Verfahrenskostenhilfe
Auch für die Gerichtskosten müssen Sie bei fehlenden finanziellen Mitteln nicht selber aufkommen. Bitten Sie Ihren Anwalt darum, zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Er kann Sie dann dabei unterstützen, diese zu beantragen. Bei einer Bewilligung werden Ihnen – abhängig von Ihren Einkommensverhältnissen – die Kosten entweder teilweise oder sogar komplett erstattet.
Scheidungsantrag
Gegen Ende des Trennungsjahres können Sie den Scheidungsantrag mit Hilfe Ihres Anwalts einreichen. Sie müssen dafür nicht bis zum Ende warten, sondern können schon ein paar Monate davor alles vorbereiten, um dies in die Wege zu leiten, damit Sie gleich im Anschluss an die Trennungszeit Ihre Scheidung einleiten können. Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder und gegebenenfalls Ihren Ehevertrag.
Scheidungstermin
Sie sollten auf jeden Fall zum Scheidungstermin erscheinen. Wenn Ihnen dies aus besonderen Gründen nicht möglich ist, melden Sie dies rechtzeitig, damit Sie nicht mit unerwünschten Konsequenzen rechnen müssen. Vergessen Sie nicht, einen gültigen Personalausweis zum Termin mitzunehmen.
Letzte Schritte mithilfe der Scheidung Checkliste planen
Auch wenn Sie am Ende des Verfahrens angelangt sind und das Gericht die Scheidung verkündet hat, ist die Scheidung damit noch nicht wirksam. Die (fast) Geschiedenen haben nun noch die Möglichkeit, die Entscheidung des Gerichts anzufechten. Wenn sie beide darauf verzichten, dann wird die Scheidung spätestens nach einem Monat rechtskräftig und damit endgültig wirksam. Nun können jedoch noch einige Kleinigkeiten zu erledigen sein. Doch keine Sorge – den Großteil haben Sie nun bereits hinter sich. Lösen Sie sich von den verbliebenen Dingen, die Sie mit Ihrem ehemaligen Gatten verbunden haben.
Scheidungsurkunde & Folgemaßnahmen
Sobald Sie Ihre Scheidungsurkunde erhalten haben, sollten Sie diese gut aufbewahren – am besten an einem Ort, wo Sie sie bei Bedarf schnell zur Hand haben. Nachdem Ihre Scheidung rechtskräftig geworden ist, haben Sie drei Monate lang Zeit, um die bisherige Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung durch eine neue freiwillige Krankenversicherung zu ersetzen. Nun können Sie Ihren ursprünglichen Familiennamen wiederherstellen. Sie benötigen dafür Ihre Scheidungsurkunde. Da auf Ihren Ausweisen noch der Familienname, den Sie bei der Ehe übernommen haben, genannt ist, müssen Sie diese aktualisieren lassen, da sie sonst ungültig sind. Das betrifft zum Beispiel den Reisepass und den Personalausweis.
Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?
Je nach Komplexität des Verfahrens können noch andere Dinge hinzukommen, die auf dieser Checkliste nicht erwähnt wurden. Diese dient nur der allgemeinen Orientierung. Wenn Sie wirklich sichergehen möchten, dass Sie alle Faktoren, die für Ihre Scheidung relevant sind, berücksichtigt haben, dann sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser wird mit Ihnen alles eingehend besprechen und Sie im gesamten Scheidungsverfahren begleiten.
Vielleicht möchten Sie auch schon vor der Trennung einen Anwalt kontaktieren, damit Sie sich schon hier optimal vorbereiten können und den Weg zu einem möglichst reibungslosen Verfahren ebnen können. Ihr Rechtsbeistand kann Ihnen allerlei Tipps diesbezüglich geben und Ihnen auch dabei helfen, eine einvernehmliche Scheidung herbeizuführen und eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen. Wenn dies nicht möglich ist, dann können Sie mit Hilfe der juristischen Vertretung Ihre Anliegen überprüfen und Klarheit schaffen, was Ihnen rechtmäßig zusteht und dies auch dementsprechend geltend machen. Sämtliche Berechnungen in Zusammenhang mit der Scheidung, wie zum Beispiel Unterhalt oder Gerichtskosten, kann ein Anwalt für Sie durchführen.