Berechnung der Anwaltskosten für eine Scheidung
Die Kosten für den Rechtsanwalt setzen sich aus drei entscheidenden Kostenfaktoren zusammen: der Verfahrensgebühr, der Terminsgebühr und der Auslagengebühr. Das Ergebnis dieser Posten muss mit 1,19 multipliziert werden, da auf das Anwaltshonorar 19 % Mehrwertsteuer gezahlt werden müssen – die Gerichtskosten werden nicht besteuert. Sollten Sie eine Scheidung anstreben, so können Sie sich im Voraus mit Ihrem Anwalt über die auf Sie zukommenden Scheidungskosten verständigen. Ein Anwalt weiß aus seinen Erfahrungen und seiner rechtlich kompetenten Einschätzung recht schnell, in welchem Preisrahmen sich die Scheidungskosten bewegen werden.
Berechnungsgrundlage Verfahrenswert
Grundsätzlich wird die Höhe der Kosten für den Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren nach dem sogenannten Verfahrenswert (Streitwert) bemessen. Der Verfahrenswert beschreibt den Gegenwert jener Aspekte, die im Hauptverfahren verhandelt werden. Der Verfahrenswert einer Scheidung ist somit nicht jener Betrag, der von den Ehegatten zu bezahlen ist, sondern der Gesamtwert aller im Scheidungsverfahren zu regelnden Werte, Gegenstände und Ansprüche. Aus diesem Grund spricht man hierbei auch oftmals vom Gegenstandswert.