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Nachehelicher Unterhalt – Infos, Höhe & Anspruch

In einigen Fällen muss der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht nur Trennungsunterhalt während des Trennungsjahrs, sondern auch nachehelichen Unterhalt leisten. Ehegattenunterhalt ist dabei der Oberbegriff für beide Unterhaltsformen. Wie der Begriff Trennungsunterhalt andeutet, wird jener Unterhalt während der Trennungsphase bis zur Scheidung geleistet. Ab der rechtskräftigen Scheidung bezeichnet man den Ehegattenunterhalt auch als nachehelichen Unterhalt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein nachehelicher Unterhalt?

Der nacheheliche Unterhalt ist die Leistung, die ein bedürftiger Ehepartner nach der rechtskräftigen Scheidung erhält. Dabei verwirkt der nacheheliche Unterhalt den Trennungsunterhalt, der während der Trennungszeit gezahlt wird.

Damit ein Ehegatte Anspruch auf die unterschiedlichen Unterhaltsformen des Ehegattenunterhalts hat, müssen entsprechende Bedingungen vorliegen. Selbst wenn ein bedürftiger Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, bedeutet dies nicht, dass er auch gleichzeitig Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Ebenso muss sowohl der Trennungsunterhalt als auch der nacheheliche Unterhalt gesondert geltend gemacht werden.

Was ist der nacheheliche Betreuungsunterhalt?

Der nacheheliche Betreuungsunterhalt ist der häufigste Ehegattenunterhalt. Was ist der nacheheliche Betreuungsunterhalt? Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern:

  • Nachehelicher Unterhalt wegen Kinderbetreuung von Kindern aus der Ehe.
  • Unterhalt wegen Kinderbetreuung von Kindern, die nicht aus einer Ehe stammen.

Im Folgenden gehen wir auf den nachehelichen Betreuungsunterhalt für Kinder aus einer Ehe ein. Der nacheheliche Betreuungsunterhalt kann erst nach der rechtskräftigen Scheidung beansprucht werden und ist im Grunde genommen der nacheheliche Unterhalt wegen Kinderbetreuung, d.h. der Unterhaltstatbestand „Unterhalt wegen Kinderbetreuung“ liegt vor. Der nacheheliche Betreuungsunterhalt wird nur unter strengen Voraussetzungen gewährt.

Um Betreuungsunterhalt zu erhalten, muss der antragstellende Ehegatte beweisen, dass er aufgrund der Kinderbetreuung nachehelichen Unterhalt benötigt. Ebenso muss er darlegen können, dass er den Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann. Der nacheheliche Unterhalt wegen Kinderbetreuung kann dann bis zum dritten Lebensjahr gewährt werden. Möchte der unterhaltsberechtigte Ehepartner die Dauer verlängern, müssen spezifische Bedingungen gegeben sein. Wie lange der nacheheliche Unterhalt gewährt wird, ist demzufolge von der individuellen Situation abhängig.

Voraussetzungen für den nachehelichen Unterhalt

Um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt prüfen zu können, müssen die Voraussetzungen und Unterhaltstatbestände untersucht werden. Welche Voraussetzungen müssen für den nachehelichen Unterhalt bestehen? Beim nachehelichen Unterhalt sieht das BGB vor, dass jeder Ehepartner nach der Scheidung grundsätzlich verpflichtet ist, seinen eigenen Unterhalt zu finanzieren. Ist ein Ehepartner nach der Scheidung nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, hat er Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Für die Überprüfung dieses Anspruchs legt das BGB für den nachehelichen Unterhalt bestimmte Unterhaltstatbestände zugrunde.

Die Unterhaltstatbestände (Kindesbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit) legen fest, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Hiernach kann der Ehepartner nur Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig ist. Eine Bedürftigkeit liegt vor, wenn der entsprechende Ehepartner nicht in der Lage ist, sich aus dem eigenen Vermögen oder seinen Einkünften zu unterhalten.

Diesen Tatbestand muss der bedürftige Ehegatte nachweisen können. Demgegenüber muss der unterhaltspflichtige Ehepartner nur dann Unterhalt zahlen, wenn er leistungsfähig ist. Gleichzeitig wird geprüft, ob ein Unterhaltsanspruch billig ist. Hinsichtlich der Billigkeit formuliert das BGB für den nachehelichen Unterhalt eine Reihe von Gründen, bei welchen ein unbeschränkter Anspruch ganz oder partiell grob unbillig ist. In diesem Fall muss man den nachehelichen Unterhalt ausschließen, zeitlich begrenzen oder verringern.

