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Unterhalt für die Ehefrau – Wie hoch ist dieser?

Die Rechtsprechung unterscheidet beim Ehegattenunterhalt zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. Abhängig von der Einkommenssituation der Eheleute, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau oder den Ehemann. Was bekommt die Frau nach der Scheidung und wann muss die Frau dem Mann Unterhalt zahlen? Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen, was ein Ehegattenunterhalt ist und beantworten Ihnen weitere wichtige Fragen zum Thema.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Ehegattenunterhalt?

Im Grunde genommen ist der Begriff Ehegattenunterhalt ein Sammelbegriff für unterschiedliche Formen des Unterhalts für die Ehefrau. Was ist ein Ehegattenunterhalt? In Deutschland haben Eheleute Anspruch auf Unterhalt während der aufrechten Ehe, in der Trennungszeit und nach der Scheidung.

Daher unterscheidet man beim Ehegattenunterhalt zwischen dem Familienunterhalt, dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. Als Trennungsunterhalt gilt der Unterhalt für die Frau im Trennungsjahr und beim nachehelichen Unterhalt handelt es sich um den Unterhalt für die Ehefrau nach der Scheidung. Doch was bekommt die Frau nach der Scheidung und wie hoch ist der Unterhalt für die Frau bei Trennung? Welche Höhe hat der Familienunterhalt für die Ehefrau?

Beim Unterhalt für die Ehefrau unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Unterhaltsformen, die sich zeitlich nicht überscheiden:

Unterhalt für die Ehefrau in der Ehe

Der Familienunterhalt ist der Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau in der Ehe. Die Höhe des Familienunterhalts ist abhängig von den Lebensumständen der Familie. Der Familienunterhalt somit auch der Unterhalt kann mithilfe von Arbeit oder mit Vermögen geleistet werden.

Ebenso gilt die Haushaltsführung als Unterhaltsleistung, wobei die Kinderbetreuung und Haushaltsführung gleichwertig mit der Erwerbstätigkeit des anderen Ehepartners ist. Durch die Haushaltsführung erfüllt der nicht erwerbstätige Ehepartner seine Unterhaltspflichten. Der Unterhalt für die Ehefrau in der Ehe muss für die Bedürfnisse und Lebenskosten beider Ehegatten und der Kinder ausreichen. Inbegriffen im Unterhalt in der Ehe ist ein angemessenes Wirtschaftsgeld bzw. Taschengeld, sofern sie der haushaltsführende Ehepartner ist. Mehr zur Höhe des Familienunterhalts für die Ehefrau im Artikel „Ehegattenunterhalt.“

Unterhalt für die Ehefrau im Trennungsjahr

Mit der Trennung endet die einvernehmliche Lebensgemeinschaft zwischen zwei Ehepartnern. Während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung kann Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau im Trennungsjahr bestehen. Was ist ein Trennungsunterhalt? Unterhalt bei Trennung muss der Ehemann dann zahlen, wenn die Ehefrau als bedürftig gilt. Beim Trennungsunterhalt handelt es sich um eine Geldleistung, die den Lebensbedarf des bedürftigen Ehepartners während des Trennungsjahrs decken soll. Wie lange Unterhalt für die Ehefrau gezahlt werden muss, ist abhängig von der Trennungszeit.

In der Regel beträgt das Trennungsjahr 12 Monate, doch in einigen Fällen kann sich die Trennungszeit auf bis zu drei Jahre verlängern. Anspruch auf Unterhalt bei Trennung besteht im Grunde bis zur rechtskräftigen Scheidung. Unter gewissen Voraussetzungen und bei spezifischen Unterhaltstatbeständen besteht gegebenenfalls Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau nach der Scheidung. Hierbei handelt es sich um den sogenannten nachehelichen Unterhalt. Ein anschauliches Beispiel zum Unterhalt im Trennungsjahr erhalten Sie im unteren Abschnitt des Artikels.

Welche Voraussetzungen bestehen für den Unterhaltsanspruch bei Trennung?

Nach einer Trennung hat eine finanziell schlechter gestellte Ehefrau Anspruch auf Trennungsunterhalt. Jedoch muss sie hierfür einige Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen bestehen für den Unterhalt bei Trennung? Leben die beiden Ehegatten getrennt voneinander, kann Unterhalt für die Ehefrau eingefordert werden. Maßgeblich dafür, wie hoch der Unterhalt für die Ehefrau bei Trennung ist, sind die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse des Ehemanns. Ist eine Ehefrau nicht erwerbstätig, kann sie nur dann zur Erwerbstätigkeit aufgefordert werden, wenn sie dazu nach ihren wirtschaftlichen und persönlichen Umständen in der Lage ist. Hierbei wird die frühere Erwerbstätigkeit und die Dauer der Ehe sowie die Wirtschaftsverhältnisse beider Ehegatten berücksichtigt. Der Unterhalt  muss bei Trennung monatlich im Voraus durch Zahlung einer Geldrente geleistet werden.

