Kosten eines Ehevertrags: Tabelle
Um einen rechtskräftigen Ehevertrag aufzusetzen, ist die Beurkundung durch einen Notar unerlässlich. Ein Ehevertrag ohne Notar ist nicht möglich, wohl aber ohne Anwalt. Welche Kosten für den Ehevertrag beim Notar anfallen, können Sie der nachfolgenden Tabelle „Kosten eines Ehevertrags“ entnehmen.
Geschäftswert bis | einfache Gebühr |
1.000 € | 19 € |
2.000 € | 27 € |
5.000 € | 45 € |
10.000 € | 75 € |
16.000 € | 91 € |
25.000 € | 115 € |
50.000 € | 165 € |
110.000 € | 173 € |
155.000 € | 354 € |
200.000 € | 435 € |
410.000 € | 785 € |
500.000 € | 935 € |
Beachten Sie bitte, dass es sich bei der notariellen Beglaubigung eines Ehevertrags um eine Beurkundung eines Vertrags handelt. Deswegen kann das Doppelte der vollen Gebühr erhoben werden.
Berechnung Ehevertrag Kosten Beispiel
Ein Ehepaar verfügt über ein Reinvermögen in Höhe von 410.000 Euro. Gemäß der Tabelle ergibt sich hieraus eine einfache Gebühr von 785 Euro. Für die Beurkundung des Ehevertrags fällt hingegen die doppelte Gebühr an, sodass sich hieraus eine Gesamtgebühr von 1.570 Euro ergibt. Hinzu kommen die Auslagenkosten für Telefon, Fax, Porto und Schreibauslagen, sowie 19% Umsatzsteuer. Als Richtwert für die Schreibauslagen (Dokumentenpauschale) werden meist 15 Cent pro Seite veranschlagt.
Kosten eines Ehevertrags beim Anwalt
Um einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen, kann sowohl ein Anwalt als auch ein Notar beauftragt werden. Obschon die Konsultation eines Anwalts nicht verpflichtend ist, bedarf es einer notariellen Beglaubigung durch einen Notar. Nichtsdestotrotz ist es empfehlenswert, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Er kann Sie über mögliche Risiken aufklären und den Ehevertrag entsprechend angleichen. Möchten die Ehegatten die Kosten eines Ehevertrags beim Anwalt sparen, sollten sie sich über die Vertragsbedingungen einig sein.
Selbstverständlich sind einige Notare gleichzeitig Anwälte, sodass man theoretisch zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen könnte. Doch so einfach ist es nicht, denn die Rechtsexperten können entweder als Notar oder als Anwalt engagiert werden. Es ist ihnen untersagt, in beiden Zuständigkeitsbereichen gleichzeitig zu agieren. Die Kosten eines Ehevertrags beim Anwalt richten sich nach dem Gegenstandswert, also den tatsächlich im Ehevertrag behandelten Vermögenswerten. Wie bei den Notarkosten ergibt sich auch bei den Kosten für einen Ehevertrag beim Anwalt eine einfache Gebühr, die Sie der folgenden Tabelle für die Kosten des Ehevertrags entnehmen können.
Geschäftswert bis | einfache Gebühr |
1.000 € | 80 € |
2.000 € | 150 € |
5.000 € | 303 € |
10.000 € | 558 € |
16.000 € | 650 € |
25.000 € | 788 € |
50.000 € | 1.163 € |
110.000 € | 1.503 € |
155.000 € | 1.758 € |
200.000 € | 2.013 € |
410.000 € | 2.853 € |
500.000 € | 3.213 € |
Ebenso wie ein Notar kann auch ein Anwalt zusätzliche Kosten für einen Ehevertrag geltend machen und gewisse Gebührensätze anrechnen, welche sich aus dem Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 RVG) ergeben. Zumindest kann eine Geschäftsgebühr zwischen 0,5 und 2,5 geltend gemacht werden. Im Durchschnitt liegt die Geschäftsgebühr bei 1,3. Fungiert der Anwalt im Rahmen seiner Tätigkeit auch als Streitbeileger/Mediator, dann kann er eine zusätzliche Einigungsgebühr von 1,5 ansetzen.
Berechnung Kosten Ehevertrag Anwalt Beispiel
Ein Ehepaar möchte im Inhalt des Ehevertrags einen Gesamtwert in Höhe von 500.000 Euro aufnehmen. Hieraus ergibt sich laut Tabelle für die Kosten eines Ehevertrags eine einfache Gebühr von 3.213 €. Der Anwalt kann eine Geschäftsgebühr von 1,3 geltend machen, sodass sich eine Gesamtgebühr von 4.176,90 € ergibt. Hinzu kommen meist Auslagenpauschale sowie 19% Umsatzsteuer.