vereinbarungen über Erbauseinandersetzungen

So kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht helfen!

Bei einer Vermögensaufteilung nach der Scheidung muss geklärt werden, ob die Ehegatten im Vorfeld einen Ehevertrag aufgesetzt oder in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Besonders entscheidend ist dies, wenn während der Ehe eine Erbschaft erworben wurde. Prinzipiell gesehen fällt das Erbe nicht in den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung. Dabei stellt eine Immobilie beispielsweise eine Besonderheit als Erbe dar. Über Ihr Erbe bei Scheidung klärt Sie ein erfahrener Anwalt für Familienrecht auf.

Im Erbrecht wird zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge unterschieden, demzufolge gilt ohne hinterlassenen Testament oder Erbvertrag, die gesetzliche Erbfolge. Ehegatten haben bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung ein gesetzliches Erbrecht. Möchten Sie Ihr Erbe in einem Testament oder Ehevertrag regeln, lassen Sie sich von einem Familienrechtsexperten beraten.

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FAQ: Erbe bei Scheidung

Das Erbe zählt zum Anfangsvermögen und ist von der Vermögensaufteilung ausgeschlossen. Zur Berücksichtigung kommt es, wenn das Erbe als Geldanlage verwendet wird und sich im Laufe der Ehejahre erhöht.
Solange ein Paar verheiratet ist und da Erbe nicht durch ein Testament oder Erbvertrag individuell geregelt wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit Rechtshängigkeit der Scheidung verliert der Hinterbliebene Ehegatte jeglichen Anspruch auf das Erbe, eventuell auch den Pflichtteilsanspruch.
Die Scheidung der Eltern hat keinen Einfluss auf das Erbrecht der Kinder. Sollten diese durch ein Testament enterbt worden sein, haben Sie dennoch Anspruch auf einen Pflichtanteil.
Ein Beitrag der juristischen Redaktion
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