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Düsseldorfer Tabelle 2018 – Zahlbeträge, Selbstbehalt und Unterhaltsübersicht

Ab dem 01.01.2018 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle 2018 in Kraft und dieses Jahr ergeben sich gleich zwei entscheidende Veränderungen: der Mindestunterhalt steigt weiter in allen Altersstufen an und gleichzeitig hat sich die Einkommensstaffelung angepasst. Das bedeutet: der niedrigste Mindestunterhalt muss bei einem Verdienst bis 1.900 Euro geleistet werden (vorher bis 1.500 Euro). In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterhaltsbeiträge (inkl. Zahlbeträge) die Düsseldorfer Tabelle 2018 vorsieht.

Inhaltsverzeichnis

Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2018

Wie jedes Jahr gibt das Oberlandesgericht Düsseldorf eine aktualisierte Auflage der Düsseldorfer Tabelle heraus. Es handelt sich um eine Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindesunterhalts (vgl. Anspruch auf Barunterhalt aus dem BGB).

Dabei hat die Tabelle keine Gesetzeskraft – bedeutet: Sie können hier keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch ableiten. Trotzdem ist die Tabelle deutschlandweit akzeptiert und wird von Anwälten, Gerichten und Jugendämtern zur Bemessung herangezogen.

Der Mindestunterhalt steigt für Kinder der ersten Altersgruppe auf 348 Euro, für Kinder der zweiten Altersgruppe auf 399 Euro und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren auf 467 Euro pro Monat. Das ist eine Steigerung von jeweils 6 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Unterhaltspflichtig ist stets der Elternteil, der nicht gemeinsam mit dem Kind lebt. Der Unterhalt darf aber nicht so hoch sein, dass dem Unterhaltspflichtigen weniger als der Selbstbehalt bleibt:

  • Nichterwerbstätige: 880 Euro pro Monat
  • Erwerbstätige: 1.080 Euro pro Monat

Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2018 Übersicht

Die entscheidendste Veränderung zum 01.01.2018 ist, dass die Einkommensstaffelung angepasst wurde. Das bedeutet: Sie dürfen jetzt mehr verdienen und zahlen trotzdem einen niedrigeren Unterhaltssatz. Ein Beispiel zum Verständnis: stellen Sie sich vor Sie hätten ein siebenjähriges, unterhaltsberechtigtes Kind und würden 1.880 Euro pro Monat verdienen. Nach der alten Einkommensstaffelung (bis 1.500 Euro Mindestsatz, 1.500-1900 2. Stufe) wären Sie damit in der 2. Einkommensstufe. Nach der Düsseldorfer Tabelle 2018 sind in der 2. Stufe 366 Euro Mindestunterhalt vorgesehen. Schauen Sie nun in die echte unten Tabelle so sehen Sie, dass Sie nach der neuen Staffelung jetzt noch zur niedrigsten Gruppe gehören und damit nur den Mindestsatz zahlen müssen (348 Euro im Monat).

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatzBedarfskontroll-
Betrag
bis 1.900 Euro348399467527100880 / 1.080
1.901-2.300 Euro3664194915541051.300
2.301-2.700 Euro3834395145801101.400
2.701-3.100 Euro4014595386071151.500
3.101-3.500 Euro4184795616331201.600
3.501-3.900 Euro4465115986751281.700
3.901-4.300 Euro4745436367171361.800
4.301-4.700 Euro5025756737591441.900
4.701-5.100 Euro5296077108021522.000
5.101-5.500 Euro5576397488441602.100

Bei einem Einkommen oberhalb der 5.500 Euro pro Monat wird der Kindesunterhalt individuell festgelegt. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass der Elternteil einfach den Höchstsatz zahlt.

