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Unterhalt einklagen – wie geht man vor?

Den Unterhalt einklagen, um berechtigte Forderungen gegenüber einem Unterhaltspflichtigen geltend zu machen, kann mühsam sein. Nicht selten kommen unterhaltspflichtige Ehegatten oder Elternteile nicht ihren Unterhaltsverpflichtungen (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) nach. Doch wer dabei richtig vorgeht, kann Zeit und Geld sparen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie den Unterhalt einklagen möchten. Kann man Unterhalt rückwirkend einklagen? Wie lange kann man Unterhalt rückwirkend einklagen? Kann Unterhalt verjähren? Wie lange kann man Alimente nachfordern? Kann man Betreuungsunterhalt einklagen? Der Artikel bietet Ihnen einen Überblick zum Thema „Unterhalt einklagen“ und geht dabei auf alle Fragen ein. Insbesondere wird in diesem Artikel auch erläutert, ob man den Unterhalt trotz Unterhaltsvorschuss einklagen kann.

Inhaltsverzeichnis

Wer muss Unterhalt zahlen?

Leben die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung getrennt, dann sind sie ihren Kindern gegenüber weiterhin unterhaltspflichtig. Das Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, kommt seiner Unterhalspflicht durch die Betreuung und Pflege des Kindes (Nahrung, Kleidung, Unterkunft) nach und leistet demnach Naturalunterhalt. Das andere nicht betreuende Elternteil muss hingegen Alimente bzw. Geldunterhalt zahlen, um seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen.

Wie hoch der Kindesunterhalt letztendlich ist, hängt vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes ab. Nichtsdestotrotz gibt es einen Mindestunterhalt, welcher dem Kind zusteht. 

Dieser Unterhaltsatz wird jährlich in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Nicht selten gibt es den Fall, dass ein unterhaltspflichtiges Elternteil den Kindesunterhalt nicht, nur unregelmäßig oder nicht in kompletter Höhe zahlt. Da stellt sich schnell die Frage, wie man den Unterhalt einklagen kann. Da der Unterhalt dem Kind gesetzlich zusteht, muss der betreuende Elternteil dies nicht akzeptieren, sondern kann den Unterhalt einklagen. Bis zum 18. Lebensjahr erhält das betreuende Elternteil die Unterhaltszahlungen für das Kind. Ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit kann das Kind die Unterhaltszahlungen selbst empfangen.

Anmerkung: Bei nichtehelichen Kindern aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften muss die Vaterschaft zunächst festgestellt und anerkannt sein, bevor ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht.

Unterhaltsregelungen im Scheidungsverfahren

Im Rahmen einer Scheidung wird grundsätzlich während des Verfahrens über die Höhe des Unterhalts entschieden. Dabei spielt das Alter des Kindes und das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils eine wichtige Rolle, um die Berechnung vorzunehmen. Nichtsdestotrotz steht dem Unterhaltszahler ein Existenzminimum zum Leben zur VerfügungEine Vereinbarung bezüglich der Unterhaltsregelungen wird im Scheidungsvergleich festgehalten und ist mit der rechtskräftigen Scheidung gültig. Somit stellt die Vereinbarung einen Unterhaltstitel dar und kann im Notfall sofort eingeklagt werden.

Was ist mit Titulierung gemeint?

Eine wünschenswerte Situation wäre, wenn der Unterhaltspflichtige sich, nachdem er in Verzug gesetzt wurde, dazu bereiterklärt, den Kindesunterhalt zu zahlen. Ist dies der Fall, dann kann der Unterhaltsberechtigte die Unterhaltspflicht in Form einer Titulierung amtlich dokumentieren lassen. In jener Titulierung verpflichtet sich der unterhaltspflichtige Elternteil offiziell, den Unterhalt zu zahlen.

Durch eine Titulierung ist auch die Pfändung des Einkommens des Zahlungspflichtigen möglich. Somit kann der betreuende Elternteil sofort einen Gerichtsvollzieher beauftragen und eine Zwangsvollstreckung gegen den Unterhaltspflichtigen einleiten lassen, sofern dieser die Zahlungen einstellt. In diesem Fall kann das Geld direkt vom Gehaltskonto des Schuldners eingezogen. Darüber hinaus ist auch eine Barpfändung möglich. Eine Titulierung kann kostenlos über das Jugendamt durchgeführt werden.

