Welche Vermögenswerte gelten als Anfangs- und Endvermögen?
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, was sowohl als Anfangs- als auch Endvermögen gezählt wird und welche Angaben gemacht werden müssen.
Vermögenswert | Notwendige Angaben |
Bargeld | jeweilige Höhe |
Konten | Bankinstitut, Kontonummer, Kontostand, ggf. Kontoauszug |
Steuerrückerstattung | jeweilige Höhe |
Offene Forderungen | Name des Schuldners, jeweilige Höhe |
Zugesagte arbeitsrechtliche Abfindung | jeweilige Höhe |
Kapitallebensversicherung | Versicherungsgesellschaft, Abschlussdatum, Versicherungsnummer, monatliche Leistung, F?lligkeitsdatum, Leistungen, Zeitwert |
Genossenschaftsanteile und Beteiligungen | Einrichtung |
Gold, Aktien/Wertpapiere, Depots | Mengen, Angaben zu Unternehmen, Wiederverkaufswert |
Edelmetalle, Kunst- und Sammelgegenstände | Art, Beschreibung, Wiederverkaufswert |
Im Alleineigentum befindliche Antiquitäten | Wiederverkaufswert (i.d.R. hälftiger Kaufpreis) |
Hausrat, der möglicherweise zum Endvermögen zählt | Beschreibung, Wiederbeschaffungswert |
Unternehmen, Gewerbe, Betrieb | Betriebsgröße und -beschreibung, Umsatz, Bonität, Gewinn- und Verlustrechnung |
Eigentum/Miteigentum an Grundst?ck und/oder Immobilie (Haus/Eigentumswohnung) | Größe, Lage, Bebauung, Grundbucheintrag, Verkehrswert |
Mietwohnung | Mietkaution (hälftig für jeden Ehegatten), ggf. Mietzahlung |
Maschinen und Fahrzeuge | Baujahr, Fabrikat, Zustand, Wiederbeschaffungswert |
Geräte | Beschreibung und jeweiliger Wiederanschaffungswert |
Pflichtteilsansprüche, Erbschaftsansprüche | Erblasser, jeweilige Höhe |
Verbindlichkeiten | Zweck, Gläubiger, jeweilige H?he |
Der Zugewinnausgleich muss beantragt werden
Der Zugewinnausgleich in Deutschland erfolgt nur auf Antrag und wenn derjenige, dem der Ausgleich zusteht, dies verlangt. Kümmert sich der Berechtigte nicht um die Antragstellung des Zugewinnausgleichs oder verzichtet er darauf, wird kein Zugewinnausgleich vorgenommen.
Zugewinnausgleich bei Tod
Ein Zugewinnausgleich in Deutschland wird nicht nur bei einer Scheidung durchgeführt, sondern auch bei Tod eines Ehepartners. Durch den Tod eines Ehepartners ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet, sodass ein Ausgleich stattfinden muss. Zum gesetzlich überlassenen Erbteil kann die Erbschaft um ein Viertel erhöht werden. Der Ehegatte hat auch einen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich, wenn er nicht als Erbe eingesetzt ist.
Zugewinnausgleich mit Immobilie
Bei einer Scheidung mit Zugewinnausgleich und Immobilie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Insbesondere dann, wenn das Haus beim Zugewinnausgleich Alleineigentum eines Ehepartners ist. Wurde im Grundbuch nur ein Ehepartner als Alleineigentümer eingetragen, dann gehört ihm das Haus auch beim Zugewinnausgleich allein.
Bei der Scheidung kann er das Haus behalten und darf grundsätzlich darin wohnen. Allerdings ist es möglich, dass der andere Ehepartner mit den Kindern die Nutzung zugewiesen bekommt, obwohl das Haus Alleineigentum des anderen Ehepartners ist. Dies kann auch für die Zeit nach der Scheidung der Fall sein. Ferner muss der Ehepartner, der Alleineigentümer ist, den Kredit allein zurückzahlen, selbst wenn die Eheleute gemeinsam als Schuldner eingetragen sind. Hat ein Ehepartner ein Haus als Alleineigentum, wird dies im Zugewinnausgleich berücksichtigt, sofern es während der Ehe gekauft oder gebaut wurde.
