Das Familienrecht sieht vor, dass vor einer Scheidung ein Trennungsjahr erfolgen muss. Laut §1565 Bürgerlichem Gesetzbuch müssen Ehepaare, die sich getrennt haben, ein Jahr getrennt voneinander verbringen, um die Ehe im Rechtssinne als gescheitert ansehen zu können. Diese Regelung hat den Sinn, dass sich die beiden Eheleute unabhängig überlegen sollen, ob sie der Meinung sind, dass die Lebensgemeinschaft wirklich endgültig beendet ist. Nach Ablauf des Trennungsjahres erkennt das Familiengericht die Ehe als gescheitert an und es kann bei Gericht der Scheidungsantrag eingereicht werden. Unter Umständen muss im Zuge der Scheidung das Trennungsjahr vor Gericht nachgewiesen werden. Wie das möglich ist und welche Besonderheiten hierbei beachtet werden sollten, möchten wir Ihnen im nun folgenden Artikel näher bringen.
Noch vor einer Scheidung müssen Ehepartner die Trennung aussprechen und ein Trennungsjahr absolvieren. Bei dem Trennungsjahr geht es primär darum, dass Tisch und Bett voneinander getrennt werden.
Die Eheleute leben folglich getrennt voneinander und führen einen eigenen Haushalt. Es gibt auch keine finanziellen Verbindlichkeiten untereinander mehr. Jeder Partner wirtschaftet für sich. In der Regel ist also eine räumliche Trennung notwendig. Dafür muss ein Ehepartner aus der ehelichen Wohnung oder dem ehelichen Haus ausziehen. Nach einem Jahr getrennt leben können die Ehegatten dann die Scheidung bei dem Familiengericht einreichen.
Generell ist es so, dass das Trennungsjahr getrennt voneinander verbracht werden soll. Ehepartner sollen also jeweils einen eigenen Wohnsitz haben. Unter gewissen Umständen reicht es jedoch auch, wenn die Ehepartner innerhalb der gemeinsamen Wohnung ihrem Leben getrennt nachgehen. Dafür müssen sämtliche Räume aufgeteilt werden. Insbesondere benötigt jeder Ehepartner ein eigenes Schlafzimmer. Alle anderen Zimmer werden gemeinschaftlich genutzt. Dennoch müssen die Ehegatten sich an einige Spielregeln halten. Jeder kümmert sich um den Haushalt und seine Einkäufe. Es dürfen keine Erledigungen für den Partner erfolgen und auch wirtschaftlich müssen die Grenzen klar definiert sein.
Derjenige, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, muss im Zweifel auch die Trennung nachweisen. Sofern beide Ehepartner das identische Trennungsdatum benennen, ist jedoch kein offizieller Nachweis nötig. Der Richter wird dann keinerlei Nachforschungen anstellen. Wenn jedoch ein Ehepartner abweichende Angaben macht, dann sieht es anders aus. In solchen Fällen fordert der Richter von dem Antragsteller einen Nachweis über das Trennungsdatum.
Der Trennungszeitpunkt spielt vorrangig im späteren Scheidungsverfahren eine wesentliche Rolle. Tätigen beide Ehepartner übereinstimmende Angaben bezüglich des Trennungs Zeitpunktes, wird das Familiengericht keine weiteren Nachweise einfordern. Schwierig gestaltet sich die Sachlage, wenn die Ehepartner sich bezüglich der Trennung nicht einig sind. Kritisch kann es unter Umständen auch werden, wenn die Eheleute das Trennungsjahr in dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung verbracht haben. Denn so lässt sich die Trennungszeit nur schwer nachweisen. Generell sieht das Gericht vor, dass der Ehegatte, der den Scheidungsantrag bei Gericht stellt, den Trennungszeitpunkt im Zweifel nachweisen muss.
Es ist nicht nötig, dass der Beginn des Trennungsjahres offiziell registriert, gemeldet oder angezeigt wird. Es muss auch keine Meldung bei dem Familiengericht erfolgen. Es handelt sich in Deutschland bei der Trennung um keinen formellen Akt. In Italien sieht das beispielsweise anders aus. Dort wird die Trennung bei dem Familiengericht beantragt. Nach drei weiteren Jahren kann dann ein Scheidungsantrag gestellt werden.
