Eigenheim als Ursache für die Schulden
Ein gemeinsames Haus ist natürlich eine Investition, die selten ohne Schulden auskommt. Sofern nach der Scheidung noch Schulden auf dem gemeinsamen Haus sind, ist das eine Sache, die zwischen den Ehepartnern ebenso als Scheidungsfolge geregelt werden muss. Generell ist es so, dass auch in diesem Fall die schriftlich fixierten Verpflichtungen gelten. Derjenige, der unterschrieben hat, muss nach der Scheidung für die Schulden aufkommen.
Doch dabei ist es mit der Begleichung des Hauskredits nicht getan. Denn im Falle einer gemeinsamen Immobilie spielen die Eigentumsverhältnisse auch eine Rolle. Neben den Tilgungsraten für die Immobilie, ist auch wichtig, wer Inhaber des Grundstücks ist. Und auch, ob die Eheleute nach der Scheidung weiterhin gemeinsam in dem Haus leben – oder es eben verkauft werden soll. Die Besitzverhältnisse für die gemeinsame Immobilie sind im Grundbuch festgehalten. Diese Vereinbarungen gelten auch nach der Scheidung.
Was tun, wenn der Partner Schulden macht?
In vielen Ehen passiert es, dass ein Ehegatte quasi auf eigene Faust Schulden macht, ohne dass der Partner etwas davon weiß. Nimmt der Ehepartner beispielsweise heimlich einen Kredit auf, dann wird er auch der einzige Schuldner bleiben. Sofern der Kredit nur von ihm unterschrieben wurde. Sofern der Partner aufgrund gewisser Umstände nicht in der Lage sein sollte, seinen Kredit alleine zu bedienen, wird der Ehegatte nicht zur Haftung gezogen. Die Schulden sind Verbindlichkeiten, die nur bei dem Partner bleiben, der auch unterschrieben hat. Jedoch kann es aufgrund solcher Fällen durchaus überhaupt erst zur Scheidung kommen. Denn ein finanziell unverantwortlicher Ehegatte ist nicht selten ein Grund für eine Scheidung.