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Scheidung ohne Ehevertrag

Was muss man bei einer Scheidung ohne Ehevertrag beachten? Bei der Hochzeit sind die meisten Paare mit der Planung der Festlichkeiten, der Wahl des Brautkleids und der Suche nach der perfekten Hochzeitstorte beschäftigt.

Nur wenige Ehepaare denken dann an einen Ehevertrag, dabei ist die Ehe eine der wichtigsten rechtlichen Vereinbarungen, die man in seinem Leben unterzeichnet. Ein Ehevertrag hat meist einen bitteren Nachgeschmack. Doch rechtlich betrachtet, ist es eine sinnvolle Absicherung für beide Ehepartner. Was ist, wenn man keinen Ehevertrag macht und wie viel kostet ein Ehevertrag?

Der folgende Artikel erläutert Ihnen, was mit dem in die Ehe eingebrachten Vermögen passiert und wie eine Scheidung ohne Ehevertrag abläuft. Ebenso geht er darauf ein, was mit der Firma bei Scheidung ohne Ehevertrag geschieht und was mit der Zugewinngemeinschaft bei Scheidung passiert.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Was gilt bei Ehe ohne Ehevertrag? Rechtlich leben alle Ehepaare, die ohne Ehevertrag heiraten, in einer Zugewinngemeinschaft. Genau genommen bedeutet dies, dass das Vermögen getrennt ist. Das Vermögen, das den Eheleuten vor der Eheschließung gehört hat, bleibt weiterhin in ihrem Besitz.

Dabei verwaltet jeder sein Vermögen selbst und haftet für seine eigenen Schulden. Das in die Ehe eingebrachte Vermögen gehört demnach dem entsprechenden Ehepartner. Was geschieht mit einem Haus, das in die Ehe eingebracht wurde, bei einer Scheidung? Zunächst einmal bleibt der Eigentümer einer Immobilie während der Ehe weiterhin Alleineigentümer.

Oftmals herrscht der Irrglaube vor, dass das Vermögen beider Eheleute nach der Eheschließung beiden gehört. Doch das ist nicht richtig, denn während der Ehe bleiben die Eheleute weiterhin die Eigentümer ihrer Vermögenswerte. Erst bei einer Scheidung erfolgt ein Zugewinnausgleich. Nicht immer bringen Ehepartner Vermögen, sondern Schulden in die Ehe ein. Allerdings muss der andere Ehepartner nicht für diese Schulden haften. Demnach muss ein Ehepaar bei bestehenden Schulden keinen Ehevertrag abschließen, obwohl es dennoch ratsam sein kann.

Was geschieht mit dem Vermögen, das nachher in die Ehe eingebracht wird? Sollte ein Ehepartner während der Ehe Vermögen erwerben, dann ist er auch in diesem Fall Alleineigentümer. Dies gilt auch bei einer Erbschaft. Bei einem gemeinsamen Hauskauf, der vertraglich festgehalten wurde, ist dies anders. Hierbei sind beide Ehepartner Eigentümer der Immobilie und müssen die Darlehensschulden gemeinsam tilgen.

Welche Einschränkungen gibt es bei der Zugewinngemeinschaft?

Zwar kann jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen verwalten, jedoch unterliegen die Ehegatten einer Verfügungsbeschränkung und können mit dem Vermögen nicht alles machen. Beispielsweise kann ein Ehepartner nicht allein über die Haushaltsgegenstände (Waschmaschine, Fernseher) verfügen und benötigt die Zustimmung des anderen. Möchte ein Partner Haushaltsgegenstände verkaufen, muss er den anderen um Einverständnis bitten. Gleiches gilt während des Trennungsjahrs. Ebenso kann ein Ehepartner nicht über sein gesamtes Vermögen allein verfügen, sodass er als Alleineigentümer einer Immobilie nicht einfach das Haus verkaufen kann.

Beispiel:

Frau Müller besitzt ein Grundstück im Wert von 150.000 Euro und hat kein weiteres Vermögen. Sie möchte das Grundstück verkaufen. Hierfür benötigt sie die Zustimmung ihres Ehemanns, da sie kein weiteres Vermögen besitzt. Überträgt ein Ehepartner dem anderen ein Grundstück und räumt er sich dabei ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch ein, muss er nicht die Erlaubnis des anderen Ehepartners einholen, sofern er noch 15% seines Restvermögens behält.

