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Düsseldorfer Tabelle 2017 – Zahlbeträge, Selbstbehalt und Unterhaltsübersicht

Schon seit Jahrzehnten aktualisiert das Oberlandesgericht Düsseldorf die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zum Jahresanfang. Dementsprechend wird es auch am 01.01.2017 eine neue Tabelle geben, die Ihnen verrät, wie viel Kindesunterhalt voraussichtlich geschuldet wird. Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch kann jedoch nicht aus der Düsseldorfer Tabelle 2017 abgeleitet werden. Es handelt sich vielmehr um eine deutschlandweit akzeptierte Richtlinie. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich 2017 ändern wird und welchen Einfluss diese Änderungen auf Ihre Unterhaltszahlungen / Unterhaltsansprüche haben.

Inhaltsverzeichnis

Düsseldorfer Tabelle 2017

Zum 01.01.2017 erhöht sich der Mindestunterhalt in allen Altersstufen. Der Mindestunterhalt ist der Betrag, der dem Kind mindestens an Barunterhalt zusteht.

  • 1. Altersgruppe: vorher 335 Euro – jetzt 342 Euro (+ 7 Euro / Monat)
  • 2. Altersgruppe: vorher 384 Euro – jetzt 393 Euro (+ 9 Euro / Monat)
  • 3. Altersgruppe: vorher 450 Euro – jetzt 460 Euro (+ 10 Euro / Monat)

Der Selbstbehalt bleibt im Vergleich zum Vorjahr identisch. Einem Nichterwerbstätigen stehen weiterhin 880 Euro pro Monat zur Verfügung, wobei der Erwerbstätige ein Saldo von 1.080 Euro nach Zahlung der Alimente nicht unterschreiten darf. Würde dies geschehen, spricht der Jurist von einem Mangelfall. Üblicherweise wird der Unterhaltsanspruch dann soweit reduziert, dass der Selbstbehalt gesichert ist.

Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2017 Übersicht:

Die Düsseldorfer Tabelle wird von Eltern, Anwälten und dem Jugendamt als Anhaltspunkt für die Berechnung des Kindesunterhalts genutzt. Dabei sind die in der Tabelle eingetragenen Beträge als Mindestunterhalt zu verstehen. Eltern können jederzeit abweichende Vereinbarungen in einem Unterhaltsvertrag treffen. Hier lohnt es sich in jedem Fall einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren. Unterhaltspflichtig ist grundsätzlich der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Im ersten Schritt müssen Sie nur wissen:

  • Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen?
  • Wie alt ist das Kind / sind die Kinder?

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatzBedarfskontroll-
Betrag
bis 1.500 Euro342393460527100880 / 1.080
1.501-1.900 Euro3604134835541051.180
1.901-2.300 Euro3774335065801101.280
2301-2.700 Euro3944525296071151.380
2.701-3.100 Euro4114725526331201.480
3.101-3.500 Euro4385045896751281.580
3.501-3.900 Euro4665356267171361.680
3.901-4.300 Euro4935666637591441.780
4.301-4.700 Euro5205987008021521.880
4.701-5.100 Euro5486297368441601.980

Kindesunterhalt berechnen – Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2017

Um tatsächlich berechnen zu können, wie viel Unterhalt am Ende gezahlt werden muss, müssen Sie folgende Zahlen kennen:

  • Ihr monatliches Nettoeinkommen (im Durchschnitt der letzten drei Jahre)
  • Das Alter Ihres Kindes
  • Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
  • Das aktuelle Kindergeld

Vor allem das Kindergeld wird häufig vergessen. Als Elternteil steht Ihnen rechtlich die Hälfte dieser Kindergeldzahlung zu. In der Praxis wird das Geld jedoch meist in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind lebt. Deshalb dürfen Sie im Regelfall den Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle 2017 um die Hälfte des Kindergeldes reduzieren.