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Voraussetzungen für den Unterhalt bei Trennung

  • Es bestand eine Ehe.
  • Die Ehepartner leben getrennt, sodass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und wenigstens ein Ehegatte diese Lebensgemeinschaft nicht mehr fortführen möchte. Bei Bedarf kann das Trennungsjahr auch innerhalb der Ehewohnung vollzogen werden, sofern alle Lebensbereiche getrennt voneinander sind.
  • Einer der beiden Ehegatten ist auf die finanzielle Unterstützung des anderen angewiesen. Bei vorliegender Bedürftigkeit kann von der Ehefrau Unterhalt im Trennungsjahr bezogen werden.
  • Es muss eine Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehepartners gegeben sein, wobei auch beim Unterhalt ein Selbstbehalt in Höhe von 1.200 Euro für den Unterhaltspflichtigen inbegriffen ist. Gerät der Unterhaltspflichtige unter diesen Betrag, muss er keinen Unterhalt für die Ehefrau bei Trennung zahlen.

Wann besteht kein Anspruch im Trennungsjahr?

Unter gewissen Umständen sind die Voraussetzungen nicht gegeben, damit die Ehefrau Unterhalt bei der Trennung beziehen kann. Wann besteht kein Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau im Trennungsjahr? Kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht bei fehlender Bedürftigkeit. Hat die Ehefrau die Möglichkeit, sich selbst zu unterhalten, muss der besserverdienende Ehemann keinen Unterhalt  zahlen. Dies ist häufig der Fall, wenn beide Ehepartner berufstätig sind oder die Ehefrau ein beachtliches Vermögen besitzt.

Wie kann man den Unterhalt für die Ehefrau bei Trennung beantragen?

Damit die Ehefrau Unterhalt im Trennungsjahr erhält, muss dieser beantragt werden. Wie kann man den Unterhalt bei Trennung beantragen? Hierfür muss der Ehemann schriftlich zur Zahlung des Unterhalts aufgefordert werden. Bestenfalls kontaktiert die Ehefrau einen Rechtsanwalt für Familienrecht, der diese Angelegenheit übernimmt.

Möchte man als unterhaltsberechtigter Ehepartner, den Unterhaltspflichtigen selbst auffordern, sollte man einige wichtige Dinge beachten. Die Zusendung des Aufforderungsschreibens muss unbedingt nachweisbar sein. Obwohl ein Einschreiben mit Rückschein meist problemlos abläuft, empfiehlt es sich eine Botensendung zu veranlassen. Außerdem fungiert der Bote im Streitfall als Zeuge, was wiederum für die anschließende Geltendmachung des nachehelichen Unterhalts wichtig sein kann. Kontaktieren Sie nun einen Anwalt für Familienrecht, um den Trennungsunterhalt zu beantragen.

Kann der Unterhalt  rückwirkend geltend gemacht werden?

Man kann bei Trennung den Unterhalt nur rückwirkend beanspruchen, wenn der unterhaltspflichtige Ehemann in Verzug geraten ist. Dies ist dann der Fall, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Zahlen des Unterhalts aufgefordert wurde. Demnach kann nur der rückständige Trennungsunterhalt rückwirkend geltend gemacht werden. Allerdings sollten Sie beachten, dass dies in der Regel nur bis zu einem Jahr möglich ist. Es ist ratsam, Unterhaltsansprüche möglichst zeitnah geltend zu machen – sei es der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt oder der Kindesunterhalt.

Wie lange wird bei Trennung Unterhalt für die Ehefrau gezahlt?

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Im Grunde genommen gilt der Trennungsunterhalt für die Zeit des Trennungsjahrs, welches sich auf 12 Monate beläuft. Unter Umständen kann die Trennungszeit jedoch auch bis zu drei Jahren dauern. Andernfalls kann der Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau auch dann enden, wenn die Ehepartner wieder zueinander finden. Ebenso besteht bei längerer Trennungszeit kein Anspruch mehr, wenn eine Erwerbsobliegenheit vorliegt und der unterhaltsberechtigte Ehegatte mutwillig seiner Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht nachkommt.

Erwerbsobliegenheit beim Unterhalt für die Ehefrau

War einer der beiden Ehegatten bisher nicht berufstätig, braucht er zunächst nicht zu arbeiten. Dies gilt meist für Ehefrauen, die den Haushalt führten und die Kinderbetreuung übernahmen. Im Trennungsjahr ist die Ehefrau daher nicht zum Arbeiten verpflichtet, sodass die Ehefrau Unterhalt im Trennungsjahr beziehen kann. War die Ehefrau jedoch berufstätig und verfügt über entsprechende Qualifikationen, dann wird eine Erwerbstätigkeit von ihr erwartet.

