Gesetzlicher Güterstand bedeutet, dass dieser sozusagen standardmäßig eintritt, wenn kein anderer Güterstand durch einen Ehevertrag vereinbart wurde. In Deutschland ist der gesetzliche Güterstand die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Sie befinden sich also automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Was, wenn ich nicht möchte, dass mein Ehegatte im Scheidungsfall einen Zugewinnausgleich von mir erhält?
In dem Fall könnte der Güterstand der Gütertrennung geeignet für Sie sein. Informieren Sie sich am besten ausführlich über diesen Güterstand und besprechen Sie mit Ihrem Lebensgefährten, wie er dazu steht. Wenn Sie beide einverstanden sind, dann sollten Sie unbedingt einen Ehevertrag aufsetzen und ihn auch notariell beglaubigen lassen, damit die Vereinbarung auch eine rechtliche Gültigkeit erlangt. Als Alternative käme auch die
modifizierte Zugewinngemeinschaft in Betracht. So kann jeder Ehegatte zum Beispiel bestimmte Vermögenswerte ausnehmen, sodass es im Scheidungsfall nicht zu einem Zugewinnausgleich kommt. Ein notariell beurkundeter Ehevertrag ist auch in diesem Fall nötig.