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Namensänderung nach Scheidung – Ablauf, Fristen & Kosten

In den allermeisten Fällen nehmen Frauen nach der Eheschließung den Namen ihres Ehemannes an. Es gibt aber auch immer öfter Männer, die sich dazu entschließen, ihren Namen gegen den der Ehefrau zu tauschen. Manchmal entscheiden sich die Ehepartner auch für einen Doppelnamen. Wenn die Ehe irgendwann jedoch in die Brüche geht, dann ist der Wunsch nach einer Namensänderung groß. Bei der Namensänderung nach der Scheidung gibt es die Option, den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Oder ein anderer Nachname, der vor der Ehe geführt wurde. Wie genau die Namensänderung nach der Scheidung funktioniert, erklären wir in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis

Rechtslage: Namensänderung nach Scheidung

Wenn eine Ehe geschieden wird, tragen die Ehepartner den gemeinsamen Nachnamen zusammen weiter. Allerdings ist für viele geschiedene Paare die Trennung auch der Anlass, eine Namensänderung nach der Scheidung anzustreben. Hierfür kennt der §3 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, wie es mit dem Nachnamen weitergeht und wie, wenn gewünscht, der Ehename abgelegt und ein vor der Ehe geführter Familienname wieder angenommen werden kann. Mit rechtswirksamen Scheidungsurteil bestehen daher folgende Möglichkeiten:

  • Der bestehende Nachname wird weitergeführt.
  • Der bestehende Ehename wird weitergeführt, darüber hinaus aber durch den Geburtsnamen ergänzt, der entweder davor oder dahinter stehen kann.
  • Es ist möglich, den Geburtsnamen wieder anzunehmen, sofern dieser in der Geburtsurkunde vermerkt ist.
  • Handelt es sich um die zweite geschiedene Ehe, kann auch der vorherige Name des Ehemannes wieder angenommen werden.

Änderung des Nachnamens von Kindern im Zuge einer Scheidung

Sind Kinder in der Ehe entstanden, gibt es eine weitere Besonderheit, wenn es um den Nachnamen geht. Zwar hat die Scheidung generell keinen Einfluss auf den Namen der Kinder, denn offiziell behalten sie den gemeinsamen Nachnamen. Sofern sich aber beispielsweise die Ehefrau entschließt, ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen und die Kinder bei ihr leben, kann das zu einem Problem werden. Auch bei einer erneuten Heirat mag es schwierig sein, wenn die Kinder den Nachnamen des Ex-Mannes haben. Bei Kindern ist es deswegen auch möglich, einen anderen Namen anzunehmen. Beispielsweise den neuen Namen des Ehemannes, wenn es zu einer zweiten Ehe kommt. Hierbei müssen jedoch ein paar Faktoren berücksichtigt werden:

  • Das Kind muss noch minderjährig sein
  • Das Kind wohnt bei dem Elternteil, das eine Namensänderung wünscht.
  • Dieses Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
  • Sofern es sich um ein geteiltes Sorgerecht handelt, muss das andere Elternteil der Namensänderung zustimmen.
  • Ab einem Alter von 5 Jahren muss das Kind der Namensänderung zustimmen.

Es ist übrigens auch möglich, dass das Kind einen Doppelnamen führt. Diese Lösung wird oftmals dann genutzt, wenn die Scheidung im Einvernehmen erfolgte und wird diese Vorgehensweise in der Regel bereits im Zuge des Scheidungsverfahrens zwischen den Eheleuten vereinbart.

Was geschieht, wenn der Ex-Partner nicht in die Namensänderung des Kindes einwilligt?

In einigen Fällen verweigert das leibliche Elternteil die Namensänderung des Kindes, in diesem Fall kann das Familiengericht die Einwilligung ersetzen, sofern die Änderung dem Kindeswohl entspricht. Hierfür sind allerdings wichtige Gründe notwendig. Mögliche Gründe für eine derartige Änderung des Kindesnamens können sein:

  • Das Kind muss eine Ablehnung gegenüber dem leiblichen Vater haben.
  • Es muss eine Namenseinheitlichkeit in der neuen Familie gewünscht sein.
  • Das Kind wird aufgrund des Nachnamens gehänselt.
  • Schwieriger Umgang mit dem leiblichen Vater.
  • Das Kind leidet erheblich durch den Nachnamen oder ist seit vielen Jahren überall bekannt.

Möchte die Mutter hingegen, dass das Kind einen Doppelnamen trägt und somit den Nachnamen des leiblichen Vaters und zum Beispiel den Geburtsnamen der Mutter trägt, ist dies ebenfalls möglich. In diesem Fall ist die Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Familiengericht meist ohne Komplikationen möglich.

