Einleitung des Scheidungsverfahrens
Sobald der Antrag auf Härtefallscheidung beim zuständigen Familiengericht eingegangen ist, wird dieser auf Vollständigkeit und Zulässigkeit geprüft. Beurteilt das Gericht, dass die genannten Gründe nicht ausreichen, um die Ehe aufgrund unzumutbarer Härte scheiden zu lassen, wird der Antrag zurückgewiesen und es kann ein regulärer Antrag auf Scheidung gestellt werden. Fehlen dem Gericht Nachweise zur Begründung, erhält der Antragsteller die Möglichkeit diese nachzureichen.
Wird dem Antrag stattgegeben, so vergibt das Familiengericht ein Aktenzeichen und leitet den Scheidungsprozess ein. Nun ergehen an alle beteiligten Verfahrensbeteiligten Verständigungen und der nicht antragstellende Partner, erhält eine 14-tägige Frist, um eine Erwiderung zum Antrag einzureichen. Erfolgt diese Erwiderung, prüft das Familiengericht diese zunächst, bevor das Scheidungsverfahren in den regulären Ablauf eintritt.
Gerichtliche Auflösung der Ehe
Nun kommt der, für den Antragstellenden Partner zumeist schwierigste Teil der Härtefallscheidung. Das Scheidungsverfahren wird im Zuge sogenannter Tagsatzungen abgehandelt. Wie bei jeder regulären Scheidung gilt es nun die Scheidungsfolgen zu regeln. Ist dies getan, ergeht im Zuge der letzten Verhandlung vor Gericht das noch nicht rechtskräftige Scheidungsurteil. Nun haben beide Eheleute eine letztmalige Einspruchsfrist von 14 Tagen. Wird kein Einspruch gegen das Scheidungsurteil eingelegt, ergeht nach 14 Tagen automatisch die Rechtskraft und die Scheidungsurkunde wird ausgestellt. Ergeht ein Einspruch wird das Scheidungsverfahren weitergeführt, bis die gerichtliche Auflösung der Ehe möglich wird.
So kann Sie ein Anwalt bei der Härtefallscheidung unterstützen!
Wie oben beschrieben, wird eine Härtefallscheidung nur in wenigen Ausnahmefällen und unter strengen Regelungen vollzogen. Als Antragsteller oder Auskunftssuchender ist es ratsam einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren, ob eine Härtefallscheidung im Einzelfall in Frage kommt. Der Experte informiert und klärt Sie über die Sachlage auf und kann Sie im weiteren Schritt vor Gericht vertreten. Um ein Trennungsjahr zu umgehen und eine Härtefallscheidung zu ermöglichen muss laut Gesetzgebung bewiesen werden, dass das Weiterbestehen der Ehe für den Antragsteller unzumutbar ist. Die Beweisaufnahme dafür ist nicht einfach. Ein Familienrechtsberater unterstützt Sie während des gesamten Prozesses und findet zusammen mit Ihnen eine Lösung.