Unterhalt einklagen | Voraussetzung & Ablauf

Leider ist es nicht immer ganz so unkompliziert, sodass der betreuende Elternteil den Unterhalt einklagen muss. Es ist auch keine Seltenheit, dass sich der unterhaltspflichtige Elternteil der Unterhaltszahlungen verweigert und nicht an die getroffenen Vereinbarungen hält.
Zunächst sollte man selbst den außergerichtlichen Weg suchen und den entsprechenden Elternteil schriftlich oder/und mündlich zur Zahlung auffordern. Ist dies aussichtslos, sollte man keineswegs zögern, zum Anwalt zu gehen, um den Unterhalt einzuklagen und die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Doch auch der Anwalt hat die Möglichkeit, die Ansprüche auf außergerichtlichem Wege durchzusetzen. Reagiert der Unterhaltsschuldner jedoch nicht auf die Zahlungsaufforderungen des Anwalts, dann ist die Unterhaltsklage unumgänglich. Der Antrag kann nur von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden.

Wie kann man den Kindesunterhalt einklagen?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der Unterhaltszahler sein Einkommen offenlegen muss, d.h. er hat eine Informations- und Auskunftspflicht und muss alle zwei Jahre über sein Einkommen informieren. Verdient der unterhaltspflichtige Elternteil mehr oder weniger als bei der letzten Offenlegung, dann kann die Abänderung des bisherigen Unterhaltstitels beantragt werden..

Elternteil zahlt keinen Kindesunterhalt: Was soll man unternehmen?

Zahlt ein Elternteil den Kindesunterhalt nicht, dann muss das betreuende Elternteil den Unterhalt einklagen. Hierfür muss der Unterhaltsberechtigte den Unterhaltsverpflichteten zunächst zur Nennung der Einkommenshöhe und zur Zahlung auffordern. Anhand der Düsseldorfer Tabelle kann die Höhe des Kindesunterhalts, welche einem Kind in einem gewissen Alter zusteht, abgelesen werden. Zur Berechnung des Kindesunterhalts kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt für Familienrecht zurate zu ziehen. Sobald die Unterhaltshöhe festgelegt wurde, sollte der unterhaltspflichtige Elternteil zur Zahlung aufgefordert werden. Mithilfe des formalen Schreibens setzt man den Unterhaltspflichtigen in Verzug, sodass man ab dem Datum des Schreibens den Unterhalt rückwirkend einklagen kann.

Stufenklage bei Auskunfts- und Zahlungsverweigerung

Hat der unterhaltspflichtige Elternteil Auskunft über sein Einkommen erteilt, kann man den Unterhalt einklagen. Sollte er sich jedoch weigern, Auskunft über sein Einkommen zu geben, kann eine Auskunftsklage erhoben werden. Zusammen mit der Unterhaltsklage wird diese zu einer Stufenklage zusammengeführt. Die Klage muss beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Zuständig ist dabei das Gericht, in dessen Wohnort der Unterhaltspflichtige seinen Wohnsitz hat.

Das Gericht entscheidet dann, ob Unterhalt gezahlt werden muss und wenn ja, wie hoch dieser ist. In diesem Zusammenhang ist ein dynamischer oder ein statischer Unterhaltstitel möglich. Bei einem dynamischen Unterhaltstitel wird die Unterhaltshöhe im Laufe der Jahre automatisch an die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle angepasst und erhöht. Bei einem statischen Unterhaltstitel wird ein Betrag festgelegt und muss bei der Unterhaltserhöhung angepasst werden. Bestenfalls sollte ein dynamischer Unterhaltstitel angestrebt werden, um den Unterhalt nicht immer erneut einzufordern und anzupassen.

Was geschieht, wenn der Unterhalt gerichtlich festgelegt ist?

Wurde die Unterhaltshöhe gerichtlich festgelegt, dann kann der zahlungspflichtige Elternteil diese nicht mindern oder einstellen. Selbst dann nicht, wenn er in einen finanziellen Engpass durch Arbeitslosigkeit gerät. In diesem Fall muss er eine Klage beim Familiengericht einreichen, damit die Abänderung vom Gericht vorgenommen wird.

