Auswirkungen der Scheidung auf gemeinsame Kinder
Eine Scheidung ist meistens kein einfacher Weg und es wird erst recht schwierig, wenn auch noch gemeinsame Kinder davon betroffen sind. Gerade die Verantwortung, welche man für die Kinder hat, verbindet das ehemalige Ehepaar ein Leben lang und es ist nicht immer einfach, den nötigen Abstand zueinander zu bekommen, ohne das die Kinder darunter leiden müssen. Zudem ist es auch von großer Wichtigkeit, dass trotz dieser Scheidung, die Eltern zu einer gemeinsamen, kindgerechten Lösung kommen.
Man muss nicht miteinander Kaffee trinken gehen, oder den Kindergeburtstag gemeinsam feiern, aber es sollte Möglich sein, dass das Kind beide Eltern sehen kann und sich dort keine gegenseitigen Steine in den Weg gelegt werden. Es ist deshalb auch wichtig, dass irgendwann ein Überwinden der Trennung stattfinden kann und man eine gesunde Basis zu dem anderen Elternteil haben kann. Dem Kind zuliebe.
Die gemeinsame Sorge
Der Weg der einer Scheidung bis zu dessen Vollendung hat keinerlei Auswirkungen auf das gemeinsame Sorgerecht. Dieses wird auch nach der Scheidung weiterhin bestehen bleiben, da das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl dient. Hierbei ist es auch unerheblich, ob sie das gemeinsame Kind nun alleine beherbergen, sowie den Großteil der Erziehung übernehmen, es ist im Interesse des Kindes, dass sich weiterhin beide Elternteile um es sorgen. Hier ist auch zu beachten, das ein Kind, welches die Trennung seiner Eltern miterlebt hat, nun ebenfalls einen Verlust des geschiedenen Elternteils erlebt hat und wohlmöglich ein stärkeres Bedürfnis danach hat, diesen Elternteil zu sehen. Dieses Bedürfnis sollte unbedingt Ernst genommen werden und eine nötige Aufmerksamkeit bekommen.
Wichtig ist hier auch zu sagen, dass das Sorgerecht nicht zum Bestandteil einer möglichen Aussetzung mit dem ehemaligen Ehepartner gemacht werden sollte. Auch sollte verhindert werden, das Sorgerecht missbräuchlich dazu zu verwenden, es für Forderungen hinsichtlich der bevorstehenden Scheidung zu nutzen. Dies führt nur dazu, dass der elterliche Disput auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Vor allem weil es auch für den betreuenden Elternteil von Vorteil ist, wenn sich der andere Part ebenfalls mit um die Sorge des Kindes bemüht. Denn damit bleibt einem Selbst, auch etwas mehr Zeit für sich.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Genauso wie das Sorgerecht, spielt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht eine große Rolle nach einer Scheidung. Dieses dient nämlich dazu den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Dieses Recht haben beide Elternteile inne und diese müssen dann auch gemeinsam entscheiden, wo das Kind nach der Scheidung leben soll, da es nicht so ist, dass das Kind nach der Trennung bei dem Elternteil bleibt, welcher in der Ehewohnung weiterlebt.
Entscheidend ist eher, bei welchem Part das Kind am besten aufgehoben wäre. Können sich die Eltern dahingehend nicht entscheiden, dann wird dies in einem Gerichtsverfahren festgesetzt. Hierbei wird auch beachtet, welcher Teil der Eltern für die Erziehung geeignet ist, aber auch, wo der meiste Sozialkontakt für das Kind besteht und ob ein Umzug die Bindung zu Geschwistern oder dem anderen Elternteil schaden könnte. Allerdings sollte Dringend davon Abgesehen werden, das Sorgerecht und Umgangsrecht zu vereiteln, indem man in eine weit entfernte Stadt oder gar ins Ausland zieht.