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Scheidungspapiere – Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?

Welche Scheidungspapiere muss man zur Scheidung mitbringen? Das Scheidungsverfahren wird mit einem Scheidungsantrag eingeleitet. Dieser muss mit allen notwendigen Scheidungspapieren bzw. Scheidungsunterlagen von einem Anwalt beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Die Unterlagen für die Scheidung geben Auskunft über Ihre persönliche Situation und alle wichtigen Angaben zur Ehe und Trennung. Der Rechtsanwalt muss dem Gericht die Scheidungspapiere zustellen und erläutert Ihnen, welche Unterlagen für die Trennung relevant sind. Der folgende Artikel erläutert, wie lange es dauert bis man die Scheidungspapiere bekommt und wie lange man Scheidungspapiere aufbewahren muss.

Inhaltsverzeichnis

Das Scheidungsformular als Grundlage des Scheidungsantrags

Am Anfang des Scheidungsverfahrens steht meist das Scheidungsformular, in welches Sie alle notwendigen Informationen über sich und Ihren Ehepartner eintragen.

Dieses Formular müssen Sie im Anschluss an Ihren beauftragten Rechtsanwalt weiterleiten, damit dieser anhand der Informationen einen Scheidungsantrag mit den relevanten Scheidungspapieren beim zuständigen Gericht für Sie einreichen kann. Das Scheidungsformular muss den Vor- und Nachnamen beider Ehegatten sowie deren Anschrift und Staatsangehörigkeit enthalten.

Darüber hinaus wird das monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner im Scheidungsformular eingetragen. Ferner ist es wichtig anzugeben, ob die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden möchte. Des Weiteren muss das Scheidungsformular auch das Trennungsdatum und die letzte gemeinsame Adresse der Ehegatten sowie die Wahl über den Auszug und die Zustimmung des anderen Ehegatten beinhalten. Außerdem werden die Namen, das Alter und die Geburtsurkunden der Kinder benötigt. Doch auch die aktuellen Kontaktdaten sollten unbedingt im Scheidungsformular angegeben werden, um auf dem Laufenden zu bleiben und mit dem Anwalt in Kontakt zu treten.

Scheidungsantrag einreichen

In Deutschland besteht bei einer Scheidung Anwaltszwang, daher kann nur ein Anwalt den Scheidungsantrag für Sie einreichen. Demnach haben Sie keine Möglichkeiten, die Scheidungsunterlagen selbstständig beim zuständigen Gericht einzureichen. Trotzdem können Sie dem Anwalt behilflich sein, indem Sie alle notwendigen Scheidungspapiere für den Scheidungsantrag rechtzeitig parat haben.

In Abstimmung mit der Gesetzeslage formuliert der Rechtsanwalt für Sie den Scheidungsantrag, mithilfe dessen das Scheidungsverfahren beim zuständigen Familiengericht eingeleitet wird. Sie unterschreiben zwar das Scheidungsformular, welches an Ihren Anwalt geleitet wird, jedoch muss Ihr Anwalt den Antrag und die Scheidungspapiere unterschreiben. Somit können Sie sicher gehen, dass Ihre Scheidungspapiere unter Berücksichtigung aller Formalitäten beim richtigen Gericht eingereicht werden. Dadurch entstehen auch keine Probleme bei der Zuordnung der Scheidungsunterlagen bzw. Scheidungspapiere zum richtigen Aktenzeichen. Bevor der Anwalt jedoch für Sie tätig werden kann, benötigt er eine Vollmacht.

Anwaltliche Vollmacht erteilen

Zunächst müssen Sie Ihrem beauftragten Anwalt für Familienrecht eine Vollmacht erteilen, damit dieser für Sie den Scheidungsantrag und die relevanten Scheidungspapiere einreichen kann. Das Formular für die Vollmacht händigt Ihnen Ihr Anwalt ausDie Vollmacht ist notwendig, damit der Anwalt Anträge im Scheidungsverfahren und in Scheidungsfolgenangelegenheiten stellen kann. Durch die Genehmigung ist er befähigt alle Handlungen vorzunehmen, die für die Beantragung und Durchführung der Scheidung notwendig sind.

Welche Scheidungspapiere müssen bei der Scheidung vorliegen?

Sowohl bei einer einvernehmlichen als auch bei einer strittigen Scheidung benötigen Sie folgende Scheidungsunterlagen:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder
  • Ehevertrag
  • Scheidungs­folgen­vereinbarung
  • Vereinbarung zum Versorgungsausgleich
  • Formular zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe
  • Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Welche Angaben müssen in den Scheidungspapieren gemacht werden?

