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Das Kindeswohl in Deutschland – Was besagt das Familienrecht?

Das Kindeswohl ist ein Rechtsbegriff des deutschen Familienrechts und umfasst das gesamte Wohlergehen sowie die Entwicklung eines minderjährigen Kindes. Was zählt zum Kindeswohl und wer entscheidet über das Kindeswohl? Welche rechtlichen Bestimmungen sieht das BGB für das Kindeswohl in Deutschland vor? Der folgende Artikel benennt die Kriterien für das Kindeswohl und erläutert, wann per Definition eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlage – Was besagt das Gesetz zum Kindeswohl?

Das Kindeswohl ist ein Rechtsbegriff des Familienrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Gemäß deutschem Familienrecht und EU-Grundrechte Charta soll das gesamte Wohlergehen und die Entwicklung eines Kindes oder eines Jugendlichen geschützt werden. Relevant ist eine Beurteilung des Kindeswohls immer in Verfahren, welche die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht nach einer Scheidung klären.

Der Staat kann nur unter gewissen Bedingungen in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen, zum Beispiel dann, wenn das Kindeswohl seelisch oder körperlich gefährdet ist.

Die Vernachlässigung eines Minderjährigen oder schädliches Verhalten des Erziehungsberechtigten stellen eine Kindeswohlgefährdung dar. Die Kindeswohlgefährdung dient dem Staat als Handlungsmöglichkeit, um in das Sorge- oder Umgangsrecht des Erziehungsberechtigten einzugreifen und das Kind schützen zu können (siehe auch Umgangsrecht verweigern). Laut BGB und Rechtsprechung handelt es sich bei dem Begriff des Kindeswohls um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Eine genaue Definition des Kindeswohls kennt das BGB nicht, nichtsdestotrotz bietet das BGB beim Kindeswohl Beispiele und Kriterien für das Kindeswohl:

  • Das Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit.
  • Die Möglichkeit zu einer selbstständigen und verantwortungsbewussten Person heranzuwachsen.
  • Die Stabilität und Kontinuität der Beziehungen zu sorgeberechtigten Personen.
  • Der Kindeswille (die Bedeutung steigt mit dem Alter des Kindes)

Was bedeutet Kindeswohl?

Im Familienrecht und in der Pädagogik ist die Definition von Kindeswohl meist sehr ähnlich, denn es geht immer um den Schutz des Kindes. Bei allen Familienrechts- und Jugendhilfeverfahren spielt das Kindeswohl dann eine Rolle, wenn es um die elterliche Obsorge geht. Ob das Kindeswohl gewahrt ist, ist ein entscheidendes Kriterium für die Beurteilung und den Ausgang eines Sorgerechtsverfahrens sowie anderer Verfahren.

Kurz Gefasst, geht es beim Kindeswohl immer darum, ob die Bedürfnisse des Kindes in einem stimmigen Verhältnis zu seinen Lebensbedingungen und den Verhaltensweisen der Eltern und anderen Beteiligten des nahen Umfelds stehen. Aber auch im erzieherischen und schulischen Kontext (körperliche und psychische Gewalt von Erziehern) oder Außenstehende können das Kindeswohl gefährden.

Kriterien des Kindeswohls

Das deutsche Recht hat keine genaue Definition für Kindeswohl, auch das BGB kennt keine. Allerdings gibt es spezifische Kriterien für das Kindeswohl, anhand derer beurteilt wird, ob das Kindeswohl gewahrt oder gefährdet wird. Man unterscheidet zwischen Bindungsprinzip, Förderungsprinzip, und Kontinuitätsprinzip und dem Willen des Kindes als Kriterien beim Kindeswohl. Die im oberen Abschnitt genannten Punkte entsprechen eben jenen Kriterien, die in den folgenden Abschnitten weiter ausgeführt werden sollen. Hierbei konzentrieren wir uns zunächst auf das Bindungs- und Förderungsprinzip und im folgenden Abschnitt auf den Willen des Kindes und das Kontinuitätsprinzip des Kindeswohls.