Allerdings muss sie sich während des Trennungsjahrs lediglich um eine Arbeitsstelle bemühen. Je länger die Trennungsphase ist, desto mehr muss die Ehefrau sich auf ihre Selbstversorgung einstellen. Übernimmt die Ehefrau nach der Trennung die Kinderbetreuung, muss sie während der ersten 3 Lebensjahre des Kindes nicht arbeiten. Der Ehemann muss in diesem Fall Unterhalt an die Gattin und das Kind zahlen. Nach diesen drei Jahren wird je nach individueller Situation entschieden, inwieweit eine Erwerbstätigkeit für die Ehefrau zumutbar ist. Ist die Erwerbstätigkeit aufgrund eines erhöhten Betreuungsaufwands des Kindes durch eine Behinderung nicht zumutbar, erhält die Ehefrau Unterhalt.

Unterhalt für die Ehefrau nach der Scheidung

Was bekommt die Ehefrau bei der Scheidung? Mit der rechtskräftigen Scheidung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt, sodass eine Ehefrau möglicherweise Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Was ist nachehelicher Unterhalt? Und wann besteht Anspruch auf Unterhalt für die Gattin nach der Scheidung?

Beim nachehelichen Unterhalt handelt es sich um den Unterhalt für die Gattin nach der Scheidung. Ist eine Ehefrau bedürftig und liegen spezifische Unterhaltstatbestände vor, dann erhält sie ab der rechtskräftigen Scheidung Unterhalt. Der Trennungsunterhalt – der Unterhalt für die Ehefrau bei Trennung – verwirkt mit dem Scheidungsurteil. Damit die Ehefrau Unterhalt nach der Scheidung erhält, müssen bestimmte Bedingungen vorliegen. Nur wenn entsprechende Unterhaltstatbestände vorliegen, erhält die Ehefrau Unterhalt nach der Scheidung. Selbst wenn eine bedürftige Ehefrau Unterhalt im Trennungsjahr erhält, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sie auch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Ferner muss sowohl der Trennungsunterhalt als auch der nacheheliche Unterhalt gesondert geltend gemacht werden.

Wann besteht Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau nach der Scheidung?

Laut Rechtsprechung ist der Unterhalt für die Ehefrau nach der Scheidung nur zu leisten, wenn sie bedürftig ist. Was steht mir als Ehefrau nach der Scheidung zu? Grundsätzlich sind die Eheleute dazu angehalten, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten. Demnach ist jeder Ehepartner zunächst verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und eigenes Geld zu verdienen.

Nur im Falle einer Bedürftigkeit besteht Anspruch auf Unterhalt für die Gattin nach der Scheidung. Bemessungsgrundlage hierfür ist, inwieweit die Ehefrau in der Lage ist, ihren Unterhalt selbst zu verdienen. Ist sie nicht dazu in der Lage, hat sie möglicherweise Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Allerdings steht sie in der Beweispflicht und muss beweisen können, dass sie außerstande ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Laut Rechtslage sind die Sachverhalte, bei welchen Anspruch auf Unterhalt besteht, eindeutig festgelegt. Die sogenannten Unterhaltstatbestände bestimmen, in welchen Fällen eine Ehefrau als bedürftig gilt und Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat. Hierfür formuliert der Gesetzgeber folgende Unterhaltstatbestände:

  • Unterhalt wegen Kindesbetreuung (Betreuungsunterhalt)
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Krankheit
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • Aufstockungsunterhalt
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen
Hinweis

Wie hoch der Unterhalt für die Ehefrau letztendlich ist, bemisst sich an den ehelichen Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Darüber hinaus beeinflussen auch weitere vorrangig unterhaltsberechtigte Personen die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (siehe Kindesunterhalt). Wie lange Unterhalt an die Ehefrau gezahlt wird, ist abhängig von der Art des Unterhaltstatbestands und der daraus resultierenden Bedürftigkeit der Ehefrau.

Betreuungsunterhalt – Unterhalt für Ehefrau und Kind

Selbstverständlich kann unter gewissen Voraussetzungen auch Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau ohne Kind bestehen, jedoch ist der nacheheliche Betreuungsunterhalt die gängigste Form des Unterhalts. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern:

  • Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen Kinderbetreuung von Kindern aus der Ehe.
  • Anspruch auf Unterhalt wegen Kinderbetreuung von Kindern, die nicht aus einer Ehe stammen.

Der folgende Abschnitt bezieht sich hauptsächlich auf den Unterhalt einer Ehefrau und Kinder aus einer Ehe. Ebenso wie der nacheheliche Unterhalt kann auch der Betreuungsunterhalt als Sonderform erst nach der rechtskräftigen Scheidung beansprucht werden. Diese Form des Unterhalts wird nur unter strengen Voraussetzungen gewährt.

