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Gerichtskosten Scheidung § Grundsätzliches, Berechnung & mehr

Eine Scheidung kann schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Dabei setzt sich der Preis aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen, wobei zwei Faktoren den größten Teil der Scheidungskosten ausmache: es sind die Gerichtskosten / Gerichtsgebühren und zusätzlich das Honorar des Anwalts. Sie können zwar weder die Gerichtsgebühren noch die Anwaltskosten umgehen, haben jedoch die Möglichkeit an der einen oder anderen Stelle etwas Geld einzusparen. Nachdem Sie diesen Beitrag gelesen haben, wissen Sie, wie sich die Gerichtskosten ermitteln lassen, was noch hinzukommen kann und wie Sie bares Geld bei den Gerichtskosten der Scheidung sparen können.

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches zu den Gerichtsgebühren im Scheidungsverfahren

Da eine Ehe gemäß deutschen Familienrecht, ausnahmslos durch richterliche Entscheidung geschieden werden kann, fallen mit dem Verfahren vor dem Familiengericht auch Gerichtskosten an. Der Gesetzgeber regelt im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) eindeutig wie diese Gerichtskosten behandelt werden. So wird im §2 geregelt, dass sich die Höhe der anfallenden Gerichtskosten am Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens bemessen. Zudem regelt der §9.1 dass die anfallenden Gebühren mit Einreichung des Antrags oder der Rechtsmittelschrift fällig werden. 

Definition der Gerichtskosten bei der Scheidung

Immer wieder hört man von den so genannten Gerichtskosten. Manche Menschen sprechen an dieser Stelle auch von Verfahrenskosten, Prozesskosten oder Gerichtsgebühren. Tatsächlich sind diese Begriffe im juristischen Sinne nicht völlig synonym zu verwenden und müssen voneinander abgegrenzt werden:

  • Gerichtskosten: Die Gerichtskosten bei einer Scheidung sind die Gebühr, die das die Sache betreffende Familiengericht erheben kann. Gerichtskosten = Gebühr + Auslagen.
  • Gerichtsgebühren: Die Gerichtsgebühren sind beinahe ein Synonym für Gerichtskosten. Auch hierbei ist das Entgelt gemeint, welches Sie schon vor der Scheidung an das Gericht zahlen müssen, damit es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt. Auslagen kommen hinzu.
  • Verfahrenskosten: Die Verfahrenskosten hingegen sind alle Kosten, die im Laufe Scheidung anfallen. Wie bereits angedeutet, geht es hauptsächlich um Gerichtskosten und Anwaltskosten.
  • Prozesskosten: Verfahrenskosten und Prozesskosten meinen grundsätzlich das Gleiche. Es muss nur begrifflich differenziert werden, da eine Scheidung vor dem Familiengericht kein Prozess (bekannt aus BGB und Zivilrecht) ist, sondern als Verfahren im Familienrecht gilt. Dementsprechend sind auch hier die Kosten für die gesamte Verhandlung vor Gericht gemeint – nur eben nicht für ein familienrechtliches Verfahren (z.B. Scheidung), sondern für einen Prozess.

Gerichtskosten müssen prinzipiell immer gezahlt werden. Sollten Sie sich von Ihrem Ehegatten scheiden lassen, so sollten Sie rechtzeitig über die anfallenden Kosten nachdenken. Menschen, die wenig Geld haben und deren Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, können auch Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wird diese bewilligt, so übernimmt der Staat vorerst die Gerichtskosten (und Anwaltskosten). Häufig müssen Sie diesen Vorschuss zurückzahlen, sollte sich Ihre finanzielle / persönliche Situation innerhalb von vier Jahren verbessern.

Berechnung der Gerichtskosten

Wie bereits erwähnt, lassen sich die anfallenden Gerichtsgebühren im Scheidungsverfahren in unterschiedliche Kostenfaktoren unterteilen. Darüber hinaus kann jedoch grundsätzlich gesagt werden, dass sich die Kosten für das Familiengericht in zwei maßgebliche Aspekte unterteilen. Diese sind:

  • Die reguläre Gerichtsgebühr
  • Auslagen für zusätzlichen Aufwand bzw. Auslagenpauschale

Diese zwei Werte ergeben addiert die Kosten, die Sie allein für das Verfahren vor dem Familiengericht einplanen müssen. Die Kosten für das Honorar Ihres Anwaltes sind dabei noch nicht inkludiert.  Wie hoch oder niedrig die tatsächlichen Gerichtskosten im Einzelnen ausfallen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der maßgebliche Bezugsfaktor, an dem sich die Gerichtskosten Ihrer Scheidung bemessen, ist der Verfahrenswert bzw. der Gegenstandswert. Dieser beschreibt den “Gesamtwert” über den in Ihrem Scheidungsverfahren verhandelt wird. Er wird vom Gericht vor der Hauptverhandlung festgelegt.

