Praxisbeispiel #2
Deutlich häufiger ist es in der Praxis jedoch, dass ein Ehepartner ein erhebliches Vermögen in die Ehe bringt bzw. Vermögenswerte besitzt, die in ihrem Wert mit der Zeit steigen. Erbschaften, Immobilien und Unternehmen sind grundsätzlich nicht im Zuge des Zugewinnausgleichs relevant. Besitzen Sie beispielsweise schon vor der Ehe ein Haus im Wert von 100.000 Euro, so müssen Sie im Fall einer Scheidung nicht 50.000 (die Hälfte) davon an Ihren Ehegatten abgeben. Was Sie jedoch ggf. ausgleichen müssen, ist die Wertsteigerung, die während der Ehe erfolgt ist. Besonders bei Unternehmen kann das eine ganze Menge sein. Und genau hier wird es interessant: Immobilieneigentümer und Unternehmer können sich mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft absichern, indem bestimmte Vermögenswerte zu einer Art “Sondergut” erklärt werden. Steigen diese im Wert, so ist das für den Zugewinnausgleich unerheblich.
Beispiele: Zugewinngemeinschaft konkrete Modifizierungsmöglichkeiten
Damit Sie sich besser vorstellen können, welche Vorteile es hat, Vermögenswerte vom Zugewinn auszuschließen, haben wir zwei Praxisbeispiele für Sie. Sollten Sie sich unsicher sein, ob die modifizierte Zugewinngemeinschaft der für Sie passende Güterstand ist, empfehlen wir dringend dazu einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Neben der Beratung bezüglich des Güterstandes unterstützt dieser Sie außerdem dabei, den eigentlichen Ehevertrag aufzusetzen. Besonders dann, wenn die Zugewinngemeinschaft an bestimmte Bedingungen gebunden ist, ist präzise, juristische Vertragsgestaltung gefragt, um schlussendlich Streitigkeiten / Unklarheiten zu vermeiden.
Ausschluss eines Unternehmens
Sofern Sie ein Unternehmen besitzen, ist es nachvollziehbar, dass dieses vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen sein soll. Das hat den Hintergrund, dass der Wert des Unternehmens sich an Hand der Bilanz bemisst. So kann es gut sein, dass der Vermögenswert rasant ansteigt, während liquide Mittel knapp sind. Würde in solch einem Fall eine Scheidung anstehen, könnte es sein, dass Sie eine derart hohe Zahlung leisten müssen, dass das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. In einem Ehevertrag zur modifizierten Zugewinngemeinschaft kann das Unternehmen als gesamter Vermögenswert ausgeschlossen werden. Das sichert einerseits den Fortbestand des Unternehmens und schützt den Eigentümer.
Ausschluss eines Immobilienbestands
Ähnlich ist es mit Immobilien. Mittlerweile ist eine Immobilie ein beliebtes Anlageobjekt und es kommt vor, dass ein Ehegatte eine oder mehrere Immobilien besitzt, die monatliche Mieteinnahmen abwerfen. Im Fall einer Scheidung steht dem anderen Partner zwar kein Recht auf die Hälfte des Immobilienwertes zu, jedoch kann er / sie einen Anspruch auf Auszahlung der Hälfte der Wertsteigerung, die das Objekt während der Ehe erlebt hat, geltend machen. Auch hier können Sie im Ehevertrag vereinbaren, dass eine Immobilie oder gar der gesamte Immobilienbestand vom Zugewinn ausgeschlossen sein soll. Näher geklärt werden muss, ob die Mieteinnahmen das Anfangsvermögen mehren, sodass diese schlussendlich doch zum Zugewinnausgleich fallen, oder nicht.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft Muster
Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe an Muster-Eheverträgen, die mitunter eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Wir raten Ihnen jedoch dringend davon ab, einen solchen Mustervertrag für Ihre eigene Ehe zu nutzen. Die Vertragsmuster eignen sich lediglich dazu, sich einen groben Überblick über vertragstypische Inhalte und Formulierungen zu verschaffen. Jede Lebenssituation und Zukunftsplanung ist einzigartig und dementsprechend bedarf es einer sorgfältigen Anpassung des Ehevertrag. Es muss sichergestellt werden, dass der Ehevertrag nur das rechtlich fixiert, was Sie sich für Ihre Zukunft wünschen. Deshalb sollten Sie stets einen Rechtsanwalt für Familienrecht aufsuchen und sich bei der Vertragsgestaltung professionell unterstützen lassen.