Kindesunterhalt berechnen – Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2018

Um schlussendlich den Betrag errechnen zu können, der tatsächlich als Kindesunterhalt überwiesen werden muss, müssen Sie das Kindergeld verrechnen. Dieses wird an den Elternteil in voller Höhe ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Der Anteil (½) des Unterhaltspflichtigen wird vom Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle 2018 abgezogen. Das Ergebnis ist der zu leistende Mindestunterhalt in Euro.

Bei Volljährigen wird das gesamte Kindergeld vom Tabellen-Betrag abgezogen, sodass der Zahlbetrag niedriger ist, als noch in der Altersstufe (12-17 Jahre) zuvor. Das Kindergeld beläuft sich im Jahr 2018 auf:

  • 194 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind
  • 200 Euro pro Monat für das dritte Kind
  • 225 Euro pro Monat ab dem vierten Kind

Zahlbeträge für das erste und zweite Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro251302370333100
1.901-2.300 Euro 269322394360105
2.301-2.700 Euro286342417386110
2701-3.100 Euro304362441413115
3.101-3.500 Euro321382464439120
3.501-3.900 Euro349414501481128
3.901-4.300 Euro377446539523136
4.301-4.700 Euro405478576565144
4.701-5.100 Euro432510613608152
5.101-5.500 Euro460542651650160

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Zahlbeträge für das dritte Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro248299367327100
1.901-2.300 Euro 266319391354105
2.301-2.700 Euro283339414380110
2701-3.100 Euro301359438407115
3.101-3.500 Euro318379461433120
3.501-3.900 Euro346411498475128
3.901-4.300 Euro374443536517136
4.301-4.700 Euro402475573559144
4.701-5.100 Euro429507610602152
5.101-5.500 Euro457539648644160

Zahlbeträge ab dem vierten Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.900 Euro235,5286,5354,5302100
1.901-2.300 Euro 253,5306,5378,5329105
2.301-2.700 Euro270,5326,5401,5355110
2701-3.100 Euro288,5346,5425,5382115
3.101-3.500 Euro305,5366,5448,5408120
3.501-3.900 Euro333,5398,5485,5450128
3.901-4.300 Euro361,5430,5523,5492136
4.301-4.700 Euro389,5462,5560,5534144
4.701-5.100 Euro416,5494,5597,5577152
5.101-5.500 Euro444,5526,5635,5619160

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht Ihnen helfen?

Eine Scheidung / Trennung geht häufig mit vielen Unsicherheiten bzw. Uneinigkeiten einher, wobei nie die Kinder darunter leiden sollten. Die Unterhaltszahlungen sollen sicherstellen, dass die Kinder versorgt werden können und es ihnen an nichts fehlt. Dementsprechend wichtig ist es, dass die Unterhaltsregelung einmal fair und rechtsverbindlich getroffen wird. Dabei unterstützt Sie Ihr Anwalt für Familienrecht. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen, Unsicherheiten und Problemen an eine juristische Fachperson. Ihr Anwalt kann:

  • unterstützen den Unterhalt erstmalig festzulegen
  • einen Unterhaltsvertrag gestalten
  • den Unterhalt einklagen bzw. einfordern, sollte der Unterhaltspflichtige nicht leisten
  • Konflikt reduzierend eingreifen und ein Streitgespräch anleiten (Mediation)
  • all Ihre individuellen Fragen beantworten
Fordern Sie Ihren rechtmäßigen Unterhalt ein!
Unsere Anwälte stehen an Ihrer Seite und helfen mit, Ihr Recht einzufordern. Finden Sie jetzt den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen!

FAQ: Düsseldorfer Tabelle 2018

Mit der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle, erhöht sich der Mindestunterhalt in jeder Altersstufe um 6€.
Eine wesentliche Veränderung Im Vergleich zum Vorjahr stellt die Anpassung der Einkommensstaffelung dar.
Die Anpassung der Einkommensstaffelung führt dazu, dass bei gleichem Einkommen nun möglicherweise weniger Unterhalt fällig wird, da man sich nun in einer niedrigeren Einkommensstufe befindet.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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