Beantragung einer Sorgeerklärung:
Damit die gemeinsame Sorgeerklärung Gültigkeit erlangt, benötigt es eine öffentliche Beurkundung. Diese müssen die Eltern entweder vor einem Zuständigen des Jugendamtes oder einem Notar abgeben. Dazu werden die elterlichen Geburtsurkunden plus Personalausweise sowie die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Bei einem Antrag vor der Geburt ersetzt der Mutterpass die Geburtsurkunde. Sobald die entsprechende Urkunde von beiden Elternteilen unterschrieben sowie vom Jugendamt bzw. dem Notar bestätigt wurde, ist die Sorgerechtserklärung wirksam. Ist ein Elternteil oder beide minderjährig oder nur bedingt geschäftsfähig, so muss ein gesetzlicher Vertreter, wie ein Vormund oder die Eltern, der Sorgeerklärung in schriftlicher Form und öffentlich beurkundet zustimmen.
Kosten für die Erklärung
Erfolgt die öffentliche Beurkundung der gemeinsamen Sorgeerklärung beim Jugendamt, so ist diese im Normalfall kostenfrei. Wenden sich die Eltern an einen Notar, fallen entsprechende Kosten an. Die Höhe dieser richtet sich nach dem jeweiligen Geschäftswert des Verfahrens und wird auf Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes ermittelt. In der Regel belaufen sich die Kosten für eine Beurkundung auf etwa 80 Euro pro Kind.
Inhaltsänderung und Widerruf einer Sorgerechtserklärung:
Um Änderungen des Inhalts einer Sorgeerklärung vorzunehmen, bedarf es eine Antragseinreichung beim zuständigen Familiengericht. Dieses muss dann über die Änderung hinsichtlich der gemeinsamen elterlichen Sorge entscheiden.
So kann ein Anwalt Sie bei der Sorgerechtserklärung unterstützen
Insbesondere bei der Erstellung der formgerechten und gesetzmäßigen Sorgeerklärung kann es hilfreich sein, einen fachkundigen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann Ihnen helfen, alle Richtlinien und Kriterien für eine Gültigkeit zu erfüllen, sodass dem gemeinsamen Sorgerecht nichts mehr im Wege steht. Auch bei Anträgen zu einer nachträglichen Änderung der Sorgeerklärung oder aufkommenden Konflikten zwischen den Eltern, beispielsweise nach einer Trennung, kann es hilfreich sein, die Beratung und Unterstützung eines Fachanwalts zur Seite stehen zu haben.