Um Betreuungsunterhalt zu erhalten, muss die antragstellende Ehefrau beweisen, dass sie aufgrund der Kinderbetreuung Unterhalt benötigt. Ferner muss belegbar sein, dass der Lebensunterhalt nicht allein von ihr bestritten werden kann. Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Unterhalt wegen Kinderbetreuung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gewährt werden. Möchte die Ehefrau den Unterhalt bei Trennung mit Kind verlängern, müssen bestimmte Bedingungen gegeben sein. Wie lange der Unterhalt  gewährt wird, ist demzufolge von der individuellen Lebenssituation abhängig. Wie hoch der Unterhalt für die Ehefrau und das Kind ist, lässt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle ermitteln.

Unterhalt für die Ehefrau berechnen

Wie hoch ist der Unterhalt für die Ehefrau? Möchte man den Unterhalt für die Ehefrau berechnen, sollte man einige wichtige Berechnungsgrößen und Richtwerte der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen. Prinzipiell richtet sich das Gesetz nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die während der Ehe bestanden. Der Lebensstandard soll bestmöglich während der Trennungszeit durch den Unterhalt  erhalten bleiben. Wie kann man den Unterhalt für die Ehefrau berechnen?

Bemessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehemanns. Nach den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt an die Frau bei Trennung 3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. Ist die Ehefrau jedoch erwerbstätig, dann beträgt die Höhe des Trennungsunterhalts 3/7 bzw. 45% der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemanns und des Einkommens der Ehefrau. Hinzukommt die Hälfte aller anderen Einkünfte aus Vermietungen oder Vermögenserträgen.

Hier können Sie in wenigen Minuten den Unterhalt berechnen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um den Unterhalt für die Ehefrau zu berechnen. Um jedoch eine akkurate Einschätzung Ihrer persönlichen Situation zu erhalten, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Rechtsanwalts für Familienrecht. Für weiterführende Informationen zur Düsseldorfer Tabelle, lesen Sie bitte unseren Leitartikel zum Thema. Merke:

  • 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens als Unterhalt an die Ehefrau, wenn sie erwerbslos ist.
  • 3/7 aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens beider Ehepartner als Unterhalt, wenn sie erwerbstätig ist.
  • Die Hälfte aller weiteren Einkünfte (Vermietungen, Vermögen) als Unterhalt an die Ehefrau.

Was ist das bereinigte Einkommen?

Bei der Berechnung des Unterhalts spielt das bereinigte Nettoeinkommen des Ehemanns eine entscheidende Rolle. Was ist das bereinigte Einkommen? Das bereinigte Nettoeinkommen ist die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt der Ehefrau und weist das tatsächliche Nettoeinkommen nach Abzug aller Zu- und Abschläge aus. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass dem Ehemann auch beim Trennungsunterhalt ein Selbstbehalt in Höhe von 1.200 Euro zusteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von seiner Erwerbstätigkeit (siehe auch Düsseldorfer Tabelle). Ausführliche Informationen zum Selbstbehalt beim Unterhalt erhalten Sie in unserem Artikel zum Thema.

Ausgangspunkt der Berechnung des Unterhalts der Ehefrau ist zunächst das Bruttoeinkommen beider Ehepartner, wovon spezifische Verpflichtungen (Miete, Altersvorsorge, Versicherungen) abgezogen werden. Das Bruttoeinkommen ergibt sich bei Angestellten aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, bei Selbstständigen und Freiberuflern aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre.

Daraus ergibt sich das bereinigte Einkommen der Ehegatten. Ein erwerbstätiger Ehepartner bekommt einen Erwerbstätigenbonus von 1/7 vom bereinigten Nettoeinkommen abgezogen. Was ist ein Erwerbstätigenbonus? Der Erwerbstätigenbonus ist eine Gutschrift bzw. ein Bonus für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen, um ihm zum Unterhaltsberechtigten einen vergleichsmäßig höheren Anspruch auf sein Einkommen zu gewährleisten. Der Erwerbstätigenbonus wird ihm gutgeschrieben und verbleibt ihm und wird nicht bei der Unterhaltsberechnung einkalkuliert.

Beispiel – Unterhalt für die Ehefrau berechnen:

Herr Roth hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 4.900 Euro. Frau Roth hat die Kinderbetreuung übernommen und war nicht berufstätig.

  • Herr Roth erhält 1/7 Erwerbstätigenbonus, sodass ihm 700 Euro allein zustehen.
  • Die verbleibenden 4.200 Euro werden aufgeteilt, sodass jedem Partner 2.100 Euro verbleiben.
  • Unterhalt für die Ehefrau laut Düsseldorfer Tabelle: 100 Euro.
  • Gehen beide Ehepartner einer Erwerbstätigkeit nach, stehen beiden 1/7 Erwerbstätigenbonus zu. Der besserverdienende Partner muss dabei die Hälfte der Differenz an den anderen Partner als Trennungsunterhalt zahlen.

