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Scheidungsantrag § Voraussetzungen, Inhalt & Kosten

Nach Ablauf des Trennungsjahrs kann man in Deutschland den Scheidungsantrag stellen. Hierfür muss der Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht eingereicht werden, um das Scheidungsverfahren einzuleiten. Der folgende Artikel gibt Ihnen Antworten auf Fragen, wie hoch die Kosten für den Scheidungsantrag in Deutschland sind, wie lange die Dauer der Zustellung in Anspruch nimmt und vieles mehr rund um den Scheidungsantrag. 

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage zum Scheidungsantrag

Da eine Ehe in Deutschland gemäß §1564 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ausnahmslos nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden kann, ist es zwingend nötig mittels Eingabe (Antrag auf Ehescheidung) beim zuständigen Familiengericht die Scheidung zu beantragen. 

Zudem gilt, gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) in Deutschland vor Gericht der Anwaltszwang. Was wiederum bedeutet, dass man bei allen Familienrechtlichen Verfahren vor dem Familiengericht von einem Anwalt vertreten werden muss. Dies führt dazu, dass der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt bei Gericht eingebracht werden darf.

Wie kann man einen Antrag auf Ehescheidung stellen?

Im Grunde genommen kann man auf verschiedene Art und Weise einen Antrag auf Ehescheidung stellen. So ist es zum Beispiel im Zuge einer sogenannten Online-Scheidung möglich, alle nötigen Unterlagen und Informationen über das Internet in Form von Formularen oder E-Mails an den Rechtsanwalt zu übermitteln. Doch auch mittels Post und Fax können dem Anwalt die nötigen Unterlagen für den Scheidungsantrag übermittelt werden. Der klassische Rechtsfall ist jedoch klar der persönliche im Zuge eines Termins beim Scheidungsanwalt. Der Vorteil dieser Möglichkeit den Scheidungsantrag in die Wege zu leiten ist, dass direkt wichtige Fragen beantwortet werden können.

Voraussetzungen für den Scheidungsantrag

Um erfolgreich einen Antrag auf Ehescheidung in Deutschland einreichen zu können, gilt es einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen. Da wäre zum einen die grundsätzliche Anforderung an eine Scheidung in Deutschland. Das sogenannte Zerrüttungsprinzip, welches im §1565 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Dieses sieht vor, dass eine Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn die Ehe als gescheitert angesehen werden kann und eine Fortsetzung der Ehegemeinschaft nicht zu erwarten ist. In Fällen besonderer Härte (§1565.2 BGB) kann ein Antrag auf Ehescheidung immer dann gestellt werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellt. Die Voraussetzungen für den Scheidungsantrag im Regelfall (also nicht Härtefall) lassen sich somit wie folgt zusammenfassen:

  • Die Ehe ist gescheitert
  • Das Trennungsjahr wurde vollzogen
  • Ein Anwalt wurde als Rechtsbeistand hinzugezogen

Sind diese grundsätzlichen Voraussetzungen gegeben, so wird der Anwalt den Scheidungsantrag erstellen und beim für das Scheidungsbegehren zuständigen Familiengericht im Auftrag seines Mandanten einreichen.

Nötige Unterlagen für den Scheidungsantrag

Damit der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag verfassen kann, benötigt dieser grundsätzliche Informationen und persönliche Daten der Ehegatten. Zudem werden (vom individuellen Rechtsfall abhängig) Unterlagen benötigt, die im Zuge der Antragstellung dem Scheidungsbegehren beigelegt werden müssen. Es ist daher unverzichtbar dem Rechtsanwalt folgende Angaben und Informationen bekannt zu geben:

  • Persönliche Daten der Ehegatten (Nachname, Vornamen, Straße, Postleitzahl und Ort, Staatsangehörigkeit).
  • Die Adresse des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der beiden Ehepartner.
  • Angaben zur Eheschließung (Nummer der Heiratsurkunde, Ort und Datum)
  • Angaben zum Scheidungsbegehren (Name des Antragstellers, Datum der Trennung, Angaben zu gemeinsamen Kindern, Angaben zu bereits vereinbarten Scheidungsfolgen soweit vorhanden etc.