Wer Unterhalt einklagen möchte, sollte wissen, dass die Unterhaltsklage unbedingt von einem Anwalt eingereicht werden muss. Die Kosten für den Anwalt und das Gericht richten sich nach dem Streitwert, wobei es sich um den jährlich zu zahlenden Kindesunterhalt handelt. Dies gilt, wenn der Unterhaltspflichtige gar keinen Unterhalt zahlt. Zahlt er weniger als er müsste, ist der Streitwert die jährliche Differenz zwischen zu zahlendem und tatsächlich gezahltem Unterhalt. Je nach Höhe des Einkommens kann man Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen.

Unterhalt rückwirkend einklagen

Wird der Unterhalt rückwirkend gezahlt? Grundsätzlich besteht für minderjährige Kinder immer ein Anspruch auf Unterhalt, sodass man den Unterhalt auch rückwirkend einklagen kann. Das betreuende Elternteil kann ab dem Datum des Schreibens mit der Unterhaltsforderung den Unterhalt rückwirkend einklagen. Durch das „In-Verzug“-Setzen kann der Anspruch auf Kindesunterhalt nicht verloren gehen. Außerdem ist es kaum möglich, dass diese Ansprüche verjähren.

Dies ist im Grunde erst nach der Volljährigkeit des Kindes möglich. Wird das betreuende Elternteil zehn Jahre lang nach dem ersten Anschreiben nicht tätig, um den Kindesunterhalt zu bekommen, dann kann es passieren, dass es zu einer Verwirkung während der Minderjährigkeit des Kindes kommt. Es besteht aber die Möglichkeit, dass der Unterhaltsberechtigte Ansprüche auf Kindesunterhalt verwirkt. Das kann dann der Fall sein, wenn er dem Unterhaltsverpflichteten durch sein Verhalten Anlass gegeben hat, auf die künftige Nichtgeltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu vertrauen. Die Folge dieser Verwirkung kann sein, dass man trotz Anspruch auf Kindesunterhalt nicht den vollständigen Betrag geltend machen kann.
Möchten Sie den Unterhalt rückwirkend einklagen, dann müssen Sie einen Anwalt für Familienrecht beauftragen. Nur ein Jurist kann Anträge vor Gericht stellen und einreichen. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, die Zinsen auf den Unterhaltsbetrag zu erheben.

Kann Unterhalt verjähren?

Grundsätzlich sind Unterhaltsansprüche an eine Frist gebunden, jedoch gilt dies nicht für den Kindesunterhalt, sofern das Kind minderjährig ist. Ist das Kind volljährig, verjährt der Anspruch auf Unterhalt nach 3 Jahren. Alle Forderungen aus der Zeit vor dem Antrag sind demnach unwiderruflich verloren. Ab dem 18. Geburtstag beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist, die genau am Tag vor dem 21. Geburtstag um 24:00 Uhr endet. Somit kann man ab 21 keinen Unterhalt einklagen, wenn der Unterhaltsanspruch verjährt ist. Gehen Sie daher auf Nummer sicher, indem Sie den Unterhalt bis 18 einklagen und die Verjährungsfrist nicht übersehen.

Alternative zur gerichtlichen Unterhaltsklage

Es muss nicht immer das gerichtliche Verfahren sein, denn es gibt auch zwei Alternativen:

  • Jugendamtstitel: Wie oben bereits kurz erwähnt, kann auch beim zuständigen Jugendamt freiwillig ein Titel erwirkt werden.
  • Vereinfachtes Verfahren: Ist kein weiteres Verfahren im Rahmen der Scheidung anhängig, kann ein Unterhaltstitel für Unterhalt minderjähriger Kinder auch auf vereinfachtem Weg erlangt werden. Das vereinfachte Verfahren kann man einen Rechtspfleger beim zuständigen Gericht beantragen, sofern kein weiterer Titel besteht. Für dieses Verfahren ist kein Rechtsanwalt notwendig.
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Unterhaltsvorschuss beantragen

Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlungsfähig sein oder sich weigern, den Kindesunterhalt zu zahlen, kann der betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragen. Hierfür benötigt man einen Unterhaltstitel und das Jugendamt holt sich den überfälligen Betrag vom Unterhaltspflichtigen zurück.

