Strittige Scheidung § Ablauf, Dauer & Kosten
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Nicht immer besteht Einigkeit zwischen den Ehegatten wenn es um das Ende der Ehe geht, sodass eine strittige Scheidung meist unumgänglich wird. Müssen dann noch Aspekte wie Unterhalt, Sorgerecht oder Versorgungsausgleich mühsam im Streit geklärt werden, stellt sich schnell die Frage, wie lange sich die Scheidung hinziehen kann, wie hoch die Kosten für diese sein werden und worauf sich Scheidungswillige vorbereiten sollten, wenn klar ist – im Einvernehmen wird diese Ehe nicht enden. Im nun folgenden Artikel widmen wir uns der strittigen Scheidung, wie die Rechtslage aussieht, welche Besonderheiten beachtet werden müssen und wie ein erfahrener Scheidungsanwalt Sie bei einer konfliktbehafteten Scheidung unterstützen kann.
- Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer strittigen Scheidung besteht kein Einvernehmen zwischen den Eheleuten.
- Strittig können der Scheidungswunsch an sich, oder einzelne Scheidungsfolgen sein.
- Voraussetzung für die Antragstellung ist das vollzogene Trennungsjahr. Es gilt als Nachweis dass die Ehe zerrüttet ist.
- Um Konflikte zu lösen und einvernehmliche Regelungen zu finden, kann eine Mediation in Anspruch genommen werden.
- Für den Scheidungsantrag wie auch vor Gericht besteht Anwaltspflicht.
- Die Kosten für eine strittige Scheidung setzten sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und sonstige Auslagen zusammen.
- Je nach individueller Ausgangslage sind ein bis drei Trennungsjahre bei der Scheidung vorgesehen. Die Scheidung kann nach 3 Jahren automatisch vollzogen werden.
- Die Dauer der strittigen Scheidung ist wesentlich länger als bei der einvernehmlichen Scheidung.
Allgemeines & Definition der strittigen Scheidung
Das deutsche Scheidungsrecht unterscheidet grundsätzlich nicht nach Scheidungen im Streitfall oder Einvernehmen, sondern vielmehr danach, ob die Ehe aufgrund Zerrüttung (§1565 Bürgerliches Gesetzbuch) oder aufgrund unzumutbarer Härte (§1568 Bürgerliches Gesetzbuch) geschieden werden soll.
Dennoch unterscheidet man im Rechtsalltag zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und der strittigen Scheidung, bei der oftmals nur ein Ehegatte einen Scheidungswunsch hegt und der andere das Fortbestehen der Scheidung begehrt.
Während im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung, in der Regel alle relevanten Folgen der Scheidung gemeinsam getroffen werden können und oftmals sogar nur ein Anwalt für Familienrecht nötig ist, um die Ehe aufzulösen, ist das Konfliktpotenzial bei der strittigen Scheidung oftmals enorm.
Merkmale der strittigen Scheidung
Scheidung ist nicht gleich Scheidung. Aus diesem Grund ist es wichtig die Besonderheiten der strittigen Scheidung (auch einseitige Scheidung oder Scheidung auf einseitiges Begehren genannt) zu kennen und aufgrund dieses Wissens, das eigene Scheidungsbegehren richtig zuzuordnen. Von einer strittigen Scheidung spricht man immer dann wenn:
- Nur ein Ehepartner die Scheidung wünscht
- Das Scheitern der Ehe gemäß §1565 BGB vorliegt
- Das Trennungsjahr vollständig oder nahezu vollzogen wurde
- Der Antrag auf Ehescheidung bei Gericht eingebracht wurde / wird
Kurz gesagt, eine strittige Scheidung ist immer dann gegeben, wenn nur ein Partner die Ehe beenden möchte und weder bezüglich des Scheidungsbegehrens noch der Scheidungsfolgen beiderseitiges Einvernehmen vorliegt.
