Unterhalt – Welche Unterhaltsarten gibt es?
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Beim Unterhalt unterscheidet man grundsätzlich zwischen verschiedenen Unterhaltsarten. Doch welche Unterhaltsarten gibt es? Was ist nachehelicher Unterhalt? Was ist ein Trennungsunterhalt? Was ist Bar- oder Naturalunterhalt? Der folgende Artikel beantwortet diese Fragen und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Unterhaltsarten. Ferner erläutert er kurz, wie man die Höhe des nachehelichen Unterhalts oder Kindesunterhalts berechnen kann und wie sich der gesetzliche Unterhalt für ein Kind errechnet.
- Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Unterscheidung der verschiedenen Unterhaltsarten ist es wichtig, wer den Unterhalt erhält.
- Im Rahmen einer Scheidung spielen vor allem der Ehegatten- und der Kindesunterhalt eine Rolle.
- Der nacheheliche Unterhalt wird ab der rechtskräftigen Scheidung geleistet und erfordert gewisse Voraussetzungen, um genehmigt zu werden.
- Der Trennungsunterhalt wird während des Trennungsjahrs geleistet. Voraussetzung ist, das neben der Trennung ein Partner bedürftig und der andere Partner leistungsfähig sein muss.
Kindesunterhalt
Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, und zwar so lange, bis diese selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. In einigen Fällen kann dies auch bis in das Erwachsenenalter hinein sein.
Auch ein Kind in Ausbildung kann Anspruch auf Unterhalt haben. Ab dem 18. Lebensjahr müssen beide Eltern Barunterhalt an das Kind zahlen. Leben die Eltern als eingetragene Lebenspartner oder Eheleute zusammen, dann wird der Unterhalt für minderjährige Kinder meist im Rahmen der Erziehung und Pflege als Naturalunterhalt von beiden Elternteilen geleistet. Bei getrenntlebenden Eltern muss ein Elternteil Geldunterhalt leisten, wohingegen der betreuende Elternteil seiner Unterhaltspflicht durch die Erziehung in Form des Naturalunterhalts nachkommt.
Während der Trennungszeit und nach der Scheidung muss das Elternteil, bei dem das Kind lebt, keinen Geldunterhalt erbringen. Der andere Elternteil zahlt jedoch Kindesunterhalt und darf keinesfalls den gesetzlichen Unterhalt für das Kind unterschreiten. Als Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt dient das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie die Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt 2019. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass für den anderen Elternteil auch dann eine Unterhaltspflicht besteht, wenn er oder sie keinen Umgang mit dem Kind hat. Weder das Sorgerecht noch das Umgangs- und Betreuungsrecht haben somit einen Einfluss auf den Kindesunterhalt. Werden die Kinder jedoch im Wechselmodell betreut, dann müssen beide Elternteile zu gleichen Teilen sowohl Natural- als auch Geldunterhalt leisten.
Was ist Bar- oder Naturalunterhalt?
Beide Elternteile haben gegenüber ihren Kindern eine Unterhaltspflicht, jedoch unterscheidet man bei getrenntlebenden Eltern zwischen dem Bar- bzw. Geldunterhalt und dem Naturalunterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung und Erziehung des Kindes und somit in Form des Naturalunterhalt nach. Der nicht betreuende Elternteil muss hingegen Geld- bzw. Barunterhalt leisten, den sogenannten Kindesunterhalt.
Wie kann man den Kindesunterhalt berechnen?
Für die Berechnung des Kindesunterhalts ist das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils relevant. Je höher das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, desto höher der Kindesunterhalt. Darüber hinaus dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung für die Bemessung des Unterhalts. Anhand der Tabelle kann der Unterhalt für ein Kind in einer bestimmten Altersstufe und in Abstimmung mit der jeweiligen Einkommensstufe des Unterhaltspflichtigen abgelesen werden. Demnach würde bei einem Einkommen bis 1.900 Euro der Kindesunterhalt für ein 6-jähriges Kind 406 Euro betragen.
Nettoeinkommen | Alter | Prozent | Bedarfskontrollbetrag | |||
---|---|---|---|---|---|---|
0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | |||
bis 1.900 € | 354 € | 406 € | 476 € | 527 € | 100 | 880 € / 1.080 € |
1.901 € -2.300 € | 372 € | 427 € | 500 € | 554 € | 105 | 1.300 € |
2.301 € – 2.700 € | 390 € | 447 € | 524 € | 580 € | 110 | 1.400 € |
2.701 € – 3.100 € | 408 € | 467 € | 548 € | 607 € | 115 | 1.500 € |
3.101 € – 3.500 € | 425 € | 488 € | 572 € | 633 € | 120 | 1.600 € |
3.501 € – 3.900 € | 454 € | 520 € | 610 € | 675 € | 128 | 1.700 € |
3.901 € – 4.300 € | 482 € | 553 € | 648 € | 717 € | 136 | 1.800 € |
4.301 € – 4.700 € | 510 € | 585 € | 686 € | 759 € | 144 | 1.900 € |
4.701 € – 5.100 € | 539 € | 618 € | 724 € | 802 € | 152 | 2.000 € |
5.101 € – 5.500 € | 567 € | 650 € | 762 € | 844 € | 160 | 2.100 € |
Ab einem Nettoeinkommen von 5.501 € erfolgt eine individuelle Anpassung. |
Ehegattenunterhalt
Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man zunächst zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Darüber hinaus kann auch die Rede vom Familienunterhalt sein, welcher wiederum während der aufrechten Ehe geleistet wird. Für alle Unterhaltsformen gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt müssen unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Darüber hinaus gibt es noch den Betreuungsunterhalt, der eine Sonderform des Ehegattenunterhalts darstellt und dann eine Rolle spielt, wenn das Ehepaar Kleinkinder unter 3 Jahren hat.
