Was geschieht mit dem Haus, das mit in die Ehe eingebracht wurde, bei Scheidung?
Bringt ein Ehepartner ein Haus in die Ehe, bleibt er bei Scheidung und während der Ehe zunächst Alleineigentümer, es sei denn es tritt ein Sonderfall ein. Durch den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird der Eigentümer im Grundbuch nicht geändert. Durch die Eheschließung wird der andere Ehepartner auch nicht zum Miteigentümer der Immobilie. Gleiches gilt, wenn ein Ehepartner eine Immobilie während der Ehe kauft und Alleineigentümer im Grundbuch ist. Beim Zugewinnausgleich spielt lediglich der Mehrerwerb, der sogenannte Zugewinn, eine Rolle. Bei einer Immobilie kann ein Zugewinn durch Mieteinnahmen oder durch einen Wertzuwachs erfolgen. Dann wird der Zugewinn bei der Teilungsmasse berücksichtigt.
Bei einer Immobilie ist ein Ehevertrag vor allem deswegen ratsam, da die Berücksichtigung der Immobilie beim Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag meist zusätzliche Kosten verursacht. Wer also Kosten einer Scheidung sparen möchte, sollte einen Ehevertrag aufsetzen. Zusätzliche Kosten entstehen vor allem dadurch, dass der Wert der Immobilie ermittelt werden muss. Wurde das Haus in die Ehe eingebracht, ist bei Scheidung der Wert der Immobilie am Tag der Eheschließung zu ermitteln. Da nicht alle Ehepartner mit der Wertschätzung der Immobilie einverstanden sind, entstehen weitere Scheidungskosten durch das strittige Gerichtsverfahren.
Zugewinnausgleich bei Scheidung – Änderungen durch einen Ehevertrag
In einem Ehevertrag können Sie die Regelungen der Zugewinngemeinschaft nach Ihren individuellen Vorstellungen ändern. Hierfür müssen Sie einen Ehevertrag beim Notar erstellen lassen. Hinsichtlich der Änderungen haben die Eheleute folgende Möglichkeiten:
- Die Eheleute können festlegen, dass kein Zugewinnausgleich bei Scheidung stattfinden soll.
- Sie können den Wert des Anfangsvermögens im Ehevertrag festlegen.
- Ebenso können Sie die Mindestdauer der Ehe festlegen. Bei einer Ehe von höchstens 3 Jahren muss kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Ähnliche Vereinbarungen können bezüglich des Zugewinnausgleichs getroffen werden.
- Die Eheleute können auch eine Kinderklausel vereinbaren, bei welcher erst bei Geburt eines Kindes der Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt.
Inwieweit eine modifizierte Zugewinngemeinschaft durch einen Ehevertrag für Sie sinnvoll ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Familienrecht mitteilen. Lassen Sie sich ausführlich beraten.
Was geschieht mit den Schulden bei einer Scheidung ohne Ehevertrag?
Bringt ein Ehepartner Schulden in die Ehe, dann bleibt er auch während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft alleiniger Schuldner. Gleiches gilt bei der Scheidung ohne Ehevertrag oder wenn die Schulden während der Ehe entstanden sind. In der Zugewinngemeinschaft werden keine Schulden auf den anderen Ehepartner übertragen.
Der andere Ehepartner kann nur zum Schuldner werden, wenn er den Kreditvertrag unterzeichnet oder eine Bürgschaft übernimmt. Haben beide Ehepartner einen Kreditvertrag bei der Bank abgeschlossen, gelten sie als Gesamtschuldner und müssen für die Verbindlichkeiten gemeinsam aufkommen. Beim Zugewinnausgleich müssen die Schulden vom Aktivvermögen abgezogen werden.
Wie viel kostet ein Ehevertrag?
Die Frage „Wie viel kostet ein Ehevertrag?“ kann pauschal nicht beantwortet werden. Es ist vor allem auch davon abhängig, ob ein Anwalt beauftragt wird oder nicht. Im Grunde genommen ist dieser jedoch nicht zwingend notwendig, aber dennoch empfehlenswert. Berechnungsgrundlage für die Kosten eines Ehevertrags ist das Reinvermögen der beiden Ehegatten. Nach diesem Geschäftswert richten sich die Gebühren für den Ehevertrag. Beauftragen Sie einen Anwalt für das Aufsetzen des Ehevertrags, so berechnet er die Gebühren nach den im Ehevertrag behandelten Gegenständen (Gegenstandswert).
Die Gebühren für Notare und Anwälte richten sich dabei nach unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Ein Rechtsanwalt berechnet seine Gebühren anhand der Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und ein Notar zieht hierfür das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) heran. Im Folgenden einen Überblick zu den Anwalts- und Notarkosten für einen Geschäftswert bzw. Gegenstandswert von 10.000 bis 110.000 Euro:
Geschäftswert bis (in Euro) bzw. Gegenstandswert | einfache Notargebühr in Euro | einfache Anwaltsgebühr in Euro |
10.000 | 75 | 558 |
13.000 | 83 | 604 |
16.000 | 91 | 650 |
19.000 | 99 | 696 |
22.000 | 107 | 742 |
25.000 | 115 | 788 |
30.000 | 125 | 863 |
35.000 | 135 | 938 |
40.000 | 145 | 1.013 |
45.000 | 155 | 1.088 |
50.000 | 165 | 1.163 |
65.000 | 192 | 2.248 |
80.000 | 219 | 1.333 |
95.000 | 246 | 1.418 |
110.000 | 273 | 1.503 |