Ein weiterer Weg eine rechtsgültige Scheidungsvereinbarung zu verändern, ist der sogenannte Widerruf. Dieser ist jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig. So kann die Vereinbarung immer dann widerrufen werden, wenn die Vereinbarungen als sittenwidrig angesehen werden müssen. Auch eine starke Benachteiligung eines Vertragspartners aufgrund von Einschüchterung oder Gutgläubigkeit kann im Einzelfall einen Widerruf der Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglichen.
Tipps für die Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Regelung der Scheidungsfolgen ist ein wichtiger Meilenstein im Zuge einer Scheidung. Entsprechend ernst sollten beide Ehegatten diese Vereinbarung und die darin geregelten Folgen nehmen. Experten raten dazu, sich ausreichend Zeit für die Regelung der einzelnen Scheidungsfolgen zu nehmen. Können beide Ehegatten gemeinsame Lösungen finden, so bietet es sich an, zunächst einmal Möglichkeiten und Wünsche zu besprechen und so eine Vereinbarung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Ein weiterer wichtiger Tipp ist, sich von fachkundiger Seite beraten zu lassen. Hier kann natürlich der eigene Anwalt für Familienrecht konsultiert werden, aber auch Scheidungsberatungsstellen bieten wichtige Hilfestellungen auf dem Weg zur Scheidungsfolgenvereinbarung. Wichtig ist zudem, dass man wirklich alle Folgen regelt. Wer zum Beispiel keine Regelung darüber trifft, wer zum Beispiel den gemeinsam aufgenommenen Kredit für die Eigentumswohnung zu bezahlen hat, kann im schlimmsten Fall am Ende einen Kredit tilgen, ohne die Wohnung weiterhin nutzen zu können.
Sollten Sie nicht formbedürftige Folgen selbst – also ohne Anwalt oder Notar – schriftlich vereinbaren, so sollten sie dennoch einen Juristen hinzuziehen, um von diesem die Vereinbarung auf ihre Rechtsgültigkeit überprüfen zu lassen. Denn ist die Vereinbarung erst einmal im Zuge der Scheidungsverhandlung angenommen kann sie selbst dann nicht mehr geändert werden, wenn ein Partner erkennt, dass er womöglich nicht ganz so gut verhandelt hat.
So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht unterstützen!
Um eine Scheidung schnellstmöglich und kostengünstig zu regeln, müssen die rechtlichen Folgen geklärt werden. Hierbei ist ein Anwalt für Familienrecht die richtige Anlaufstelle, um detaillierte Informationen über einen reibungslosen Ablauf zu erhalten. Anhand einer Scheidungsfolgenvereinbarung wird neben dem nachehelichen Unterhalt auch der Versorgungsausgleich vereinbart und mit Hilfe eines Rechtsberaters aufgesetzt.
Durch eine einvernehmliche Scheidung können Sie Zeit und Geld sparen und zusätzlich verhindern, dass ein Familiengericht über die Scheidungsfolgenvereinbarung entscheidet. Mit einem Familienrechtsanwalt können Sie dies bereits vor dem Gerichtstermin in schriftlicher Form festhalten und somit die Dauer des Scheidungsprozesses erheblich verkürzen.