Gründe für eine streitige Scheidung
Gründe für eine strittige Scheidung muss es nicht zwingend geben, auch wenn sie im Scheidungsantrag genannt werden können. Es ist also durchaus möglich, seinen Scheidungswunsch ohne Benennung konkreter Begründungen mittels Antrag auf Ehescheidung ausdruck zu verleihen. Dennoch zeigt sich, dass es oftmals die gleichen Gründe sind, die zu einem einseitigen Scheidungsbegehren führen. Zu den häufigsten Begründungen in der Praxis zählen:
- Konflikte aufgrund keiner vorehelichen Beratung
- Häusliche Gewalt, Abhängigkeiten des Partners
- Finanzielle Probleme
- sehr häufige Konflikte / Streitigkeiten
- Untreue oder nicht mehr vorhandenes Vertrauen
- Neue Beziehungen
- Veränderte Lebensverhältnisse
Letztlich sind die Gründe für die Entscheidung die Ehe zu beenden so vielseitig, wie die Menschen selbst. Man muss sie auch gar nicht benennen, dennoch raten Experten dazu, konkrete Begründungen im Scheidungsbegehren zu formulieren, um so das Konfliktpotenzial der strittigen Scheidung nicht unnötig auszuweiten.
Mediation als Alternative
Eine Trennung bzw. Scheidung kann für alle Beteiligten emotional belastend, finanziell kostspielig, zeitintensiv und anstrengend sein. Insbesondere für Kinder ist das Scheidungsverfahren eine Belastungsprobe, die nicht unbedingt spurlos an ihnen vorbeigeht. Besteht eine kompromissbereite Gesprächsbasis, dann ist die Mediation als Alternative zur strittigen Scheidung in jedem Fall empfehlenswert. Im Zuge einer Mediation können Konfliktherde beigelegt werden und einvernehmliche Lösungen gefunden werden. So können die Kosten wie auch die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich reduziert werden.
Können sich die Eheleute im Rahmen einer Mediation nicht über die Scheidungsfolgen einigen oder besteht keine Gesprächsbasis zwischen den Eheleuten, ist die strittige Scheidung unumgänglich. Bedenken Sie dabei bitte, dass die Kosten der nicht einvernehmlichen Scheidung bedenklich hoch sein können.
Anwaltspflicht bei einseitigen Scheidungen
Grundsätzlich besteht in Deutschland vor Gericht Anwaltspflicht. Bei der einseitigen Scheidung ist dies jedoch nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein wichtiger Aspekt, um die eigenen Interessen zu wahren. Denn wenn schon bezüglich des Scheidungsbegehrens keine gemeinsame Haltung gefunden werden kann, so kann davon ausgegangen werden, dass im Laufe der Scheidung an sich, so mancher Konflikt ausgetragen werden muss. Entsprechend sinnvoll ist es, bei einer strittigen Scheidung einen erfahrenen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die strittige Scheidung
Um eine Ehe in Deutschland scheiden lassen zu können, muss diese im Sinne des Gesetzgebers als gescheitert angesehen werden können. Hier ist der §1565 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sehr deutlich. Denn in diesem Abschnitt des Scheidungsrechts wird klar definiert, dass eine Ehe dann als Gescheitert angesehen werden kann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Es ist somit zwingend nötig das Trennungsjahr vollständig zu vollziehen, um die gerichtliche Beendigung der Ehe einleiten zu können. Um den Scheidungswunsch gerichtlich verfolgen lassen zu können muss also:
- Das Trennungsjahr vollzogen sein
- Die eheliche Lebensgemeinschaft beendet sein
- Beim Antragsteller die unumstößliche Intention, die Scheidung zu vollziehen, vorhanden sein
- Jede Möglichkeit einer Versöhnung durch den Antragsteller ausgeschlossen werden.
Jedoch gilt, allem voran im Hinblick auf das Trennungsjahr, dass die Scheidung nicht (wie bei der einvernehmlichen Scheidung) direkt nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgt. Möchte ein Ehegatte die Scheidung nicht, dann kann die Scheidung erst nach 3 Jahren automatisch gegen dessen Willen geschieden werden. Lediglich bei einer nachweislich zerrütteten Ehegemeinschaft ist es dem Gericht möglich, die Ehe vor Ablauf dieser drei Jahre zu scheiden.
Das Gericht prüft, ob die Scheidung nach den Voraussetzungen des BGBs früher geschieden werden kann. Dabei kann es vorkommen, dass das Familiengericht der streitigen Scheidung nach einjähriger Trennung nicht zustimmt. Dann wird der Scheidungsantrag zunächst abgewiesen.
