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Das Umgangsrecht des Vaters – Rechtslage, Umfang & Infos

Das Umgangsrecht des Vaters ist gesetzlich geregelt, wobei die Rechtsprechung beim Umgang des Kindes mit den Eltern festgelegt, dass ein Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat. Besonders für Väter ist das Umgangsrecht sehr wichtig, da gemeinsame Kinder nach einer Trennung meist bei der Mutter leben. Für den Vater stellt sich daher schnell die Frage nach seinem Recht auf Umgang bzw. wie oft er sein Kind sehen darf. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Bestimmungen des Besuchsrechts für den Vater und erklärt, wann die Mutter dem Vater das Umgangsrecht verweigern darf bzw. was zu tun ist, wenn die Mutter dem Vater das Kind entzieht und er kein Umgangsrecht bekommt.

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage zum Umgangsrecht des Vaters und dessen Regelung

Das Umgangsrecht darf nicht mit dem Sorgerecht verwechselt werden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist jeder der beiden Elternteile zum Umgang mit dem minderjährigen Kind berechtigt und verpflichtet, wobei die Hauptintention des Kontakts stets das Kindeswohl ist.

Gleichzeitig hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, welches nicht ohne wichtigen Gründen ausgesetzt werden darf.

„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Dieses Recht besteht ab dem Säuglingsalter bis hin zur Volljährigkeit und kann nur bei Kindeswohlgefährdung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Ferner haben die Eltern es zu unterlassen, das Verhältnis zum jeweils anderen Elternteil zu verschlechtern oder negativ zu beeinflussen.“

Es gilt daher ...

„Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.“

Was beinhaltet das Umgangsrecht?

Laut Umgangsrecht gilt es immer die Entwicklung des Kindes zu fördern, die Rahmenbedingungen bestmöglich zu gestalten und die Verbundenheit zu beiden Elternteilen zu unterstützen. Neben dem persönlichen Kontakt (Besuche, Urlaube, Kontakte per Telefon) umfasst das Umgangsrecht auch Informationen zum Wohlergehen des Kindes, das Recht Kindern Geschenke zu machen sowie Entscheidungen zur Pflege und Ernährung. Demnach umfasst das Umgangsrecht die folgenden Bestandteile:

  • Persönlicher Kontakt (inkl. Urlaub, Telefonate)
  • Entscheidungen über Ernährung und Pflege
  • Informationen zum Wohlergehen und den persönlichen Verhältnissen des Kindes
  • Entscheidungen über Angelegenheiten des täglichen Lebens und in Notfällen
  • Möglichkeit zum Kontakt über Telefon, SMS, Chats oder Post.
  • Das Recht, dem Kind Geschenke zu machen.
  • Berechtigung zur Betreuung des Kindes während des Umgangs.

Abgrenzung vom Sorgerecht

Immer wieder werden die Ziele und rechtlichen Bestimmungen des Sorgerechts mit dem Umgangsrecht verwechselt, dabei handelt es sich um unterschiedliche Rechtsaspekte. Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht des Vaters unangetastet, ebenso bleibt das Umgangsrecht des Vaters bestehen. Wurde der Vater nach der Geburt des Kindes nicht als Vater eingetragen, muss die Vaterschaft zunächst anerkannt werden, um das gemeinsame Sorgerecht beantragen zu können.

Selbst wenn die Eltern getrennt leben oder nur die Mutter das alleinige Sorgerecht innehat, besteht das Umgangsrecht des Vaters weiterhin. Die elterliche Sorge berechtigt den jeweiligen Elternteil, Entscheidungen für das minderjährige Kind zu treffen, die für seine Lebensführung wichtig sind. Hierzu gehören beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Personen- und Vermögensfürsorge. Das Umgangsrecht ist hingegen nur das Recht auf regelmäßigen Kontakt zwischen Kind und Eltern sowie weiteren wichtigen Bezugspersonen, z.B. der Großeltern, Geschwister oder Pflegeeltern.

  • Auch bei alleinigem Sorgerecht besteht ein Umgangsrecht.
  • Die elterliche Sorge berechtigt wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes zu treffen.
  • Das Umgangsrecht ist ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zwischen Kind und Vater.

Umgangsrecht des Vaters ohne gemeinsames Sorgerecht

Nach einer Trennung teilen sich die Eltern in der Regel das Sorgerecht und treffen wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes (z.B. Erziehung, medizinische Eingriffe) gemeinsam. Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, behält der Vater zumindest das Umgangsrecht. Dieses Recht kann nicht verwehrt werden, sofern der Kontakt nicht dem Kindeswohl schadet. Das Umgangsrecht bleibt demnach so lange für den Vater bestehen, bis ein Gericht anders entscheidet.