Es gibt keine Einkommensgrenze für alleinerziehende Eltern. Obschon dieser Betrag niedriger als der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ist, so bietet er dem Elternteil dennoch ein gewisses Maß an Sicherheit. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt 150 Euro pro Monat für Kinder bis 5 Jahre, 202 Euro für Kinder bis 11 Jahre und 272 Euro für ältere Kinder und Jugendliche.

Der Unterhaltsvorschuss kann bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ohne zeitliche Begrenzung und ohne Berücksichtigung einer Einkommensgrenze vom Jugendamt gezahlt werden. Ist das Kind jedoch älter als 12 Jahre, dann kann es bei Bezug von Arbeitslosegeld II Einschränkungen geben. Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug haben mit älteren Kindern keinen Anspruch, wohingegen Aufstockerinnen mit einem Einkommen von 600 Euro brutto im Monat einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

Können Sie die Kosten für das Gerichtsverfahren und den Anwalt nicht tragen, dann haben Sie die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. In diesem Fall übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten, ohne dass der Antragsteller die Kosten zurückerstatten muss. Nichtsdestotrotz werden die Kosten dem Zahlungspflichtigen zur Last gelegt. Für außergerichtliche Fälle gibt es seitens des Staates ebenfalls finanzielle Unterstützung durch die Beratungshilfe für Rechtsberatungen beim Anwalt.

Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt rückwirkend einklagen

Den Ehegattenunterhalt rückwirkend einzufordern ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Hierzu zählen die folgenden Fälle:

  • Der Unterhaltspflichtige wurde zur Einkommens- und Vermögensauskunft aufgefordert.
  • Der Unterhaltspflichtige befindet sich in Verzug durch eine Mahnung oder Fristablauf.
  • Bei einer Klage zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit (Zustellung beim Unterhaltspflichtigen).
  • Es lag ein älterer Titel (Urteil, Beschluss, notarieller Vergleich) vor.

In den obigen Ausgangssituationen ist es möglich, den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt rückwirkend einzuklagen.

Tipp

Fordern Sie Ihren Expartner am Anfang der Trennung möglichst früh zur Einkommens- und Vermögensauskunft auf, da der Unterhaltsanspruch ab diesem Zeitpunkt gilt.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Während des Familienlebens und auch nach der Trennung der Eltern sind diese gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig. Der nicht betreuende Elternteil muss nach der Scheidung seinen Pflichten dementsprechend in Geldunterhalt nachkommen. Leider ist es nicht selten der Fall, dass der Kindesunterhalt nur unregelmäßig oder nicht vollständig bezahlt wird. Ein Anwalt für Familienrecht hilft Ihnen in dieser Situation, den Ex-Partner über die Auskunftspflicht seines Einkommens zu informieren und anhand eines formalen Schreibens, diesen zur Zahlung aufzufordern.

Gemeinsam mit einem Rechtsexperten kann man versuchen, die Zahlungsaufforderung im ersten Schritt auf außergerichtlichem Wege durchzusetzen. Gelingt dies nicht, kann er den Antrag auf eine Unterhaltsklage bei einem Familiengericht einreichen. Zögern Sie nicht, sich bei Unterhaltsstreitigkeiten frühzeitig Unterstützung von einem erfahrenen Familienrechtsberater zu holen.

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FAQ: Unterhalt einklagen 

Im ersten Schritt muss das Einkommen des Unterhaltspflichtigen erfragt werden. Zusammen mit dem Alter des Kindes, wird anhand dessen der Unterhalt berechnet und der Antrag kann gestellt werden. Mit der folgenden schriftlichen Zahlungsaufforderung kommt der Unterhaltspflichtige in Verzug. Von diesem Zeitpunkt an, gilt der Unterhalt auch rückwirkend. Die Unterhaltsklage muss letztlich von einem Anwalt eingereicht werden.
Für die Unterhaltsklage fallen neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch Zahlungen an, die sich nach der Verfahrensdauer sowie nach der Höhe des möglichen Unterhalts richten. Wird lediglich der Kindesunterhalt eingeklagt, trägt der Verlierer die Kosten. Findet im Zuge dessen auch ein Scheidungsprozess statt, kommen weitere Kosten hinzu.
Ein Beitrag der juristischen Redaktion
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