Zudem benötigt der Anwalt für den Antrag wichtige Unterlagen die dem Scheidungsbegehren beigelegt werden. Grundsätzlich können diese Unterlagen natürlich nachgereicht werden, jedoch bietet es sich an, direkt alle nötigen Unterlagen und Dokumente beizufügen, um so die Kosten der Scheidung positiv zu beeinflussen. Welche Unterlagen explizit benötigt werden, hängt immer vom Einzelfall ab, aber in den Regel sind die nun folgenden Dokumente erforderlich:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden minderjähriger Kinder
  • Ggf. Ehevertrag und / oder Scheidungs­folgen­vereinbarung
  • Ggf. Vereinbarungen zu Kindschaftssachen (Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Sorgerecht)
  • Formulare und Nachweise für den Versorgungsausgleich

Im Falle einer strittigen Scheidung – also wenn zu erwarten ist, dass der Ehepartner der Scheidung nicht zustimmen wird, empfiehlt es sich zudem einen Nachweis für den Beginn des Trennungsjahres vorzulegen. Im Falle einer Härtefallscheidung benötigt der Anwalt für den Scheidungsantrag zudem einen Nachweis der unzumutbaren Härte.

Inhalt des Antrags auf Ehescheidung

Ein Scheidungsantrag wird in Form einer Antragsschrift bei Gericht eingereicht. In diesem Schriftsatz werden alle für das Scheidungsbegehren relevanten Angaben formuliert. Der Anwalt gibt im Zuge dieser Antragsschrift dem Gericht mitunter bekannt, wer die Eheleute sind, aufgrund welcher gesetzlichen Regelung die Ehescheidung beantragt wird und welche Scheidungsfolgen bereits geregelt sind oder durch das Familiengericht geregelt werden müssen. Vereinfacht dargestellt finden sich im Scheidungsantrag also folgende Inhalte:

  • Name und Geburtsdaten der gemeinsamen Kinder und deren gewöhnlichen Aufenthalt
  • Erklärung, ob zu den Scheidungsfolgen eine Vereinbarung getroffen wurde:
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Rechtsverhältnis an der Ehewohnung
  • Rechtsverhältnis am Hausrat

Außerdem muss erläutert werden, ob andere Familienangelegenheiten bei einem anderen Familiengericht anhängig sind. Meist werden die Folgesachen zusammen verhandelt und entschieden. Dies bezeichnet man als sogenanntes Verbundverfahren.

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Zuständigkeit des Familiengerichts

Der Scheidungsantrag muss von einem Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. In der Regel ist dabei das Gericht zuständig, welches für Verfahren am letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehepartner verantwortlich ist. Jedoch gibt es auch Ausnahmen von dieser Zuständigkeit, die sich wie folgt darstellen:

  • Familiengericht, in dessen Bezirk einer der Ehepartner mit den Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Familiengericht, in dessen Bezirk die Ehepartner zuletzt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
  • Familiengericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Familiengericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Es zeigt sich also, dass die Zuständigkeit des Gerichts durchaus an den individuellen Einzelfall angepasst beansprucht werden kann. In manchen Fällen ist es sogar möglich, das Familiengericht zu wählen. Dies ist in der Regel immer dann möglich, wenn beide Eheleute sich über die Zuständigkeit einigen können. Wenn also der Ehemann und die Ehefrau dahingehend übereinstimmen, dass das Scheidungsverfahren an den Wohnort des Mannes angepasst wird, obwohl Ehefrau und Kinder in einem anderen Gerichtsbezirk leben, ist das durchaus zulässig.

Scheidungsantrag im Ausland einreichen?

Manchmal kommt es auch vor, dass ein Ehegatte ins Ausland zieht. Reicht nur der in Deutschland lebende Ehepartner die Scheidung ein, kann es zu Komplikationen kommen. Prinzipiell dürfen die deutschen Gerichte im Ausland keinen Scheidungsantrag zustellen. Deswegen geschieht die Zustellung entweder nach völkerrechtlichen Verträgen oder durch die zuständige diplomatische und konsularische Vertretung des Bundes. In der EU gilt darüber hinaus auch eine vorrangige Zustellungsverordnung, da die Zustellung des Scheidungsantrags bis zu einem Jahr dauern kann.

Ablauf der Antragstellung auf Ehescheidung

Nachdem der Rechtsanwalt des antragstellenden Ehegatten den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht eingereicht hat, stellt das Gericht dem anderen Ehepartner den Antrag zu. Außerdem legt das Gericht ein Aktenzeichen an. Die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner erfolgt, nachdem der Antragsteller die Gerichtsgebühren gezahlt hat, es sei denn er hat Verfahrenskostenhilfe beantragt. Wurde Verfahrenskostenhilfe beantragt, dann erhält der Antragsgegner den Scheidungsantrag zunächst formlos zur Stellungnahme.