Dabei ist jedoch nur der Vermögenszuwachs entscheidend. Das Haus als Alleineigentum eines Ehepartners führt zum Zugewinnausgleich, wenn es vor der Ehe gekauft, aber während der Ehe modernisiert wurde. Ist die Immobilie eine Erbschaft, dann fällt das Haus nicht in den Zugewinnausgleich. Wurde das Haus während der Ehe modernisiert, dann fällt die Wertsteigerung in den Zugewinnausgleich. Vor dem Zugewinnausgleich kann ein Haus als Alleineigentum nur mit Zustimmung des anderen Ehepartners verkauft werden. Dies gilt auch für den Zeitraum nach der Scheidung, wenn der Zugewinnausgleich noch nicht geklärt wurde. Ein Ehevertrag kann jegliche Streitigkeiten um ein Haus beim Zugewinnausgleich verhindern und somit die Kosten der Scheidung senken.
Wann wird kein Zugewinnausgleich durchgeführt?
In einigen Fällen wird kein Zugewinnausgleich in Deutschland durchgeführt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick darüber, bei welchen Ausgangssituationen kein Zugewinnausgleich in Deutschland stattfindet.
Verzicht auf den Zugewinnausgleich
Grundsätzlich sind die Eheleute nicht verpflichtet einen Zugewinnausgleich durchzuführen, demnach ist ein Verzicht auf Zugewinnausgleich durchaus möglich. Stellt man keinen Antrag auf Zugewinnausgleich in Deutschland, gilt dies als Verzicht.
Keine Antragstellung
Es ist dem Ehepartner, dem der Ausgleich zusteht, selbst überlassen, ob er den Antrag stellt oder nicht. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall einen Anwalt für Familienrecht zu engagieren, um sich einen Überblick über Ihre Ansprüche zu verschaffen. Nicht immer sind die Vermögensverhältnisse eindeutig. Ein Anwalt kann eine akkurate Berechnung des Zugewinnausgleichs für Sie vornehmen.
Gleicher Zugewinn
Andernfalls muss kein Zugewinnausgleich durchgeführt werden, wenn der Zugewinn ungefähr gleich ist. Ist der zu erwartende Ausgleich sehr gering, können sich die Ehepartner einen Zugewinnausgleich sparen.
Beispiel: Der Ehemann und die Ehefrau hatten bei der Eheschließung beide 20.000 Euro Vermögen. Während der Ehe kaufen sie gemeinsam ein Haus. Hier ist der Zugewinn für beide Ehepartner gleich, sodass sich ein Zugewinnausgleich erübrigt.
Individuelle Regelungen durch einen Ehevertrag
Darüber hinaus können die Eheleute auch vertraglich einen Verzicht auf Zugewinnausgleich vereinbaren. Diese Regelungen können in einem Ehevertrag getroffen werden. Hierbei können gewisse Vermögensgegenstände vom Ausgleich ausgeschlossen werden oder der Berechtigte kann einen Pauschalbetrag als Ausgleich erhalten. Bei Bedarf können die Eheleute auch vereinbaren, dass anstatt eines Geldbetrags ein Vermögensgegenstand übertragen wird. Besprechen Sie die notwendigen Anpassungen mit einem Anwalt für Familienrecht. Er kann Sie ausführlich hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten.
Gütertrennung
Haben die Eheleute vertraglich eine Gütertrennung vereinbart, wird kein Zugewinnausgleich vorgenommen. Diese Vereinbarung kann bereits im Rahmen eines Ehevertrags bei der Eheschließung, während der aufrechten Ehe oder während des laufenden Scheidungsverfahrens getroffen werden.