Wann kann Unterhalt beansprucht werden?
Um Unterhaltsansprüche geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Welche das sind, hängt davon ab, um welche Form des Unterhalts es sich handelt. In unserem Artikel Unterhalt – Welche Unterhaltsarten gibt es? erhalten Sie nähere Informationen zu den verschiedenen Unterhaltsformen.
Sind die Voraussetzungen für die Unterhaltsansprüche erfüllt, können Sie in jedem Fall Unterhalt beanspruchen. Dabei ist es egal, in welchem Güterstand Sie und Ihr Ehepartner leben. Lediglich dann, wenn Sie ausdrücklich und bindend auf Unterhaltsansprüche verzichtet haben, kann es sein, dass Ihnen bei der Scheidung kein Unterhalt zusteht. Doch auch in diesem Fall ist es unter Umständen möglich, dass Sie vor Gericht trotzdem Unterhaltszahlungen erwirken können. Dafür kämen zum Beispiel folgende Gründe in Frage:
- Die Umstände der Eheleute haben sich wesentlich verändert, sodass die tatsächlichen ehelichen Lebensverhältnisse anders sind als sie bei Erstellung des Ehevertrags angedacht waren.
- Die Rechtslage hat sich nach der Vertragsschließung grundlegend verändert.
- Vereinbarungen sind unvereinbar mit dem Gesetz.
- Der Vertrag ist sittenwidrig. Das heißt: Ein Ehegatte ist dadurch einseitig benachteiligt und hat den Vereinbarungen nur zugestimmt, da er sich (zum Beispiel aufgrund einer Zwangslage) in einer schwachen Verhandlungsposition befand.
Bei einer Prüfung durch das Gericht werden viele verschiedene Faktoren in die Beurteilung einbezogen. Gerade das Zusammenspiel aller Faktoren und die Situation beider Parteien ist ausschlaggebend für die Entscheidung. In diesem Artikel können wir Ihnen daher nur allgemeine Hinweise geben. Für alles Weitere ist eine persönliche Beratung von einem Anwalt nötig.
Welche Rolle spielt der Güterstand bei der Berechnung der Unterhaltshöhe?
Generell erfolgt die Berechnung von Unterhaltsansprüchen unabhängig davon, welcher Güterstand für die Ehepartner gilt. Dennoch kann es zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Da es in einer Zugewinngemeinschaft zu Ausgleichszahlungen durch den Zugewinnausgleich kommt, können die Unterhaltsansprüche dadurch niedriger ausfallen. Die so erhaltenen Vermögenswerte können nämlich zur Deckung des Unterhalts in Frage kommen. Davon betroffen ist vor allem der nacheheliche Unterhalt, da der Zugewinn erst dann ausgeglichen wird, wenn die Scheidung vollzogen ist. Bei einer Gütertrennung kommt es hingegen nicht zu Ausgleichszahlungen, die die Berechnung der Unterhaltszahlungen beeinflussen.
Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?
Möchten Sie einen Ehevertrag aufsetzen und Regelungen zum Güterstand bzw. zum Unterhalt vereinbaren, dann ist es auf alle Fälle ratsam, dies im Rahmen einer Beratung bei Ihrem Anwalt zu erledigen. Er kann Ihnen nicht nur dabei helfen, den Ehevertrag ordnungsgemäß aufzusetzen, sondern Ihnen auch Ihre diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Haben Sie bereits einen Ehevertrag geschlossen und Sie befinden sich gerade in der Scheidung? Wie in diesem Artikel ersichtlich wurde, können gewisse Umstände bewirken, dass vertragliche Vereinbarungen bezüglich der Unterhaltszahlungen vor Gericht nicht anerkannt werden.
Wenn sich Ihnen die Frage stellt, ob dies in Ihrem Fall zutreffen könnte, dann schildern Sie am besten Ihrem Anwalt die Situation, um eine Einschätzung zu erlangen. Das Gericht wird solche Fälle immer nach den Gesamtumständen beurteilen. Aus diesem Grund ist es notwendig, alle relevanten Einzelheiten in die Betrachtung einzubeziehen. Das kann nur durch das persönliche Gespräch geschehen. Ein Anwalt ist nicht nur ein kompetenter Ansprechpartner, sondern er kann Sie auf Ihre möglichen Aussichten hinweisen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten, damit Sie Ihre Interessen durchsetzen können.