Eine Ehe scheitert dann, wenn beide Partner die Trennung akzeptieren. Allerdings wird es an diesem Punkt oftmals kritisch. Es gibt beispielsweise viele Fälle, in denen ein Ehepartner die Trennung bestreitet, weil er sich nicht trennen möchte oder sich finanzielle Vorteile verspricht. Allerdings ist der Trennungszeitpunkt von enormer Bedeutung, da er direkt mit mehreren Rechtsfolgen verbunden ist:
Sofern es im Rahmen der Trennung zu Unstimmigkeiten kommt, kann es nötig sein, das Trennungsjahr zu beweisen. Es gibt mehrere Beweise, die vor Gericht gewertet werden. Dabei kann es sich beispielsweise um folgende handeln:
Ein Trennungsbrief kann die Trennung beweisen. In diesem Brief erklärt der trennungswillige Partner seinem Ehepartner, dass er sich offiziell trennt. Das bedeutet also, dass die bislang bestehende eheliche Gemeinschaft ebenfalls beendet wird. Es gibt in keinen Lebensbereichen mehr Gemeinsamkeiten. Von nun an führen die Ehegatten ein eigenständiges Leben. Sie schlafen getrennt voneinander und kümmern sich um einen eigenständigen Haushalt. Es gibt keine Haushaltskasse und es finden keine gemeinsamen Freizeitgestaltungen mehr statt.
Vereinfacht gesagt erfolgt eine strikte Trennung von Bett und Tisch. In dem Trennungsbrief wird darüber hinaus auch noch mitgeteilt, dass die Trennung endgültig ist und kein Interesse mehr an einer Fortführung der Ehe besteht. Besonders wichtig bei diesem Nachweis für das Trennungsjahr ist das Datum. Und zwar das Datum, an dem der Ehepartner den Trennungsbrief erhalten hat. Daher sollte eine schriftliche Bestätigung erfolgen. Generell kann der Trennungsbrief frei und individuell gestaltet werden. Es gibt allerdings auch Vorlagen im Internet und ein Fachanwalt für Familienrecht kann ebenfalls dabei helfen, den Schrieb rechtssicher zu verfassen.
Eine Trennung ist immer eine emotionale Angelegenheit, die beide Ehegatten trifft. Es gibt jedoch insbesondere in der Anfangszeit viel zu beachten, damit es am Ende bei dem Scheidungsantrag und dem Scheidungsverfahren zu keinen Problemen kommt. Sicherlich ist es einfach, wenn die Ehepartner sich einig sind, dass sie fortan getrennt sind. In den seltensten Fällen läuft eine Trennung jedoch so reibungslos. Es wird meistens noch schwerer, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Damit das Trennungsjahr im Streitfall bei Gericht anerkannt wird und es bei dem Scheidungsverfahren zu keinen Problemen kommt, sollte ein Anwalt für Familienrecht zu Rate gezogen werden.
Der Anwalt für Familienrecht kennt sich mit allen behördlichen Besonderheiten rund um eine Trennung sowie eine Scheidung aus. Er kann nicht nur beratend zur Seite stehen, sondern auch den Trennungsbrief formulieren. Zudem gibt er Tipps, welche Punkte die Ehepartner innerhalb des Trennungsjahres besprechen und klären sollten. Das ist entscheidend, damit die Scheidung am Ende nicht länger als nötig dauert. Mit einem Fachanwalt für Familienrecht an seiner Seite lassen sich Trennung und Scheidung möglichst einfach und stressfrei gestalten. Wer sich trennt, der profitiert schon in den Anfängen von einem Fachanwalt für Familienrecht. Der stellt nicht nur nötige Anträge und formuliert den Trennungsbrief, sondern agiert auch beratend und unterstützend in allen anderen Punkten.
Sofern sich beide Ehepartner einig sind, benötigt es keinen offiziellen Nachweis für die Trennung. Sinnvoll ist es jedoch, als trennungswilliger Partner einen Trennungsbrief an den Ehegatten zu adressieren und den Erhalt bestätigen zu lassen. Abseits davon kann auch ein Mietvertrag für eine eigene Wohnung ein Nachweis für die Trennung sein.
Gerade für den Trennungsunterhalt spielt das Trennungsdatum eine wichtige Rolle. Im Trennungsjahr kann Trennungsunterhalt gefordert werden. Das geht jedoch erst dann, wenn die Trennung offiziell erfolgt ist.
In Deutschland ist eine Trennung kein offizieller Akt. Das bedeutet, dass es keinen Antrag benötigt. Wer sich trennt, der kann das einfach tun. Bei dem Scheidungsverfahren ist dann nur wichtig, dass sich die Ehepartner über das Trennungsdatum einig sind und identische Angaben machen.
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