Hat der Vater nur das Umgangsrecht kein gemeinsames Sorgerecht, darf er das Kind sehen und Kontakt pflegen. Einem Vater ohne Sorgerecht kann das Umgangsrecht nur verweigert werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Ohne gemeinsames Sorgerecht darf er aber keine wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes treffen.

  • Einziger Unterschied für einen Vater mit Sorgerecht und einen Vater ohne Sorgerecht liegt in der Entscheidungskraft für wichtige Lebensfragen des Kindes; Umgangsrecht haben beide.
  • Sowohl ein Vater mit Sorgerecht als auch ohne Sorgerecht hat ein Umgangsrecht, sofern dieses nicht aufgrund von Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen wurde.

Umgangsrechts des Vaters mit neuer Partnerin

Eifersucht auf die neue Partnerin des Vaters reicht nicht aus, um das Umgangsrecht des Vaters einzuschränken. Auf das Umgangsrecht hat eine neue Partnerin des Vaters keine Wirkung. Dies darf nicht von der Mutter als Begründung für eine Kontaktverweigerung zum Vater genutzt werden. Sie kann das Umgangsrecht des Vaters nur verweigern, wenn die neue Partnerin das Kindeswohl gefährdet. Demnach können Mütter das Besuchsrecht nicht verweigern.

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Welche Ausgestaltung des Umgangsrechts gibt es?

Bei guter Kommunikation zwischen den Eltern kann das Kontaktrecht zum Kind ausgeweitet werden und von den gängigen Umgangsregelungen abweichen. Eine einvernehmliche Umgangsvereinbarung, die dem Wohl des Kindes dienlich ist und einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen fördert, ist wünschenswert. Die Dauer und Umgangstermine können dabei ganz individuell festgelegt und mit dem Kind abgesprochen werden.

Umgangsregelungen für Babys, Kleinkinder und Teenager

Selbstverständlich sind die Regelungen für Kleinkinder anders als für Säuglinge oder Teenager. Insbesondere bei kleineren Kindern und Babys empfiehlt es sich die Besuche kürzer und häufiger zu gestalten. Somit kann die Beziehung zum Vater gefestigt werden und es wird nicht zu lange aus seiner gewohnten Umgebung gerissen. Bei älteren Kindern und Teenagern kann die Besuchszeit hingegen länger sein und mit Übernachtungen kombiniert werden. Meist wird vereinbart, dass der Vater das Kind alle 14 Tage am Wochenende sehen darf. Für Feiertage und Geburtstage entscheiden sich Eltern meist, dass das Kind diese im Wechsel mit Vater und Mutter verbringt.

Alternative Umgangsvereinbarungen

Nicht immer ist es für den Vater möglich, das Kind am Wochenende zu sehen, da er arbeiten muss. In diesem Fall können die Eltern individuelle Vereinbarungen treffen, sodass der Vater sein Kind sehen kann. Gleiches gilt für Nacht- und Schichtdienst, denn auch hier sind flexible Vereinbarungen notwendig, um den Kontakt mit dem Kind zu gewährleisten. Auch inhaftierte Väter haben ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern, sofern das Gefängnis eine Vater-Kind-Gruppe oder entsprechende Räumlichkeiten hat.

Das Residenzmodell für Väter mit oder ohne Sorgerecht

Das Residenzmodell ist die häufigste und gängigste Vereinbarung, das Umgangsrecht des Vaters zu regeln. Dabei befindet sich der gewöhnliche Aufenthaltsort bzw. Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter und der Vater hat Umgang durch Besuche. Nach dem Residenzmodell werden meist folgende Richtlinien für das Besuchsrecht des Vaters gewählt:

  • Kleinkinder: 5 Stunden pro Woche
  • Kindergartenkinder: Ein Tag in der Woche oder zwei Tage alle zwei Wochen
  • Schulkinder: jedes zweite Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend

Wohnen Kind und Vater weit voneinander entfernt, kann es sinnvoll sein, das Besuchsrecht auf die Ferien auszuweiten. In den Ferien können sie auch längere Zeit miteinander verbringen oder einen gemeinsamen Urlaub machen.

Das Wechselmodell für Väter mit Sorgerecht

Eher seltener, aber möglich, ist das Wechselmodell für Väter mit Sorgerecht. Bei diesem Modell ist der Lebensmittelpunkt des Kindes zur Hälfte der Zeit bei der Mutter und die andere Hälfte der Zeit beim Vater. Das Kind wohnt demnach während des Umgangs beim entsprechenden Elternteil. Das Wechselmodell kommt zur Anwendung, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben nah beieinander leben oder die berufliche Situation ein Wechselmodell erforderlich macht. Nichtsdestotrotz ist das Wechselmodell meist mit mehr Aufwand verbunden und kann vor allem für das Kind eine Belastung darstellen.

