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Mediation bei Scheidung | Voraussetzungen, Ablauf & Besonderheiten

Kommt es zu einer Trennung, ist das für die Ehepartner in den meisten Fällen eine emotionale Ausnahmesituation. Schnell kochen die Emotionen über und die Fronten verhärten sich. Dann besteht die Gefahr, dass die Trennung im Rosenkrieg endet. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet die Scheidungsmediation. Eine Mediation kann der Schlüssel sein, die Trennung fair und sachlich über die Bühne zu bringen. In diesem Beitrag haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zur Mediation im Zuge einer Scheidung zusammengetragen und für sie aufbereitet.

Inhaltsverzeichnis

Scheidung ohne Streit: wieso eine Mediation Sinn macht!

Bei der Mediation bei Scheidung geht es in erster Linie darum, für beide Ehegatten eine faire und dazu auch einvernehmliche Lösung zu erzielen und damit Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Gemeinsam mit dem Mediator sollen die Ehepartner gemeinschaftlich Lösungen erarbeiten. Der Mediator fungiert dabei als Gesprächsführer und vor allen Dingen neutrale Person. Gegenstand einer Mediation können beispielsweise Ehegatten- und Kindesunterhalt sein.

Aber auch Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich oder Ehewohnung und Hausrat. Ebenso die Bereiche Umgangs- und Sorgerecht, sofern gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Die im Rahmen der Mediation erarbeiteten Lösungen werden in eine Vereinbarung aufgenommen. Auf diese Weise wird die Scheidung dann einvernehmlich vorgenommen, was auch bedeutet, dass die Kosten geringer ausfallen.

Definition der Mediation im Zuge des Scheidungsverfahrens

Der Gesetzgeber definiert die Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Ehegatten mithilfe der Unterstützung eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beendigung des Konflikts anstreben.

Voraussetzungen für eine Mediation bei Scheidung

Im Grunde gibt es nur eine Voraussetzung, die zwingend erfüllt sein muss. Beide Ehegatten müssen Gesprächs- und Kompromissbereitschaft aufweisen. Es ist nötig, aufeinander zuzugehen und den Wunsch zu haben, die Streitigkeiten zu beseitigen. Ansonsten ist es zu befürchten, dass die Mediation unweigerlich scheitert. Nur wenn beide Partner gleichermaßen beteiligt und offen sind, kann eine Mediation auch zu dem gewünschten Erfolg führen. Die wesentlichen Vorteile einer Mediation bei einer Scheidung sind somit einerseits nicht von der Hand zu weisen und zeichnen sich andererseits folgendermaßen aus:

  • In einer Gerichtsverhandlung werden lediglich juristische Angelegenheiten behandelt. Bei einer Mediation geht es aber auch um alle anderen Belange, die eventuell zu Streitigkeiten führen können.
  • Die Mediation ist bereits eine gute Basis für eine Scheidung. Es werden konkrete Absprachen und Vereinbarungen getroffen. Damit verläuft die Scheidung unbürokratisch sowie flexibel.
  • Da weniger Angelegenheiten über Rechtsanwälte sowie Familiengericht geregelt werden müssen, sind die Kosten für die Scheidung geringer.
  • Die Ehegatten gehen nicht im Streit auseinander, sondern finden im Rahmen der Mediation bestenfalls eine neutrale Ebene, um sich im Bedarfsfall auch verständigen zu können.
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Den passenden Mediator für die Scheidungsmediation finden

Da die Berufsbezeichnung „Mediator“ gesetzlich nicht geschützt ist, muss bei der Suche sehr gründlich vorgegangen werden. Als Mediator muss auch keine besondere Ausbildung absolviert werden, was die Suche ebenfalls schwierig gestaltet. Ein „zertifizierter Mediator“ muss eine fachliche Qualifikation vorweisen und sollte daher definitiv bevorzugt werden.

Wie läuft die Mediation bei Scheidung ab?

Generell verläuft eine Scheidungsmediation in fünf Phasen. Wobei gerade bei Rechtsanwälten das Erstgespräch immer kostenlos stattfindet. Die einzelnen Schritte sind dann jedoch immer identisch. Eine Sitzung wird pauschal mit 90 Minuten angesetzt.

Das Erstgespräch

Bei dem Erstgespräch wird erst einmal genau besprochen, worum es bei der Mediation geht. Der Mediator informiert die Eheleute über Ablauf, Ziel sowie Kosten. Danach wird dann ein Vertrag geschlossen. Der sogenannte Mediationsvertrag schließt wesentliche Inhalte ein. Unter anderem wird hier das Ziel der Mediation vereinbart. Aber auch die Pflichten kommen zum Tragen.

