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Gemeinsames Sorgerecht – Infos, Rechtslage, Sorgeerklärung & mehr

Leben die Eltern eines oder mehrerer Kinder getrennt, so ist die Frage um das Sorgerecht unumgänglich. Neben der Möglichkeit eines einseitigen Sorgerechts gibt es auch das geteilte Sorgerecht. Während verheiratete Eltern dieses automatisch haben, müssen unverheiratete Paare dieses erst beantragen. Doch wie sieht dieses geteilte Sorgerecht eigentlich aus? Welche Rechte und Pflichten haben die Elternteile? Und was passiert mit dem Sorgerecht nach einer Trennung? Genau diesen und einigen weiteren Fragen widmet sich dieser Beitrag und zeigt Ihnen, welche Aspekte Sie beachten sollten.

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage des geteilten Sorgerechts und der Sorgeerklärung:

Grundsätzlich schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch im § 1626 (BGB) vor, dass die Eltern die Pflicht sowie das Recht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge).

Diese umfasst die Sorge für das Kind selbst (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Dabei sind die Bedürfnisse des Kindes zu berücksichtigen und das Einvernehmen der Elternteile anzustreben (§ 1627 BGB). Des Weiteren wird im BGB festgehalten, dass in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen zum Wohl des Kindes gehört, sofern dies nicht widersprüchlich ist (Kindeswohlgefährdung).

Eltern haben daher alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum Partner behindert (§ 1684 Abs. 2 BGB und § 1687 Abs. 1 BGB). Bei unverheirateten Eltern sieht § 1626a BGB vor, dass beiden Elternteilen die elterliche Sorge zusteht, sofern sie dies wollen und eine Sorgeerklärung abgeben. Auch durch eine Heirat oder das Übertragen des gemeinsamen Sorgerechts durch das Familiengericht erlangen beide Elternteile die elterliche Sorge. Das Familiengericht tut dies jedoch nur, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Andernfalls hat grundsätzlich die Mutter die elterliche Sorge. Hatten die Eltern einmal das gemeinsame Sorgerecht, bleibt dieses auch nach einer Scheidung erhalten.

Das gemeinsame Sorgerecht in der Praxis

Teilen sich Eltern das Sorgerecht für ihr Kind, so haben beide auch die gleichen Rechte und Pflichten. Diese bleiben auch nach einer Scheidung oder Trennung aufrecht. Dinge des alltäglichen Lebens dürfen dabei auch von einem Elternteil allein entschieden werden, sofern diese Entscheidungen nicht endgültig und deren Auswirkungen auf das Kind absehbar sind. Dazu gehören beispielsweise der Medienkonsum, die Bekleidung, der Schulalltag oder ärztliche Routineuntersuchungen. Anders sieht dies bei Angelegenheiten mit besonderer Bedeutung, wie dem Wohnort, die Wahl einer Betreuungs- oder Bildungseinrichtung, Vermögensverwaltung des Kindes oder größeren medizinischen Eingriffen aus. Hier bedarf es einer gemeinsamen Einwilligung.

Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht:

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so haben auch beide Elternteile das Umgangsrecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst sowohl den Wohnort des Kindes als auch den vorübergehenden Aufenthaltsort, beispielsweise Urlaubsreisen oder Bekannten Besuche. Auch hier sollte Einvernehmen angestrebt werden. Kann keine Einigung erzielt werden, so muss das Familiengericht entscheiden. Dieses hat die Möglichkeit, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil zuzusprechen, ohne dass dabei das geteilte Sorgerecht aufgehoben wird. Gleiches gilt auch für das Umgangsrecht. Ab einem Alter von 14 Jahren stehen dabei die Wünsche des Kindes im Vordergrund, wogegen das Gericht nur in seltenen Fällen agiert.

