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Rechtskräftige Scheidung § Grundsätzliches, Folgen & mehr

Ganz gleich ob im Einvernehmen oder im Streit, die rechtskräftige Scheidung stellt das Ende der Ehe dar. Gegen Ende des Scheidungsverfahrens verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss und teilt somit die getroffenen Entscheidungen bezüglich der Scheidung und den sie begleitenden Folgen mit. Doch die Ehe wird erst dann aufgelöst, wenn der Scheidungsbeschluss mittels Rechtskraftvermerk versehen wurde. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles über den Ablauf bis hin zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss und erhalten wertvolle Hinweise für mögliche Vorgehensweisen.

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches zur rechtskräftigen Scheidung

Das Deutsche Familienrecht sieht vor, dass eine Auflösung der Ehe im Zuge einer Scheidung erst dann als rechtsgültig vollzogen angesehen werden kann, wenn der in der Scheidungsverhandlung gefällte Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. Konkret regelt der §45 Abs 1 FamFG das vor Rechtskrafteintritt die Frist, für zulässige Rechtsmittel, Einsprüche und Wiedersprüche verstrichen sein muss.

Zudem regelt der §45 Abs. 2 FamFG dass der Eintritt der Rechtskraft eines Scheidungsbeschlusses dadurch gehemmt wird, dass Rechtsmittel gegen den Beschluss erhoben werden. Vereinfacht ausgedrückt, bedarf es also für eine rechtskräftige Scheidung einen Scheidungsbeschluss, gegen den keine Rechtsmittel erhoben werden.

Verfahrensablauf – Wann ist eine Scheidung rechtskräftig?

Im Rahmen des Scheidungstermins, wird in den meisten Fällen zu Ende des Termins auch schon der Scheidungsbeschluss vom Richter verkündet. Dieser beinhaltet nicht nur den Ausspruch der Scheidung, sondern auch die Regelungen bezüglich der Scheidungsfolgen. Wenn zahlreiche Streitpunkte vorhanden sind, so sind meist mehrere Termine notwendig, bis alle Angelegenheiten zu einem großen Teil geklärt sind. Erst dann wird der Beschluss bekanntgegeben.

Neben der mündlichen Kundgabe der Entscheidung erhalten Sie den noch nicht rechtskräftigen Scheidungsbeschluss zusätzlich in schriftlicher Form per Post übermittelt. Laut § 39 FamFG muss der übermittelte Beschluss eine sogenannte „Rechtsbehelfsbelehrung“ enthalten. Die Beteiligten haben nämlich die Möglichkeit, dem Beschluss zu widersprechen. Ob sie diese wahrnehmen möchten oder nicht, entscheidet auch über die Dauer bis Ihre Scheidung rechtskräftig wird. Es gibt somit einen kürzeren und einen längeren Weg hin zum rechtskräftigen Scheidungsurteil bzw. Scheidungsbeschluss. 

Erwirkung der sofortigen Rechtskraft

Verzichten beide Ehegatten im Zuge der Beschlussverkündung auf die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, kann die Scheidung noch am Tag der Verkündung rechtskräftig werden. In diesem Fall spricht man von der sofortigen Rechtskraft aufgrund Rechtsmittelverzicht. Eine rechtskräftige Scheidung mit sofortiger Wirkung kann besonders für diejenigen erstrebenswert sein, die schnellstmöglich einen Nachweis benötigen, dass sie geschieden sind. Das betrifft zum Beispiel Personen, welche erneut heiraten möchten.

Entschließen Sie sich dafür, die endgültige Scheidung schnellstmöglich herbeizuführen, ist die Vorgehensweise folgendermaßen: Ein sogenannter Rechtsmittelverzicht muss ausgesprochen werden. Damit machen Sie geltend, dass Sie die Entscheidung des Gerichts als endgültig annehmen. Sie können dann nicht mehr Beschwerde einlegen und verzichten auf die Möglichkeit, den Beschluss durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen. Der Rechtsmittelverzicht hat im Anschluss an die Bekanntgabe des (mündlichen oder schriftlichen) Beschlusses durch Ihren Anwalt zu erfolgen. Nur wenn beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten, kann die Scheidung sofort rechtskräftig werden. Ihr ehemaliger Lebensgefährte muss dies ebenfalls durch einen anwaltlichen Vertreter mitteilen.

Auswirkungen einer sofortigen Rechtskraft

Es ist ratsam, die sofortige rechtskräftige Scheidung nur dann zu beanspruchen, wenn beide Ehegatten im Einvernehmen auf Rechtsmittel verzichten wollen. Denn die Entscheidung ist endgültig. Zumindest sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass sich mit dem Wirksamwerden der Scheidung auch Konsequenzen ergeben, die mit dem Tag der Rechtskraft ebenfalls sofort eintreten.

Automatischer Rechtskraftvermerk 

Wird nach der Verkündung des Scheidungsbeschlusses nicht auf Rechtsmittel verzichtet, hat man laut § 63 FamFG nach Erhalt des schriftlichen Beschlusses 1 Monat lang Zeit, Rechtsmittel einzureichen. Das Bedeutet binnen dieser Frist können Sie dem Scheidungsbeschluss widersprechen. Wird binnen dieser Frist kein zulässiges Rechtsmittel erhoben, tritt mit Ablauf der Frist automatisch die Rechtskraft der Scheidung ein. Man erhält dann eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk (Scheidungsurkunde). Diese markiert das Ende des Prozesses: Die Scheidung ist nun vollzogen. 

