Ablauf Trennungsjahr beantragen & Trennungsphase
Vor einer Scheidung sollen Eheleute ein Jahr getrennt leben. Getrennt leben bedeutet in diesem Fall, dass es keine häusliche Gemeinschaft laut §1567 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gibt. Beide Partner müssen getrennte Wege gehen. Natürlich ist es erlaubt, Kontakt zu haben. Aber nicht mehr als Ehepaar. Um das Trennungsjahr richtig zu begehen, sollte ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Dann gibt es keinen Zweifel daran, dass das Trennungsjahr erfolgreich absolviert wurde.
Trennungsjahr in einem gemeinsamen Haushalt
Unter Umständen ist es rein finanziell nicht möglich, eine eigene Wohnung anzumieten. Soll das Trennungsjahr im eigenen Haus oder aber in der bisherigen Wohnung durchlaufen werden, spielen einige Faktoren eine Rolle. Für die häusliche Trennung müssen sämtliche Räume gerecht aufgeteilt werden. Jeder Ehegatte muss dabei über ein eigenes Schlafzimmer verfügen. Es kann aber auch die Couch als Schlafstätte genutzt werden. Badezimmer sowie Küche werden weiterhin gemeinsam genutzt. Das Wohnzimmer ist allerdings kein offizieller Gemeinschaftsraum.
Wirtschaftliche Unabhängigkeit der Ehegatten
Noch wichtiger ist der wirtschaftliche Aspekt. Ab der Trennung darf keine gemeinsame Haushaltskasse mehr bestehen. Die Ehepartner müssen wirtschaftlich unabhängig voneinander agieren. Und es dürfen auch keinerlei Versorgungsleistungen mehr erbracht werden. Das bezieht sich beispielsweise auf das Zubereiten von Mahlzeiten und das Waschen von Wäsche. In diesem Zusammenhang ist also zu klären, wer die anfallenden Kosten für das Haus oder die Wohnung übernimmt.
Sonderfall: Kinderbetreuung & Aktivitäten als Familie
Unter dem Strich ist es so, dass ab dem Moment der Trennung jeder Ehegatte alleine für sich verantwortlich ist. Es gibt keinerlei Gemeinsamkeiten mehr und auch die Freizeit wird getrennt voneinander verbracht. Etwas schwieriger gestaltet sich das Trennungsjahr in einem gemeinsamen Haushalt, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind. Denn Kinder können die Konsequenzen einer Trennung oftmals nicht nachvollziehen. Dabei ist es wichtig, den Kindern zu vermitteln, dass die Eltern fortan nicht mehr zusammenleben werden. Gemeinsame Mahlzeiten sowie Ausflüge der Ehegatten gemeinsam mit den Kindern sind im Trennungsjahr nur erlaubt, soweit sie sich im Rahmen des Umgangsrechtes bewegen. Es ist zudem festzulegen, welcher Ehepartner welche Aufgaben der Kinderversorgung übernimmt.