Leben die Ehegatten getrennt, dann können beide die ihnen gehörenden Haushaltsgegenstände beanspruchen, wie es durch § 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt ist. Sollte ein Partner einen Gegenstand jedoch zur Führung des Haushalts benötigen, so kann es angemessen sein, ihm diesen einstweilen zum eigenen Gebrauch zu überlassen. Gegenstände, die beiden gemeinsam gehören, sind ebenso untereinander aufzuteilen.
Klärungsbedarf zwischen den Eheleuten besteht auch bezüglich der Ehewohnung. Hierzu heißt es in § 1361b im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass Eigentumsrechte oder sonstige Nutzungsrechte an der Wohnung (wie zum Beispiel der Nießbrauch oder das Wohnrecht) besonders zu berücksichtigen sind, wenn es um die Frage geht, welcher der Ehepartner in der Ehewohnung bleibt. Jedoch kann jeder Ehegatte verlangen, dass ihm ein Teil oder die gesamte Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen wird. Sobald einer der Ehegatten ausgezogen ist, hat er 6 Monate lang Zeit, zu bekunden, dass er wieder in die Wohnung zurückkehren möchte. Ansonsten ist davon auszugehen, dass er diese dem anderen Ehegatten zur alleinigen Nutzung überlässt.
Doch was ist nun konkret zu beachten, wenn Ehepartner getrennt leben und dies anstelle einer Scheidung vielleicht sogar auf Dauer tun wollen? Verbringen die Eheleute eine lange Zeit getrennt lebend, dann kann das einen Einfluss auf diverse Ansprüche haben. So ist zum Beispiel laut § 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für die Berechnung des Zugewinnausgleichs der Zeitpunkt relevant, zu welchem die Scheidung rechtshängig wird. Das gilt auch für den Versorgungsausgleich, der laut § 3 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) für die gesamte Ehezeit, die erst mit Zustellung des Scheidungsantrags endet, vorgenommen wird. Auch in Bezug auf nachehelichen Unterhalt kann eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung Nachteile mit sich bringen. Ausführliche Informationen zu den Trennungsfolgen und den Risiken für Eheleute, die auf Dauer ohne Scheidung getrennt lebend bleiben wollen, erhalten Sie im Folgenden.
Was bedeutet eine Trennung für die Ehepartner?
So manche Ehekrise führt zu einer Trennung der Eheleute. Entweder einer der Ehepartner zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus oder beide bleiben – ohne dass dabei jedoch noch von einer gemeinsamen Lebens- und Haushaltsführung gesprochen werden kann. Mit der Trennung ist der erste Schritt in Richtung einer Scheidung getan, doch muss eine Trennung nicht zwangsläufig auch zur Scheidung führen.
Eine Scheidung ohne einem vorausgehenden Trennungsjahr ist hingegen im Normalfall nicht möglich. Lediglich dann, wenn ein sogenannter Härtefall (zum Beispiel durch gewalttätiges Verhalten) vorliegt, kann die Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres vorgenommen werden. Ansonsten gilt:
Die Ehegatten können es sich in dieser Zeit auch noch anders überlegen und sich gegen eine Scheidung aussprechen. Das ist sowohl dahingehend möglich, dass die Eheleute wieder zueinander finden und die Ehe fortführen oder aber dass sie beschließen, weiterhin getrennt lebend zu bleiben ohne sich scheiden zu lassen. Denn: Reicht keiner der Ehegatten die Scheidung ein, so findet sie auch nicht statt. Die Ehe bleibt jedoch – formell betrachtet – aufrecht, was durchaus einen Einfluss auf die weitere Lebensführung der Eheleute haben kann. Zudem bleibt auch eine Trennung nicht ohne Folgen.