Berechnung der Gerichtsgebühr

Die Gerichtsgebühren können aus der Tabelle Anlage 2 des FamGKG abgelesen werden. Dort ist der 1,0fache Gebührensatz nach Höhe des Streitwertes angegeben. Da Gerichtsgebühren für eine Scheidung grundsätzlich dem 2,0fachen Gebührensatz unterliegen, muss dieser Wert mit zwei multipliziert werden. Man könnte also sagen, dass die Gebühren, die in der Anlage 2 zu finden sind, die Gerichtskosten pro Ehegatte angeben. Bedenken Sie auch, dass für Gerichtskosten keine  Mehrwertsteuer fällig werden. Gerichtsgebühren sind in diesem Fall mehrwertsteuerfrei.

Gerichtskosten Tabelle  (Gerichtskosten nach Verfahrenswert)

Im folgenden haben wir Ihnen eine übersichtliche Tabelle zusammengestellt, die den Zusammenhang zwischen Verfahrenswert und Gerichtskosten verdeutlicht. Dabei ist anzumerken, dass diese Tabelle für das Jahr 2021 gilt. Im Vergleich zum Vorjahr (2020) sind die Gerichtsgebühren um rund 10 % angestiegen.

Verfahrenswert in Euro Gerichtsgebühr 2021 in Euro
2.000 Euro98,00 €
3.000 Euro119,00 €
4.000 Euro 140,00 €
5.000 Euro 161,00 €
6.000 Euro 182,00 €
7.000 Euro 203,00 €
8.000 Euro224,00 €
9.000 Euro245,00 €
10.000 Euro266,00 €
13.000 Euro295,00 €
16.000 Euro324,00 €
19.000 Euro353,00 €
22.000 Euro382,00 €
25.000 – 110.000411,00 – 1.129
125.000 Euro1.261,00
140.0001.393,00
155.0001.525,00
170.000-470.0001.657,00 – 3.703,00
500.0003.901

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Zusatz: Gerichtliche Auslagen

Zu dieser standardisierten Kostenrechnung kommen die gerichtlichen Auslagen hinzu. In welcher Höhe Auslagen von Ihnen übernommen werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Es gibt solche Scheidungsverfahren, bei welchen kaum oder gar keine Kosten anfallen und solche, bei denen mehrere hundert Euro fällig werden. Das kommt darauf an, welcher Aufwand / welche Aufwendungen dem Gericht tatsächlich entstanden sind. Ein klassisches Beispiel: Ihr Ehegatte kommt aus dem Ausland und ist der deutschen Sprache nicht mächtig. Dementsprechend muss die gesamte Hauptverhandlung für diese Person übersetzt werden. Das Gericht stellt einen Dolmetscher, der wiederum bezahlt werden muss. Diese Zahlung ist ein klassisches Beispiel für eine gerichtliche Auslage, die Sie nach dem Verfahren übernehmen müssen.

Beispiel: Gerichtskosten für Scheidung berechnen

Um die Berechnung der anfallenden Gerichtskosten bei einer Scheidung anschaulicher zu gestalten, widmen wir uns nun einem Rechenbeispiel. Gehen wir davon aus, dass der Ehemann 2.000 Euro und Ehefrau 1.000 Euro verdient. Es gibt keinen Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten und sie streiten sich derzeit um den Unterhalt. Dieser ist in Höhe von 500 Euro zu entrichten. Zusätzlich fallen während dem Verfahren 100 Euro gerichtliche Auslagen an. Bei der Berechnung des Verfahrenswertes wird der pauschale Abzug für das gemeinsame Kind ignoriert.

Gerichtskostenberechnung

(2.000 + 1.000)*3 = 9.000 Einkommen der Ehegatten
12 * 500 = 6.000 Unterhalt für das Kind
9.000 + 6.000 = 15.000 Verfahrenswert
324 * 2 = 648 Verfahrensgebühr lt. Gerichtskostentabelle
zuzüglich 100 Auslagen
748 Gerichtskosten für die Scheidung

Welche Kosten fallen neben den Gerichtskosten an?

Neben den Gerichtskosten gilt es im Zuge einer Scheidung, natürlich auch weitere Kosten im Blick zu behalten. Der wohl größte Anteil der Kosten einer Scheidung findet sich hierbei in den Anwaltskosten. Wie hoch die Anwaltskosten für Ihre Scheidung ausfallen, kann ebenso nicht pauschal beantwortet werden, wie die Frage nach den Gerichtsgebühren. Auch hier spielt der Verfahrenswert bzw. Gegenstandswert eine entscheidende Rolle und bildet die Grundlage für die Berechnung. Darüber hinaus kann es nötig werden, Kosten für Sachverständige, Wertgutachten oder Ähnliches in die Berechnung der Scheidungskosten fließen zu lassen.