Bindungsprinzip und Förderungsprinzip

Das Bindungsprinzip betrifft die innere Bindung eines Kindes an seine Eltern und Geschwister, wobei bei der Klärung des Kindeswohls untersucht wird, zu welchen Personen das Kind Bindungen hat. Sind die wichtigsten Bezugspunkte nicht vorhanden, stellt dies ein Risiko für die Entwicklung des Kindes dar. Bestehen jedoch gesundheitliche Risiken für das Kind durch die Eltern-Kind-Bindung, dann kann die Trennung akzeptiert werden. Das ist der Fall bei Misshandlung und Vernachlässigung. Das Förderungsprinzip lässt sich in zwei Kriterien aufteilen:

  • Pflege, Betreuung und Versorgung des Kindes und äußere Umstände, welche das Wohl des Kindes garantieren.
  • Erziehung des Kindes (Unterstützung und Verantwortung für das Kind durch Förderung)

Wille des Kindes und Kontinuitätsprinzip beim Kindeswohl

Beim Kindeswohl hat das Kontinuitätsprinzip große Bedeutung bei Sorgerechtsentscheidungen. Sollte sich die Lebenswelt des Kindes verändern, stellt dies für das Kind eine Belastung dar. Daher stellt sich rechtlich die Frage, welches Elternteil das Kindeswohl durch das Kontinuitätsprinzip schützen kann, indem es eine einheitliche und kontinuierliche Betreuung gewährleisten kann. Oft wird das Kind mit zu vielen Veränderungen nach einer Scheidung belastet. Bestenfalls kann das Kind nach der Trennung der Eltern in seiner gewohnten Umgebung und an seinem Wohnort mit vertrauter Bildungseinrichtung bleiben, um geringen Veränderungen ausgesetzt zu werden und den Freundeskreis erhalten zu können.

Neben den oben genannten Prinzipien spielt vor allem auch der Wille des Kindes bei Entscheidungen des Sorgerechts eine wichtige Rolle. Jedoch ist der Wille des Kindes den anderen Prinzipien untergeordnet. Die Sympathie des Kindes für ein Elternteil muss aber nicht unbedingt mit der tatsächlichen Erziehungseignung des bevorzugten Elternteils zusammenhängen. So kann es vorkommen, dass das Gericht gegen den Willen des Kindes, den anderen Elternteil als geeigneter betrachtet und ihm das Sorgerecht zuspricht. Die drei Prinzipien sind dem Willen des Kindes vor allem deswegen untergeordnet, da es nicht die reflexiven Fähigkeiten zur Prüfung der elterlichen Erziehungseignung hat und von einem Elternteil beeinflusst worden sein kann. Besonders Geschenke und Versprechungen können Kinder in Scheidungsprozessen instrumentalisieren.

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Kindeswohl bei Trennung und Scheidung

Das Kindeswohl steht meist in Scheidungsprozessen bei Sorgerechts- und Umgangsfragen unter Prüfung. Nach einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel erhalten, jedoch wird ein Elternteil mit der hauptsächlichen Betreuung bzw. elterlichen Obsorge betraut und das andere Elternteil erhält ein Umgangsrecht.

Eben hier entsteht die Problematik, denn manche Elternteile möchten lediglich aus eigennützigen Gründen das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen und verstehen dabei nicht, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit dem anderen Elternteil hat. Dies gilt auch für andere Personen, zu denen das Kind eine enge Bindung hat, sofern sie nicht das Kindeswohl gefährden. Das alleinige Sorgerecht steht dem Elternteil nur zu, wenn das Kindeswohl durch das andere Elternteil gefährdet ist. Bei Konflikten der Eltern nach einer Trennung können verschiedene Verfahren eingeleitet werden, innerhalb deren Rahmen das Kindeswohl eine Rolle spielt:

  • Elterliche Sorge bei Scheidung
  • Aufenthalt des Kindes
  • Umgangsrecht
  • Herausgabe des Kindes

Kindeswohl bei Adoption

Auch bei Adoptionsangelegenheit muss geprüft werden, ob das Vorhaben dem Wohl des Kindes dient. Das Kindeswohl ist bei einer Adoption das entscheidendste Kriterium und ist nur möglich, wenn die Adoption dem Wohl des Kindes dienlich ist. Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Adoption und deren rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen haben, möchten wir Sie auf unseren Leitartikel verweisen.