Voraussetzungen für eine Namensänderung

Soll der Name geändert werden, muss die Ehe dafür rechtskräftig geschieden sein. Es ist also wichtig, dass keinerlei Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich sind. Das bedeutet, dass beide Ehegatten bei dem Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichten müssen bzw. darf kein Ehegatte innerhalb des ersten Monats gegen den Scheidungsbeschluss Einspruch erheben. Auf dem Scheidungsbeschluss wird von dem Gericht die Rechtskräftigkeit durch einen entsprechenden Vermerk dokumentiert. Erst dann ist eine Namensänderung möglich.

HINWEIS: Ohne rechtskräftiger Scheidung ist eine Namensänderung kaum möglich!

Obgleich der Gesetzgeber durchaus Ausnahmeregelungen bezüglich einer Änderung des Familiennamens vorsieht, ist es in der Praxis kaum möglich, den Nachnamen ohne rechtskräftiges Urteil zu erwirken. Will man noch während des Scheidungsverfahrens den Nachnamen ändern, bedarf es wichtiger und dringender Gründe. Dennoch kann der Antrag auf Namensänderung abgelehnt werden.

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Wie genau funktioniert die Änderung des Namens nach der Scheidung?

Die Namensänderung nach der Scheidung kann ohne großen Aufwand im Standesamt beantragt werden. Dafür zuständig ist immer das Standesamt, das auch für den Zuständigkeitsbereich der Hochzeit verantwortlich ist. Anders sieht es aus, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Dann ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Der Aufwand ist relativ überschaubar. Wichtig ist lediglich, dass die nötigen Dokumente mit zu dem Termin gebracht werden.

  • Scheidungsbeschluss mit Rechtsvermerk
  • Personalausweis oder aber Reisepass
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Um die Änderung des Familiennamens vornehmen zu lassen, müssen lediglich die genannten Unterlagen im Zuge einer persönlichen Vorsprache vorgelegt und der Änderungswunsch geäußert werden. Die Mitarbeiter des zuständigen Standesamts nehmen diesen Änderungswunsch auf und veranlassen die Namensänderung in der Regel umgehend.

Gibt es eine Frist für die Namensänderung nach der Scheidung?

Prinzipiell ist die Namensänderung nach der Scheidung nicht an eine Frist gebunden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Scheidung rechtskräftig ist. Einen Monat nach Scheidungsbeschluss ist die Scheidung grundsätzlich rechtskräftig, sodass es ab diesem Zeitpunkt möglich ist einen anderen Namen anzunehmen. Da es keine Frist für die Namensänderung gibt, können Sie auch erst nach einigen Jahren eine Namensänderung nach Scheidung vornehmen.

Was kostet die Namensänderung nach der Scheidung?

Eine Namensänderung ist ein bürokratischer Akt, der dementsprechend auch mit Kosten verbunden ist. Das Standesamt fordert für Beurkundungen und Beglaubigungen von Unterlagen durchschnittlich 25 Euro. Wer auch noch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch benötigt, muss obendrein durchschnittlich 10 Euro bezahlen. Dazu kommen dann noch weitere Kosten, wenn beispielsweise Dokumente wie Reisepass, Ausweise oder Kreditkarten geändert werden müssen.

Wie kann ein Anwalt Sie bei der Namensänderung unterstützten?

Eigentlich wird für eine Namensänderung nach der Scheidung nicht wirklich ein Anwalt benötigt. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen. Beispielsweise, wenn das Scheidungsurteil keinen Rechtsvermerk hat. Oder es spezielle Besonderheiten gibt. Ein Anwalt für Familienrecht steht jedoch schon vorher zur Seite. Wenn es beispielsweise rund um Fragen zum Thema Scheidung oder Namensänderung geht, kann der Fachanwalt mit seinem Wissen weiterhelfen. Es gibt durchaus komplexe Vorgänge, die für einen Laien nur schwer zu verstehen sind. Möchten Sie eine Namensänderung nach der Scheidung beantragen und sind sich unsicher, dann kann Ihnen ein Anwalt bestens dabei helfen.

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FAQ: Namensänderung nach Scheidung

Es gibt keine Pflicht, den Nachnamen nach der Scheidung zu ändern. Der bisherige Nachname kann auch ganz einfach weitergeführt werden.
Nein – es bleibt jedem Ehegatten selbst überlassen, welchen Nachnamen er nach der Scheidung tragen möchte.
Ja – das Standesamt erhebt für den Aufwand und die Beglaubigung von Unterlagen eine Pauschale von rund 25 Euro. Es können unter Umständen aber auch noch weitere Kosten entstehen, sofern offizielle Dokumente geändert werden müssen.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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