Die folgenden Beispiele zeigen, wann Unbilligkeit angenommen wird, sodass man den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ausschließen kann:

  • Dauer: Die Ehe bestand nur für kurze Zeit (2 Jahre sind zu kurz).
  • Verfestigte Lebensgemeinschaft: Der bedürftige Ehegatte lebt in einer verfestigten Lebensgemeinschaft.
  • Verbrechen oder Vergehen: Der zunächst unterhaltsberechtigte Ehegatte hat ein Verbrechen oder ein Vergehen gegen den Unterhaltpflichtigen oder einen nahen Angehörigen begangen.
  • Mutwillige Bedürftigkeit: Der unterhaltsberechtigte Ehepartner hat mutwillig für seine Bedürftigkeit gesorgt.
  • Vermögensinteressen missachtet: Der Bedürftige hat Vermögen verschwendet.
  • Unterhaltspflichtmissbrauch: Der unterhaltsberechtige Ehepartner hat vor der Trennung seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt und beispielsweise den Haushalt vernachlässigt.
  • Fehlverhalten: Der bedürftige Partner hat sich falsch gegenüber dem unterhaltspflichtigen Ehepartner verhalten und war beispielsweise untreu und hat ihm ein Kuckuckskind untergeschoben.

Unterhaltstatbestände

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, wenn ein oder mehrere Unterhaltstatbestände vorliegen.

1. Nachehelicher Unterhalt wegen Kinderbetreuung

Hat ein Ehepartner die Kinderbetreuung übernommen, hat er bis drei Jahre nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Ehegattenunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt. Die Dauer des nachehelichen Unterhalts bei Kinderbetreuung verlängert sich, sofern das der Billigkeit entspricht. Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes muss der Ehepartner jedoch versuchen, seinen Unterhalt wieder selbst zu bestreiten.

Daraus ergibt sich die Verpflichtung, einen Weg in die Erwerbstätigkeit zu finden. Jedoch muss er nicht in Vollzeit arbeiten, sondern kann in Teilzeit arbeiten und weiterhin einen reduzierten Betreuungsunterhalt beziehen. Meist ist dies der Fall, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner sich um mehrere Kinder kümmert oder keine Betreuungsmöglichkeiten in der unmittelbaren Nähe vorhanden sind. Bei Kindern mit erhöhtem Betreuungsbedarf oder behinderten Kindern kann über das Alter von drei Jahren hinaus Anspruch auf Betreuungsunterhalt bestehen.

2. Nachehelicher Unterhalt wegen Alters

Ebenso hat ein bedürftiger Ehegatte Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn er aufgrund seines Alters keine Anstellung mehr erhält. Ebenso kann er aufgrund von Kinderbetreuung nachehelichen Unterhalt verlangen, wenn er bei Beendigung der Betreuung zu alt für die Arbeitsaufnahme ist. Die Altersgrenze liegt üblicherweise bei 65 Jahren, jedoch können unterschiedliche Faktoren diese Grenze verschieben.

In diesem Zusammenhang werden auch die berufliche Vorbildung, die Branche, die Dauer der Arbeitsunterbrechung, die objektiven Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Dauer der Ehe berücksichtigt. Nach dem Prinzip der Eigenverantwortung hat der Unterhaltsberechtigte aber die Pflicht, sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit oder Weiterbildung zu kümmern.

3. Nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit

Hat ein bedürftiger Ehepartner eine Krankheit, Gebrechen oder Schwäche seiner psychischen oder physischen Kräfte, kann ihm keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden. Deswegen steht im Geschiedenenunterhalt zu.
Auch durch eine Suchtkrankheit (Drogen, Alkohol) oder psychische Krankheiten kann ein Ehepartner Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Liegt eine psychische Krankheit oder Suchtkrankheit vor, muss sich der Betroffene ärztlich behandeln lassen und speziellen Therapien unterziehen, um Unterhaltsanspruch zu habenTreten erste Anzeichen der Krankheit erst nach der Scheidung auf, besteht nur Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn der bedürftige Ehepartner bereits aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands Unterhalt bezogen hat.

4. Nachehelicher Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Liegt keine Kinderbetreuung, Krankheit oder Gebrechlichkeit vor, muss der Ehepartner durch eine angemessene Arbeit für sich selbst sorgen. In manchen Fällen kommt es aber vor, dass der Ehepartner unverschuldet keine Arbeitsstelle findet oder zu wenig verdient. Dann hat er aufgrund der Erwerbslosigkeit Anspruch auf Scheidungsunterhalt.

Jedoch muss der Ehepartner nachweisen, dass er sich intensiv um eine Erwerbstätigkeit bemüht hat. Als intensive Bemühung gelten 20 oder mehr Bewerbungen im Monat. Archivieren Sie alle Bewerbungsbemühungen inklusive Telefongespräche und Schriftverkehr, um später ausreichend Beweise zu haben. Dies ist auch für den Aufstockungsunterhalt wichtig.

5. Aufstockungsunterhalt

Kann der Ehegatte seinen Unterhalt nicht durch seine Arbeitseinkünfte decken oder vollständig allein bestreiten, hat er Anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Was ist der Aufstockungsunterhalt? Der Aufstockungsunterhalt ist der Differenzbetrag zwischen den Einkünften des unterhaltsberechtigten Ehegatten und des unterhaltspflichtigen Partners. Prinzipiell erhält der bedürftige Partner 3/7 des Differenzbetrags.