Dauer der Zustellung des Scheidungsantrag

Die Dauer der Zustellung des Scheidungsantrags ist davon abhängig, ob der Zeitpunkt des Ablaufs des Trennungsjahrs nachweislich geklärt ist und die Gerichtsgebühren gezahlt wurden. Das Gericht stellt den Antrag erst nach Begleichung der Gerichtskosten zu. Der Antragsteller muss demnach bei der Gerichtskasse den Gerichtskostenvorschuss zahlen, bevor eine förmliche Zustellung des Scheidungsantrags durch das Gericht erfolgt. Dieser erhält den Scheidungsantrag in einem gelben Briefkuvert. Dabei ist auch zu beachten, dass der beauftragte Anwalt des Antragsstellers ebenfalls einen Vorschuss erwartet.

Kosten für den Scheidungsantrag

Im Grunde entstehen direkt keine Kosten für den Scheidungsantrag, da die Kosten für das gesamte Verfahren ermittelt werden. Die Kosten einer Scheidung sind vom Verfahrenswert abhängig, denn anhand dessen Wert werden die Anwalts- und Gerichtskosten ermittelt. Spezifische Kosten für den Scheidungsantrag gibt es in Deutschland nicht. Jedoch gilt es im Zuge der Beantragung der Ehescheidung, den nötigen Gerichtskostenvorschuss zu begleichen. Wie hoch diese Kosten ausfallen, ist abhängig vom Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens. 

Scheidungsantrag zurückziehen – geht das?

Hat der Antragsteller seine Entscheidung bezüglich der Scheidung geändert, so kann er / sie jederzeit seinen Scheidungsantrag zurückziehen. Hierfür ist eine Erklärung beim zuständigen Gericht abzugeben. Befindet sich das Scheidungsverfahren bereits im fortgeschrittenen Stadium, ist es zudem möglich, im Zuge der Scheidungsverhandlung gegenüber dem Richter die Rücknahme des Scheidungsbegehren zu erklären. Erhebt keiner der beiden Eheleute Widerspruch, so wird das Verfahren beendet und die bisher angelaufenen Kosten müssen von der Partei beglichen werden, die das gestellte Scheidungsbegehren zurückgezogen hat.

So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht Sie unterstützen!

Eine Scheidung in Deutschland ist gewissen Richtlinien und Voraussetzungen unterstellt. Der Antrag auf Scheidung vor Gericht, kann dabei erst nach einem verpflichteten Trennungsjahr beantragt und muss zusätzlich von einem Familienrechtsanwalt gestellt werden. Daher macht es Sinn, vorab mit einem Rechtsberater juristische Regelungen und Fristen zu klären.

Ein von Ihnen ausgewählter Anwalt für Familienrecht macht sich mit Ihrem Fall mit bestem Wissen und Gewissen vertraut und unterstützt Sie im gesamten Scheidungsverfahren. Da in Deutschland Anwaltszwang bei einer Scheidung herrscht wird Ihnen von Amts wegen ein Rechtsberater gestellt, wenn Sie von keinem vertreten werden. Nutzen Sie die Möglichkeit einen Experten für Familienrecht zu beauftragen, der von Anfang an in Ihrem Interesse handelt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

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FAQ: Scheidungsantrag

Der Scheidungsantrag kann nach einjähriger häuslicher sowie wirtschaftlicher Trennung eines Ehepaars gestellt werden. In Deutschland gilt die Regelung, dass der Scheidungsantrag lediglich von einem Anwalt gestellt werden kann. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur in wenigen Härtefällen möglich.
Der Scheidungsantrag kann frühestens 2 Monate vor Ablauf des einjährigen Trennungsjahres eingereicht werden, wobei das Scheidungsverfahren in der Regel weitere 3 bis 4 Monate dauert. Da sich eine strittige Scheidung mit zahlreichen Folgeanträgen über mehrere Jahre hinziehen kann, ist es ratsam eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Je nach Durchführung des Versorgungsausgleichs sowie dem unmittelbaren Bezahlen der Gerichtskosten, kann die Scheidungsdauer von mehreren Monaten hin zu wenigen Wochen verkürzt werden.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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