Gerichtskosten senken: Tipps zum sparen!

Die einzige Möglichkeit die Gerichtskosten unterm Strich zu reduzieren, ist die Verringerung des Streitwertes und das geht nur, indem Sie möglichst viele Aspekte / Scheidungsfolgen bereits im Voraus mit Ihrem Ehegatten klären und zusammen mit der Scheidung einreichen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der Streitwert zum Beispiel auf Antrag um bis zu 30 % reduziert werden. Das bedeutet: eine einvernehmliche Scheidung ist spürbar günstiger, als eine strittige Scheidung.

Außerdem empfehlen wir den Scheidungsantrag und die Folgesachen in einem sogenannten Scheidungsverbund einzureichen. Das bedeutet, dass im Zuge der Scheidung die Scheidungsfolgen mit verhandelt werden. Müssen Folgesachen  in einem späteren Verfahren zusätzlich vom Gericht geklärt werden, so fallen erneut Gerichtskosten an. Der Unterschied kann enorm sein. Das wird am Beispiel einer nachverhandelten Unterhaltsforderung deutlich. Wir nehmen dieselben Ausgangswerte wie oben im Beispiel, damit Sie die Gesamtkosten vergleichen können.

Vergleich der Kosten

Gerichtsgebühr für Scheidung
Verfahrenswert = 9.000, Gerichtsgebühr = 2,0 x 245 = 490 + 100 Auslagen

Gerichtsgebühr für Folgesache (einzeln verhandelt)
Verfahrenswert = 6.000, Gerichtsgebühr = 2,0 x 182 = 364

Gesamtkosten bei isolierten Verfahren = 590 + 364 = 954

Wie kann ein Anwalt bezüglich der Gerichtskosten helfen?

Ihr Anwalt für Familienrecht ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen bezüglich Ihrer Scheidung geht. Er unterstützt Sie dabei, die Kosten für die Scheidung einzuschätzen und auch die Gerichtsgebühren / Gerichtskosten zu ermitteln. Viele Anwälte für Familienrecht sind gleichzeitig als Mediatoren ausgebildet. Das bedeutet, dass Ihnen der Anwalt dabei helfen kann, kritische Streitpunkte noch vor dem Verfahren beizulegen. Das spart Ihnen schlussendlich viel Geld, da diese Punkte dann nicht mehr vor Gericht verhandelt werden müssen. 

Außerdem gibt Ihnen Ihr Anwalt eine klare Handlungsanleitung und bespricht mit Ihnen, welche Dokumente zur Berechnung der Gerichtskosten und zum ausfüllen des Scheidungsantrages notwendig sind. Somit können Sie sich auf den Start in Ihr neues Leben konzentrieren und Ihre persönlichen Angelegenheiten klären. Ein guter Anwalt ist – vor allem in einer so persönlichen Angelegenheit, wie es das Scheidungsverfahren eine ist – Gold wert!

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FAQ: Gerichtskosten Scheidung

Noch vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren wird bereits der Vorschuss für die Gerichtskosten fällig. Bedeutet: nachdem Ihr zugelassener Anwalt Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht hat, müssen Sie zahlen. Bleibt diese Zahlung aus, so bleibt das Verfahren stehen / wird nicht fortgesetzt. Die restlichen Kosten / unerwartet zusätzlich anfallende Kosten müssen zumeist am Ende des Verfahrens von beiden Ehegatten gezahlt werden.

Ja und grundsätzlich deckt die Verfahrenskostenhilfe auch die anfallenden Gerichtskosten innerhalb eines Scheidungsprozesses. Die Voraussetzungen dafür, dass Ihnen die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, sind: Sie sind bedürftig und können die Kosten nicht aus eigener Tasche decken und das Verfahren hat Aussicht auf Erfolg.

Die Gerichtskosten werden in Form eines Vorschusses noch vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren gezahlt. Andernfalls wird erst gar kein Termin für die Hauptverhandlung der Scheidung angesetzt. Derjenige Ehegatte, der den Antrag auf die Scheidung über seinen Anwalt einreicht, muss diesen Vorschuss zahlen. Sobald die Scheidung durch den Beschluss des Richters rechtlich fixiert ist, zahlt jeder die Hälfte. Sie können sich mit Ihrem Ehegatten auch darauf einigen, dass die Gerichtskosten von Anfang an geteilt werden – dies ist jedoch nur “inoffiziell” möglich, da der antragstellende Ehepartner allein den Vorschuss leisten muss. Eine Teilzahlung ist nicht vorgesehen. Dementsprechend müssten Sie dem / der antragstellende Ehegatte die Hälfte des Zuschuss privat überweisen.

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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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