6. Ausbildungsunterhalt

Da einem Ehepartner durch die Ehe ehebedingte Nachteile entstanden sein könnten, hat er Anspruch auf eine Ausbildung und die Deckung der entsprechenden Kosten. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Ausbildung zeitnah mit der Scheidung beginnt, ein erfolgreicher Abschluss möglich ist und die Zeit der Regelausbildungszeit nicht überschritten wird.

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7. Nachehelicher Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Liegen andere schwerwiegende Gründe vor, warum der Ehepartner keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann oder wäre ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt grob unbillig, kann er dennoch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Ein Scheidungsanwalt kann Ihnen bei der Prüfung der Billigkeitsgründe behilflich sein und die entsprechenden Anträge stellen.

Was ist eine angemessene Erwerbstätigkeit?

In den meisten Fällen ist der unterhaltsberechtigte Ehegatte beim nachehelichen Unterhalt dazu verpflichtet, schnellstmöglich eine angemessene Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Doch was ist eine angemessene Erwerbstätigkeit? Per Gesetz muss der Ehegatte nicht jede Arte von Tätigkeit übernehmen, sondern lediglich eine angemessene Erwerbstätigkeit nachweisen können. Folgende Kriterien legen dabei fest, ob es sich um eine angemessene Tätigkeit handelt. Eine angemessene Erwerbstätigkeit entspricht

  • der Ausbildung
  • den Fähigkeiten
  • der früheren Erwerbstätigkeit und
  • dem Gesundheitszustand

des Ehepartners. Gleichzeitig verpflichtet der Gesetzgeber den Ehegatten dazu, sich entsprechend weiterzubilden, auszubilden oder fortzubilden, um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu erhalten. Ebenso gelten aber auch Tätigkeiten, die nicht unbedingt die beruflichen Möglichkeiten ausschöpfen, als zumutbar. In diesem Zusammenhang spielen die ehelichen Lebensverhältnisse nur dann eine Rolle, wenn die Tätigkeit einen enormen sozialen Abstieg hervorrufen würde. Diesbezüglich spielt auch die Dauer der Ehe und die Erziehung gemeinsamer Kinder eine Rolle. Hat die Sprechstundenhilfe beispielsweise den Schönheitschirurgen geheiratet, wäre es nach 25 Jahren Ehe nicht angemessen, die Frau als Sprechstundenhilfe arbeiten zu lassen.

Wie kann man den nachehelichen Unterhalt beantragen?

Der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt müssen gesondert beantragt werden. Wie kann man den nachehelichen Unterhalt beantragen? Bei Bedarf kann man den Antrag auf nachehelichen Unterhalt bzw. Geschiedenenunterhalt zusammen mit der Scheidung einreichen oder in einem gesonderten Verfahren stellen. Der Antragsteller steht dabei in der Beweispflicht, dass ihm Unterhalt zusteht. Dabei ist es auch hilfreich zu wissen, dass die Ehegatten auf Verlangen verpflichtet sind, ihre Einkünfte offenzulegen. Ein unterhaltsberechtigter Ehepartner kann demnach verlangen, Einblick in die Einkommenssituation anhand von Einkommensteuerbescheiden und Gehaltsabrechnungen zu erhalten. Notfalls kann dieser Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Wie lange muss der nacheheliche Unterhalt gezahlt werden?

Anders als beim Trennungsunterhalt kann es schwierig sein, die Dauer des nachehelichen Unterhalts zu bestimmen. Wie lange muss der nacheheliche Unterhalt gezahlt werden? Die Dauer des nachehelichen Unterhalts lässt sich tatsächlich schwer bestimmen, da diese von individuellen Faktoren abhängig ist.

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, denn es gibt keine vorgeschriebenen Zahlen und Zeiträume. Wie lange der nacheheliche Unterhalt gezahlt wird, ist schwer zu sagen. Man kann aber sagen, dass sich die Dauer des nachehelichen Unterhalts nach der Bedürftigkeit des jeweiligen Ehegatten richtetDabei legt das Gesetz genau fest, wann ein Ehegatte Unterstützung durch den anderen benötigt. Diese Notwendigkeit ist in den Unterhaltstatbeständen formuliert. Ist der Ehegatte nicht mehr bedürftig, ist die Dauer des nachehelichen Unterhalts irrelevant.