Was geschieht mit der Zugewinngemeinschaft bei Scheidung?

Eine Zugewinngemeinschaft endet durch Scheidung oder den Tod eines Ehepartners. Wird die Ehe aufgelöst, dann erfolgt ein Zugewinnausgleich, bei dem die Vermögenswerte der beiden Ehepartner entscheidend sind und gegeneinander aufgewogen werden. Somit kann bei einer Scheidung durch den Zugewinnausgleich ein weniger vermögender Ehepartner einen Vorteil haben. Beim Zugewinnausgleich wird das Anfangsvermögen jedes Ehepartners mit seinem Endvermögen verglichen. Anschließend wird der geringere Zugewinn vom höheren abgezogen und das Ergebnis halbiert. Diese Hälfte erhält dann der weniger vermögende Ehepartner.

Beispiel:

Herr Müller hat während der Ehe 70.000 Euro hinzugewonnen, aber seine Frau lediglich 20.000 Euro. Die Differenz beträgt demnach 50.000 Euro, sodass die Ehefrau einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns in Höhe von 25.000 Euro hat.

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Wie wird das in die Ehe eingebrachte Vermögen aufgeteilt?

Das in die Ehe eingebrachte Vermögen wird im Grunde nicht aufgeteilt, sondern lediglich beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Handelt es sich um eine Immobilie, so verbleibt diese im Besitz des Alleineigentümers, sofern kein Wohnrecht für den anderen Ehepartner besteht. Auch eine Erbschaft oder eine Schenkung, die als in die Ehe eingebrachtes Vermögen gilt, wird beim Zugewinnausgleich bei Scheidung nicht aufgeteilt.

Handelt es sich um eine Erbschaft oder eine Schenkung, dann ist diese vom Zugewinnausgleich bei Scheidung ausgeschlossen, d.h. bei einer Scheidung ohne Ehevertrag wird diese nicht berücksichtigt. Wünschen Sie eine Berücksichtigung des Erbes, muss dies in einem Ehevertrag vereinbart werden.

Was geschieht mit dem Haus, das mit in die Ehe eingebracht wurde, bei Scheidung?

Bringt ein Ehepartner ein Haus in die Ehe, bleibt er bei Scheidung und während der Ehe zunächst Alleineigentümer, es sei denn es tritt ein Sonderfall ein. Durch den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird der Eigentümer im Grundbuch nicht geändert. Durch die Eheschließung wird der andere Ehepartner auch nicht zum Miteigentümer der Immobilie. Gleiches gilt, wenn ein Ehepartner eine Immobilie während der Ehe kauft und Alleineigentümer im Grundbuch ist. Beim Zugewinnausgleich spielt lediglich der Mehrerwerb, der sogenannte Zugewinn, eine Rolle. Bei einer Immobilie kann ein Zugewinn durch Mieteinnahmen oder durch einen Wertzuwachs erfolgen. Dann wird der Zugewinn bei der Teilungsmasse berücksichtigt.

Bei einer Immobilie ist ein Ehevertrag vor allem deswegen ratsam, da die Berücksichtigung der Immobilie beim Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag meist zusätzliche Kosten verursacht. Wer also Kosten einer Scheidung sparen möchte, sollte einen Ehevertrag aufsetzen. Zusätzliche Kosten entstehen vor allem dadurch, dass der Wert der Immobilie ermittelt werden muss. Wurde das Haus in die Ehe eingebracht, ist bei Scheidung der Wert der Immobilie am Tag der Eheschließung zu ermitteln. Da nicht alle Ehepartner mit der Wertschätzung der Immobilie einverstanden sind, entstehen weitere Scheidungskosten durch das strittige Gerichtsverfahren.