In den Scheidungsunterlagen müssen Sie folgende Angaben zu Ihrer persönlichen Situation machen:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse sowie Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Ehegatten
  • Staatsangehörigkeit der beiden Ehepartner
  • Monatliches Nettoeinkommen der beiden Ehepartner
  • Name und Geburtsdatum gemeinsamer Kinder
  • Anschrift des letzten gemeinsamen Wohnsitzes
  • Trennungsdatum
  • Auszugsdatum aus der gemeinsamen Wohnung mit Personenangabe
  • Angaben zu streitigen Scheidungsfolgen: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Hausrat, Ehewohnung, nachehelichen Unterhalt

Die Scheidungspapiere im Überblick

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten Scheidungspapiere im Scheidungsprozess. Anhand der Auflistung aller relevanten Unterlagen für die Scheidung und einer ausführliche Erklärung zu den spezifischen Scheidungsunterlagen können Sie sich ausführlich auf die Scheidung vorbereiten.

Heiratsurkunde

Den Scheidungspapieren ist eine Kopie der Heiratsurkunde oder Eheurkunde beizulegen. Die Heiratsurkunde gilt als amtlicher Beweis, dafür, dass die Ehe tatsächlich besteht. Der Anwalt braucht die Heiratsurkunde oder eine Kopie davon, um den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einzureichen.

Die Heiratsurkunde enthält zahlreiche Informationen, die für den Antrag wichtig sind. Unter anderem werden die Namen der Ehepartner, das Heiratsdatum, der Heiratsort und die Heiratsregisternummer benötigt. Zunächst ist eine Kopie der Heiratsurkunde ausreichend, doch im späteren Verlauf des Scheidungsverfahrens muss dem Richter beim Scheidungstermin das Original der Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch vorgelegt werden.

Im Familienstammbuch sind alle Personenstandsurkunden der Familie zusammengefasst und aufbewahrt, in Form von Heirats-, Geburts-, Abstammungs- und Sterbeurkunden. Die kirchliche Trauung, welche auch im Stammbuch verzeichnet wird, ist irrelevant. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen, das Familienstammbuch nicht erhalten oder keine Kopie der Heiratsurkunde haben, können Sie diese beim Standesamt Ihres aktuellen Wohnsitzes neu ausstellen lassen.

Geburtsurkunde

Darüber hinaus benötigt der Anwalt für Antragstellung auch die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, wodurch mögliche Unterhaltszahlungen und weitere Scheidungskosten anhängig sind. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder spielt bei der Berechnung des Streitwerts eine entscheidende Rolle.

Pro Kind werden rund 250 Euro vom Einkommen des Ehepartners abgezogen. Die Geburtsurkunde oder eine Kopie davon muss dem zuständigen Gericht mit dem Scheidungsantrag vorgelegt werden. Die Rechtspfleger oder der Richter berechnen dann den Streitwert. Aus diesem Grund sollten Sie Ihrem beauftragten Anwalt unbedingt die Geburtsurkunden der Kinder aushändigen, um den Prozess zu beschleunigen. Die Geburtsurkunden befinden sich im Familienstammbuch. Sollten Sie keinen Zugriff zum Stammbuch haben, können Sie eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde beim Standesamt Ihres aktuellen Wohnorts erhalten.

Ehevertrag

Haben Sie einen Ehevertrag mit Ihrem Ehepartner abgeschlossen, dann ist dieser auch entscheidend für den Scheidungsantrag. Übermitteln Sie dem zuständigen Anwalt den Ehevertrag, damit er diesen dem Scheidungsantrag beilegen kann. Abhängig von den getroffenen Regelungen kann das Scheidungsverfahren beeinflusst werden. Meist werden in einem Ehevertrag die meisten Scheidungsfolgen vorab vereinbart, sodass diese nicht mehr im Scheidungsprozess geklärt werden müssen.

Hierbei ist meist die Vermögensaufteilung – Regelungen bezüglich des Zugewinnausgleichs – geregelt. Aber auch Sorgerechts- und Unterhaltsfragen können bereits vereinbart worden sein. Häufig wird auch der Ausgleich von Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) in einem Ehevertrag eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen. Wurde der Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausgeschlossen, sind die Scheidungskosten und die Dauer der Scheidung deutlich geringer.

Scheidungs­folgen­vereinbarung

Liegt kein Ehevertrag vor, in welchem alle Scheidungsfolgen geklärt wurden, muss eine Scheidungs­folgen­vereinbarung erstellt werden. In der Scheidungs­folgen­vereinbarung werden alle Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen wie beispielsweise Unterhalts-, Umgangsrecht- und Sorgerechtsfragen schriftlich festgehalten. Ferner wird ein Zugewinn- und Versorgungsausgleich vorgenommen und die entsprechenden Regelungen in der Scheidungs­folgen­vereinbarung aufgenommen. Können sich die Eheleute bezüglich der Scheidungsfolgen einigen, verkürzt sich zum einen die Scheidungsdauer und zum anderen reduzieren sich die Kosten für die Scheidung.

