Möglichkeiten für ein Haus bei Scheidung
Für den Fall einer Scheidung gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie mit einem gemeinsamen Haus bei der Scheidung verfahren werden kann. Die wichtigsten Möglichkeiten sollen im Folgenden vorgestellt werden, diese sind:
- Eine Realteilung des Hauses in baulich getrennte Wohneinheiten
- Der Hausverkauf
- Die Vermietung des Hauses
- Die Auszahlung eines Ehepartners
- Die Übertragung auf die Kinder
- Die Teilungsversteigerung
Realteilung des Hauses
Bei einer Realteilung wird ein Haus in zwei baulich getrennte, abgeschlossene Wohneinheiten geteilt. Dabei können dann beide Ex-Partner entweder dort weiterhin wohnen, ihren Teil des Hauses verkaufen oder auch vermieten. Jedoch muss das Haus für eine derartige Baumaßnahme geeignet sein. Außerdem wird diese Alternative meist nur gewählt, wenn sich beide Partner auch weiterhin vorstellen können, gemeinsam das Haus zu bewohnen. Deshalb ist die Realteilung eines Hauses bei Scheidung in der Praxis eine eher seltene Lösung.
Für den Fall, dass sich beide Partner nach der Scheidung jedoch weiterhin verstehen, kann die Realteilung vom Haus bei Scheidung eine Lösung sein. In diesem Fall wird beiden Partnern ein gemeinsames Wohnrecht eingeräumt, das man auch vertraglich festhalten sollte. Werden dabei klar getrennte Wohnbereiche geschaffen, so wird eine klare Trennung der Lebensbereiche auch sichtbar und dies wird für das vorgeschriebene Trennungsjahr anerkannt. Für den Fall, dass jedoch beide Partner auch nach der Trennung weiterhin in einem gemeinsamen Haushalt leben, werden die Voraussetzungen für die Scheidung nicht erfüllt.
Der Hausverkauf
Der Verkauf eines Hauses bei einer Scheidung ist in vielen Fällen die bevorzugte Lösung für die Ehepartner. Dabei kann dann der Erlös aus dem Hausverkauf zwischen beiden Parteien fair und entsprechend ihrer Eigentumsanteile aufgeteilt werden. Jedoch müssen in diesem Fall die noch bestehenden Kredite getilgt werden und es fällt dann auch meistens eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank an. Ist man sich über den Hausverkauf einig, so muss man nicht warten, bis der Scheidungsantrag eingereicht ist.
Ein Verkauf kann schon im Trennungsjahr durchaus sinnvoll sein, wenn klar ist, dass die Scheidung vollzogen wird. Für den Fall, dass ein Hausverkauf später unter Zeitdruck stattfinden soll, kann dies häufig bedeuten, dass nur ein geringerer Kaufpreis erzielt werden kann. Außerdem braucht es bei einer Scheidung oftmals liquide Mittel, um einen Zugewinnausgleich bewerkstelligen zu können. Diese kann man durch einen frühen Verkauf während des Trennungsjahres bereits freimachen.