Befristung des nachehelichen Unterhalts

Unter gewissen Voraussetzungen kann eine zeitliche Befristung des nachehelichen Unterhalts stattfinden. Somit würde nach Ablauf der Befristung der nacheheliche Unterhalt erlöschen. Jedoch kann der nacheheliche Unterhalt nicht zeitlich begrenzt oder herabgesetzt werden, wenn gemeinsame Kinder in jungem Alter betreut werden müssen. Nachehelicher Unterhalt wegen Kinderbetreuung muss mindestens bis zum dritten Lebensjahr gewährt werden. Darüber hinaus kommt der unterhaltsberechtige Ehegatte jedoch in die Nachweispflicht und muss versuchen, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Den Trennungsunterhalt kann man hingegen nicht befristen; nur eine Befristung des nachehelichen Unterhalts ist möglich. Eine Befristung des nachehelichen Unterhalts ist nur dann umsetzbar, wenn der Unterhaltsberechtigte keine ehebedingten Nachteile erlitten hat. Hat er den gleichen Verdienst, wie er auch ohne eine Ehe und ohne Kinder hätte, liegt kein ehebedingter Nachteil zugrunde. Auf welche Dauer eine Befristung des nachehelichen Unterhalts erfolgen kann, ist von der Dauer der Ehe abhängig.

Was sind ehebedingte Nachteile

Wann jemandem ein ehebedingter Nachteil entsteht, ist erfahrungsgemäß immer eine eigene Vorstellung von Gerechtigkeit. Was sind ehebedingte Nachteile gesetzlich? Im Rahmen des nachehelichen Unterhalts und gemäß BGB entstehen einem Ehepartner dann ehebedingte Nachteile, wenn er eingeschränkte Möglichkeiten hat, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen.

Das heißt ist seine Erwerbstätigkeit durch die Ehe eingeschränkt, entstehen ihm ehebedingte Nachteile. Erzielt er demnach nach der Scheidung gar kein oder nur ein geringes Einkommen, entstanden dem Partner ehebedingte Nachteile. Häufig entsteht ein Nachteil bei der Höhe des Einkommens, das bei durchgehender Erwerbstätigkeit höher gewesen wäre. Der entsprechende Nachteil ist die Differenz zwischen dem eigenen Lebensbedarf nach den ehelichen Verhältnissen und dem eigenen angemessenen Lebensbedarf.

Verjährung des nachehelichen Unterhalts

Ebenso wie bei allen anderen rechtlichen Ansprüchen kann auch eine Verwirkung oder Verjährung des nachehelichen Unterhalts eintreten. Ist diese letztendlich eingetreten, kann man den nachehelichen Unterhalt ausschließen. Demnach kann der Anspruch nicht mehr gesetzlich geltend gemacht werden, sofern der Unterhaltspflichtige sich auf die Einrede der Verwirkung und Verjährung des nachehelichen Unterhalts berufen hat.

Hat er dies nicht getan, muss er Unterhalt an den bedürftigen Ehegatten zahlen. Daher ist es sinnvoll, sich mit den rechtlichen Bestimmungen zur Verjährung des nachehelichen Unterhalts auseinanderzusetzen. Eine Verjährung des nachehelichen Unterhalts bedeutet genau genommen, dass der unterhaltspflichtige Ehepartner den Unterhalt verweigern darf, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Hinsichtlich der Verjährung des nachehelichen Unterhalts gilt eine Frist von drei JahrenDie Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in welchem der Unterhaltsanspruch entstanden ist. Liegt hingegen ein Unterhaltstitel vor, dann erfolgt eine Verjährung des nachehelichen Unterhalts innerhalb von 30 Jahren. Demzufolge können Rückstände innerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht werden.

Was bedeutet Verwirkung des nachehelichen Unterhalts?

Ebenso wie eine Verjährung des Unterhalts möglich ist, kann auch eine Verwirkung des nachehelichen Unterhalts erfolgen. Was bedeutet Verwirkung des nachehelichen Unterhalts? Eine Verwirkung des nachehelichen Unterhalts liegt vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner seinen Anspruch auf Unterhalt nicht verfolgt.

Erfolgte eine Verwirkung des nachehelichen Unterhalts, dann kann er nicht mehr durchgesetzt werden. Die Verwirkung des nachehelichen Unterhalts kann eintreten, wenn Rückstände von mehr als einem Jahr vorliegen und die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Nach Verwirkung des nachehelichen Unterhalts aus einem Unterhaltstitel muss der unterhaltsberechtigte Partner den Titel abgeben.

Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

Kann auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet werden? Ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist nur bedingt möglich. Bei Bedarf haben die Eheleute die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Scheidungs­folgen­vereinbarung zu treffen. In diesem Rahmen ist auch ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt möglich.

Treffen die Eheleute die schriftliche Vereinbarung vor Inkrafttreten der Scheidung, muss sie notariell beurkundet werden. Ein gesetzliches Verbot für den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt gibt es nicht. Allerdings betrachtet der Gesetzgeber das Vorhaben kritisch, wenn man den nachehelichen Unterhalt ausschließen möchte. Demzufolge ist die Vereinbarung sittenwidrig, wenn sie zu Lasten Dritter erfolgt. Dies wäre der Fall, wenn unterhaltspflichtige Verwandte oder die Sozialhilfe in Mitleidenschaft gezogen werden.

Nachehelicher Unterhalt und Steuern

Sie können Unterhaltsleistungen einkommensteuerrechtlich geltend machen als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR/Jahr oder alternativ als außergewöhnliche Belastung bis zu 9.168 EUR/Jahr (2020: 9.408 EUR).