Was gilt als Einkommen?

Als Bruttoeinkommen gilt:

  • Mieteinnahmen
  • Fiktives Einkommen. Dies ist relevant, wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner absichtlich nicht arbeitet oder weniger arbeitet.
  • Kapitalzinsen
  • Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen
  • Renten
  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Steuerrückzahlungen
  • Arbeitslosengeld
  • BAföG bei Studenten
  • Abfindungen
  • Wohnwert einer eigenen bewohnten Immobilie
  • Folgende Leistungen werden vom Bruttoeinkommen abgezogen:
  • Berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5%, maximal 150 Euro)
  • Angemessene private Altersvorsorge
  • Darlehen (Tilgungen)
  • Fort- und Ausbildungskosten
  • Lohnsteuer und Grundsteuer
  • Sozialversicherungsabgaben
  • Kindesunterhalt (vorrangig Unterhaltsberechtigte)

Was ist der Selbstbehalt beim Unterhalt für die Ehefrau?

Der unterhaltspflichtige Ehemann hat beim Unterhalt  Anspruch auf einen Selbstbehalt. Der unterhaltspflichtige Ehemann darf demnach einen bestimmten Betrag für sich selbst beanspruchen, der wiederum seinen eigenen Lebensunterhalt sichern soll. Somit soll vermieden werden, dass der unterhaltspflichtige Ehemann Sozialleistungen beziehen muss. Laut Düsseldorfer Tabelle beträgt der Selbstbehalt im Jahr 2019 1.200 Euro, wobei rund 400 Euro für die Unterkunft inklusive umlagefähiger Nebenkosten gerechnet wird.

Wie hoch ist der Unterhalt für die Ehefrau?

Der Unterhalt für die Ehefrau wird auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle berechnet, dennoch müssen einzelne Aspekte wie der Selbstbehalt, der Erwerbstätigenbonus sowie andere unterhaltsberechtigte Personen (siehe Kindesunterhalt) berücksichtigt werden. Kindesunterhalt ist immer vorrangig zu leisten, erst nachdem die Alimente für die Kinder gezahlt wurden, ist der Unterhalt für die Ehefrau relevant. Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig und gerät er unter seinen Selbstbehalt, erhält die Ehefrau keinen Unterhalt und geht leer aus. Um einen ersten Überblick über Ihre Unterhaltsansprüche zu erhalten, können Sie mit unserem Rechner den Unterhalt berechnen. Sollten Sie weiterführende Informationen zum Thema Unterhaltsberechnung suchen, bietet Ihnen der Leitartikel „Trennungsunterhalt berechnen“ hilfreiche Tipps und erläutert alle relevanten Berechnungsschritte.

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Wie hoch ist der Unterhalt der Ehefrau ohne Kind

Im folgenden Berechnungsbeispiel soll der Unterhalt für die Ehefrau ohne Kind ermittelt werden. Beide Ehepartner sind erwerbstätig und haben keine gemeinsamen Kinder.

Beispiel: 

Frau Schwarz hat abzüglich arbeitsbedingter Aufwendungen und Erwerbstätigenbonus ein Nettoeinkommen von 2.500 Euro im Monat und ihr Ehemann verfügt über ein bereinigtes Nettoeinkommen von 4.000 Euro.

Ausgleich der Einkommensverhältnisse:

4.000 € – 2.500 € = 1.500 € Einkommensdifferenz
Unterhalt ohne Kind: 3/7 x 1.500 € = 642,86€
Für den Ausgleich der Einkommensverhältnisse muss der Ehemann 642,86 Euro Unterhalt an die Ehefrau ohne Kind zahlen, sodass sich ihr Einkommen auf 3.142,86€ erhöht. Er selbst kommt somit auf ein Nettoeinkommen von 3.357,14 Euro.

Wie hoch ist der Unterhalt bei Trennung mit Kind?

Im folgenden Berechnungsbeispiel soll der Unterhalt bei Trennung mit Kind ermittelt werden. Die Ehefrau ist nicht berufstätig und die Ehepartner haben ein gemeinsames Kind, wobei das Kind im Haushalt der Mutter lebt. Für die Berechnung des Unterhalts  nehmen wir den 100%igen Mindestunterhalt für Minderjährige bei einem Einkommen von 4.500 Euro für Kinder im Alter von 7 aus der Düsseldorfer Tabelle. Kindesunterhalt ist stets vorrangig. Nur bei Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehemanns steht der Ehefrau Unterhalt zu.

Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle 2019:

Beispiel: Unterhalt bei Trennung mit Kind:

  • Herr Schwarz hat ein Nettoeinkommen von 4.500 Euro im Monat. Seine Frau ist nicht berufstätig und der gemeinsame 7-jährige Sohn lebt im Haushalt der Mutter. Das Kindergeld beträgt 204 Euro.

Bereinigtes Nettoeinkommen:

  • 500€ – 5% arbeitsbedingter Aufwendungen = 225€, aber maximal eine Pauschale von 150€
  • 500€ – 150€ = 4.350 Euro bereinigtes Nettoeinkommen

Berechnung des Kindesunterhalts:

  • Unterhalt bei Trennung mit Kind im Alter von 7 Jahren laut Düsseldorfer Tabelle: 585 €
  • Berücksichtigung des hälftigen Kindergelds: 585 € – 97 € = 488 € Kindesunterhalt
  • Nach Abzug des Kindesunterhalts verbleibt ein bereinigtes Nettoeinkommen von: 4.350 € – 488€ = 3.862 €.

Berechnung des Unterhalts für die Ehefrau:

  • Erwerbstätigenbonus: 3.862 x 1 : 7 = 551,71 €
  • Verfügbares Einkommen: 3.862 € – 551,71 € (Erwerbstätigenbonus) = 3.310,29 €
  • Herr Schwarz zahlt folgenden Unterhalt an die Ehefrau : 3.310,29€ : 2 = 1.655,15 €. Der gesamte Unterhalt bei Trennung mit Kind beträgt inklusive der Alimente 2.143,15 €. Herrn Schwarz bleiben zzgl. arbeitsbedingter Aufwendungen und Erwerbstätigenbonus 2356,86 €.

Wie hoch ist der Unterhalt für die Ehefrau und zwei Kinder?

Im folgenden Berechnungsbeispiel soll der Unterhalt für die Ehefrau und zwei Kinder ermittelt werden. Die Ehefrau ist nicht berufstätig und die Ehepartner haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 5 und 8 Jahren. Die Kinder leben im Haushalt der Mutter, die auch das Kindergeld in Höhe von 204 Euro pro Kind erhält. Für die Berechnung des Unterhalts für die Ehefrau und zwei Kinder nehmen wir den 100%igen Mindestunterhalt für Minderjährige bei einem Einkommen von 5.500 Euro für Kinder im Alter von 5 und 8 aus der Düsseldorfer Tabelle. Kindesunterhalt ist stets vorrangig. Nur bei Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehemanns steht der Ehefrau Unterhalt zu.

Beispiel: Unterhalt für Ehefrau und zwei Kinder:

Herr Roth hat ein Nettoeinkommen von 5.500 Euro im Monat. Seine Frau ist nicht berufstätig und die gemeinsamen Kinder im Alter von 5 und 8 Jahren leben im Haushalt der Mutter. Das Kindergeld beträgt 204 Euro pro Kind.

Bereinigtes Nettoeinkommen:

  • 500€ – 5% arbeitsbedingter Aufwendungen = 275 €, aber maximal eine Pauschale von 150€.
  • 500€ – 150€ = 5.350 € bereinigtes Nettoeinkommen

Berechnung des Kindesunterhalts:

  • K1: Unterhalt für ein 5-jähriges Kind laut Düsseldorfer Tabelle: 567 €
  • K1: Berücksichtigung des hälftigen Kindergelds: 567 € – 97 € = 470 € Kindesunterhalt
  • K2: Unterhalt für ein 8-jähriges Kind laut Düsseldorfer Tabelle: 650 €
  • K2: Berücksichtigung des hälftigen Kindergelds: 650 € – 97 € = 553 € Kindesunterhalt
  • Nach Abzug des Kindesunterhalts verbleibt ein bereinigtes Nettoeinkommen von: 5.350 € – 470 € – 553€ = 4.327 €.

Berechnung des Unterhalts mit  zwei Kinder:

  • Erwerbstätigenbonus: 4.327 x 1 : 7 = 618,14 €
  • Verfügbares Einkommen: 4.327 € – 618,14 € (Erwerbstätigenbonus) = 3.708,86 €
  • Demnach zahlt Herr Roth folgenden Unterhalt an die Ehefrau und zwei Kinder: 3.708,86 € : 2 = 1.854,43 € als Unterhalt an die Ehefrau und 1023 € als Kindesunterhalt.
  • Herr Roth zahlt insgesamt 2.877,43 als Unterhalt für die Ehefrau und zwei Kinder.
  • Herrn Roth bleiben nach Abzug des Unterhalts  und zwei Kinder und zzgl. arbeitsbedingter Aufwendungen und Erwerbstätigenbonus 622,57€.
Achtung

Sie möchten wissen, wie der Unterhalt für die Ehefrau berechnet wird, wenn ein unterhaltspflichtiger Ehemann unter die Grenze des Selbstbehalts gerät und den Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt nicht in vollem Umfang leisten kann? Dann sollten Sie unseren Artikel zum Thema „Selbstbehalt beim Unterhalt“ lesen! Hier finden Sie alle notwendigen Erläuterungen und viele anschauliche Beispiele.