Ablauf der strittigen Scheidung
Im Grunde genommen ist der Ablauf einer strittigen Scheidung dem Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung sehr ähnlich. Nachdem der Scheidungsantrag durch den Scheidungsanwalt beim zuständigen Gericht eingereicht wurde, sendet das Gericht dem Antragsgegner den Bescheid zu. Dieser kann dem Scheidungsbegehren entweder zustimmen oder dieses ablehnen. Erfolgt eine Zustimmung, so spricht man in der Praxis von einer Scheidung im Einvernehmen. Erfolgt eine Ablehnung, so erhält der ablehnende Ehegatte die Möglichkeit seine Ablehnung des Scheidungswunsches zu begründen. Im daraufhin folgenden Scheidungsprozess gilt es dann, vor Gericht den Scheidungswunsch wie auch alle relevanten Scheidungsfolgen zu klären. Der Ablauf der strittigen Scheidung unterteilt sich somit in folgende Abschnitte:
- Einreichung des einseitigen Scheidungsbegehren
- Zustellung des Scheidungsantrags an die Gegenpartei
- Stellungnahme des Ehegatten zum eingereichten Antrag
- Festlegung eines ersten Gerichtstermins
- Klärung des Scheidungsbegehrens und aller Scheidungsfolgen
- Scheidungsbeschluss durch das Gericht
Antragstellung auf Ehescheidung
Sowohl bei der einvernehmlichen als auch bei der streitigen Scheidung muss die Scheidung nach einjähriger Trennung eingereicht werden. Wird der Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt, werden die Folgesachen der Scheidung möglicherweise erst später ausgelöst. Sobald das Gericht den rechtsgültigen Antrag erhalten hat und den Versorgungsausgleich mit den zuständigen Rentenversicherungsträgern geklärt hat, legt es den Scheidungstermin zur mündlichen Anhörung der Ehepartner fest. Müssen zudem wichtige Sorgerechtsfragen geklärt werden, wird das Jugendamt beauftragt, um die Familiensituation zu klären und dem Gericht entsprechende Empfehlungen auszusprechen.
Scheidungstermin(e) vor dem Familiengericht
Im nächsten Schritt erfolgen die Termine vor dem zuständigen Scheidungsgericht. Hier gilt zum einen der sogenannte Anwaltszwang (man kann sich nicht selbst vor Gericht vertreten) und es besteht sogenannte Anwesenheitspflicht. Eine Scheidung ohne persönlicher Anwesenheit vor Gericht ist nicht möglich. Im Zuge der Gerichtstermine werden alle strittigen Scheidungsbelange geregelt. Hierzu zählen zum einen das Scheidungsbegehren an sich, aber auch wichtige Scheidungsfolgen, die aufgrund nicht möglicher Scheidungsfolgenvereinbarung nun durch das Gericht geregelt werden. Es gilt nun also mitunter folgende Aspekte für die Zeit nach der Ehe zu regeln:
- Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehepartner
- Ansprüche am, sowie Aufteilung des ehelichen Vermögen
- Regelung der Ansprüche hinsichtlich ehelicher Wohnung und Hausrat
- Regelung finanzieller Scheidungsfolgen (Versicherungen, Kredite etc.)
- Regelung elterlicher Rechte und Pflichten (Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt)
Möchten die Eheleute weitere Folgesachen mithilfe des Familiengerichts klären, so wird ein weiterer Gerichtstermin verkündet. Wurden die Anträge für die Folgesachen spätestens zwei Wochen vor dem Termin der mündlichen Verhandlung der Scheidung eingereicht, werden die Folgesachen im Verbundverfahren zusammen mit dem Scheidungsverfahren verhandelt. Sind letztlich alle Scheidungsfolgen und strittigen Punkte geklärt, verkündet das Gericht den noch nicht rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Wird gegen diesen kein Einspruch erhoben, so ergeht die Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk.
Folgesachen müssen spätestens 2 Wochen vor der mündlichen Verhandlung der Scheidung beantragt werden, um im Verbund verhandelt zu werden. Klären Sie bestenfalls frühzeitig mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht, welche Ansprüche Sie bereits im Verbundverfahren als Folgesachen abklären müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie die notwendigen Anträge rechtzeitig und spätestens 2 Wochen vor der mündlichen Anhörung der Scheidung einreichen.
