Bringt ein Ehepartner ein Haus in die Ehe, bleibt er bei Scheidung und während der Ehe zunächst Alleineigentümer, es sei denn es tritt ein Sonderfall ein. Durch den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird der Eigentümer im Grundbuch nicht geändert.
Durch die Eheschließung wird der andere Ehepartner auch nicht zum Miteigentümer der Immobilie. Gleiches gilt, wenn ein Ehepartner eine Immobilie während der Ehe kauft und Alleineigentümer im Grundbuch ist.
Beim Zugewinnausgleich spielt lediglich der Mehrerwerb, der sogenannte Zugewinn, eine Rolle. Bei einer Immobilie kann ein Zugewinn durch Mieteinnahmen oder durch einen Wertzuwachs erfolgen. Dann wird der Zugewinn bei der Teilungsmasse berücksichtigt.
Bei einer Immobilie ist ein Ehevertrag vor allem deswegen ratsam, da die Berücksichtigung der Immobilie beim Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag meist zusätzliche Kosten verursacht. Wer also Kosten einer Scheidung sparen möchte, sollte einen Ehevertrag aufsetzen. Zusätzliche Kosten entstehen vor allem dadurch, dass der Wert der Immobilie ermittelt werden muss.
Wurde das Haus in die Ehe eingebracht, ist bei Scheidung der Wert der Immobilie am Tag der Eheschließung zu ermitteln. Da nicht alle Ehepartner mit der Wertschätzung der Immobilie einverstanden sind, entstehen weitere Scheidungskosten durch das strittige Gerichtsverfahren.