Achtung! sobald Ihr Kind / Ihre Kinder volljährig sind, wird nicht mehr nur die Hälfte abgezogen, sondern das volle Kindergeld. Dementsprechend sinken die Zahlbeträge bei Erreichen der Volljährigkeit. Eine Ausnahme tritt dann ein, wenn das Kind studiert / sich in der Ausbildung befindet und nicht mehr bei den Eltern wohnt. In diesem Fall wird laut Anhang der Düsseldorfer Tabelle 2017 ein Unterhalt von monatlich 735 Euro geschuldet. Dabei sind 300 Euro allein für die Unterkunft. Zum 01.01.2017 wurde das Kindergeld um zwei Euro erhöht:

  • 192 Euro pro Kind / Monat für das erste und zweite Kind
  • 198 Euro / Monat für das dritte Kind
  • 223 Euro pro Kind / Monat ab dem vierten Kind
Rechenbeispiel

1 Kind (14 Jahre alt), 2.000 Euro Einkommen 506 Euro (laut Düsseldorfer Tabelle 2017) - 192 / 2 = 410 € tatsächlich zu leistender Kindesunterhalt.

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Aus dieser einfachen, verständlichen Rechnung ergeben sich für das Jahr 2017 die folgenden Zahlbeträge:

Zahlbeträge für das erste und zweite Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.500 Euro246297364335100
1.501-1.900 Euro264317387362105
1.901-2.300 Euro281337410388110
2301-2.700 Euro298356433415115
2.701-3.100 Euro315376456441120
3.101-3.500 Euro342408493483128
3.501-3.900 Euro370439530525136
3.901-4.300 Euro397470567567144
4.301-4.700 Euro424502604610152
4.701-5.100 Euro452533640652160

Zahlbeträge für das dritte Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.500 Euro243294361329100
1.501-1.900 Euro261314384356105
1.901-2.300 Euro278334407382110
2301-2.700 Euro295353430409115
2.701-3.100 Euro312373453435120
3.101-3.500 Euro339405490477128
3.501-3.900 Euro367436527519136
3.901-4.300 Euro394467564561144
4.301-4.700 Euro421499601604152
4.701-5.100 Euro449530637646160

Zahlbeträge ab dem vierten Kind

Nettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
bis 1.500 Euro230,5281,5348,5304100
1.501-1.900 Euro248,5301,5371,5331105
1.901-2.300 Euro265,5321,5394,5357110
2301-2.700 Euro282,5340,5417,5384115
2.701-3.100 Euro299,5360,5440,5410120
3.101-3.500 Euro326,5392,5477,5452128
3.501-3.900 Euro354,5423,5514,5494136
3.901-4.300 Euro381,5454,5551,5536144
4.301-4.700 Euro408,5486,5588,5579152
4.701-5.100 Euro436,5517,5624,5621160

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Der Kindesunterhalt hat die Aufgabe die Versorgung Ihres Kindes sicherzustellen. Dementsprechend sorgfältig sollte im Falle einer Scheidung versucht werden, eine Lösung zu finden, mit der alle Parteien zufrieden sind. Es empfiehlt sich in jedem Fall der Besuch bei einem Anwalt für Familienrecht.

Dieser unterstützt Sie im Bezug auf alle rechtlichen Fragen, die im Prozess der Unterhaltsfestlegung und Scheidung auf Sie zukommen. Unterhalt festlegen, Unterhaltsvertrag gestalten, Unterhalt berechnen oder auch Unterhalt einklagen – all das übernimmt Ihr Anwalt für Sie. Die Scheidung ist für viele Eltern (und Kinder) eine besonders schwierige und herausfordernde Zeit. Viele Anwälte für Familienrecht bieten deshalb Mediation an. In diesem geführten Streitgespräch wird versucht – trotz Streit – eine einvernehmliche, faire Regelung zu finden.

Erkundigen Sie sich zu Ihrem Recht bei der Düsseldorfer Tabelle 2017!
Unsere Anwälte für Familienrecht informieren Sie gerne zum Thema Düsseldorfer Tabelle 2017 und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Düsseldorfer Tabelle 2017

Mit der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle, erhöht sich der Mindestunterhalt in allen Altersstufen ab 2017 um bis zu 10€.
Im Vergleich zum Vorjahr steigen zusätzlich die Bedarfssätze sowie das Kindergeld an. Damit verringern sich die Zahlbeträge für das Jahr 2017.
Für 2017 liegt der Selbstbehalt bei 880€ für Nichterwerbstätige und 1.080€ für Erwerbstätige Personen. Zudem darf der Selbstbehalt nicht durch den Unterhalt unterschritten werden.
Ein Beitrag der juristischen Redaktion
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