Ehegattenunterhalt berechnen
Möchte man den Ehegattenunterhalt berechnen, müssen alle relevanten Parameter im Unterhaltsrechner eingegeben sowie wichtige Faktoren beachtet werden. Hierzu zählen vor allem alle vorrangig unterhaltsberechtigen Personen, deren Ansprüche zunächst geprüft werden müssen. Ebenso müssen alle Aufwendungen wie Miete, Versicherungen und Steuern vom Bruttoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners abgezogen werden. Muss ein unterhaltspflichtiger Gatte zusätzlich Kindesunterhalt an minderjährige Kinder zahlen, dann ist auch das Kindergeld bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.
Sind beide Ehegatten erwerbstätig, ist für die Berechnung des Ehegattenunterhalts nicht nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen relevant, sondern auch das Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehepartners. Beim Kindesunterhalt sind hingegen nur die Einkünfte des unterhaltspflichtigen Elternteils wichtig (siehe Düsseldorfer Tabelle). Für die Ehegattenunterhalts-berechnung inklusive Kindesunterhalt nutzt man die Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe.
Um den Ehegattenunterhalt berechnen zu können, muss das Einkommen bereinigt werden. Hierfür werden dem Unterhaltsschuldner 5% (maximal 150 €) für arbeitsbedingte Aufwendungen abgezogen. Muss der unterhaltspflichtige Ehepartner Kindesunterhalt zahlen, wird sein Nettoeinkommen um diesen Betrag bereinigt. Die Höhe der zu zahlenden Alimente für die gemeinsamen Kinder ergibt sich aus der aktuell geltenden Düsseldorfer Tabelle.
Nach Abzug des Kindesunterhalts ergibt sich letztendlich der Betrag, der für die Berechnung des Ehegattenunterhalts relevant ist. Hierbei handelt es sich um das bereinigte Einkommen, von welchem dem unterhaltspflichtigen Ehepartner nochmals 1/7 als Erwerbstätigenbonus gutgeschrieben werden.
Sind beide Eheleute erwerbstätig, wird die Differenz beider Einkommen ermittelt und von jener Differenz gelten 3/7 als Unterhaltsanspruch.
Ehegattenunterhalt – Rechner mit Kind
Nutzen Sie unseren Rechner für den Ehegattenunterhalt mit Kind, um in wenigen Minuten Ihren Unterhaltsanspruch zu berechnen. Geben Sie hierfür alle notwendigen Parameter in unseren Unterhaltsrechner ein. Mit dem Ehegattenunterhalt-Rechner mit Kind berechnen Sie im Falle einer Trennung oder Scheidung den Ehegattenunterhalt, den Sie von Ihrem Ehepartner erhalten oder an diesen zahlen müssen. Hierbei wird der Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/7, die arbeitsbedingten Aufwendungen und der Selbstbehalt berücksichtigt. Sobald Sie alle notwendigen Parameter eingegeben haben, führen Sie mit einem Klick die Berechnung durch. Im Ergebnisfenster des Unterhaltsrechner können Sie die Berechnung nachvollziehen.
Ehegattenunterhalt – Beispiel mit 2 Kindern
Herr Zimmermann ist ein Büroangestellter und seine Frau ist nicht berufstätig. Die Ehegatten haben zwei Kinder im Alter von 4 und 8 Jahren. Seine Frau erhält das Kindergeld. Herr Zimmermann hat ein Nettoeinkommen von 4.500 Euro, abzüglich 5% arbeitsbedingter Aufwendungen.
Für die Berechnung des Ehegattenunterhalts nehmen wir den 100%igen Mindestunterhalt für Minderjährige bei einem Einkommen von 4.500 Euro für Kinder im Alter von 4 und 8 aus der Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder richtet sich dabei nach dem Existenzminimum des Kindes. Für 2019 gelten die folgenden Mindestunterhaltssätze:
- Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 354 Euro
- Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 406 Euro
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 476 Euro
Laut Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 1. Januar 2019 gilt, sind die Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt.
Nettoeinkommen
des Unterhaltspflichtigen | Unterhalt nach Altersstufe | Unterhalt nach Altersstufe | Unterhalt nach Altersstufe | Unterhalt nach Altersstufe | Prozentsatz |
| 0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | |
bis 1.900 € | 354 € | 406 € | 476 € | 527 € | 100 |
1.901 – 2.300 € | 372 € | 427 € | 500 € | 554 € | 105 |
2.301 – 2.700 € | 390 € | 447 € | 524 € | 580 € | 110 |
2.701 – 3.100 € | 408 € | 467 € | 548 € | 607 € | 115 |
3.101 – 3.500 € | 425 € | 488 € | 572 € | 633 € | 120 |
3.501 – 3.900 € | 454 € | 520 € | 610 € | 675 € | 128 |
3.901 – 4.300 € | 482 € | 553 € | 648 € | 717 € | 136 |
4.301 – 4.700 € | 530 € | 585 € | 686 € | 759 € | 144 |
4.701 – 5.100 € | 539 € | 618 € | 724 € | 802 € | 152 |
5.101 – 5.500 € | 567 € | 650 € | 762 € | 844 € | 160 |
über 5.501 € | nach individuellem Einzelfall | nach individuellem Einzelfall | nach individuellem Einzelfall | nach individuellem Einzelfall | |
Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 für das erste und zweite Kind 204 € im Monat veranschlagt. Die Hälfte davon sind 102 Euro. Dieser Betrag ist mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Ab dem dritten Kind beträgt das Kindergeld 200 Euro, daher sind 100 Euro abzuziehen. Ab dem vierten Kind beträgt der Betrag 225 Euro (die Hälfte ist 112,50 Euro). Bis zum 1. Juli 2019 gilt noch der alte Satz in Höhe von 194 Euro für das erste und das zweite Kind.
Arbeitsbedingte Aufwendungen:
500 Euro – 5% = 190 Euro, aber maximal eine Pauschale von 150€. Dies entspricht einer Gehaltsstufe von 4.500 € – 150 € = 4.350 €
Verrechnung des Kindergelds mit dem Kindesunterhalt:
Kind 1 (4 Jahre alt): Tabellenunterhalt der Düsseldorfer Tabelle beträgt 510 Euro – 102 Euro (50% von 204) = 408 Euro.
Kind 2 (8 Jahre alt): Tabellenunterhalt der Düsseldorfer Tabelle beträgt 585 Euro – 102 Euro (50% von 204) = 483 Euro.
Nach Abzug des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle verbleibt ein bereinigtes Nettoeinkommen von:
4.350 Euro – 408 Euro – 483 Euro = 3.459 Euro bereinigtes Nettoeinkommen
Daraus ergibt sich der folgende Anspruch auf Ehegattenunterhalt:
Für Herrn Zimmermann verbleibt der Erwerbstätigenbonus von 1/7, der vom Nettoeinkommen abgezogen wird. 1/7 von 3.459 Euro entspricht 494,14 Euro. Das wäre ein verfügbares und bereinigtes Nettoeinkommen von 2.964,86 Euro. Somit hat die Ehefrau einen hälftigen Unterhaltsanspruch von 1.473,85 Euro plus Kindesunterhalt: 1.482,43 Euro + 408 Euro + 483 Euro = 2.373,43 Euro. Demzufolge hätte die Ehefrau inklusive Kindesunterhalt 2.373,43 Euro zur Verfügung und Herr Zimmermann verblieben 2.126,57 €.