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Scheidungskosten § Kosten einer Scheidung in Deutschland

Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung in Deutschland? Jeder der kurz vor einer Scheidung steht, möchte wissen, mit welchen Kosten er für die Scheidung rechnen muss. Eine einvernehmliche Scheidung kann relativ kostengünstig über die Bühne gehen, wohingegen eine strittige Scheidung teuer werden kann. Insbesondere dann, wenn Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich) geklärt werden müssen. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über die Kosten einer Scheidung in Deutschland und erläutert dabei auch, was eine Scheidung kostet und wer zahlt.

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches zu den Kosten einer Scheidung

Die anfallenden Kosten für eine Scheidung in Deutschland können grundsätzlich nicht pauschal benannt oder berechnet werden. Grund hierfür, ist der sogenannte Verfahrenswert, der als Grundlage für die Berechnung aller anfallenden Scheidungskosten herangezogen wird. Darüber hinaus setzen sich die anfallenden Kosten und Gebühren aus unterschiedlichen Positionen zusammen.

In der Regel sind dies die Kosten für den Rechtsbeistand (Anwaltskosten), Gebühren für das Verfahren (Gerichtskosten) sowie sonstige Auslagen (zb. Gutachter). Da sich all diese Kosten zudem auch am Umfang der Leistung / des Verfahrens bemessen, gibt es nicht den einen fixen Betrag, der für die Scheidung fällig wird.

Wer trägt die Scheidungskosten?

Seitdem das Scheidungsrecht im Jahre 1976 reformiert wurde und das sogenannte Schuldprinzip endgültig durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt wurde, gilt dass jeder Ehegatte seine Scheidungskosten selbst zu tragen hat. Es kommt somit nicht mehr darauf an, wer für das Scheitern der Ehe (Schuldprinzip) verantwortlich war. Jede Partei im Scheidungsverfahren hat eigenständig für die entstehenden Anwaltskosten und Auslagen aufzukommen, und die Hälfte der anfallenden Gerichtskosten zu bezahlen.

Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung kann es hierbei zu einer Sonderregelung kommen und zwar immer dann, wenn beide Ehegatten gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragen. In diesem Fall obliegt es den Scheidungswilligen zu entscheiden, ob sie sich die Kosten teilen oder zb. ein Partner alle Kosten des Anwaltskosten im Zuge der Scheidung übernimmt.

Überblick der Kosten einer Scheidung

Mit einer Scheidung gehen unterschiedliche Kosten einher. Neben den beiden großen Bereichen Anwalts- und Gerichtskosten, sind es allem voran sonstige Ausgaben für Gutachten, Kopien, und Ähnliches, die letztlich die fälligen Scheidungskosten beeinflussen. Leider ist es nicht möglich, pauschal zu sagen was eine Scheidung in Deutschland kostet. Dennoch möchten wir Ihnen nun aufzeigen, warum welche Kostenfaktoren anfallen und wie diese sich zusammensetzen.

Wussten Sie …

Dass ein Rechtsanwalt für Familienrecht anhand ihres Einkommens eine grobe Kostenschätzung für die Scheidung vornehmen kann? Alles was es dafür braucht, ist die Kontaktaufnahme und grundlegende Angaben zum ehelichen Einkommen und wichtiger Vermögenswerte.

Kosten für den Scheidungsanwalt

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wichtig zu wissen ist, dass bei einer Scheidung zwischen der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung unterschieden wird. Für die gerichtliche Vertretung gibt es fest vorgeschriebene Gebühren, von denen der Anwalt nicht nach unten abweichen darf. Doch die Leistungen im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung kann der Anwalt nahezu nach Belieben in Rechnung stellen. Demnach kann ein Rechtsanwalt auch günstige Pauschalpreise für eine außergerichtliche Beratung festlegen oder zum Beispiel seine Tätigkeit nach Stundensatz abrechnen.

In der Praxis zeigt sich, dass die Kosten für den Scheidungsanwalt in der Regel den größten Anteil der Scheidungskosten ausmachen. Bei einem üblichen Verfahren, in dem die Scheidungsfolgen außergerichtlich zwischen den Eheleuten vereinbart werden und diese Vereinbarung vom Anwalt festgehalten wird, betragen die Anwaltskosten rund 45% der gesamten Scheidungskosten.