Laut § 46 FamFG erhalten die Beteiligten diese Ausfertigung von Amts wegen. Sobald die Frist abgelaufen ist und keine Beschwerde eingelangt ist, wird den Beteiligten diese automatisch zugesandt. Rechnen Sie mit einer Wartezeit von ca. 6 Wochen nach Fristende. Dieses Dokument dient als Nachweis der rechtskräftigen Scheidung – man sollte es daher gut aufbewahren. Das Datum, das im Rechtskraftvermerk genannt wird, zeigt an, seit wann die Scheidung rechtskräftig ist.

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Scheidung anfechten verzögert Rechtskraft

Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist Beschwerde einlegen, haben Sie die Möglichkeit, dass gewisse Punkte im Beschluss noch einmal abgeändert werden, indem sie von einer höheren Instanz überprüft werden. Um zu so einer Überprüfung zu kommen, müssen einige Formalitäten berücksichtigt werden: In § 71 FamFG heißt es, dass man eine Beschwerdeschrift samt Begründung an das zuständige Beschwerdegericht zu übermitteln hat. Dies muss Ihr Anwalt für Sie erledigen. Er wird mit Ihnen schon vorab besprechen, wie er die Chancen einschätzt, dass die Beschlusspunkte noch einmal abgeändert werden. Unbegründete Beschwerden haben natürlich wenig Aussicht auf Änderung. Neben der Beschwerde gibt es noch das Rechtsmittel der Berufung. Dieses bezieht sich auf das gesamte Scheidungsverfahren und hat ebenso innerhalb der einmonatigen Frist zu erfolgen. Es wird dann also sowohl zur Scheidung als auch zu den Folgesachen erneut verhandelt. Auch in diesem Fall benötigen Sie einen Anwalt.

Sie haben es sich anders überlegt und möchten die Ehe fortführen?

Solange die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist, steht es Ihnen frei, den Scheidungsantrag zurückzuziehen. Damit bleibt die Ehe aufrechterhalten und das Verfahren ist hinfällig. Wenn beide Beteiligten die Scheidung beantragt haben, müssten auch beide ihren Antrag zurückziehen.

Auswirkungen der rechtskräftigen Scheidung

Ein Wirksamwerden der Scheidung nimmt Einfluss auf viele Faktoren, die mit der Ehe mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen. Einige davon können dann nicht mehr abgeändert werden, sobald die Rechtskraft besteht. Andere werden unabhängig davon behandelt – auf sie kann auch nach der Rechtskraft noch eingewirkt werden. Damit Sie darauf vorbereitet sind, möchten wir Ihnen nachfolgend zeigen, mit welchen Konsequenzen Sie unter anderem rechnen müssen, sobald die Scheidung rechtskräftig ist. Neben den Folgen, die hier genannt werden, gibt es noch einige weitere. Wir möchten vor allem auf diejenigen hinweisen, die Sie insbesondere dann bedenken sollten, wenn Sie auf eine sofortige Rechtskraft bestehen möchten, zu diesen zählen:

  • Entfall der Beihilfeberechtigung: Wenn Sie mit einem Beamten, Soldaten oder Richter verheiratet waren und daraus eine Beihilfeberechtigung entstanden ist, steht Ihnen diese nach der rechtskräftigen Scheidung nicht mehr zu.
  • Beendigung der Mitversicherung in Form der Familienversicherung: Wenn Sie als Ehepartner eines gesetzlich Krankenversicherten mitversichert waren, sollten Sie beachten, dass Sie sich innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft der Scheidung für eine neue Krankenversicherung anmelden.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht Sie unterstützen?

Je nachdem, an welcher Stelle des Prozesses Sie sich befinden, kann Sie ein Anwalt auf ganz unterschiedliche Art und Weise unterstützen. Es kommt dabei auch auf Ihre Anliegen an. So gibt es zum Beispiel gerichtliche Handlungen, die nur ein Anwalt für Sie ausführen kann – Ohne ihn können Sie keine Anträge stellen. Das betrifft unter anderem auch den Ausspruch eines Rechtsmittelverzichts, um eine Scheidung mit sofortiger Rechtskraft zu bewirken. Möchten Sie die Scheidung noch anfechten, ist ebenfalls juristische Vertretung notwendig.

Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie also das Verfahren mitgestalten und eigene Anliegen geltend machen. Anwälte sind jedoch nicht nur für Antragstellungen zuständig. Sie können ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen beraten und ihnen im Zeitraum des Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite stehen. Jeder Fall ist unterschiedlich und so können im Einzelfall auch ganz spezielle Fragen und Hindernisse auftauchen. Besonders komplexen Situationen kann man am besten begegnen, wenn man die Gesamtzusammenhänge betrachtet und in einer persönlichen Beratung klärt.

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FAQ: rechtskräftige Scheidung

Um den Beteiligten zu ermöglichen, den Beschluss zu überprüfen, wird ihnen noch eine Frist gewährt, innerhalb derer sie noch Änderungen bewirken können. Diese Frist um Rechtsmittel einzulegen, hat auch den Vorteil, dass man sich noch auf die mit der Ehescheidung verbundenen Konsequenzen vorbereiten kann.

Sobald der Scheidungsbeschluss vorliegt, kommt es vor allem darauf an, ob Sie dem Beschluss widersprechen möchten oder nicht. Sie haben dafür (nach Erhalt des schriftlichen Beschlusses) einen Monat lang Zeit. Nach Verstreichen der Frist ohne erfolgte Beschwerde wird die Scheidung rechtskräftig. 

Die Rechtskraft hat Einfluss auf sämtliche Angelegenheiten, die mit der Ehe in Verbindung standen. Da Ihre Ehe nun endgültig aufgelöst ist, können Sie Ihren ursprünglichen Familiennamen wiederherstellen und Sie können von da an auch wieder heiraten. Außerdem treten ein. 

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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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