Das Jugendamt kümmert sich dann um:
- Die Durchführung der Umgangsregeln, Vereinbarungen und Gerichtsbeschlüsse
- Die Informationen über die Verhältnisse des Kindes
- Die Einrichtung von Umgangskontakten
Das Gericht entscheidet stets nach dem Kindeswohlprinzip und trifft Umgangsregelungen, die den Bedürfnissen des Kindes am besten dienlich sind. Hierfür werden alle Einzelheiten des Falles berücksichtigt. Verweigert die Mutter trotz gerichtlicher Umgangsregelungen nach wie vor den Umgang mit dem Kind, kann dies zu einem Ordnungsgeld oder Ordnungshaft führen.
Durchsetzung gerichtlicher Umgangsregelungen
Hat das Gericht beispielsweise angeordnet, dass der Vater das Kind jedes zweite Wochenende ab Freitag Nachmittag 16 Uhr sehen darf, aber die Mutter und das Kind sind zu dieser Uhrzeit nie anwesend, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen für die Mutter führen. Sie ist dazu angehalten, den Umgang mit dem Vater zu fördern und zu unterstützen, indem sie sich an Vereinbarungen hält.
Zeigt sie sich jedoch uneinsichtig, dann kann dies je nach Ausmaß des Vergehens zu einem Ordnungsgeld oder einer Ordnungshaft führen. Ferner kann das Gericht der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen und anordnen, dass Gerichtsvollzieher das Kind abholen und dem Vater übergeben.
- Verweigert die Mutter trotz gerichtlicher Umgangsregelung den Kontakt, hat dies rechtliche Konsequenzen (Ordnungsgeld, Zwangshaft, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht).
An wen sollte sich der Vater wenden, um sein Umgangsrecht durchzusetzen?
Ist keine Kommunikation und Einigung mit der Mutter möglich, sollte sich der Vater zunächst an das Jugendamt wenden, um sein Umgangsrecht einzufordern. Der Vater kann beim Jugendamt eine kostenlose Beratung wahrnehmen und somit einen Überblick über seine außergerichtlichen und gerichtlichen Handlungsmöglichkeiten bekommen. Das Jugendamt kümmert sich zunächst um eine außergerichtliche Lösung und versucht eine sinnvolle Umgangsregelung mit der Mutter zu erarbeiten. Ist dies nicht möglich, muss der gerichtliche Weg gegangen werden. Hierfür ist die Konsultation eines Anwalts für Familienrecht sinnvoll, um die Ansprüche vor dem Familiengericht durchzusetzen.
Das Gericht prüft dann, welche Regelungen zum Besuchsrecht am besten dem Wohl des Kindes entsprechen. Die im Gerichtsurteil festgelegten Umgangsregelungen müssen vom Vater und von der Mutter befolgt werden, andernfalls hat dies rechtliche Konsequenzen für sie.