Geteiltes Sorgerecht und Unterhalt

Meist leben Eltern mit geteiltem Sorgerecht in einem Haushalt. Ist dies nicht der Fall, so ändert sich nicht zwangsläufig etwas an der Finanzierung des Kindesunterhalts. Das geteilte Sorgerecht sieht also auch vor, dass beide Elternteile einen Beitrag zum Unterhalt des Kindes beitragen. Eine spezifische Möglichkeit der Unterhaltsteilung ist ein Modell, bei dem sich der Unterhaltsbeitrag des jeweiligen Elternteils an der Höhe des Einkommens bemisst.

Verdient also beispielsweise der Vater mehr als die Mutter, so hat dieser auch einen höheren Beitrag zum Unterhalt zu leisten. Gerade bei getrennten Elternteilen ist die Ermittlung der Unterhaltspflichten oft kompliziert, da es der Berücksichtigung diverser gesetzlicher Regeln bedarf. Kann einer der Erziehungsberechtigten nicht für den Unterhalt aufkommen, so sieht das BGB § 1607 vor, andere nahe Verwandte im Rahmen einer Ersatzhaftung zur Zahlung des Kindesunterhalts zu verpflichten.

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Problemquellen beim gemeinsamen Sorgerecht:

Insbesondere nach einer Scheidung bzw. Trennung der Eltern, aber auch in intakten Familien kann das gemeinsame Entscheiden eine Konfliktquelle darstellen. Einerseits können sich Elternteile uneins über alltägliche Angelegenheiten wie der Mediennutzung, dem Besuch von Freunden oder dem Konsum von Süßigkeiten sein. Andererseits können ausschlaggebende Dinge wie der zukünftige Wohnort des Kindes, die Wahl einer Schule oder die Vermögensanlage zu Streitigkeiten führen.

In diesen Fällen gilt es zu beachten, dass jeder Elternteil grundsätzlich ein Widerspruchsrecht hat und über jede wichtige Entscheidung informiert werden muss. Hier sollten Kompromissbereitschaft und einvernehmliche Lösung im Interesse aller Beteiligten stehen, denn gerade für Kinder wird der Kampf zwischen den Eltern oft zu einer großen Belastung. Kann jedoch keine Einigung erzielt werden, so muss das Familiengericht entscheiden.

Wer kann als Vermittler helfen?

Als Vermittler zwischen den Parteien kann eventuell auch das Jugendamt eingeschaltet werden.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Nach einer Trennung oder Scheidung stehen die Eltern meist vor einigen Herausforderungen. Nicht nur die emotionale Last auf den Schultern aller Beteiligten gilt es zu tragen, sondern auch möglichst kindgerechte Vereinbarungen müssen getroffen werden. Viele Eltern wissen zu Beginn nicht, wie die gesetzlichen Regelungen aussehen und wie sie am besten vorgehen sollen. In dieser schwierigen Situation kann ein Anwalt für Familienrecht beraten, unterstützen und über die jeweiligen Rechte und Pflichten aufklären. Er hilft dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und weiß welche Formulare und Anträge eingereicht werden müssen, um das geteilte Sorgerecht zu sichern.

Auch bei der Klärung der Unterhaltshöhe kann ein Fachanwalt behilflich sein. Er berechnet für Sie die jeweiligen Unterhaltspflichten und kann einen Unterhaltstitel beantragen. Bei Uneinigkeiten und Konflikten kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit Fachwissen zu Rate zu ziehen. Dieser kann als Vermittler dienen und die Eltern bei der Problemlösung unterstützen. Sollte ein Elternteil die Befugnis über einen Teilbereich beantragen wollten, so kann ein Fachanwalt behilflich sein.

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FAQ: Gemeinsames Sorgerecht

Sind die Eltern verheiratet, so steht ihnen nach der Geburt des Kindes das geteilte Sorgerecht automatisch zu. Auch nach einer Trennung bleibt dieses erhalten. Sollte es zu Uneinigkeiten, beispielsweise über den zukünftigen Wohnort des Kindes kommen, so kann das Familiengericht die Entscheidung über das Sorgerecht treffen.

Sind Vater und Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Möchten sich die Eltern das Sorgerecht teilen, so können diese gemeinsam eine Sorgerechtserklärung abgeben und das geteilte Sorgerecht erhalten.

Ein Beitrag der juristischen Redaktion
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