Kindeswohl bei Vaterschaftsfragen

Das Kindeswohl spielt auch in anderen Bereichen des Familienrechts eine wichtige Rolle. Nicht nur bei Scheidungen und Adoptionen ist das Kindeswohl ein Entscheidungskriterium, sondern auch bei Vaterschaftsfragen. Der leibliche Vater darf die Vaterschaft des rechtlichen Vaters des Kindes nicht anfechten, wenn zwischen ihnen eine sozial familiäre Bindung besteht, denn somit wird das Wohl des Kindes geschützt. Das Kind benötigt eine väterliche Bezugsperson, welche die oben genannten Prinzipien erfüllt.

Definition Kindeswohlgefährdung

Die Kindeswohlgefährdung wird vom Jugendamt und dem Familiengericht geprüft. Eine Kindeswohlgefährdung liegt bei den folgenden Gefährdungen vor:

  • Gefährdung des körperlichen Wohls
  • Gefährdung des geistigen Wohls
  • Gefährdung des seelischen Wohls
  • Gefährdung des Vermögens eines Kindes

Nicht nur Handeln der Eltern (Gewalteinwirkung) kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen, sondern auch das Unterlassen von Handlungen (Vernachlässigung, Verweigerung einer Behandlung). Bei der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung gibt es unterschiedliche Eingriffsmöglichkeiten, welche von einer Weisung, einem Verbot bis hin zum vollständigen Entzug des Sorgerechts reichen können.

Gemäß BGB lautet die Definition der Kindeswohlgefährdung wie folgt:

„Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 I BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.“

Wie kann ein Fachanwalt für Familienrecht Sie unterstützten?

Das Wohlergehen von Kindern, ist nicht nur rechtlich geschützt, sondern auch eine unverzichtbare Grundlage für einen harmonischen Familienalltag. Doch leider kommt es immer wieder dazu, dass das Kindeswohl, nicht immer gewährleistet ist. Ob im Zuge einer begründeten Härtefallscheidung oder im Streit um das Sorgerecht. Ist das Wohlergehen von Kindern gefährdet gilt es, schnell und umfassend zu handeln.

Erfahrene Anwälte für Familienrechtsangelegenheiten wissen hierbei nicht nur die Rechtslage korrekt auf die persönliche Situation anzuwenden, sondern können auch wichtige Anträge und Maßnahmen anstoßen. Ebenso wahren Anwälte die Interessen zu Unrecht in Zweifel gezogener Eltern. Denn nicht immer, ist der Entzug des Sorgerechts aufgrund von Kindeswohlgefährdungen, gerechtfertigt. Es lohnt sich also in jedem Fall, die Interessen des eigenes Kindes vollumfänglich im Blick zu behalten und einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren.

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FAQ: Kindeswohl

Es gibt keine rechtliche Definition für das Kindeswohl, jedoch Beurteilungskriterien, die entscheiden, ob das Kindeswohl gewahrt wird oder nicht: Bindungs-, Förderungs- und Kontinuitäts Kriterien sowie der Wille des Kindes. Allgemein geht es um den Schutz des Wohlergehens und der Entwicklung des Kindes.
Das Jugendamt und das Familiengericht entscheidet über das Kindeswohl. Bei Sorgerechts- und Umgangsfragen wird auch eine Kindeswohlprüfung durch die entsprechenden Behörden erfolgen und vor dem Familiengericht verhandelt.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder/und seelischen Wohls oder des Vermögens des Kindes vorliegt. Sowohl falsche Handlungen (Gewalteinwirkung, Misshandlung) als auch unterlassene Handlungen (Vernachlässigung) zählen als Kindeswohlgefährdung.
Ein Beitrag der juristischen Redaktion
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