Umgangsrecht des Vaters verweigern

Der Umgang kann sowohl vom Kind, vom Vater als auch von der Mutter verweigert werden. Nicht selten versucht die Mutter dem Vater den Umgang zu verweigern, indem sie sich querstellt, jedoch ist diese Vorgehensweise nicht zulässig. Grundsätzlich ist davon abzuraten, eigenmächtig zu handeln, denn das Umgangsrecht muss gerichtlich von einem Familiengericht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Es ist ratsam, beim Jugendamt oder bei Gericht Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Umgangsrecht kann nur bei Kindeswohlgefährdung verweigert werden. Dies könnten sein:

  • Ansteckende Krankheiten
  • Auffälligkeiten des Kindes
  • Suchtproblematiken des Vaters
  • Entführungsgefahr

In diesem Fall kann das Umgangsrecht für einige Zeit eingeschränkt oder pausiert werden, allerdings ist ein völliger Ausschluss des Umgangs auf Dauer nur bei schwerwiegenden Fällen über eine gerichtliche Einschränkung möglich.

Umgang einschränken bei alleinigem Sorgerecht der Mutter?

Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht kann sie einige Einschränkungen bei der Art des Umgangs vornehmen. Wer das alleinige Sorgerecht innehat, darf Regeln für den Umgang festlegen. Beispielsweise kann sie dem Vater verbieten das Kind mit dem Motorrad abzuholen oder den Umgang mit Dritten verbieten. Wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes sind in diesem Fall nur vom Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht zu treffen.

Kind verweigert den Umgang mit dem Vater

Auch das Kind kann den Umgang mit dem Vater verweigern, allerdings ändert dies nichts am Umgangsrecht des Vaters. Andere Bezugspersonen sollten auf das Kind einwirken, um den Kontakt zum Vater zu fördern. Allerdings ist hierbei stets zu hinterfragen, warum sich das Kind vehement wehrt und keinen Kontakt wünscht. Es kann einerseits ein wichtiges Zeichen des Kindes sein, dass mit der Beziehung zum Vater etwas nicht stimmt (Kindesmissbrauch, Suchtproblem) oder andererseits ein Wohlgefallen gegenüber der Mutter sein, da das Kind weiß, dass die Mutter nicht mit dem Vater auskommt oder ihr der Kontakt nicht gefällt. Bereits ein negativ aufgeschnapptes Wort über den Vater kann das Kind dazu verleiten, der Mutter zuliebe den Kontakt zu verweigern. Je älter das Kind ist, desto eher sollte man die Wünsche des Kindes respektieren.

Vater verweigert den Umgang mit dem Kind – Besteht eine Umgangspflicht?

Was geschieht, wenn der Vater selbst den Kontakt mit dem Kind verweigert? Gemäß Rechtsprechung ist der Vater zum Umgang nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, demnach besteht für den Vater eine Umgangspflicht. In der Praxis ist es jedoch kontraproduktiv, den Vater zum Umgang zu zwingen. Diese Vorgehensweise ist dem Kindeswohl nicht dienlich. Es kann auch nicht das Wechsel- oder Residenzmodell gegen den Willen eines Vaters durchgesetzt werden. Kann jedoch bewiesen werden, dass ein erzwungener Umgang für die Entwicklung des Kindes förderlich ist, kann der Vater rechtlich zum Kontakt gezwungen werden. Der Vater hat eine Umgangspflicht, kann aber nur dann zum Umgang gezwungen werden, wenn der Kontakt der Entwicklung des Kindes förderlich ist.

Umgangsrecht gerichtlich durchsetzen – Was ist zu tun?

Gelangen die Eltern zu keiner einvernehmlichen Umgangsvereinbarung, dann muss der Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden. Nötigenfalls muss ein Vater, der den Umgang verweigert bekommt, das Umgangsrecht einklagen. Ein umgangsberechtigter Vater hat einen Anspruch auf Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Umgangsrechts. Er kann demnach das Jugendamt konsultieren, welches vermittelnd agiert. Das Jugendamt kümmert sich dann um:

  • Die Durchführung der Umgangsregeln, Vereinbarungen und Gerichtsbeschlüsse
  • Die Informationen über die Verhältnisse des Kindes
  • Die Einrichtung von Umgangskontakten

Das Gericht entscheidet stets nach dem Kindeswohlprinzip und trifft Umgangsregelungen, die den Bedürfnissen des Kindes am besten dienlich sind. Hierfür werden alle Einzelheiten des Falles berücksichtigt. Verweigert die Mutter trotz gerichtlicher Umgangsregelungen nach wie vor den Umgang mit dem Kind, kann dies zu einem Ordnungsgeld oder Ordnungshaft führen.