Welche Leistungen müssen noch als Unterhalt an die Ehefrau gezahlt werden?

Darüber hinaus muss der Ehemann weitere Leistungen als Unterhalt an die Ehefrau zahlen. Neben dem sogenannten Basisunterhalt muss der Ehemann im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit weiteren Unterhalt an die Ehefrau zahlen:

Unterhalt an die Ehefrau bei Trennung:

  • Kranken- und Pflegeversicherungskosten, sofern die Ehefrau nicht beim Ehemann mitversichert ist.
  • Allgemeiner Mehrbedarf für Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung. Ferner zählen auch Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit als Mehrbedarf.
  • Trennungsbedingter Mehrbedarf, d.h. Kosten, die durch die Trennung entstehen (Umzug, Möbel).
  • Vorsorgeunterhalt für Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bis zur Rechtskraft der Scheidung

Unterhalt an die Ehefrau nach der Scheidung:

  • Kranken- und Pflegeversicherungskosten, wenn die geschiedene Ehefrau privat versichert oder mitversichert war. Dann müssen diese Kosten für die geschiedene Ehefrau beim Unterhalt berücksichtigt werden.
  • Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung.
  • Vorsorgeunterhalt für Alterssicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sofern die geschiedene Ehefrau Unterhalt aufgrund der Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosigkeit, aus Billigkeitsgründen oder einen Aufstockungsunterhalt erhält.

Ist der Unterhalt für die Ehefrau steuerlich absetzbar?

Unterhaltsleistungen sind einkommensteuerrechtlich relevant und daher ist der Unterhalt steuerlich absetzbar. Demzufolge ist sowohl der Trennungsunterhalt als auch der nacheheliche Unterhalt  steuerlich absetzbar. Der Unterhalt ist steuerlich absetzbar, indem er zum einen über die Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 €/Jahr oder alternativ als außergewöhnliche Belastungen bis zu 8.652 Euro pro Jahr abgerechnet wird.

Unterhalt für die Ehefrau bei einem neuen Partner?

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Oldenburg kann der Anspruch auf Unterhalt bei einem neuen Partner entfallen. Hierfür muss allerdings eine feste Lebensgemeinschaft zwischen der Ehefrau und dem neuen Partner vorliegen. Gemäß Rechtsprechung steht der unterhaltsberechtigten Ehefrau Unterhalt bei Trennung zu. Allerdings ändert sich dies, wenn die unterhaltsberechtigte Ehefrau eine langfristige und dauerhafte Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner eingeht. Zieht die Ehefrau mit dem neuen Partner zusammen, kann eine Lebensgemeinschaft bereits nach einem Jahr als verfestigt gelten.

Oftmals räumt der Gesetzgeber dem neuen Paar eine Testphase von 2-3 Jahren ein, allerdings wurde in jüngeren Gerichtsurteilen auch ein kurzfristiges Zusammenleben bereits als Indiz für eine verfestigte Lebensgemeinschaft angesehen. Zeigt die Ehefrau, dass sie sich endgültig aus der ehelichen Gemeinschaft gelöst hat, betrachtet man die Unterhaltsverpflichtungen des ehemaligen Ehemannes als nicht zumutbar. In diesem Fall muss laut BGB kein Unterhalt an die Ehefrau bei einem neuen Partner geleistet werden.

Ab wann der Unterhalt für die Ehefrau mit neuem Partner entfällt:

  • Gemeinsamer Haushalt: Zieht die unterhaltsbedürftige Ehefrau mit dem neuen Lebensgefährten zusammen, besteht ein gemeinsamer Haushalt. Dabei ist es zunächst unwichtig, ob die ehemalige Ehefrau vom neuen Lebenspartner finanziert wird oder eigenes Einkommen für die Deckung der Lebenskosten nutzt. Besteht ein gemeinsamer Haushalt, dann geht die Rechtsprechung meist von einer verfestigten Lebensgemeinschaft aus. Nichtsdestotrotz spielt auch die Dauer des Zusammenlebens eine Rolle. Darüber hinaus gibt es weitere wirtschaftliche und persönliche Kriterien, um eine reine Wohngemeinschaft von einer verfestigten Lebensgemeinschaft abzugrenzen. Hierzu zählt beispielsweise der Kauf einer gemeinsamen Immobilie oder/und die Geburt eines gemeinsamen Kindes.
  • Kein gemeinsamer Haushalt: Damit eine Lebensgemeinschaft als verfestigt gilt, ist das gemeinsame Zusammenleben nicht zwingend notwendig. Leben die neuen Partner zwar nicht zusammen, haben aber ein gemeinsames Kind, eine gemeinsame Immobilie, eine gemeinsame Vermögensanlage oder ein gemeinsames Auto, geht die Rechtsprechung von einer verfestigten Lebensgemeinschaft aus.

