Im Grunde genommen ist der Ablauf einer strittigen Scheidung dem Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung sehr ähnlich. Nachdem der Scheidungsantrag durch den Scheidungsanwalt beim zuständigen Gericht eingereicht wurde, sendet das Gericht dem Antraggegner den Bescheid zu. Dieser kann entweder ablehnen oder zustimmen.
Sowohl bei der einvernehmlichen als auch bei der streitigen Scheidung muss die Scheidung nach einjähriger Trennung eingereicht werden. Wird der Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahrs gestellt, werden die Folgesachen der Scheidung möglicherweise erst später ausgelöst.
Sobald das Gericht den Antrag erhalten hat und den Versorgungsausgleich mit den zuständigen Rentenversicherungsträgern geklärt hat, legt es den Scheidungstermin zur mündlichen Anhörung der Scheidung fest. Müssen Sorgerechtsfragen geklärt werden, wird das Jugendamt beauftragt, um die Familiensituation zu klären.
Eine Scheidung ohne Anwesenheit vor Gericht ist nicht möglich, denn grundsätzlich müssen beide Ehegatten persönlich vor Gericht erscheinen. Am Ende der Verhandlung verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss. Möchten die Eheleute weitere Folgesachen mithilfe des Familiengerichts klären, so wird ein weiterer Gerichtstermin verkündet. Wurden die Anträge für die Folgesachen spätestens zwei Wochen vor dem Termin der mündlichen Verhandlung der Scheidung eingereicht, werden die Folgesachen im Verbundverfahren zusammen mit dem Scheidungsverfahren verhandelt.