Ablauf einer Scheidung § Scheidungsantrag, Verfahren & mehr
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Der Ablauf einer Scheidung ist oftmals nicht nur überaus emotional, sondern auch klar vom Gesetzgeber geregelt. Von den Voraussetzungen, über die Antragstellung bis hin zum Scheidungsverfahren an sich, regelt das deutsche Familienrecht wie eine Scheidung abläuft. Im nun folgenden Artikel möchten wir Ihnen aufzeigen, wie sich der Ablauf des Scheidungsverfahrens gestaltet, welche Besonderheiten es zu beachten gibt und von welchen Aspekten der Ablauf einer Scheidung beeinflusst werden kann.
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Ablauf einer Scheidung kann in 4 Phasen unterteilt werden. Vorbereitung, Antragstellung, Scheidungsverfahren & Scheidungsurteil
- Die Dauer einer Scheidung ist direkt vom Verlauf des Verfahrens abhängig. Je mehr Streitpotenzial oder Scheidungsfolgen zu klären sind, umso länger dauert es.
- Auch die Kosten sind vom Ablauf der Scheidung abhängig.
Grundsätzliches zum Ablauf einer Scheidung
Der Ablauf einer Scheidung ist ebenso, wie die Begründung einer Ehe, klar im deutschen Familienrecht geregelt. So gibt der §1564 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor, dass eine Ehe nur durch richterlichen Entscheid aufgelöst werden kann und dieser zudem Rechtskraft erlangen muss.
Der Gesetzgeber regelt somit, wie der Ablauf der Scheidung auszusehen hat. Es gilt – vereinfacht ausgedrückt – zunächst das Gericht aufzufordern, die Ehe zu scheiden. Ist dies geschehen, so beginnt das Scheidungsverfahren und der gerichtliche Ablauf der Eheauflösung beginnt.
Faktoren die den Scheidungsablauf beeinflussen
Keine Scheidung ist wie eine andere. Denn grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Umstände die zur Scheidung führen, die Art der Scheidung sowie die sogenannten Scheidungsfolgen wie auch eingebrachte Anträge der Ehegatten maßgeblichen Einfluss auf den Scheidungsverlauf nehmen. Es gibt also nicht den einen Ablauf einer Scheidung. Dennoch gibt es Faktoren die den Scheidungsablauf beeinflussen und die durchaus pauschal benannt werden können. Zunächst wäre da einmal die Art des Scheidungsverfahren. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen dem Normalfall und dem Härtefall. In der Rechtspraxis zeigt sich jedoch, dass die Scheidungsart vielmehr wie folgt unterschieden werden kann:
- Einvernehmliche Scheidung
- Strittige Scheidung
- Härtefallscheidung
- Scheidung mit Kindern
- Scheidung mit Haus
So eigenwillig diese Unterscheidung auf den ersten Blick hin anmuten mag, so treffend ist sie für einen pauschalen Überblick für den konkreten Ablauf der eigenen Scheidung. Denn wenn beide Ehepartner die Ehe beenden wollen, müssen weniger Einzelpunkte im Verlauf der Scheidung geklärt werden. Besteht schon beim Scheidungswunsch Konflikt, wird dieser im Verlauf des Verfahrens nicht verschwinden und kommen Kinder, Wohneigentum oder große Vermögenswerte ins Spiel, so gilt es eben auch auf diese Besonderheiten im Verlauf der Ehescheidung einzugehen. Denn ja, es gibt auch Einzelfaktoren, denen im Verfahren mal mehr, mal weniger Bedeutung zukommt. Zu eben diesen zählen mitunter:
- Regelung der Scheidungsfolgen
- Versorgungsausgleich
- Rentenausgleich
- Zugewinnausgleich
Der Ablauf einer Scheidung in Deutschland umfasst somit nicht nur die eigentliche gerichtliche Auflösung einer Ehe, sondern auch die Regelung vieler unterschiedlicher Aspekte für die Zeit nach der Scheidung.
Wie läuft eine Scheidung ab?
Jede Ehe, die in Deutschland vor dem Familiengericht geschieden wird, muss vom Gesetzgeber vorgegebene Phasen durchlaufen. Denn nur weil man sich scheiden lassen möchte, heißt dass nicht, dass man das auch binnen weniger Wochen tun kann. Im Gegenteil, dass Familienrecht in Deutschland sieht vor dass vor der rechtskräftigen Scheidung folgende Phasen durchlaufen werden müssen:
- Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft (Trennungsjahr)
- Beantragung des Scheidungsverfahrens
- Gerichtliches Scheidungsverfahren und Beschlussfindung
- Aufhebung der Ehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Bevor eine Scheidung offiziell eingeleitet werden kann, muss diese gemäß §1565 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als gescheitert angesehen werden können. Der Gesetzgeber ist hier mehr als deutlich in seiner Formulierung. Den er legt fest, dass die Ehe als gescheitert angesehen werden kann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch eine Wiederherstellung eben dieser nicht zu erwarten ist. In der Rechtspraxis erfolgt diese grundlegende Voraussetzung für ein Scheidungsbegehren durch das sogenannte Trennungsjahr. Es dauert in der Regel 1 Jahr an und dient als Nachweis für die gescheiterte Ehe.