Zugewinnausgleich bei Scheidung – Änderungen durch einen Ehevertrag

In einem Ehevertrag können Sie die Regelungen der Zugewinngemeinschaft nach Ihren individuellen Vorstellungen ändern. Hierfür müssen Sie einen Ehevertrag beim Notar erstellen lassen. Hinsichtlich der Änderungen haben die Eheleute folgende Möglichkeiten:

  • Die Eheleute können festlegen, dass kein Zugewinnausgleich bei Scheidung stattfinden soll.
  • Sie können den Wert des Anfangsvermögens im Ehevertrag festlegen.
  • Ebenso können Sie die Mindestdauer der Ehe festlegen. Bei einer Ehe von höchstens 3 Jahren muss kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Ähnliche Vereinbarungen können bezüglich des Zugewinnausgleichs getroffen werden.
  • Die Eheleute können auch eine Kinderklausel vereinbaren, bei welcher erst bei Geburt eines Kindes der Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt.

Inwieweit eine modifizierte Zugewinngemeinschaft durch einen Ehevertrag für Sie sinnvoll ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Familienrecht mitteilen. Lassen Sie sich ausführlich beraten.

Was geschieht mit den Schulden bei einer Scheidung ohne Ehevertrag?

Bringt ein Ehepartner Schulden in die Ehe, dann bleibt er auch während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft alleiniger Schuldner. Gleiches gilt bei der Scheidung ohne Ehevertrag oder wenn die Schulden während der Ehe entstanden sind. In der Zugewinngemeinschaft werden keine Schulden auf den anderen Ehepartner übertragen.

Der andere Ehepartner kann nur zum Schuldner werden, wenn er den Kreditvertrag unterzeichnet oder eine Bürgschaft übernimmt. Haben beide Ehepartner einen Kreditvertrag bei der Bank abgeschlossen, gelten sie als Gesamtschuldner und müssen für die Verbindlichkeiten gemeinsam aufkommen. Beim Zugewinnausgleich müssen die Schulden vom Aktivvermögen abgezogen werden.

Wie viel kostet ein Ehevertrag?

Die Frage „Wie viel kostet ein Ehevertrag?“ kann pauschal nicht beantwortet werden. Es ist vor allem auch davon abhängig, ob ein Anwalt beauftragt wird oder nicht. Im Grunde genommen ist dieser jedoch nicht zwingend notwendig, aber dennoch empfehlenswert. Berechnungsgrundlage für die Kosten eines Ehevertrags ist das Reinvermögen der beiden Ehegatten. Nach diesem Geschäftswert richten sich die Gebühren für den Ehevertrag. Beauftragen Sie einen Anwalt für das Aufsetzen des Ehevertrags, so berechnet er die Gebühren nach den im Ehevertrag behandelten Gegenständen (Gegenstandswert).

Die Gebühren für Notare und Anwälte richten sich dabei nach unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Ein Rechtsanwalt berechnet seine Gebühren anhand der Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und ein Notar zieht hierfür das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) heran. Im Folgenden einen Überblick zu den Anwalts- und Notarkosten für einen Geschäftswert bzw. Gegenstandswert von 10.000 bis 110.000 Euro:

Geschäftswert bis (in Euro) bzw. Gegenstandswert einfache Notargebühr in Euroeinfache Anwaltsgebühr in Euro
10.00075558
13.00083604
16.00091650
19.00099696
22.000107742
25.000115788
30.000125863
35.000135938
40.0001451.013
45.0001551.088
50.0001651.163
65.0001922.248
80.0002191.333
95.0002461.418
110.0002731.503

Was geschieht mit der Firma bei Scheidung ohne Ehevertrag?

Besonders wichtig kann ein Ehevertrag bei einer Firma bei Scheidung sein. Möchte ein Unternehmer sich scheiden lassen, dann muss ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Da ein Unternehmen meist einen Zugewinn erwirtschaftet, muss dieser bei einer Scheidung gegenseitig ausgeglichen werden. Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag muss ein Unternehmer das Vermögen der Firma aufteilen.