Nachehelicher Unterhalt berechnen

Sollten sie ausführliche Informationen und Beispiele für die Berechnung des Trennungsunterhalts suchen, verweisen wir Sie auf unseren verlinkten Leitartikel. Der folgende Abschnitt erläutert Ihnen hingegen, wie man den nachehelichen Unterhalt berechnen kann. Im Grunde genommen gibt es kaum Unterschiede bei der Berechnung des Trennungsunterhalts und des nachehelichen Unterhalts. Jedoch muss man auf einige Feinheiten achten, da die Berechnung des nachehelichen Unterhalts nicht so einfach ist wie beispielsweise der Kindesunterhalt. Hierbei orientiert man sich einfach an den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle.

Für den Ehegattenunterhalt gibt es jedoch keine vergleichbaren Richtlinien. Da jeder Lebensstil sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse anders sind, kann keine pauschalisierte Angabe über die Höhe des Unterhalts gemacht werden. Bei der Bestimmung der Höhe des nachehelichen Unterhalts bestimmt der Gesetzgeber drei Vorgaben, die entscheidend sind. Zunächst umfasst der nacheheliche Unterhalt den gesamten Lebensbedarf des bedürftigen Ehepartners, wozu alle elementaren Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Wohnung, Kleidung, ärztliche Betreuung, die Pflege geistiger und musischer Interessen sowie Freizeit- und Erholungsaktivitäten zählen. Ebenso zählen hierzu Krankenversicherungen, Ausbildungskosten, Versorgungsunterhalt und gegebenenfalls ein Sonderbedarf.

Berechnungsgrundlage für den nachehelichen Unterhalt

Um den nachehelichen Unterhalt berechnen zu können, sind einige Faktoren entscheidend. Als Berechnungsgrundlage für den nachehelichen Unterhalt gelten die ehelichen Lebensverhältnisse, die während des Zeitpunkts der Scheidung bestanden haben. Hierfür ist das Einkommen, welches während der Ehe vorlag, wichtig.

Für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts wird das bereinigte Einkommen benötigt und meist auf die zuvor vorgenommene Ermittlung des Trennungsunterhalts verwiesen. Die Düsseldorfer Tabelle wird nicht als einzige Richtlinie herangezogen, um den nachehelichen Unterhalt zu berechnen, sie dient aber als hilfreiche Orientierung.

Ebenso wie beim Trennungsunterhalt muss auch beim nachehelichen Unterhalt der Selbstbehalt in Höhe von 1.200 Euro für den Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden. Ist der Ehepartner nicht leistungsfähig, muss er keinen Ehegattenunterhalt zahlen. Darüber hinaus kann es passieren, dass ein unterhaltspflichtiger Ehepartner für mehrere unterhaltsberechtigte Personen aufkommen muss. In diesem Fall herrscht eine Rangfolge, die zunächst eingehalten werden muss. Kindesunterhalt muss immer vorrangig gezahlt werden.

Was ist das bereinigte Einkommen

Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts spielt das bereinigte Nettoeinkommen eine wichtige Rolle. Was ist das bereinigte Einkommen? Das bereinigte Nettoeinkommen ist die Berechnungsgrundlage für den nachehelichen Unterhalt und weist das tatsächliche Nettoeinkommen nach Abzug aller Zu- und Abschläge aus. Ferner steht dem unterhaltspflichtigen Ehegatten auch beim nachehelichen Unterhalt ein Selbstbehalt in Höhe von 1.200 Euro zu. Dieser besteht unabhängig von einer Erwerbstätigkeit (siehe Düsseldorfer Tabelle).

Ausgangspunkt ist zunächst das Bruttoeinkommen beider Ehepartner, wovon spezifische Verpflichtungen (Miete, Altersvorsorge, Versicherungen) abgezogen werden. Das Bruttoeinkommen ergibt sich bei Angestellten aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, bei Selbstständigen und Freiberuflern aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre. Hieraus ergibt sich das bereinigte Einkommen der Ehegatten. Im Anschluss an diese Berechnung wird der tatsächliche Bedarf anhand der ehelichen Lebensverhältnisse bestimmt, wobei meist eine 50 zu 50 Quote für Einkünfte aus Vermietungen oder für Zinseinkünfte herangezogen wird. Für das Gehalt erhält ein erwerbstätiger Ehepartner einen Erwerbstätigenbonus, sodass ihm 1/7 vom bereinigten Nettoeinkommen gutgeschrieben wird.