Ehepaare müssen somit für mindestens 1 Jahr “von Tisch und Bett” getrennt leben. Doch natürlich muss man in dieser Zeit nicht untätig sein. So können bereits im Trennungsjahr ein Anwalt für Familienrecht beauftragt, der Scheidungsantrag vorbereitet und (soweit möglich) wichtige Scheidungsfolgen geklärt werden. Denn abhängig von der individuellen Rechtslage gilt es vor Beantragung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung zu erfüllen.
Beantragung der Scheidung
Sobald alle Voraussetzungen für eine rechtsgültige Scheidung erfüllt sind, kann der Rechtsanwalt für Sie die Scheidung in Form eines Antrags beim zuständigen Familiengericht einreichen. Neben dem eigentlichen Antrag werden dem Gericht nun auch wichtige Unterlagen zb. die Heiratsurkunde, eine bereits getroffene Scheidungsfolgenvereinbarung oder Ähnliches übermittelt. Zudem können Scheidungswillige, die Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, den entsprechenden Antrag zeitgleich bei Gericht einbringen lassen. Sobald der Antrag eingereicht ist, beginnt der gerichtliche Scheidungsablauf. Das Gericht nimmt den Antrag zur Kenntnis, vergibt ein Aktenzeichen und verständig die beteiligten Parteien (also die Ehegatten) über die Einleitung des Scheidungsverfahrens.
Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht
Mit dem gerichtlichen Scheidungsverfahren beginnt nun der eigentliche Ablauf der Scheidung. Abhängig von den individuellen Umständen, kann es nun zu einem “normalen Verfahrensverlauf” kommen oder zu einem strittigen Verfahren, in welchem das Gericht Anträge, Einwände oder strittige Punkte im Scheidungsablauf klären muss. In unseren Leitartikeln zu den einzelnen Scheidungsarten, finden sie konkrete Informationen zum Ablauf des jeweiligen Scheidungsverfahren, diese finden Sie unter:
- Einvernehmliche Scheidung
- Strittige Scheidung
- Härtefallscheidung
- Scheidung mit Kindern
- Scheidung mit Haus
Unabhängig von den Besonderheiten der einzelnen Scheidungsarten gilt es nun alle, für das Scheidungsverfahren relevante Aspekte zu klären. Die noch Ehegatten müssen spätestens zu diesem Zeitpunkt wichtige vermögensrechtliche Belange klären, Unterhaltsansprüche klären und Belange wie zum Beispiel die rechtliche Verpflichtung aus gemeinsam abgeschlossenen Verträgen oder Belange der gemeinsamen Kinder vereinbaren. Zu diesem Zeitpunkt im Verfahrensablauf werden somit mitunter folgende Aspekte geklärt:
- Versorgungsausgleich
- Rentenausgleich und Zugewinnausgleich
- Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- sonstige Scheidungsfolgen
Sind schließlich alle Scheidungsfolgen geklärt und stellt kein Ehepartner weitere Anträge, so wird das Scheidungsverfahren abgeschlossen. Das Gericht spricht den Scheidungsbeschluss aus und informiert die noch nicht rechtskräftigen Geschiedenen dahingehend, dass der Scheidungsbeschluss in Schriftform ergehen wird. Nun haben beide Ehegatten die Möglichkeiten, Rechtsmittel gegen den Beschluss zu erheben. Ist dies der Fall, so müssen diese im Zuge einer weiteren Verhandlung geklärt werden.
Aufhebung der Ehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Werden keine oder keine weiteren Rechtsmittel eingewendet, oder aber verzichten beide Ehegatten im Zuge der Verhandlung auf zulässige Rechtsmittel, so ergeht die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Mit diesem Rechtskraftvermerk auf der Scheidungsurkunde gilt die Ehe als offiziell geschieden. Die Scheidung ist vollzogen und die geschiedenen Eheleute gehen von nun an rechtlich gesehen getrennte Wege.
So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht unterstützen!
Eine Scheidung beginnt offiziell mit Einreichung des Scheidungsantrags, doch sollten bereits im Vorhinein einige Folgesachen für einen schnelleren Verfahrensablauf geklärt werden. Bevor der Scheidungsantrag von einem Anwalt für Familienrecht eingereicht werden kann, muss ein Ehepaar ein sowohl häusliches als auch wirtschaftlich voneinander separates Trennungsjahr vollzogen haben. Im besten Falle wird in dieser Zeit zusammen mit einem Rechtsberater Ihres Vertrauens die Scheidungsfolgenvereinbarung beschlossen.
Anders als bei einer strittigen Scheidung, die sich durch einige Folgesachen Verhandlungen in die Länge ziehen kann, erspart eine einvernehmliche Scheidung nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Sorgen für die ganze Familie. Hier ist man gut beraten, Unterstützung durch einen Familienrechtsexperten einzufordern und die Scheidung in beiderseitigem Einverständnis zu bewältigen.
FAQ: Ablauf einer Scheidung
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