Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten
Im nächsten Schritt überprüft der Anwalt für Familienrecht die konkret nötigen Maßnahmen im Zuge der Scheidung. Es wird also auf den individuellen Rechtsfall eingegangen und der tatsächliche Kostenaufwand basierend auf dem Verfahrenswert und anhand der vom Gesetzgeber vorgegebenen Gebührenverordnungen ermittelt. Am Ende dieser Berechnung ergeben sich die voraussichtlichen od. tatsächlichen:
- Anwaltskosten
- Gerichtsgebühren
- Auslagen und sonstigen Kosten
Sobald diese Kosten addiert wurden, erhält man die Scheidungskosten. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass ein Anwalt vor Ende der Scheidung (rechtskräftiges Scheidungsurteil) nur eine grobe Berechnung vornehmen kann. Denn wenn sich das Verfahren in die Länge zieht und weitere Anträge verhandelt werden müssen, so erhöhen sich auch die Kosten. Es ist daher leider nicht möglich im Vorfeld die finalen Scheidungskosten berechnen zu lassen.
Scheidungskosten sparen
Möchte man Scheidungskosten in Deutschland sparen, gibt es leider nur bedingt Möglichkeiten um dies zu tun. Die für einen Großteil der anfallenden Kosten, gelten entsprechende Gebührenverordnungen. Dennoch gibt es Spielraum für eine kostenbewusste Scheidung in Deutschland. Zu den besten Tipps um Scheidungskosten zu sparen zählen:
- Regeln Sie wenn möglich die Scheidungsfolgen ohne Gericht
- Bereiten Sie sich auf Anwaltstermine vor und vermeiden Sie so unnötige Termine
- Bringen Sie Anträge im Scheidungsverfahren NICHT einzeln ein
- Bereiten Sie Nachweise, Unterlagen etc. frühzeitig vor um diese schnellstmöglich ins Verfahren einbringen zu können
- Versuchen Sie im gesamten Verfahren sachlich zu bleiben und lassen Sie sich nicht in langwierige Streitigkeiten mit ihrem Partner ein
- Neben Sie soweit möglich Unterstützungsleistungen wie die Prozesskostenhilfe in Anspruch
Verfahrenskostenhilfe – Unterstützung für Geringverdiener
Haben Sie ein geringes Einkommen oder hohe Schulden, dann haben Sie eventuell Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Diese muss beim Gericht durch das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ beantragt werden. In Deutschland gibt es zwei Arten der Verfahrenskostenhilfe:
- Der Staat gewährt die Verfahrenskostenhilfe als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
- Der Staat gewährt die Verfahrenskostenhilfe als Zuschuss und verlangt diesen später zurück.
Grundsätzlich gilt, dass ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn tatsächlich ein Bedarf seitens des Antragstellers besteht und dieser auch nachgewiesen werden kann. Diese Möglichkeit ist also kein Weg kostenlos geschieden zu werden, sondern vielmehr ein Hilfsmittel, um Geringverdienern eine Scheidung zu ermöglichen.