Scheidungsfolgesachen vom Verfahren abtrennen
Geht ein Scheidungsverfahren an einem gewissen Punkt nicht weiter, gibt es die Möglichkeit, die Scheidungsfolgesachen vom Scheidungsverfahren abzutrennen. Dies geht aber nur, wenn beide Eheleute zustimmen. Allerdings ist dies nicht bei allen Folgesachen ratsam, da dadurch Ansprüche verloren gehen können. Stimmt ein unterhaltsberechtigter Ehepartner einer Abtrennung der Folgesache zu und wird geschieden, erlischt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Zwar wird der Anspruch in einen nachehelichen Unterhalt übertragen, jedoch nur, wenn hierfür Anspruch besteht.
Dauer der strittigen Scheidung
Der Rechtsstreit zwischen den Eheleuten geht bis zum Ende des Scheidungsverfahrens. Die Dauer einer strittigen Scheidung wird demzufolge von der Anzahl der Folgesachen und Einigung der Eheleute beeinflusst. Das Verfahren läuft solange, bis das Gericht eine Entscheidung fällt. Im schlimmsten Fall kann diese Entscheidung Jahre dauern. Bis zum Urteil bleibt die Ehe weiterhin bestehen und die Scheidung erfolgt erst dann, wenn das Gericht seine Entscheidung über die Scheidungsfolgesache getroffen hat. Nicht selten gilt es auch als Taktik, um eine Scheidung zu verzögern. Besonders Unterhaltsforderungen oder die Vermögensaufteilung kann das Verfahren unnötig – sei es ungewollt oder gewollt – in die Länge ziehen.
Kosten einer strittigen Scheidung
Die Kosten einer strittigen Scheidung sind um ein Vielfaches höher als bei einer einvernehmlichen Scheidung. Grundsätzlich regelt das Familiengericht lediglich die Hauptangelegenheit und den Versorgungsausgleich. Die Folgesachen müssen nicht zwingendermaßen in einer gerichtlichen Verhandlung geklärt werden. Aus diesem Grund sind die Kosten für eine strittige Scheidung in Deutschland höher. Je mehr Folgesachen ein Ehepaar im Verbundverfahren regeln möchte, desto höher ist der Verfahrenswert. Nach dem Verfahrenswert berechnen sich die Anwalts- und Gerichtskosten. Da der Antragsgegner bei einer streitigen Scheidung einen eigenen Rechtsbeistand benötigt, erhöhen sich die Kosten für die Scheidung. Der Verfahrenswert ist abhängig vom Einkommen und dem Vermögen der Eheleute. Der Verfahrenswert errechnet sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen der beiden Ehegatten und wird verdreifacht.
Fallbeispiel: Kostenberechnung
Die Ehefrau verdient 4.500 Euro netto, der Ehemann 3.500 Euro. Der Streitwert beträgt damit 24.000 Euro (4.500 Euro + 3.500 Euro = 8.000 Euro x 3 = 24.000 Euro). Diesem Wert werden noch 10% für den Versorgungsausgleich je Rentenanwartschaft hinzugerechnet. Dem Verfahrenswert der Scheidung werden die Kosten für die Folgesachen der Scheidung hinzugefügt. Daraus ergibt sich ein Gesamtwert von 31.800 Euro, wenn der Verfahrenswert für die Scheidung 24.000 Euro, die Folgesache Sorgerecht 3.000 Euro und der Versorgungsausgleich für 2 Renten 4.800 Euro beträgt.
Da die Folgesachen einer Scheidung sehr kostspielig sein können, empfiehlt es sich, diese im Verbund klären zu lassen. Somit werden die einzelnen Gegenstandswerte zusammengerechnet und die Kosten für die Scheidung niedriger gehalten. Werden einige Folgesachen nicht im Verbund geklärt, dann muss derjenige, der in den einzelnen Verfahren unterliegt, die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.
Obgleich die Kosten einer Scheidung nie exakt im Vorfeld beziffert werden können, ist es einem Scheidungsanwalt möglich, eine erste Kostenabschätzung im Vorfeld vorzunehmen. Sprechen Sie hierfür einfach ihren Rechtsanwalt an und bitten Ihn um eine Übersicht der zu erwartenden Kosten.
