Wie genau funktioniert die Änderung des Namens nach der Scheidung?
Die Namensänderung nach der Scheidung kann ohne großen Aufwand im Standesamt beantragt werden. Dafür zuständig ist immer das Standesamt, das auch für den Zuständigkeitsbereich der Hochzeit verantwortlich ist. Anders sieht es aus, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Dann ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Der Aufwand ist relativ überschaubar. Wichtig ist lediglich, dass die nötigen Dokumente mit zu dem Termin gebracht werden.
- Scheidungsbeschluss mit Rechtsvermerk
- Personalausweis oder aber Reisepass
- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Um die Änderung des Familiennamens vornehmen zu lassen, müssen lediglich die genannten Unterlagen im Zuge einer persönlichen Vorsprache vorgelegt und der Änderungswunsch geäußert werden. Die Mitarbeiter des zuständigen Standesamts nehmen diesen Änderungswunsch auf und veranlassen die Namensänderung in der Regel umgehend.
Gibt es eine Frist für die Namensänderung nach der Scheidung?
Prinzipiell ist die Namensänderung nach der Scheidung nicht an eine Frist gebunden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Scheidung rechtskräftig ist. Einen Monat nach Scheidungsbeschluss ist die Scheidung grundsätzlich rechtskräftig, sodass es ab diesem Zeitpunkt möglich ist einen anderen Namen anzunehmen. Da es keine Frist für die Namensänderung gibt, können Sie auch erst nach einigen Jahren eine Namensänderung nach Scheidung vornehmen.
Was kostet die Namensänderung nach der Scheidung?
Eine Namensänderung ist ein bürokratischer Akt, der dementsprechend auch mit Kosten verbunden ist. Das Standesamt fordert für Beurkundungen und Beglaubigungen von Unterlagen durchschnittlich 25 Euro. Wer auch noch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch benötigt, muss obendrein durchschnittlich 10 Euro bezahlen. Dazu kommen dann noch weitere Kosten, wenn beispielsweise Dokumente wie Reisepass, Ausweise oder Kreditkarten geändert werden müssen.