Kosten für das Scheidungsverfahren

Die Kosten für das Scheidungsverfahren werden oftmals auch als Gerichtskosten oder Gerichtsgebühren bezeichnet. Das Gerichtskostengesetz (GKG) bestimmt eben diese Kosten, wobei man hier zwischen Auslagen und Gebühren unterscheidet. Die Gerichtskosten müssen als Vorschuss an das Gericht gezahlt werden, ansonsten wird das Gericht nicht tätig. Zudem richten sich die Gerichtsgebühren nach dem Verfahrenswert, wohingegen die Gerichtsauslagen unabhängig davon sind. Als Gerichtsauslagen gelten Kosten für Dolmetscher, Umgangs-/Verfahrenspfleger für Kinder und die Übersendung der Gerichtsakte an den Rechtsanwalt.

Wer bei den Gerichtskosten für die Scheidung sparen möchte, sollte Folgesachen im Verbund regeln und diese nicht isoliert durchsetzen. Damit ist gemeint, dass man Kosten sparen kann, in dem man alle nötigen Anträge in einem stellt und nicht nach und nach einzelne Anliegen in das Scheidungsverfahren einbringt. Als Folgesachen zählen der Versorgungsausgleich, der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht sowie Wohnung und Hausrat.

Sachverständigenkosten

Muss ein Sachverständiger bestellt werden, können sich die Kosten einer Scheidung immens erhöhen. Ein Sachverständiger wird meist im Rahmen eines Zugewinnausgleichs für die Wertermittlung einer Immobilie oder eines Unternehmens benötigt. Die anfallenden Kosten für den Sachverständigen werden über das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.

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Berechnung der Kosten einer Scheidung

Im Internet findet man auf zahlreichen Webseiten Möglichkeiten die Kosten einer Scheidung zu berechnen. Für einen ersten Überblick mögen diese Online-Rechner durchaus praktisch sein. Sie sind jedoch nicht immer zuverlässig und am Ende entsteht dann schnell einmal große Überraschung, wenn ein erfahrener Rechtsanwalt für Scheidungsrecht eine konkrete Kostenberechnung anstellt. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen nun aufzeigen, wie Anwälte die Scheidungskosten berechnen.

Ermittlung des Verfahrenswert

Der erste Schritt bei der Berechnung der Scheidungskosten ist die Ermittlung des sogenannten Verfahrenswert (oftmals auch Gegenstandswert bezeichnet). Hier gilt es zu ermitteln, wie hoch das monatliche eheliche Einkommen (also beider Ehegatten ist) und dieses mit dem Multiplikator drei zu versehen und ggf. die Summe des Versorgungsausgleichs hinzuzuaddieren.

Berechnungsformel für den Regelfall

(Einkommen Ehegatte #1 + Ehegatte #2) * 3 + Versorgungsausgleich = Verfahrenswert / Gegenstandswert

Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten

Im nächsten Schritt überprüft der Anwalt für Familienrecht die konkret nötigen Maßnahmen im Zuge der Scheidung. Es wird also auf den individuellen Rechtsfall eingegangen und der tatsächliche Kostenaufwand basierend auf dem Verfahrenswert und anhand der vom Gesetzgeber vorgegebenen Gebührenverordnungen ermittelt. Am Ende dieser Berechnung ergeben sich die voraussichtlichen od. tatsächlichen:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtsgebühren
  • Auslagen und sonstigen Kosten

Sobald diese Kosten addiert wurden, erhält man die Scheidungskosten. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass ein Anwalt vor Ende der Scheidung (rechtskräftiges Scheidungsurteil) nur eine grobe Berechnung vornehmen kann. Denn wenn sich das Verfahren in die Länge zieht und weitere Anträge verhandelt werden müssen, so erhöhen sich auch die Kosten. Es ist daher leider nicht möglich im Vorfeld die finalen Scheidungskosten berechnen zu lassen.