Familienunterhalt
Anders als die beiden anderen Formen des Ehegattenunterhalts (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) wird der Familienunterhalt nicht bei der Trennung bzw. nach der Scheidung geleistet, sondern während der aufrechten Ehe. Laut Rechtsprechung sind beide Ehepartner dazu verpflichtet, sich gegenseitig in der Ehe zu unterstützen. Grundsätzlich werden in einer Ehe finanzielle Angelegenheiten einvernehmlich und gemeinsam geklärt. Eine Rolle spielt der Familienunterhalt erst dann, wenn Kredite und Ratenzahlungen vorliegen und ein Ehepartner mithaften muss.
Was ist der Betreuungsunterhalt?
Haben die Eheleute Kinder, die zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung nicht das 3. Lebensjahr erreicht haben, dann hat der betreuende Elternteil Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dieser Unterhalt soll sicherstellen, dass das Elternteil bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit genügend finanzielle Mittel für die Pflege und Erziehung des Kindes hat.
Was ist ein Trennungsunterhalt?
Wie der Begriff bereits andeutet, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Durch den Scheidungsbeschluss erlischt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Eine Trennung liegt dann vor, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde. Grundsätzlich kann der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen den Trennungsunterhalt geltend machen. Oftmals gibt es in einer Ehe Einkommensunterschiede, die vor allem durch die Kinderbetreuung und Haushaltsführung des einen Ehepartners entstehen.
Somit soll der Trennungsunterhalt gewährleisten, dass ein erwerbsloser Ehepartner, der die Kindererziehung übernommen hat, auch während des Trennungsjahrs für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Der Trennungsunterhalt beruht demnach auf dem Grundsatz, den aus der Ehe gewohnten Lebensstandard auch in der Trennungsphase beizubehalten. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt wird in den meisten Fällen anerkannt. Schwieriger wird es erst beim nachehelichen Unterhalt, denn hier müssen striktere Voraussetzungen erfüllt werden, um den Unterhalt gewährt zu bekommen.
Was ist nachehelicher Unterhalt
Durch die rechtskräftige Scheidung erlischt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ab diesem Zeitpunkt besteht unter Umständen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Dieser muss jedoch gesondert geprüft und geltend gemacht werden. Anders als der Trennungsunterhalt basiert der nacheheliche Unterhalt auf dem Prinzip der Selbsterhaltung und Eigenständigkeit, d.h. ab dem Zeitpunkt der Scheidung wird von beiden Ehepartnern erwartet, dass sie für sich selbst verantwortlich sind.
Ist der Ehepartner jedoch aufgrund der Kindererziehung, eines hohen Alters oder einer Krankheit nicht dazu in der Lage, dann besteht möglicherweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Die Höhe des nachehelichen Unterhalts bemisst sich am Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners. In der Praxis wird der nacheheliche Unterhalt jedoch nicht allzu häufig gewährt. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur in seltenen Fällen und ist eher die Ausnahme als die Regel.
Unterhalt bei Lebenspartnern
Ähnlich wie bei Ehepartner haben auch Lebenspartner einen Anspruch auf die obigen Unterhaltsarten. Im Rahmen einer Lebenspartnerschaft bezeichnet man diese als
- Unterhalt während der Partnerschaft
- Unterhalt in der Trennungszeit und
- Unterhalt nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft (nachpartnerschaftlicher Unterhalt).
Beim Unterhalt für Lebenspartner macht der Gesetzgeber kaum signifikante Unterschiede, sondern räumt Lebenspartnern fast die gleichen Rechte wie Ehepartnern ein.
Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?
Der Unterhalt stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar, um eine Person zu unterstützen. Je nach Unterhaltsart kann die Zuwendung dabei in Form von Geld, Unterkunft, Betreuung oder anderem erfolgen. Besonders relevant wird das Thema der Unterhaltspflicht während einer Scheidung. Ob ein Anspruch besteht und wie man diesen einfordern kann, fragt man am besten bei einem Anwalt für Familienrecht nach.
Generell wird die Unterhaltspflicht in verschiedene Arten abhängig von den unterschiedlichen sozialen Verhältnissen gegliedert. Von der Kategorie des Verwandtenunterhalts, in der die Versorgung der Familie im Mittelpunkt steht, über den Trennungsunterhalt bis hin zum Nachehelichen Unterhalt, hat das Gesetz genaue Regelungen. Ein Familienrechtsberater erklärt Ihnen, wie diese in der Praxis aussehen und welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können, wenn Ihr Partner seinen Pflichten nicht nachkommt.
FAQ: Unterhaltsarten
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