Beispiel

Herr Müller hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 4.200 Euro. Frau Müller hat die Kinderbetreuung übernommen und war nicht berufstätig. Herr Müller erhält 1/7 Erwerbstätigenbonus, sodass ihm 600 € Euro allein zustehen. Die verbleibenden 3.600 Euro werden aufgeteilt, sodass jedem Partner 1.800 Euro verbleiben und Herr Müller inklusive Erwerbstätigenbonus 2.400 Euro hat. Somit beträgt der Unterhaltsanspruch von Frau Schmitt 1.800 Euro. Hieraus ergibt sich eine Unterhaltsquote von 3/7 für den unterhaltsberechtigten Ehepartner und 4/7 für den Unterhaltspflichtigen. Gehen beide Ehepartner einer Erwerbstätigkeit nach, stehen beiden 1/7 Erwerbstätigenbonus zu. Der besserverdienende Partner muss dabei die Hälfte der Differenz an den anderen Partner als nachehelichen Unterhalt zahlen.

Was gilt als Einkommen?

Als Bruttoeinkommen gilt:

  • Mieteinnahmen
  • Fiktives Einkommen. Dies ist relevant, wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner absichtlich nicht arbeitet oder weniger arbeitet.
  • Kapitalzinsen
  • Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen
  • Renten
  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Steuerrückzahlungen
  • Arbeitslosengeld
  • BAföG bei Studenten
  • Abfindungen
  • Wohnwert einer eigenen bewohnten Immobilie

Folgende Leistungen werden vom Bruttoeinkommen abgezogen:

  • Berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5%, maximal 150 Euro)
  • Angemessene private Altersvorsorge
  • Darlehen (Tilgungen)
  • Fort- und Ausbildungskosten
  • Lohnsteuer und Grundsteuer
  • Sozialversicherungsabgaben
  • Kindesunterhalt (vorrangig Unterhaltsberechtigte)

Was ist der Selbstbehalt beim nachehelichen Unterhalt?

Der Ehepartner verfügt beim nachehelichen Unterhalt über einen sogenannten Selbstbehalt. Was ist der Selbstbehalt beim nachehelichen Unterhalt? Der unterhaltspflichtige Ehegatte darf einen Betrag für sich selbst beanspruchen, welcher letztendlich seinen eigenen Lebensunterhalt sichern soll. Somit soll vermieden werden, dass er Sozialleistungen beziehen muss. Laut Düsseldorfer Tabelle beträgt der Selbstbehalt beim nachehelichen Unterhalt im Jahr 2019 1.200 Euro, wobei 400 Euro für die Unterkunft inklusive umlagefähiger Nebenkosten gerechnet werden.

Was versteht man unter einem Mangelfall?

Als Mangelfall bezeichnet man eine Situation, wenn ein unterhaltspflichtiger Ehegatte nicht allen finanziellen Verpflichtungen gegenüber allen unterhaltsberechtigten Personen nachkommen kann. In diesem Zusammenhang bestimmt das BGB für den nachehelichen Unterhalt und alle anderen Unterhaltsansprüche eine Rangfolge. Hierbei sind Kinder zunächst vorrangig unterhaltsberechtigt, sodass die Zahlung des Kindesunterhalts stets gewährleistet ist.

Erst nachdem diese Leistungen erbracht wurden, wird der Ehegattenunterhalt in Betracht gezogen. Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, bestimmt die Gesetzlage des BGB den nachehelichen Unterhalt. Hiernach muss der Pflichtige nur insoweit Unterhalt zahlen, wie es seine Bedürfnisse und Erwerbs- und Vermögensverhältnisse zulassen. Auf Grundlage dessen berechnet sich beim nachehelichen Unterhalt der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Partners, welcher aktuell bei 1.200 Euro liegt.

Hinweis!

Wer Unterhalt zahlen muss, ist verpflichtet, alles zu tun, um diesen Verpflichtungen nachzukommen. Zahlt ein unterhaltspflichtiger Ehegatte weniger, kann er strafrechtlich wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verfolgt werden. Ist der pflichtige Partner hingegen wegen Krankheit nicht in der Lage oder als Selbstständiger gescheitert, können die Zahlungen verkürzt werden.

Nachehelicher Unterhalt berechnen – Beispiel

Herr Breuer ist Büroangestellter und seine Frau nicht berufstätig. Die Ehegatten haben zwei Kinder im Alter von 7 und 12 Jahren. Seine Frau erhält das Kindergeld. Herr Breuer hat ein Nettoeinkommen von 3.800 Euro, abzüglich 5% arbeitsbedingter Aufwendungen. Für die Berechnung nehmen wir den 100%igen Mindestunterhalt für Minderjährige bei einem Einkommen von 3.800 Euro für Kinder im Alter von 7 und 12 aus der Düsseldorfer Tabelle 2019Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder richtet sich dabei nach dem Existenzminimum des Kindes. Für 2019 gelten die folgenden Mindestunterhaltssätze:

  • Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 354 Euro
  • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 406 Euro
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 476 Euro

Laut Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 1. Januar 2019 gilt, sind die Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt.