Um eine mögliche Verwirkung des Unterhalts zu prüfen sowie eine eindeutige Einschätzung der Lebenssituation einer unterhaltsbedürftigen Ehefrau und ihrem neuen Partner zu erhalten, empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts für Familienrecht. In unserem Anwaltsverzeichnis finden Sie in nur wenigen Minuten den richtigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe!

Nach der Scheidung trotz Rente Unterhalt zahlen?

Da auch die Rente als Einkommen gerechnet wird, muss auch nach der Scheidung trotz Rente Unterhalt gezahlt werden. Besteht Anspruch auf Unterhalt  dann muss auch in der Rente bei Scheidung Unterhalt gezahlt werden. Die Zahlungspflicht gilt weiterhin. Die Höhe des Unterhalts wird dem verminderten Einkommen angepasst. Auch für die Kinder muss in der Rente Unterhalt bei Scheidung gezahlt werden (siehe Kindesunterhalt).

Wann muss die Frau dem Mann Unterhalt zahlen?

In der heutigen Zeit wundert sich keiner mehr, wenn sich das Rollenbild in einigen Ehen geändert hat. Daher kann es auch passierten, dass die Ehefrau Unterhalt für ihren Mann zahlen muss. Wann muss die Frau dem Mann Unterhalt zahlen? Ist die Ehefrau die Besserverdienende, dann muss sie ihrem Mann Trennungsunterhalt zahlen. Hierbei herrschen dieselben Unterhaltspflichten  gegenüber ihrem Mann, wie umgekehrt. Wann die Frau für den Mann Unterhalt zahlen muss, ist demnach von den Einkommensverhältnissen der Eheleute abhängig.

Was passiert, wenn der Mann nicht den Unterhalt für die Ehefrau zahlt?

Zahlt der Ehemann den Unterhalt an die Ehefrau nicht, dann ist eine Unterhaltsklage nahezu unausweichlich. Nur auf diesem Wege können Sie Ihre Ansprüche auf Unterhalt als Ehefrau geltend machen. Wir empfehlen Ihnen unbedingt einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen. Auch bei der Klage auf Unterhalt  muss zwischen dem nachehelichen Unterhalt und dem Trennungsunterhalt unterschieden werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar notwendig sein, zwei Klagen für den Unterhalt der Ehefrau einzureichen. Befinden Sie sich in einer finanziell prekären Lage, können Sie sich auch an das Arbeitsamt wenden. Die zuständigen Behörden werden sich dann ebenfalls an ihren Exmann wenden und ihm in einer Überleitungsanzeige als Gläubiger gegenübertreten. Er ist dazu verpflichtet den Unterhalt an die Ehefrau zu zahlen.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Im Zuge einer Ehe müssen beide Partner für den Familienunterhalt aufkommen. Während der Ehemann meist erwerbstätig ist, führt die Ehefrau den Haushalt und übernimmt größtenteils die Kinderbetreuung. Mit der Trennung und anschließenden Scheidung erhält die Ehefrau bei geringeren Einkünften als Ihr Gatte, den Anspruch auf Unterhalt. Sowohl der Trennungsunterhalt als auch der nacheheliche Unterhalt müssen dabei gesondert geltend gemacht werden. Hierfür ist es ratsam, einen qualifizierten Anwalt für Familienrecht zu beauftragen. Dieser prüft Ihre Ansprüche und hilft Ihnen bei der Unterhaltsberechnung.

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FAQ: Unterhalt Ehefrau 

Grundsätzlich hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen den Anspruch auf Unterhalt. Zahlt der Unterhaltspflichtige jedoch auch Kindesunterhalt, ist dies gegenüber dem Ehegattenunterhalt vorrangig.
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierungshilfe für die Berechnung des Kindesunterhalts sowie für die des Ehegattenunterhalts. Sie gilt als bundesweit anerkannte Richtlinie zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs.
Wichtig ist, dass zwischen den Ehegatten keine häusliche sowie wirtschaftliche Gemeinschaft mehr besteht. Dies sollte schriftlich vermerkt werden, da es vor Gericht bewiesen werden muss. Darüber hinaus hat der weniger verdienende Ehepartner einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Um den anschließenden Scheidungsprozess zu beschleunigen, sollte im Trennungsjahr bereits die Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt werden.
Ein Beitrag der juristischen Redaktion
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