Scheidungskosten sparen

Möchte man Scheidungskosten in Deutschland sparen, gibt es leider nur bedingt Möglichkeiten um dies zu tun. Die für einen Großteil der anfallenden Kosten, gelten entsprechende Gebührenverordnungen. Dennoch gibt es Spielraum für eine kostenbewusste Scheidung in Deutschland. Zu den besten Tipps um Scheidungskosten zu sparen zählen:

  • Regeln Sie wenn möglich die Scheidungsfolgen ohne Gericht
  • Bereiten Sie sich auf Anwaltstermine vor und vermeiden Sie so unnötige Termine
  • Bringen Sie Anträge im Scheidungsverfahren NICHT einzeln ein
  • Bereiten Sie Nachweise, Unterlagen etc. frühzeitig vor um diese schnellstmöglich ins Verfahren einbringen zu können
  • Versuchen Sie im gesamten Verfahren sachlich zu bleiben und lassen Sie sich nicht in langwierige Streitigkeiten mit ihrem Partner ein
  • Neben Sie soweit möglich Unterstützungsleistungen wie die Prozesskostenhilfe in Anspruch

Verfahrenskostenhilfe – Unterstützung für Geringverdiener

Haben Sie ein geringes Einkommen oder hohe Schulden, dann haben Sie eventuell Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Diese muss beim Gericht durch das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ beantragt werden. In Deutschland gibt es zwei Arten der Verfahrenskostenhilfe:

  • Der Staat gewährt die Verfahrenskostenhilfe als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Der Staat gewährt die Verfahrenskostenhilfe als Zuschuss und verlangt diesen später zurück.

Grundsätzlich gilt, dass ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn tatsächlich ein Bedarf seitens des Antragstellers besteht und dieser auch nachgewiesen werden kann. Diese Möglichkeit ist also kein Weg kostenlos geschieden zu werden, sondern vielmehr ein Hilfsmittel, um Geringverdienern eine Scheidung zu ermöglichen.

Verfahrenskostenhilfe bei vermögendem Ehepartner?

Ist ein Ehepartner sehr vermögend, aber der andere hat aufgrund zum Beispiel der Kindererziehung kein eigenes Vermögen und wurde durch einen Ehevertrag vom Zugewinn ausgeschlossen, kann dieser dennoch keinen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Denn in diesem Fall kann vom vermögenden Ehegatten einen Verfahrenskostenvorschuss gefordert werden, der an die Stelle der Prozesskostenhilfe tritt. Der vermögende Ehepartner muss somit dem nicht vermögenden Ehepartner die Kosten des Rechtsstreits vorstrecken.

So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht unterstützen!

Viele Menschen stellen sich vor der endgültigen Entscheidung der Scheidung von deren Ehegatten die Frage, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht kann hierbei bereits lange vor der Einreichung der Scheidung aufzeigen, mit welchen Scheidungskosten voraussichtlich zu rechnen ist und welche Möglichkeiten bestehen, um diese Kosten trotz fehlender Geldmittel zu bestreiten. Zudem wird der Anwalt für Sie ihre individuelle Rechtslage bewerten und kann somit einen Ausblick auf Dauer, Kosten und Ablauf des Scheidungsverfahrens geben.

Besteht zudem eine gültige Rechtsschutzversicherung, klärt der Anwalt für sie ab ob und wenn ja, in welchem Ausmaß die Deckung der Rechtsschutzversicherung für das Verfahren genutzt werden kann. Auch mögliche Ansprüche auf Prozesskostenhilfe und deren Rückzahlbarkeit kann der Anwalt aufgrund seiner Erfahrung für Sie zuverlässig abklären und Ihnen so einen Überblick im zum Teil recht undurchsichtigen Spektrum möglicher Unterstützungsleistungen verschaffen.

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Ihr Anwalt berät Sie gerne, wie Sie individuell Kosten sparen können. Wichtig ist eine gute Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht!

FAQ: Kosten Scheidung

Haben die Ehegatten keinen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, müssen die Anwalts- sowie Gerichtskosten von beiden Parteien übernommen werden. Der Antragsteller bezahlt im Vorfeld einen Kostenvorschuss an das Familiengericht, dessen überschüssigen Betrag er zurückerstattet bekommt. In Deutschland richten sich die Scheidungskosten nach dem Verfahrenswert.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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