Somit kann der andere Ehepartner bis zur Hälfte des Firmenunternehmens erhalten. Ist der Ehepartner hälftiger Miteigentümer des Unternehmens, dann steht ihm die Hälfte der Firma bei Scheidung ohne Ehevertrag zu. Ein Ehevertrag kann hierbei Abhilfe schaffen und Probleme verhindern. Hat ein Unternehmer keinen Ehevertrag abgeschlossen, kann er dies nachholen, indem er im Rahmen eines Vertrags oder einer Scheidungs­folgen­vereinbarung eine gemeinsame Lösung vereinbart.

Wir empfehlen Unternehmern eine Ehe mit Ehevertrag einzugehen, um alle Risiken einer Scheidung ohne Ehevertrag zu vermeiden. Eine Scheidung von Unternehmern kann im schlimmsten Fall die Arbeitsplätze der Mitarbeiter kosten. Bereits bei Firmengründung und bei der Eheschließung sollte man daher über einen Ehevertrag nachdenken. Nicht immer ist die Gütertrennung die beste Wahl, daher sollte man auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft in Betracht ziehen und sich ausführlich von einem Anwalt beraten lassen. Durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann das Firmenvermögen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Alle weiteren Vermögenswerte fallen jedoch in den Ausgleich.

Wann ist ein Ehevertrag noch sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist insbesondere dann sinnvoll, wenn beide Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder nach der Eheschließung teilweise oder hauptsächlich im Ausland leben. Durch einen Ehevertrag können sie die gesetzlichen Scheidungsfolgen des deutschen Rechts vereinbaren und eine entsprechende Rechtswahl treffen. Bei einer internationalen Ehe kann somit für den Scheidungsfall ein Rechtssystem gewählt und eine gerechte Vermögensaufteilung durchgeführt werden. Ebenso ist ein Ehevertrag bei großen Einkommens-, Vermögens- oder Altersunterschieden sinnvoll.

So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht unterstützen!

Nicht jedes Ehepaar möchte einen Ehevertrag aufsetzen und lebt nach der Heirat automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Bei großen Einkommens- Vermögens- oder Altersunterschieden sowie bei ausländischen Staatsangehörigkeiten ist es vor der Eheschließung jedoch sinnvoll, Ihre Lebensumstände mit einem Anwalt für Familienrecht zu besprechen. Dieser kann Sie über mögliche Vor- und Nachteile und die Folgen bei einer Scheidung ohne Ehevertrag aufklären.

Bei einer Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen beider Ehegatten getrennt und keiner haftet für die Schulden des anderen. Kommt es zur Trennung, erfolgt ein Zugewinnausgleich und es werden die Vermögenswerte der Ehepartner gegeneinander aufgewogen. Geschieht dies nicht im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung, muss ein Familienrechtsanwalt hinzugezogen werden. Der Experte beantwortet Ihnen alle juristischen Fragen und vertritt Sie vor Gericht.

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FAQ: Scheidung ohne Ehevertrag

In der Regel haben während der Ehe beide Partner an Vermögen dazu gewonnen. Zum Zugewinn zählen neben Wertpapieren, Grundstücken, Luxusgüter und Versicherungen auch das Abzahlen von Schulden.
Beim Zugewinnausgleich wird das Gesamtvermögen der Eheleute miteinander verglichen. Dabei wird bei jedem Ehegatten der Vermögenszuwachs während der Ehe bestimmt und die Differenz zwischen dem End- und Anfangsvermögen berechnet.
Anschaffungen im Trennungsjahr sind relevant, insofern damit ein Wertzuwachs erzielt wird. Dieser wird beim Zugewinnausgleich so lange berücksichtigt, bis der Scheidungsantrag rechtshängig wird. Nach § 1384 BGB ist der Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs der Zeitpunkt, an dem der Scheidungsantrag durch das Familiengericht an den Ehepartner zugestellt wird.
Laut §1382 BGB kann der zur Zahlung des Zugewinnausgleichs verpflichtete Ehepartner eine Stundung der Ausgleichsforderung vor Gericht beantragen, wenn die Zahlung unter Berücksichtigung des beiderseitigen Interesses nicht zumutbar ist. Darüber hinaus kann notariell oder durch eine Verzichtserklärung vor Gericht auf die Auszahlung verzichtet werden. Ab Rechtskraft der Scheidung verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich nach 3 Jahren.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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