Nettoeinkommen

des Unterhaltspflichtigen
Unterhalt nach AltersstufeUnterhalt nach AltersstufeUnterhalt nach AltersstufeUnterhalt nach AltersstufeProzentsatz
0-56-1112-17ab 18
bis 1.900 €354 €406 €476 €527 €100
1.901 – 2.300 €372 €427 €500 €554 €105
2.301 – 2.700 €390 €447 €524 €580 €110
2.701 – 3.100 €408 €467 €548 €607 €115
3.101 – 3.500 €425 €488 €572 €633 €120
3.501 – 3.900 €454 €520 €610 €675 €128
3.901 – 4.300 €482 €553 €648 €717 €136
4.301 – 4.700 €530 €585 €686 €759 €144
4.701 – 5.100 €539 €618 €724 €802 €152
5.101 – 5.500 €567 €650 €762 €844 €160
über 5.501 €nach individuellem Einzelfallnach individuellem Einzelfallnach individuellem Einzelfallnach individuellem Einzelfall

Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 für das erste und zweite Kind 204 € im Monat veranschlagt. Die Hälfte davon sind 102 Euro. Dieser Betrag ist mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Ab dem dritten Kind beträgt das Kindergeld 200 Euro, daher sind 100 Euro abzuziehen. Ab dem vierten Kind beträgt der Betrag 225 Euro (die Hälfte ist 112,50 Euro). Bis zum 1. Juli 2019 gilt noch der alte Satz in Höhe von 194 Euro für das erste und das zweite Kind.

Arbeitsbedingte Aufwendungen:

  • 3.800 Euro – 5% = 190 Euro, aber maximal eine Pauschale von 150€. Dies entspricht einer Gehaltsstufe von 3.800 € – 150 € = 3.650 €

Verrechnung des Kindergelds mit dem Kindesunterhalt:

  • Kind 1 (7 Jahre alt): Tabellenunterhalt der Düsseldorfer Tabelle beträgt 520 Euro – 102 Euro (50% von 204) = 418 Euro.
  • Kind 2 (12 Jahre alt): Tabellenunterhalt der Düsseldorfer Tabelle beträgt 610 Euro – 102 Euro (50% von 204) = 508 Euro.

Nach Abzug des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle verbleibt ein bereinigtes Nettoeinkommen von:

  • 3.650 Euro – 418 Euro – 508 Euro = 2.724 Euro bereinigtes Nettoeinkommen

Daraus ergibt sich der folgende Anspruch auf nachehelichen Unterhalt:

  • Für Herrn Breuer verbleibt der Erwerbstätigenbonus von 1/7, der vom Nettoeinkommen abgezogen wird: 389,14 Euro. Das wäre ein verfügbares Nettoeinkommen von 2.334,86 Euro.
  • Somit hat die Ehefrau einen hälftigen Unterhaltsanspruch von 1167,43 Euro plus Kindesunterhalt: 1167,43 Euro + 418 Euro + 508 Euro = 2.093,43 Euro.
  • Demzufolge hätte die Ehefrau inklusive Kindesunterhalt 2.093,43 Euro zur Verfügung und Herr Breuer verblieben 1167,43 Euro + 389,14 Euro = 1.556,57 Euro, plus der Pauschale von 150 € für arbeitsbedingte Aufwendungen: 1.707,57 €.

Nachehelicher Unterhalt Rechner 2019

Nutzen Sie unseren Rechner für 2019, um den nachehelichen Unterhalt in wenigen Minuten zu berechnen. Geben Sie hierfür alle notwendigen Parameter in unseren Unterhaltsrechner ein. Jetzt mit unserem Rechner für 2019 den nachehelichen Unterhalt im Falle einer Trennung oder Scheidung berechnen, um einen ersten Überblick über die zu erwartenden Ansprüche oder zu zahlenden Unterhaltsleistungen zu erhalten.

Hierbei wird auch der Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/7, die arbeitsbedingten Aufwendungen und der Selbstbehalt berücksichtigt. Sobald alle notwendigen Parameter eingegeben wurden, führt der Unterhaltsrechner die Kalkulation durch. Im Ergebnisfenster erhalten Sie die Höhe des Ehegattenunterhalts.

Abänderungsklage zur Überprüfung der Voraussetzungen

Wurde die Unterhaltsverpflichtung bereits notariell beurkundet oder vom Gericht festgelegt, können sich die Voraussetzungen zwischenzeitlich trotzdem geändert haben. Der Unterhaltsberechtigte kann eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Unterhalt haben. Die Abänderungsklage dient zur Überprüfung der Voraussetzungen und prüft, ob nach wie vor Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Meist steht die Abänderungsklage mit einer Auskunftsklage in Verbindung, welche die Offenlegung aller finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehepartners fordert.

