Abschluss des Scheidungsverfahren
Besteht zwischen den Eheleuten beiderseitigen Einvernehmen über den Scheidungswunsch und ist kein Versorgungsausgleich erforderlich, kann das Scheidungsverfahren bei einer Online Scheidung in der Regel zeitnah vollzogen werden und der Scheidungsbeschluss kann ergehen. Dies ist allem voran immer dann der Fall wenn:
- kein Rentenausgleich erforderlich ist
- es sich um eine kurze Ehe (max. 3 Jahre) handelt
- ein Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen wurde
Ist das nicht der Fall, so müssen noch vor dem Gerichtstermin zur Ehescheidung die sogenannten Rentenauskünfte eingeholt werden. In der Regel ist hierfür ein gesonderter Fragebogen auszufüllen, damit der Anwalt die entsprechenden Auskünfte einholen kann, um im Anschluss den Versorgungsausgleich samt Rentenausgleich vornehmen zu können. Ist dies erfolgt, wird der Termin vom Gericht angesetzt und die Auflösung der Ehe kann erfolgen. Das Gericht erlässt hierfür zum Ende der Gerichtsverhandlung einen sogenannten Scheidungsbeschluss, der nach einem Monat Rechtskraft erlangt. Erst mit Rechtskraft ist die Ehe offiziell geschieden.
Kosten einer Online Scheidung
Was eine Scheidung kostet, kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, solange Sie den Verfahrenswert nicht kennen. Die zwei entscheidenden Kostenfaktoren sind auf der einen Seite die Anwaltskosten und auf der anderen Seite die Gebühren, die das Gericht erhebt. Beide Faktoren richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich maßgeblich nach Ihrem Einkommen bestimmt. Für den Fall, dass Sie sich scheiden lassen möchten, wird Ihr Anwalt für Familienrecht Sie im Voraus dabei unterstützen, den Verfahrenswert abzuschätzen, damit Sie wissen, auf welche Kosten Sie sich einstellen müssen.
Zudem wird das eigentliche Scheidungsverfahren erst dann vom zuständigen Familiengericht eingeleitet, wenn vom Antragsteller der sogenannte Gerichtskostenvorschuss überwiesen wurde. Im Falle, dass ein Antragsteller aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation (Bedürftigkeit) das Scheidungsverfahren nicht leisten kann, besteht womöglich ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe). Diese muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden und ermöglicht es jenen Personen, die aus finanziellen Gründen die Gerichtskosten nicht selbst tragen können, ein Scheidungsverfahren.