Taktik – Strittige Scheidung hinauszögern
Theoretisch ist es möglich, mit einer gewissen Taktik die strittige Scheidung zu verzögern – und dies sogar um mehrere Jahre. Um mit geschickter Taktik eine Scheidung zu verzögern, muss theoretisch ein Härtefall vorliegen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) unterbleibt die Scheidung ausnahmsweise, wenn ein Härtefall besteht. Als Härtefall gilt meist ein ernsthafter Suizidgefahr eines Ehegatten. Allerdings wurden Gründe wie ein sehr hohes Alter, Herzkrankheiten, körperliche und seelische Belastungen oder Angst vor dem Alleinsein von einigen Familiengerichten bereits abgewiesen. Daher ist die Härteklausel in der Praxis kaum relevant und verzögert nur selten eine Scheidung.
Allerdings bedarf es nicht unbedingt einer gewieften Taktik, um die Scheidung zu verzögern. Bereits die Nicht-Einwilligung eines Ehepartners kann die Scheidung bis zu zwei zusätzlichen Jahren verzögern. Doch diese Verzögerung lässt sich nicht unendlich in die Länge ziehen, da die Scheidung nach 3 Jahren automatisch vollziehbar ist. Ebenso können alle an das Familiengericht abgegebenen Folgesachen den Ablauf der Scheidung verkomplizieren und das Scheidungsverfahren verzögern.
Tipps für eine gute Taktik, um die strittige Scheidung zu verzögern:
- Beim Scheidungstermin einen Auskunftsantrag in den Folgesachen zum Zugewinnausgleich oder Unterhalt stellen
- Als Auskunftspflichtiger die Auskunft verzögern.
- Formulare für den Versorgungsausgleich später bearbeiten.
- Nicht zum Scheidungstermin erscheinen und sich krankschreiben lassen.
- Für das Zugewinnausgleichsverfahren Gutachten zur Ermittlung der Vermögenswerte einholen.
- Widerspruch gegen den Scheidungsbeschluss oder die Folgesachen einlegen.
Warum sollte man die Scheidung verzögern?
Doch warum sollte man mit einer überlegten Taktik die Scheidung verzögern wollen? Insbesondere finanzielle Vorteile können eine Verzögerung lukrativ für einen Ehepartner machen. Vorteile gibt es vor allem im Zusammenhang mit Unterhaltsfragen und beim Versorgungsausgleich sowie dem Zugewinnausgleich. Ein beliebter Grund für eine Verzögerung ist der Trennungsunterhalt, denn es ist ungewiss, ob nach der Scheidung ein Unterhaltsanspruch besteht. Daher versuchen unterhaltsberechtigte Ehepartner meist, den Zeitraum bestmöglich zu strecken.
Darüber hinaus müssen Ehegatten von Beamten mit hohen privaten Krankenkassenbeiträgen rechnen und verlieren gleichzeitig ihren Anspruch auf Beihilfe. Demgegenüber verlieren Ehepartner von gesetzlich Versicherten die bislang kostenlose Mitversicherung durch den Ehepartner und müssen ab dem Scheidungsurteil allein für ihre Krankenkassenbeiträge aufkommen. Ob Sie eine Taktik zum Verzögern der Scheidung anwenden könnten oder nicht, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Anwalt für Familienrecht besprechen. Er klärt Sie darüber auf, ob die Vorgehensweise sinnvoll und erfolgversprechend erscheint, und ob es sich finanziell auszahlt.
So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht unterstützen!
Leider wird eine Scheidung nicht selten von Unstimmigkeiten zwischen dem Ehepaar begleitet und es kommt zu einer strittigen Scheidung, die hohe Kosten mit sich bringen kann. Die genaue Höhe der finanziellen Belastung sowie die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von den zu klärenden Scheidungsfolgen und dem Streitwert ab. Die Ehegatten müssen sich über ein eventuelles Sorgerecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich einig werden. Sowohl bei einer einvernehmlichen als auch bei einer strittigen Scheidung besteht die Pflicht, einen Anwalt für Familienrecht einzusetzen.
Bei einer streitigen Scheidung müssen für jede Partei Familienrechtsberater beauftragt werden, die die Interessen des jeweiligen Mandanten vertreten. Sollte sich einer der Partner nicht scheiden lassen wollen, ist trotzdem eine strittige Scheidung möglich. In diesem Fall ist es ratsam, bereits im Vorfeld einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren und ein Erstgespräch zu vereinbaren. Dieser klärt mit Ihnen mögliche juristische Fragen und begleitet Sie durch den ganzen Scheidungsprozess.
FAQ: Strittige Scheidung
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Juristische Prüfung: Juristin Marieke Stöcker-Pritz