Durchsetzung gerichtlicher Umgangsregelungen

Hat das Gericht beispielsweise angeordnet, dass der Vater das Kind jedes zweite Wochenende ab Freitag Nachmittag 16 Uhr sehen darf, aber die Mutter und das Kind sind zu dieser Uhrzeit nie anwesend, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen für die Mutter führen. Sie ist dazu angehalten, den Umgang mit dem Vater zu fördern und zu unterstützen, indem sie sich an Vereinbarungen hält.

Zeigt sie sich jedoch uneinsichtig, dann kann dies je nach Ausmaß des Vergehens zu einem Ordnungsgeld oder einer Ordnungshaft führen. Ferner kann das Gericht der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen und anordnen, dass Gerichtsvollzieher das Kind abholen und dem Vater übergeben.

Verweigert die Mutter trotz gerichtlicher Umgangsregelung den Kontakt, hat dies rechtliche Konsequenzen z.B. via Ordnungsgeld, Zwangshaft, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht.

 

An wen sollte sich der Vater wenden, um sein Umgangsrecht durchzusetzen?

Ist keine Kommunikation und Einigung mit der Mutter möglich, sollte sich der Vater zunächst an das Jugendamt wenden, um sein Umgangsrecht einzufordern. Der Vater kann beim Jugendamt eine kostenlose Beratung wahrnehmen und somit einen Überblick über seine außergerichtlichen und gerichtlichen Handlungsmöglichkeiten bekommen. Das Jugendamt kümmert sich zunächst um eine außergerichtliche Lösung und versucht eine sinnvolle Umgangsregelung mit der Mutter zu erarbeiten.

Ist dies nicht möglich, muss der gerichtliche Weg gegangen werden. Hierfür ist die Konsultation eines Anwalts für Familienrecht sinnvoll, um die Ansprüche vor dem Familiengericht durchzusetzen. Das Gericht prüft dann, welche Regelungen zum Besuchsrecht am besten dem Wohl des Kindes entsprechen. Die im Gerichtsurteil festgelegten Umgangsregelungen müssen vom Vater und von der Mutter befolgt werden, andernfalls hat dies rechtliche Konsequenzen für sie.

Wobei kann ein Anwalt für Familienrecht einem Vater beim Umgangsrecht helfen?

Sobald das Umgangsrecht eingeklagt werden muss, ist ein Anwalt empfehlenswert. Vor dem Familiengericht besteht aber kein Anwaltszwang, wenn das Umgangsrechtsverfahren nicht als Folgesache einer Scheidungsangelegenheit geklärt wird. Ein Anwalt hilft Ihnen als Vater, Ihre Rechte und Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Unter Umständen ist auch eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung mit der Mutter durch Mitwirkung des Anwalts möglich. Ein Anwalt für Familienrecht berät Sie ausführlich, erläutert Ihnen Ihre Ansprüche und Rechte, versucht eine außergerichtliche Einigung mit der Mutter zu erzielen oder stellt nötigenfalls einen Antrag auf Umgang beim Familiengericht und setzt Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

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FAQ: Umgangsrecht des Vaters

Das Umgangsrecht darf nur bei Kindeswohlgefährdung vom Familiengericht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Gründe hierfür können Alkohol- und Drogenkonsum, Kindesmissbrauch, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht oder Entführungsgefahr sein.
Wie oft ein Vater sein Kind sehen darf, ist von den individuellen und einvernehmlichen Umgangsvereinbarungen mit der Mutter abhängig. War keine Einigung möglich, legt das Gericht eine Regelung fest. Die Dauer sowie die Häufigkeit des Umgangs sind vom Alter des Kindes abhängig. Die 14-tägige Wochenendregelung ist eine gängige Variante.
Das Sorgerecht ist vom Umgangsrecht abzugrenzen; selbst ein Vater ohne Sorgerecht hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Allerdings darf er keine wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes treffen, denn dies ist dem sorgeberechtigten Elternteil vorbehalten.
Wird keine einvernehmliche Umgangsregelung mit der Mutter gefunden, muss das Umgangsrechts außergerichtlich eingefordert oder gerichtlich eingeklagt werden.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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