Nachehelichen Unterhalt durch einen Anwalt berechnen lassen

Um den nachehelichen Unterhalt berechnen zu können, ist ein Verständnis für das Unterhaltsrecht hilfreich. Sollten Sie sich jedoch in den Paragraphen verlieren, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren. Er klärt Sie über Dauer, Verwirkung und Befristung des nachehelichen Unterhalts auf und führt ebenso eine exakte Berechnung des nachehelichen Unterhalts für Sie durch. Mithilfe unseres Rechners für den nachehelichen Unterhalt erhalten Sie einen ersten Überblick über Ihre Unterhaltsansprüche. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht geht jedoch tiefer ins Detail und beachtet alle individuellen Faktoren Ihrer persönlichen Situation. Wer seine rechtliche Situation kennt und versteht, ist meist im Vorteil. Kontaktieren Sie jetzt einen Rechtsexperten im Familienrecht, um sich ausführlich zum Thema nachehelicher Unterhalt beraten zu lassen.

Die einvernehmliche Lösung: Scheidungs­folgen­vereinbarung

Auch in Sachen Unterhaltsfragen ist die einvernehmliche Lösung meist die beste Wahl. Ganz unabhängig davon, ob Sie einen Unterhaltsanspruch haben, können Sie eine individuelle Unterhaltsvereinbarung mit Ihrem Ehepartner vereinbaren. Die einvernehmliche Lösung in Form der Scheidungs­folgen­vereinbarung vermeidet unnötige Konflikte. In einer Scheidungs­folgen­vereinbarung können Sie die Höhe sowie eine Befristung des nachehelichen Unterhalts festlegen. Die Scheidungs­folgen­vereinbarung muss notariell beurkundet werden und sollte in Schriftform vorliegen, da mündliche Vereinbarungen keine Tragkraft haben.

Nichtsdestotrotz hat das Familiengericht Kontrollfunktion, das heißt, dass die Vereinbarung der inhaltlichen und exekutiven Kontrolle des Familiengerichts unterliegt. Besonders bei einem Verzicht auf nachehelichen Unterhalt prüft das Familiengericht, ob der Ehegatte durch die Vereinbarung unzumutbar belastet wird. Darüber hinaus darf der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt nicht zu Lasten Dritter (Sozialhilfe, andere unterhaltspflichtige Personen) erfolgen. Häufig entscheiden sich die Eheleute vor der Scheidung, einen Ehevertrag abzuschließen, um darin eine Gütertrennung zu vereinbaren. Alle Informationen, wann und unter welchen Umständen Sie einen Ehevertrag abschließen sollten, erhalten Sie in unserem Leitartikel.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Der nacheheliche Unterhalt löst den Trennungsunterhalt ab und muss separat beantragt werden. Den Anspruch darauf hat ein Ehepartner dann, wenn dieser außerstande ist für seinen Unterhalt selbst Sorge zu leisten. Hinzu kommt, dass der Unterhaltspflichtige auch tatsächlich leistungsfähig sein muss. Die genauen Voraussetzungen und gesetzlichen Regelung für die Geltendmachung des nachehelichen Unterhalts klären Sie am besten mit einem Anwalt für Familienrecht.

Für die genaue Berechnung sowie die Dauer der Unterhaltszahlung, müssen die Ehegatten Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen geben. Besonders nach einer Scheidung kommt es dabei oft zu Streitigkeiten zwischen den ehemaligen Partnern. Ein erfahrener Familienrechtsberater hilft Ihnen in solch einer Situation die Unterhaltsverpflichtung zwingend zu machen, eine Abänderungsklage einzureichen oder den Unterhaltsanspruch gegebenenfalls neu aufzusetzen.

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Unsere Anwälte für Familienrecht informieren Sie gerne zum Thema nachehelicher Unterhalt und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Nachehelicher Unterhalt

Grundsätzlich steht demjenigen Ehepartner Unterhalt zu, der nicht im Stande ist für sich selbst zu sorgen. Für den Anspruch wird die Bedürftigkeit anhand von Unterhaltstatbeständen geprüft. Darunter fallen: Kinderbetreuung, Krankheit, Alter, Ausbildung, Erwerbslosigkeit sowie individuelle Billigkeitsgründe.
Eine genaue gesetzliche Regelung für die Dauer der nachehelichen Unterhaltszahlung gibt es nicht. Beim Scheidungstermin können die Zahlungen in der Höhe begrenzt sowie zeitlich befristet werden. Auch eine Abänderungsklage für die Neuberechnung des Unterhalts ist möglich.
Nachdem die Scheidung rechtshängig ist, steht der unterhaltsberechtigte Partner in der Beweispflicht. Dabei muss zusätzlich zum Antrag auf Unterhalt auch Auskunft über Einkommen und Vermögen beider Ehegatten gegeben werden. Letztendlich entscheidet das Gericht über den möglichen Unterhaltsanspruch.
Der nacheheliche Unterhalt wird vom Gericht dann festgelegt, wenn sich ein Ehepaar nicht einig wird. Kostengünstiger und weniger zeitintensiv wird es, wenn die Partner den Unterhalt bereits im Vorfeld anhand der Scheidungsfolgenvereinbarung klären können. Weitere Gründe wie Erwerbslosigkeit oder Gesetzesverstoß, können den Anspruch auf Unterhalt nichtig machen.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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