Der Unterhaltsvorschuss ist jedoch geringer als der eigentliche Kindesunterhalt, welcher dem Kind gemäß Düsseldorfer Tabelle zustehen würde. Außerdem haben Kinder einen Anspruch, wenn sie bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehepartner oder Lebenspartner langfristig getrennt lebt. Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil den Mindestunterhalt nicht, nur teilweise oder unregelmäßig, haben Kinder unter 18 Jahren einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Anspruchsberechnung – Mindestunterhalt als Berechnungsgrundlage
Der Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend beantragbar. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist abhängig vom Alter des Kindes und dem sogenannten Mindestunterhalt, der alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz festgelegt wird. Der Mindestunterhalt gilt als Berechnungsgrundlage; Sie können ihn der Düsseldorfer Tabelle in der Zeile „Nettoeinkommen bis 1.900 Euro“ entnehmen.
Bei Kindern in der ersten Altersstufe im Alter von 0 bis 5 Jahren beträgt der Mindestunterhalt im Jahr 2020 369 Euro und wurde für das Jahr 2021 auf 378 Euro angehoben. Für ältere Kinder im Alter von 6 bis 11 beträgt der Mindestunterhalt 424 Euro und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 497 Euro.
| 2018.01.01 | 2019.01.01 | 2020.01.01 | 2021.01.01 |
1. Altersstufe | 348 € | 354 € | 369 € | 378 € |
2. Altersstufe | 399 € | 406 € | 424 € | 434 € |
3. Altersstufe | 467 € | 476 € | 497 € | 508 € |
Höhe Unterhaltsvorschuss: Wie erfolgt die Berechnung?
Wie hoch der Unterhaltsvorschuss im Einzelfall ist, hängt einerseits von Grundlegenden Berechnung Aspekten wie dem Alter, der Höhe des Kindergeldes sowie möglichen Unterhaltszahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils und andererseits von möglichen abzuziehenden Leistungen ab. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschusses wird das Kindergeld vom Mindestunterhalt abgezogen. Der so errechnete errechnete Betrag ist eine Zwischensumme, der entsprechende Abzüge wie Waisenrente, Unterhaltszahlungen und Einkünfte abgezogen werden. Der so ermittelte Ergebniswert stellt die Höhe des Unterhaltsvorschusses dar.