Das Existenzminimum wurde 2020 auf 1.160 Euro angehoben (730 Euro für allgemeinen Bedarf und 430 Euro für Wohnkosten). Dieses Minimum beschränkt den Kindesunterhalt, wenn der Pflichtige sonst diesen Betrag unterschreiten würde. Verdient der Vater aus dem obigen Beispiel 1.300 Euro pro Monat und die Tochter ist 4 Jahre alt, so müsste er laut Düsseldorfer Tabelle 2020 369 Euro Kindesunterhalt zahlen.
- 1.300 Euro Nettoeinkommen – 369 Euro Kindesunterhalt = 931 Euro Restbetrag
Das ist zu wenig. Dementsprechend wären hier maximal 140 Euro einforderbar. Wie Sie sehen beträgt der Mindestunterhalt für ein Kind, welches unter 6 Jahren alt ist, 369 Euro pro Monat (bei mehr Nettogehalt, wird mehr Kindesunterhalt geschuldet).
Düsseldorfer Tabelle ab dem 01. Januar 2020:
Die Düsseldorfer Tabelle staffelt sich nach:
- Nettoeinkommen
- Alter des Kindes
- Und später – bei den Zahlbeträgen – auch der Anzahl der Kinder
Bedenken Sie, dass die Zahlen, die Sie hier finden, nicht dem entsprechen, was später in den Überweisungsträger eingetragen werden muss. Die Zahlbeträge für das Jahr 2020 finden Sie weiter unten.
Nettoeinkommen | 0-5 Jahre | 6-11 Jahre | 12-17 Jahre | ab 18 Jahre | Prozentsatz | Bedarfskontroll-
Betrag
|
bis 1.900 Euro | 369 | 424 | 497 | 530 | 100 | 960 / 1.160 |
1.901-2.300 Euro | 388 | 446 | 522 | 557 | 105 | 1.400 |
2.301-2.700 Euro | 406 | 467 | 547 | 583 | 110 | 1.500 |
2.701-3.100 Euro | 425 | 488 | 572 | 610 | 115 | 1.600 |
3.101-3.500 Euro | 443 | 509 | 597 | 636 | 120 | 1.700 |
3.501-3.900 Euro | 473 | 543 | 637 | 679 | 128 | 1.800 |
3.901-4.300 Euro | 502 | 577 | 676 | 721 | 136 | 1.900 |
4.301-4.700 Euro | 532 | 611 | 716 | 764 | 144 | 2.000 |
4.701-5.100 Euro | 561 | 645 | 756 | 806 | 152 | 2.100 |
5.101-5.500 Euro | 591 | 679 | 796 | 848 | 160 | 2.200 |
Verdienen Sie mehr als 5.500 Euro so trifft die Düsseldorfer Tabelle keine Aussage über die Unterhaltszahlung. Das bedeutet: es muss eine individuelle Lösung gefunden werden. In der Praxis ist es häufig so, dass in diesen Fällen der Höchstsatz gezahlt wird. Im Zweifel sollten Sie Ihren Anwalt für Familienrecht aufsuchen. In einem Unterhaltsvertrag kann beispielsweise eine rechtsverbindliche Regelung getroffen werden. Das schafft Sicherheit für alle Parteien – vor allem für das anspruchsberechtigte Kind!