In der Scheidungs­folgen­vereinbarung werden, ähnlich wie im Ehevertrag, kurz vor der Scheidung Regelungen über das Vermögen, den Hausrat, Immobilien, Unterhalt und den Versorgungsausgleich getroffen. Im Scheidungsantrag wird vermerkt, inwieweit die Ehegatten die Scheidungsfolgen bereits geklärt haben. Sind keine Scheidungsfolgen strittig, ist der Ablauf einer Scheidung meist reibungslos und kostengünstiger. Wurde eine Scheidungs­folgen­vereinbarung verfasst, dann muss diese dem Gericht ebenfalls vorgelegt werden.

Der Versorgungsausgleich

Unter anderem ist auch das Formular für den Versorgungsausgleich Teil der Scheidungspapiere. Wurden bereits vor der Scheidung Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich getroffen, dann kann dies die Dauer der Scheidung verkürzen. Wer den Versorgungsausgleich vor der Scheidung notariell geregelt hat, kann hohe Scheidungskosten sparen.

Die Formulare zur Beantragung des Versorgungsausgleichs zählen nur indirekt zu den Scheidungspapieren, da sie nicht mit dem Scheidungsantrag zusammen bei Gericht eingereicht werden. Allerdings sind sie ein wichtiger Bestandteil der Scheidungsunterlagen und wichtig für das Scheidungsverfahren. Das Familiengericht erteilt erst dann einen Scheidungstermin für die mündliche Anhörung, wenn alle Scheidungspapiere und Unterlagen vollständig sind. Hierfür müssen auch die Scheidungsunterlagen vom Versorgungsausgleich vorliegen.

Nachdem Ihr Anwalt den Scheidungsantrag an das Gericht gesendet hat, sendet Ihnen das zuständige Gericht einen Fragebogen mit Fragen zu Ihrer Rente und Ihren Rentenanwartschaften. Sobald Sie den Fragebogen zurückgesendet haben, kontaktiert das Gericht alle Versorgungsträger, um die notwendigen Informationen über Ihre Ehedauer zu übermitteln. Nach der Berechnung der Ansprüche werden die Ergebnisse vom Versorgungsträger an das Gericht weitergeleitet. Als Stichtag für die Berechnung der Ansprüche gilt der letzte Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags. Als Anrechte werden in Betracht gezogen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung Bund oder Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Abgeordnetenversorgung
  • Berufsständische Versorgungseinrichtung (Rechtsanwalt, Arzt, Apotheker, Architekt)
  • Tätigkeit als Beamter, Richter oder Berufssoldat (Pensionsansprüche)
  • Privater Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente; Rürup-Rente)
  • Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung
  • Ansprüche aus einer privaten Kapitallebensversicherung
  • Ansprüche aus einer landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Ansprüche gegen ausländischen Versorgungsträger
Tipp!

Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Kontenklärung, um bei der Scheidung Zeit zu sparen. Häufig treten Schwierigkeiten bei der Deutschen Rentenversicherung (BfA) auf, da in einigen Fällen der Rentenversicherungsverlauf nicht immer alle notwendigen rentenversicherungsrelevanten Zeiten beinhaltet. Treten Unstimmigkeiten bei den Rentenzeiten auf, verzögert sich der Scheidungsprozess. Bemühen Sie sich daher, alle Scheidungsunterlagen frühzeitig zusammenzutragen. Hierfür können Sie einen Beratungstermin mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Für die Ermittlung der Rentenanwartschaften können Sie rund 3 bis 6 Monate als Bearbeitungszeit einrechnen.

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Formulare für die Verfahrenskostenhilfe

Auch die Formulare für die Verfahrenskostenhilfe zählen zu den notwendigen Scheidungspapieren und müssen mit den restlichen Scheidungsunterlagen eingereicht werden. Verfahrenskostenhilfe können Sie beispielsweise in Anspruch nehmen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Arbeitslosengeld beziehen.

Die Beantragung übernimmt ihr Anwalt für Sie und reicht die notwendigen Scheidungspapiere zusammen mit dem Antrag beim zuständigen Gericht ein. Um Verfahrenskostenhilfe beantragen zu können, müssen sie Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen. Um Verfahrenskostenhilfe beantragen zu können, müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse anhand von Lohn- und Gehaltsabrechnungen offenlegen. Bei selbstständiger Tätigkeit ist die Umsatzsteuervoranmeldung, der Jahresabschluss und der letzte Steuerbescheid entscheidend.

Wie lange dauert es bis man die Scheidungspapiere bekommt?