Konflikte und Konfliktgründe benennen

Bei dem zweiten Gespräch werden alle erforderlichen Informationen gesammelt. Dabei werden alle nötigen Konfliktbereiche beleuchtet. Der Mediator hört sich zudem die Standpunkte der Eheleute an und erfasst alle wichtigen Informationen.

Die Streitschlichtung

Im nächsten Schritt geht es darum, die Konfliktbereiche zu bearbeiten. Das ist dann auch schon die eigentliche Streitschlichtung. Die Ehepartner dürfen ihre Ansichten vortragen und Eindrücke schildern. Anschließend geht es um die Wünsche, Bedürfnisse sowie Interessen der Ehegatten. In diesem Schritt müssen die Ehepartner vor allen Dingen zuhören und versuchen, die Probleme des Partners zu realisieren.

Gemeinsame Lösungen finden

Für jeden Konfliktbereich werden in dieser Phase Lösungen erarbeitet. Dabei kann es durchaus sein, dass verschiedene Alternativen zusammengetragen werden und erst im Anschluss eine Entscheidung fällt. Der Mediator ist dafür da, die Lösungen, die von den Ehegatten präsentiert werden, zu hinterfragen. Er ist sozusagen der neutrale Beobachter, der unterstützend agiert.

Abschluss der Mediation

Der Abschluss ist der letzte Schritt der Mediation. Die erarbeiteten Lösungen und Vereinbarungen werden in der Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten. Dies ist dann oftmals die Grundlage für die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung. Die eigentliche Scheidung kann dann bei dem Familiengericht einvernehmlich und kostengünstig durchgeführt werden.

Kosten der Mediation im Zuge einer Scheidung?

Die Scheidungsmediation wird immer nach Zeitaufwand berechnet. In den meisten Fällen ist das Erstgespräch kostenlos. Danach muss dann der Stundensatz des Mediators bezahlt werden. Der bewegt sich zwischen 130 bis 150 Euro. Dazu kommt die Mehrwertsteuer. Wobei Abweichungen natürlich möglich sind. Zumal auch die Einkommensverhältnisse der Ehegatten eine Rolle spielen. Durchschnittlich sollte von einem Zeitaufwand zwischen 10 bis 12 Stunden ausgegangen werden. Das sollte bei einer normalen Mediation ausreichend sein. In diesem Fall müssen Ehegatten also mit einer Kostennote von 1.300 bis 1.800 Euro rechnen. Bedenkt man jedoch, dass diese Kosten eine womöglich langwierige strittige Scheidung mit entsprechend hohen Kosten vermeiden kann, lohnt sich der Versuch Streitpunkte beizulegen in jedem Fall.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht bei der Mediation helfen?

Eine Meditation bei der Scheidung ist kein Garant für einen Erfolg. Am Ende steht in der Regel dennoch die Scheidung. Wer sich scheiden lässt, benötigt kompetente Unterstützung. Ein Fachanwalt für Familienrecht agiert in familienrechtlichen Angelegenheiten überaus besonnen. Er versucht, mögliche Streitpunkte im Vorhinein zu vermeiden.

Bei einer Scheidung sind die Emotionen besonders verletzt und angegriffen. Daher sollte ein kompetenter Fachanwalt für Familienrecht beratend und agierend zur Seite stehen. Der Anwalt kümmert sich um sämtliche Anträge sowie den Schriftverkehr. Er steht den Ehepartnern darüber hinaus auch beratend zur Seite und versucht, soweit möglich, zu schlichten und für einen friedlichen Umgang zu sorgen. Viele Fachanwälte für Familienrecht sind zudem als Mediator tätig. Sie haben im Rahmen einer 80 stündigen Ausbildung die Zusatzqualifikation erworben und dürfen daher in diesem Bereich ebenfalls arbeiten.

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FAQ: Mediation bei Scheidung

Mediator ist kein geschützter Berufsbegriff. Daher sollten Sie sich nach einem Fachanwalt für Familienrecht umsehen, der über diese spezielle Zusatzausbildung verfügt und dementsprechend als Mediator arbeiten darf.
Die Kosten für eine Mediation bei Scheidung müssen von den Ehegatten selbst getragen werden. Die Kosten werden via Stundensatz berechnet, der durchschnittlich bei 130 bis 150 Euro liegt.
In der Tat kann es unter Umständen sein, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Mediation übernimmt. Dafür gibt es eine Zusatzvereinbarung. Hier muss also individuell geklärt werden, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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