Ihr Anwalt reicht die Scheidungspapiere mit dem Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Anschließend müssen Sie darauf warten, dass das Gericht die Unterlagen an den Antragsgegner sendet und Ihnen den Fragebogen für die Rentenanwartschaften zukommen lässt.

Bei Gericht erhält der Antrag ein Aktenzeichen und die Vorschussrechnung wird erstellt. Sobald diese Rechnung beglichen ist, wird die Akte dem zuständigen Richter vorgelegt, welcher dann mit der Zustellung der Scheidungspapiere beauftragt ist und die Zustellung über die Geschäftsstelle veranlasst. Bestenfalls erhalten Sie dann nach 1-2 Wochen die Scheidungspapiere und das Scheidungsverfahren ist in Gang gesetzt. Wie lange es dauert, bis man die Scheidungspapiere bekommt, ist letztendlich von der Arbeitsweise der Gerichte und der Vollständigkeit der Scheidungsunterlagen abhängig.

Wie lange muss man Scheidungspapiere aufbewahren?

Fragt man einen Rechtsexperten wie lange man Scheidungspapiere aufbewahren muss, empfiehlt dieser die Scheidungsunterlagen nie zu vernichten, sondern bestenfalls für immer aufzuhebenEs sind wichtige Dokumente, die möglicherweise für zukünftige Ehen wichtig sein können. Sie sind Nachweisdokumente, die im Laufe des Lebens bei bestimmten Behörden vorgelegt werden müssen. Insbesondere auch bei Renten- und Erbrechtsfragen spielen die Scheidungspapiere noch eine Rolle.

Scheidungspapiere bei Eheleuten mit anderer Staatsangehörigkeit

Hinsichtlich der Scheidungspapiere gibt es für Eheleute mit einer anderen Staatsangehörigkeit keine Unterschiede. Somit gelten für ausländische Staatsangehörige und Flüchtlinge keine anderen gesetzlichen Regelungen, da die Scheidung nach deutschem Recht erfolgt, sofern die Eheleute bei Einreichung des Scheidungsantrags ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Allerdings ist es durch die Rom-III-EU-Verordnung auch möglich, die Scheidung nach dem Gesetz des Heimatlandes abzuwickeln. Berücksichtigen Sie dabei aber bitte, dass es für deutsche Richter schwieriger ist, eine Scheidung nach ausländischem Recht zu beurteilen. Dadurch kann sich die Scheidung unnötig verzögern und kostspieliger werden. Es ist für deutsche Familiengerichte schwierig auf ausländische Rechtstexte zuzugreifen und den Überblick über die entsprechende internationale Rechtslage zu haben.

Fazit zu den Scheidungspapieren

Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, alle Scheidungsunterlagen für Ihren Anwalt bereitstellen zu können. Die Vollständigkeit der Scheidungspapiere ist essenziell, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Haben Sie alle Scheidungsunterlagen und benötigten Informationen vorliegen, können Sie problemlos alle benötigten Angaben in den entsprechenden Formularen und Unterlagen machen. Der Scheidungsprozess verkürzt sich dadurch ungemein, da Sie nicht erst alle Informationen zusammentragen müssen.

Bemühen Sie sich insbesondere die Rentenzeiten für den Versorgungsausgleich bei den Versorgungsträgern einzuholen, um das Scheidungsverfahren zügig voranzubringen. Durch eine gute Vorbereitung und Planung Ihrer Scheidung sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch hohe Scheidungskosten. Hierzu zählt natürlich auch die Vollständigkeit aller Scheidungspapiere.

So kann Sie ein Anwalt für Familienrecht unterstützen!

Um eine Scheidung möglichst schnell und kostengünstig zu vollziehen, benötigt es einige Unterlagen und Formulare. Die Auskunft welche Dokumente für eine reibungslose Scheidung notwendig sind, kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht geben. Zugleich wird er Ihnen alle juristischen Fragen beantworten und Ihren individuellen Fall mit Erfahrung und Wissen begleiten. Für die Antragstellung einer Scheidung bedarf es in Deutschland einen Familienrechtsberater. Mit Ihm gemeinsam, können Sie bereits während dem Trennungsjahr frühzeitig alle erforderlichen Scheidungspapiere zusammentragen und sparen sich somit unnötige Prozessverzögerungen. Im weiteren Verlauf des Scheidungsverfahren unterstützt Sie der Rechtsanwalt in allen Belangen rund um das Thema Familienrecht.

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Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie gerne zum Thema Scheidungspapiere und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Scheidungspapiere

Prinzipiell benötigt man für eine Scheidung die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde, den möglichen Ehevertrag, die Scheidungsfolgenvereinbarung sowie den Versorgungsausgleich. Es ist ratsam im Vorfeld einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen, der Ihnen im Einzelfall sagen kann, welche Scheidungspapiere notwendig sind.
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Ein Beitrag der juristischen Redaktion

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